Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
1,8 MB
Datum
19.09.2013
Erstellt
06.09.13, 21:16
Aktualisiert
06.09.13, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Schalltechnisches Gutachten
im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens
der Gemeinde Leopoldshöhe
zur Entwicklung einer Wohnbaufläche
nördlich und östlich der Grabbestraße
Auftraggeber(in):
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Kirchweg 1
33818 Leopoldshöhe
Bearbeitung:
Herr Dipl.-Met. v. Bachmann / Sch
Tel.: (0 52 06) 70 55-40
oder
Tel.: (0 52 06) 70 55-0
Fax: (0 52 06) 70 55-99
Mail: info@akus-online.de
Web: www.akus-online.de
Ort/Datum:
Bielefeld, den 14.06.2013
Auftragsnummer:
BLP-13 1093 01
(Digitale Version - PDF)
Kunden-Nr.:
22 320
Berichtsumfang:
13 Seiten Text, 4 Anlagen
AKUS GmbH • Jöllenbecker Straße 536 • 33739 Bielefeld-Jöllenbeck • Tel. 0 52 06 / 7055-0 • Fax. 0 52 06 / 7055-99 • www.akus-online.de • info@akus-online.de
Geschäftsführer: Klaus Brokopf, Ina Friedrich • Handelsregister: Amtsgericht Bielefeld, HRB 36713 • Bankverbindung: Sparkasse Herford, BLZ 494 501 20 Kto. 140 035 940
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Inhaltsverzeichnis
Text:
Seite:
1.
Allgemeines und Aufgabenstellung
3
2.
Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen
4
3.
Verkehr
6
3.1
Geräuschemissionen
6
3.2
Geräuschimmissionen
8
4.
Tennisanlage
10
4.1
Geräuschemissionen
10
4.2
Geräuschimmissionen
11
5.
Zusammenfassung
13
Anlagen:
Anlage 1:
Übersicht
Anlage 2:
Akustisches Computermodell: Lageplan
Anlage 3, Blatt 1:
Geräuschimmissionen Verkehr / Tag / 1.OG
Anlage 3, Blatt 2:
Geräuschimmissionen Verkehr / Nacht / 1.OG
Anlage 4:
Geräuschimmissionen Tennisanlage / 1.OG
Das vorliegende Gutachten darf nur vollständig vervielfältigt werden.
Auszugskopien bedürfen unserer Zustimmung.
Datei: BLP-13 1093 01
(Digitale Version – PDF)
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1.
Allgemeines und Aufgabenstellung
Die Gemeinde Leopoldshöhe plant die Entwicklung von Wohnbauflächen nördlich und östlich der Grabbestraße. Im Rahmen eines diesbezüglichen Bauleitplanverfahrens sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) geschaffen werden.
Die Anlage 1 zeigt in einer Übersicht die Lage des Plangebietes.
Auf das in Rede stehende Gebiet wirken die durch den KFZ-Verkehr auf der Hauptstraße (Landesstraße L 751)
verursachten Geräuschimmissionen (Verkehrslärm) und die durch die nordwestlich gelegene Tennisanlage
verursachten Geräuschimmissionen (Sportlärm) ein.
Das hier vorliegende schalltechnische Gutachten ermittelt und bewertet diese auf das Plangebiet einwirkenden Geräuschimmissionen.
Der Verkehrslärm wird entsprechend der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90, Zitat / 4/ in Kapitel 2), der Sportlärm auf der Grundlage der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV, Zitat / 2/ in
Kapitel 2) ermittelt und bewertet.
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2.
