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Verwaltungsergänzung (Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2015/16)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
180 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
17.03.15, 12:06
Aktualisiert
17.03.15, 12:06
Verwaltungsergänzung (Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen 
im Kindergartenjahr 2015/16) Verwaltungsergänzung (Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen 
im Kindergartenjahr 2015/16)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 3 / D 12/2015 Datum: 12.03.2015 Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2015/16 Die Gemeinde Weilerswist hat unmittelbar vor der Sitzung des JHA am 26.02.2015 den Bedarf für eine weitere Gruppe des Gruppentyps II gemeldet. Entsprechend des Beschlusses des JHA wurde diese Gruppe in die Bedarfsmeldung gegenüber dem Land aufgenommen und die Verwaltung beauftragt, den tatsächlichen Bedarf bis zur Kreistagssitzung zu prüfen (s. Z1/D 12/2015). Nach Rücksprache mit dem Träger der Einrichtung (DRK Euskirchen) sowie der Gemeinde Weilerswist wird seitens der Jugendhilfeplanung der Einrichtung einer weiteren Gruppe des Gruppentyps II zugestimmt. Eine Einplanung weiterer Kindpauschalen erfolgt nicht. Die Gemeinde Weilerswist möchte aufgrund der dortigen Neubaugebiete eine Betreuungsmöglichkeit für weitere U3-Kinder vorhalten. Unter Berücksichtigung der bestehenden Überbelegungen der Einrichtungen im Kernort wird dies von der Jugendhilfeplanung unterstützt. Da weitere Kindpauschalen nicht eingeplant wurden und das DRK bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses mitgeteilt hat, die Mieten zu erstatten, soweit die Gruppe nicht zur Stande kommen sollte, besteht kein Finanzierungsrisiko. Unter Berücksichtigung o.g. Gruppe ergeben sich aus der Bedarfsmeldung zum 15.03.2015 damit folgende finanzielle Auswirkungen: Stadt / Gemeinde Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Summe Kreis Euskirchen Betriebskosten 3.407.820 € 1.429.764 € 676.284 € 13.329.459 € 1.180.617 € 1.981.575 € 6.996.370 € 1.282.671 € 2.437.731 € 5.733.151 € 3.871.826 € 42.319.725 € Zuweisung an Landeszuweisung davon Zuschuss Träger (Kindpauschalen) U3 (19,96 %) Kreisanteil 3.071.960 € 1.387.443 € 155.768 € 1.684.518 € 1.289.659 € 574.174 € 57.555 € 715.485 € 534.265 € 227.107 € 24.221 € 307.158 € 11.217.195 € 4.991.424 € 583.903 € 6.225.772 € 1.073.029 € 463.452 € 34.224 € 609.577 € 1.589.021 € 690.840 € 79.340 € 898.181 € 6.321.839 € 2.867.508 € 352.275 € 3.454.331 € 1.054.855 € 459.925 € 49.218 € 594.930 € 2.189.791 € 957.303 € 74.962 € 1.232.489 € 5.215.842 € 2.487.554 € 418.404 € 2.728.288 € 3.260.736 € 1.464.518 € 171.353 € 1.796.218 € 36.811.633 € 16.568.587 € 2.001.223 € 20.243.047 € Hierin sind die Kosten für die 23 Familienzentren i. H. v. 302 T€, die Kosten für die Tagespflegeplätze sowie die freiwillige Bezuschussung der kommunalen Träger nicht enthalten. Für die freiwillige Bezuschussung der kommunalen Träger in Höhe von 6 % der Kindpauschalen (s. V 75/2014) ergibt sich ein Bedarf in Höhe von ca. 733 T€. Bisher sind im Haushalt 740 T€ eingeplant. Es ergibt sich ein Minderaufwand von 7 T€. -2- Seitens des Landes werden gemäß § 22 KiBiz für Kinder in Tagespflege 260 Fallpauschalen à 756 € / Jahr gewährt. Die Planungsgarantie beläuft sich im Kindergartenjahr 2015/16 auf 1.257 T€. Abzüglich des Landeszuschusses in Höhe von ca. 496 T€. ergibt sich ein Mehraufwand für den Kreis in Höhe von ca. 761 T€. Davon entfallen ca. 317 T€ auf das Haushaltsjahr 2015. Im Vergleich zum Kindergartenjahr 2014/2015 erhöhen sich die Betriebskosten von ca. 40.992 T€ (Leistungsbescheid vom 03.12.2014) um ca. 1.328 T€ auf ca. 42.320 T€. Die Steigerung von ca. 3,24 % ist auf folgende Faktoren zurückzuführen: - Umsetzung des Rechtsanspruches für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr Erhöhung der Kind-/Mietpauschalen um pauschal 1,5 % Änderung des Buchungsverhaltens (Rückgang der Buchungen für 25 Wochenstunden, Erhöhung der Buchungen für 45 Wochenstunden) Einführung der Planungsgarantie. Haushaltsjahr 2015: Bezogen auf das Haushaltsjahr 2015 ergibt sich ein Zuschussbedarf (Betriebskostenzuschüsse abzüglich Landeszuschuss) in Höhe von insgesamt ca. 20.293 T€. Der Haushalt 2015 weist bisher einen Zuschussbedarf von 19.865 T€ aus. Damit ergibt sich ein Mehraufwand von 428 T€. Insgesamt ist damit für das Haushaltsjahr 2015 mit einem Mehraufwand von 421 T€, der sich wie folgt zusammensetzt: - Betriebskostenzuweisungen Träger: - Planungsgarantie: - freiwilliger Zuschuss kommunale Träger: + 111 T€ + 317 T€ 7 T€ + 421 T€. Die o.g. Zahlen basieren auf den von den Trägern auf der Basis der Anmeldungen angegebenen Kindpauschalen und können sich aufgrund von unterjährigen Betreuungsverträgen ändern. Die Berechnung der Planungsgarantie beruht auf den Angaben aus dem Computerprogramm „Kibiz.web“. Die finanziellen Auswirkungen sind auf der Grundlage des im Kreis Euskirchen bestehenden Konsens hinsichtlich der Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden an Planung und Finanzierung errechnet. gez. i.V. Poth