Daten
Kommune
Wesseling
Größe
100 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
04.04.17, 17:06
Aktualisiert
04.04.17, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
70/2017
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Ratsbüro
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Anfrage Daniela Dobberstein, FDP-Mitglied im Rat: Aktueller Stand zu Norton-Gelände
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
28.03.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 70/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Schmieden
28.03.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Anfrage Daniela Dobberstein, FDP-Mitglied im Rat: Aktueller Stand zu Norton-Gelände
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Unter Bezugnahme auf die beigefügte Anlage werden die dort gestellten Fragen wie folgt beantwortet:
Zu 1. Am 07.02.2017 stürzte ein 13-jähriges Mädchen aus etwa 8 m Höhe des hinteren Objektgeländes.
Das Mädchen verblieb nach dem Unfall ca. einen Monat im Krankenhaus, bevor sie Anfang März in
die Reha-Maßnahme entlassen wurde, welche noch bis Ende April andauert. Nach aktuellen Informationen gehe man von keiner dauerhaften Einschränkung aus. Eine genauere Einschätzung hierzu
kann erst Ende April gegeben werden.
Zu 2. Zum Zeitpunkt des Unfalls bestanden mehrere Zugangsmöglichkeiten zum Areal, ohne dass hierfür
das Übersteigen von Hindernissen oder die Anwendung von Gewalt für den Zugang erforderlich gewesen wäre.
Der Eigentümerin des ehem. Norton-Geländes, die Glückstädter Heringsfischerei GmbH, wurde mit
Ordnungsverfügung vom 21. Februar 2017 detailliert aufgegeben, die vorhandenen Öffnungen an den
Grenzen des Geländes so zu schließen, dass künftig kein „freier Eintritt“ mehr möglich ist, sondern der
(nicht zu verhindernde) Zugang nur noch mit Gewaltanwendung bzw. der Überwindung ca. 2 Meter
hoher Hindernisse möglich ist. Die sofortige Vollziehung der Ordnungsverfügung wurde angeordnet.
Gegen die Ordnungsverfügung und deren sofortige Vollziehung hat die Eigentümerin keine Rechtsmittel eingelegt; die Ordnungsverfügung ist inzwischen bestandskräftig.
Derzeit laufen seitens der Eigentümerin die Arbeiten zur Erledigung der durch die Bauaufsicht aufgegebenen Maßnahmen zum Verschluss der Öffnungen an den Grenzen des Geländes. Die Durchführung der Arbeiten wird durch die Bauaufsicht überwacht. Bisher haben deswegen vor Ort zwei Kontrolltermine stattgefunden. Ein Großteil der Maßnahmen ist bereits abgeschlossen, jedoch noch nicht
alle. Der nächste - und wahrscheinlich letzte - Kontrolltermin wird noch vor Ostern sein.
Zu 3. – 5.)
Nach dem Ableben des bisherigen Grundstückseigentümers ist derzeit noch unklar, wer als verbindlicher Ansprechpartner für weitere Verhandlungen zur Verfügung steht. Insoweit können die Fragen 3-5
im Moment nicht im gewünschten Umfang beantwortet werden. Weitere Informationen folgen zu einem späteren Zeitpunkt.