/ 1/
Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen
BImSchG
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinrichtungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge in der
Neufassung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274)
/ 2/
18. BImSchV
Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV)
vom 18. Juli 1991, Bundesgesetzblatt Jahrgang 1991 Teil I, S. 1588
zuletzt geändert durch die „Erste Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung“ vom 09.02.2006, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil
I, S.324
/ 3/
16. BImSchV
Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990,
Bundesgesetzblatt, S. 1036 zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes
vom 19.09.2006 (BGBl. 1, S. 2146)
/ 4/
RLS - 90
"Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen"
Der Bundesminister für Verkehr - Abteilung Straßenbau
Ausgabe 1990
/ 5/
/ 6/
DIN 18005
"Schallschutz im Städtebau“ – Berechnungsverfahren
Teil 1
Ausgabe Juli 2002
VDI 2720
"Schallschutz durch Abschirmung im Freien"
Blatt 1
Ausgabe März 1997
Datei: BLP-13 1093 01
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/ 7/
BauGB
Baugesetzbuch
in der Fassung der Bek. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), das durch Artikel 1
des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) geändert worden ist.
/ 8/
BauNVO
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
in der Fassung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), geändert durch Artikel 3 des
Gesetzes vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466)
/ 9/
Fickert/
Baunutzungsverordnung
Fieseler
Kommentar unter besonderer Berücksichtigung des Umweltschutzes mit ergänzenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften – 11. Auflage
/10/
Geräuschimmissionsprognose von Sport- und Freizeitanlagen
– Berechnungshilfen –
Merkblatt Nr. 10 des „Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen“
Februar 1998
Datei: BLP-13 1093 01
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3.
Verkehr
3.1
Geräuschemissionen
Auf die Geräusch-Belastung durch den KFZ-Verkehr haben die folgenden Parameter den wesentlichen Einfluss:
•
Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV)
in KFZ/24 h als Jahresmittelwert,
•
LKW-Anteil (p) in %, tags und nachts,
•
Geschwindigkeit (v) in km/h der KFZ,
•
Straßenoberfläche (DStrO) in dB(A), nach Tabelle 4 / 4/,
•
Steigung (DStg) in dB(A), nach / 4/ (wird vom EDV-Programm automatisch
aus den Daten für die Topografie ermittelt),
•
ggf. Zuschläge (K) für lichtzeichengeregelte Kreuzungen
oder Einmündungen, nach / 4/.
Die Daten bzgl. der Verkehrsmengen auf der Landesstraße 751 (Hauptstraße) entstammen den amtlichen
Zählungen aus dem Jahr 2010.
Diese werden von uns pauschal um 20% erhöht, damit die Berechnungsergebnisse angesichts steigender
Verkehrsmengen auch mittelfristig Bestand haben.
Datei: BLP-13 1093 01
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Nachfolgend nun die Parameter für die in Rede stehenden Straßenabschnitte:
•
Landesstraße L 751 „Hauptstraße“:
DTV:
11.288
KFZ/24 h,
pT / pN:
20 / 10
%,
v:
DStrO:
70
km/h,
0
dB(A).
Gemäß / 4/ werden aus den vorgenannten Daten die Emissionspegel Lm,E der Verkehrswege berechnet.
Der Emissionspegel Lm,E ist der Mittelungspegel, der sich in 25 m Abstand von der Mitte der nächstgelegenen Fahrbahn und in 4 m Höhe über Straßenniveau bei ungehinderter Schallausbreitung ergibt.
Tabelle 1:
Emissionspegel Lm,E
Verkehrsweg
Lm,E tags
Lm,E nachts
in dB(A)
in dB(A)
68,3
57,4
L 751 – Hauptstraße
Datei: BLP-13 1093 01
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3.2
Geräuschimmissionen
Unter Zugrundelegen der vorgenannten Ausgangsdaten werden EDV-gestützte Schallausbreitungsberechnungen durchgeführt. Dieses geschieht unter Berücksichtigung der Pegelkorrekturen für die Entfernung,
Luftabsorption, Boden- und Meteorologiedämpfung, Topografie und ggf. Abschirmung durch Gebäude und
Hindernisse.
Das beschriebene Rechenmodell führt zu Immissionsschallpegeln, die den energetischen Mittelwerten bei
leichtem Mitwind entsprechen.
