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Beschlussvorlage Abwasserwerk (Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 30. August 2013)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
37 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
04.10.13, 21:16
Aktualisiert
04.10.13, 21:16
Beschlussvorlage Abwasserwerk (Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe
hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 30. August 2013) Beschlussvorlage Abwasserwerk (Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe
hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 30. August 2013)

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Inhalt der Datei

Abwasserwerk Leopoldshöhe Die Betriebsleitung Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 82/2013 zur Sitzung des Betriebsausschusses Ver- und Entsorgung der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Gemeindebetriebe Auskunft erteilt: Herr Friedrich Telefon: 05208/991-268 Datum: 9. September 2013 Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 30. August 2013 Beratungsfolge Betriebsausschuss Ver- und Entsorgung Termin 14.10.2013 Rat 17.10.2013 Bemerkungen Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 30.08.2013 beantragt die FDP-Fraktion eine dahingehende Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung, dass der Anschluss- und Benutzungszwang für Regenwasser modifiziert wird. Im Jahre 2006 hat der Landesgesetzgeber das Landeswassergesetz so geändert, dass auch für Regenwasser der Anschluss- und Benutzungszwang festgeschrieben wurde. Dies geschah infolge eines Gerichtsurteils. Im Anschluss daran wurde auch die Leopoldshöher Abwasserbeseitigungssatzung geändert. Die Regularien der NRW-Mustersatzung, die auch in Leopoldshöhe umgesetzt wurden, sind dementsprechend in den letzten Jahren mehrmals gerichtlich bestätigt worden. Die (nicht wörtliche) Formulierung „...versickern, in ein Gewässer oder in einen Kanal einleiten...“ ermöglicht eine relativ freie Kanalisationsplanung; hat sich die Gemeinde für einen Regenwasserkanal ausgesprochen, muss auch an diesen angeschlossen werden. Das Land betont hier immer wieder die Refinanzierung der Anlage sowie die Folgen für die Solidargemeinschaft wie beispielsweise steigende Regenwassergebühren. Auch technisch ist die Angelegenheit problematisch: - Versickerung ist bei den sehr lehmigen Böden in Leopoldshöhe äußerst problematisch, in vielen Fällen kam es in der Vergangenheit schon zu Schwierigkeiten mit den Nachbarn (Vernässungsschäden). Außerdem fließt das „versickerte“ Wasser oftmals in Drainagen, die dann doch wieder an den Regenwasserkanal angeschlossen sind. - Gewässereinleitungen erschweren/verteuern die Gewässerunterhaltung für die Gemeinde. Zudem führt es oft zu Auskolkungen und dazu, dass für öffentlichen Einleitungen der Nachweis der Gewässerauslastung dann nur sehr aufwändig zu erbringen ist. Nach der alten Regelung kam es tlw. sogar vor, dass Grundstückseigentümer, die nicht direkt an ein Gewässer angrenzten, ohne Einverständnis des Nachbarn dessen Grundstück durchleiteten. Dies ist -2- sicherlich nicht zu akzeptieren. Außerdem kann dann nach Aussage der Unteren Wasserbehörde eine Einleitungserlaubnis nicht erteilt werden. Die vorgenannten Punkte erklären sicherlich, dass nach jüngsten Recherchen 12 der 16 lippischen Kommunen im Regelfall auf die Regenwasserüberlassungspflicht bestehen, Ausnahmen gibt es z.B. dort, wo in Mischgebieten ansonsten Kläranlagen- und Kanalnetzüberlastungen drohen. Die Betriebsleitung vertritt daher die Auffassung, an der vorhandenen Satzung festzuhalten. In begründeten Ausnahmen (z.B. in der Straße „Am Mühlenbach“, wo es aus topographischen Gründen kaum möglich ist) wurde bislang immer eine einvernehmliche Regelung gefunden. Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss Ver- und Entsorgung empfiehlt dem Gemeinderat, dem Antrag der FDP-Fraktion auf Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung nicht zu folgen. Oortman