Die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen werden grafisch in Anlage 3 für die Ebene des am stärksten
belasteten 1.OG dargestellt:
Tag
(Anlage 3, Blatt 1):
In dem Plangebiet erreichen die Pegel der Verkehrslärmbelastung tags Werte zwischen
< 50 dB(A) und < 55 dB(A).
Nacht
(Anlage 3, Blatt 2):
Nachts treten im Plangebiet Werte von < 45 dB(A) nördlich der Grabbestraße und
< 40 dB(A) östlich der Grabbestraße auf.
Zur Wertung der ermittelten Verkehrs-Geräuschpegel:
Für Planverfahren, in denen Quartiere in Nachbarschaft zu Verkehrswegen entwickelt bzw. überplant werden,
gibt es keine normativen Geräusch-Immissions-Grenzwerte. Im Rahmen des Abwägungsprozesses ist vielmehr zur Kenntnis zu nehmen, was an diesbezüglichem Regel- und Verordnungswerk vorhanden ist.
Datei: BLP-13 1093 01
(Digitale Version – PDF)
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•
Dabei handelt es sich zunächst um die schalltechnischen Orientierungswerte des Beiblattes 1 der
Norm DIN 18005 (Teil 1) / 5/ (das Beiblatt 1 ist kein Bestandteil der Norm). Die Orientierungswerte
betragen bei der Beurteilung von Verkehrslärm auf öffentlichen Verkehrswegen:
Allgemeine Wohngebiete (WA):
55 / 45 dB(A)
tags / nachts,
Mischgebiete (MI):
60 / 50 dB(A)
tags / nachts,
Gewerbegebiete (GE):
65 / 55 dB(A)
tags / nachts.
Es ist allgemein anerkannt, dass die Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN 18005 (Teil 1) als idealtypisch angesehen werden und dass bei deren Einhaltung die Geräuschpegel in den jeweiligen
Baugebieten regelmäßig als zumutbar betrachtet werden können. Gleichzeitig gilt das in § 50
BImSchG / 1/ formulierte Trennungsgebot als eingehalten.
•
Des Weiteren gibt es die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV / 3/), die bei wesentlichen
Änderungen bzw. dem Neubau von Verkehrswegen zwingend herangezogen werden muss. Die
Grenzwerte dieser Verordnung betragen:
Wohnen (WR / WA):
59 / 49 dB(A)
tags / nachts.
Mischgebiete (MI) / Kerngebiete (MK):
64 / 54 dB(A)
tags / nachts,
Gewerbegebiete (GE):
69 / 59 dB(A)
tags / nachts.
Bei Einhaltung der Grenzwerte der 16. BImSchV in den jeweiligen Baugebieten liegen gemäß
16. BImSchV keine schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG vor. Gesundes
Wohnen und Arbeiten im Sinne des BauGB ist noch gegeben.
Der Vergleich der im Plangebiet zu verzeichnenden Pegel des Verkehrslärms mit den idealtypischen Orientierungswerten des Beiblattes 1 der DIN 18005 für ein allgemeines Wohngebiet (WA) ergibt, dass diese im
gesamten Plangebiet tags und nachts eingehalten werden.
Datei: BLP-13 1093 01
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4.
Tennisanlage
Die Geräuschimmissionen der Tennisanlage werden entsprechend / 2/ berechnet. Für ein allgemeines Wohngebiet (WA) sind gemäß / 2/ folgende Immissionsrichtwerte in Ansatz zu bringen:
Tagsüber außerhalb der Ruhezeiten (= Normalzeit):
(werktags:
08:00 bis 20:00 Uhr,
sonn- und feiertags:
09:00 bis 13:00 Uhr, 15:00 bis 20:00 Uhr);
tagsüber während der Ruhezeiten:
55 dB(A)
50 dB(A)
(werktags:
06:00 bis 08:00 Uhr, 20:00 bis 22:00 Uhr;
sonn- und feiertags:
07:00 bis 09:00 Uhr, 13:00 bis 15:00 Uhr,
20:00 bis 22:00 Uhr).
Eine Nachtnutzung der Sportanlage ist nicht vorhanden.
4.1
Geräuschemissionen
Ausgangsgröße für die nachfolgenden Berechnungen der Geräuschimmissionen sind die Schall-Leistungspegel. Der Schall-Leistungspegel kennzeichnet die „Stärke“ der Geräuschabstrahlung einer Schallquelle.
Bei Berücksichtigung der zeitlichen Einwirkdauer ergibt sich aus dem Schall-Leistungspegel der SchallLeistungs-Beurteilungspegel. Bei kontinuierlich über den gesamten Beurteilungszeitraum betriebenen
Anlagen sind Schall-Leistungspegel und Schall-Leistungs-Beurteilungspegel identisch.
Datei: BLP-13 1093 01
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Für die Berechnung der Geräuschimmissionen wird ein 3-dimensionales schalltechnisches Computermodell
erstellt, in dem alle relevanten Geräuschquellen und Hindernisse mit ihren x-, y- und z-Koordinaten enthalten sind.
Anlage 2 zeigt dieses Computermodell in Draufsicht.
Die Tennisplätze werden in diesem Modell als Flächenschallquellen nachgebildet.
Die bei der Nutzung der durch die Tennisanlage verursachten Geräuschemissionen werden auf der Grundlage
des Merkblattes Nr. 10 „Geräuschimmissionsprognose von Sport- und Freizeitanlagen“ des Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalen /10/ errechnet.
Demnach sind für die Ermittlung der Geräuschimmissionen die drei dem Plangebiet nächstgelegenen Tennisplätze maßgeblich. Die Schall-Leistungs-Beurteilungspegel für die drei nächstgelegenen Tennisplätze ergeben
sich bei einer kontinuierlichen Nutzung in der Normalzeit und in den Ruhezeiten gemäß / 3/ zu:
4.2
F1:
LWAr’’
=
70,0 dB(A)/m2
F2:
LWAr’’
=
65,6 dB(A)/m2
F3:
LWAr’’
=
61,5 dB(A)/m2
Geräuschimmissionen
Unter Zugrundelegen der vorgenannten Ausgangsdaten werden EDV-gestützte Schallausbreitungsberechnungen durchgeführt. Dieses geschieht unter Berücksichtigung der Pegelkorrekturen für die Entfernung, Luftabsorption, Topographie und Boden- und Meteorologiedämpfung sowie für die Schallabschirmung von Hochbauten und sonstigen Hindernissen.
Datei: BLP-13 1093 01
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Die Ergebnisse der Berechnungen werden in der Anlage 4 grafisch für die Ebene des 1.OG dargestellt.
Die in Anlage 4 dokumentierten Ergebnisse zeigen, dass in dem Plangebiet bei einer kontinuierlichen Nutzung
der Tennisanlage tags in der Normalzeit und innerhalb der Ruhezeiten die Geräuschimmissionen < 45 dB(A)
erreichen.
Die Immissionsrichtwert für die Normalzeit (55 dB(A)) und für die Ruhezeiten (50 dB(A)) werden somit im
gesamten Plangebiet eingehalten.
Zum Thema Spitzenpegel:
Aufgrund des Abstandes von mindestens 90 m zwischen der Tennisanlage und dem Plangebiet sind keine
schalltechnisch relevanten Spitzenpegel durch die Tennisanlage zu erwarten.
Datei: BLP-13 1093 01
(Digitale Version – PDF)
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5.
Zusammenfassung
Die Gemeinde Leopoldshöhe plant die Entwicklung von Wohnbauflächen nördlich und östlich der Grabbestraße. Im Rahmen eines diesbezüglichen Bauleitplanverfahrens sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) geschaffen werden.
Das hier vorliegende schalltechnische Gutachten ermittelt die auf das Plangebiet einwirkenden Geräuschimmissionen durch den KFZ-Verkehr auf der Landesstraße L751 (Hauptstraße) und durch die nordwestlich gelegene Tennisanlage.
Geräuschimmissionen durch den KFZ-Verkehr
Die für ein allgemeines Wohngebiet (WA) idealtypischen Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN 18005
werden im gesamten Plangebiet tags und nachts eingehalten.
Geräuschimmissionen durch die Tennisanlage
Die Tages-Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete (WA) der Sportanlagenlärmschutzverordnung
werden ebenfalls im gesamten Plangebiet eingehalten.
Unter schalltechnischen Aspekten ergeben sich somit keine Einschränkungen bzgl. der Ausweisung eines
allgemeinen Wohngebietes.
gez.
Der Sachverständige
Dipl.-Met. v. Bachmann
(digitale Version – ohne Unterschrift gültig)
Datei: BLP-13 1093 01
(Digitale Version – PDF)
Anlage 1
BLP-13 1093 01
Geobasisdaten Land NRW, Bonn 2013
http.:www.geobasis.nrw.de
Leopoldshöhe / Entwicklung Wohnbaufläche
nördlich und östlich Grabbestraße
Übersicht
14.06.2013
Maßstab ca.
1 : 5.000
e
traß
ser S
lhau
Dah
Ha
ts
up
t
e
raß
-
5
L7
1
Anlage 2
BLP-13 1093 01
F3
F2
Tennisfelder
F1
Wa
ldst
raß
e
Grabbestraße
Körn
erstr
aße
e
e
lstraß
straß
eth
Hebbe
Kant
Go
ra
est
ße
14.06.2013
Leopoldshöhe / Entwicklung einer Wohnbaufläche nördlich und östlich Grabbestraße
Lageplan
Maßstab ca.
1: 2000
Anlage 3, Blatt 1
BLP-13 1093 01
Flächen gleicher Klassen
des Beurteilungspegels
<= 35 dB(A)
<= 40 dB(A)
<= 45 dB(A)
<= 50 dB(A)
<= 55 dB(A)
<= 60 dB(A)
<= 65 dB(A)
<= 70 dB(A)
<= 75 dB(A)
<= 80 dB(A)
>
0
Leopoldshöhe / Entwicklung einer Wohnbaufläche nördlich und östlich Grabbestraße
Geräuschimmissionen Verkehr / Tag / 1.OG
10
20
80 dB(A)
40
80
120
14.06.2013
M 1:2000
Anlage 3, Blatt 2
BLP-13 1093 01
Flächen gleicher Klassen
des Beurteilungspegels
<= 35 dB(A)
<= 40 dB(A)
<= 45 dB(A)
<= 50 dB(A)
<= 55 dB(A)
<= 60 dB(A)
<= 65 dB(A)
<= 70 dB(A)
<= 75 dB(A)
<= 80 dB(A)
>
0
Leopoldshöhe / Entwicklung einer Wohnbaufläche nördlich und östlich Grabbestraße
Geräuschimmissionen Verkehr / Nacht / 1.OG
10
20
80 dB(A)
40
80
120
14.06.2013
M 1:2000
Anlage 4
BLP-13 1093 01
Flächen gleicher Klassen
des Beurteilungspegels
<= 35 dB(A)
<= 40 dB(A)
<= 45 dB(A)
<= 50 dB(A)
<= 55 dB(A)
<= 60 dB(A)
<= 65 dB(A)
<= 70 dB(A)
<= 75 dB(A)
<= 80 dB(A)
>
0
Leopoldshöhe / Entwicklung einer Wohnbaufläche nördlich und östlich Grabbestraße
Geräuschimmissionen Tennisanlage / 1.OG
10
20
80 dB(A)
40
80
120
14.06.2013
M 1:2000