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Beschlussvorlage Abwasserwerk (FDP-Antrag)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
89 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
04.10.13, 21:16
Aktualisiert
04.10.13, 21:16
Beschlussvorlage Abwasserwerk (FDP-Antrag) Beschlussvorlage Abwasserwerk (FDP-Antrag)

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Inhalt der Datei

FDP - Fraktion im Rat der Gemeinde Leopoldshöhe c/o Dirk Eger, Ginsterweg 7, 33818 Leopoldshöhe FDP – Fraktion im Rat der Gemeinde Lopoldshöhe c/o Dirk Eger, Ginsterweg 7, 33818 Leopoldshöhe Rat der Gemeinde Leopoldshöhe Über den Vorsitzenden des Betriebsauschusses Ver- und Entsorgung Herrn J. Büker Über das Büro des Rates Kirchplatz 1 33818 Leopoldshöhe Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen mein Zeichen Datum 30.08.2013 Antrag der FDP – Fraktion zur Sitzung des Betriebsausschusses Ver- und Entsorgung Sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktion der Freien Demokratischen Partei stellt folgenden Antrag zur Beratung in der nächsten Sitzung des Betriebsausschusses Ver- und Entsorgung: Die FDP – Fraktion beantragt die Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe im § 10 Abs.1 dahingehend, dass der Begriff „Schmutzwasser“ durch „Abwasser“ ersetzt wird und um eine Formulierung zur Niederschlagswassereinleitung, - verrieselung oder –versickerung ergänzt wird. Begründung: Das Wasserhaushaltsgesetz hat im §55 „Grundsätze der Abwasserbeseitigung“ folgenden Wortlaut: (2) Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Im §51a des Landeswassergesetzes NRW (Beseitigung von Niederschlagswasser) wird Folgendes gefordert: § 51 a (Fn 5) Beseitigung von Niederschlagswasser (1) Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, ist zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah direkt oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser über eine Kanalisation in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Die dafür erforderlichen Anlagen sind nach Maßgabe des § 57 zu errichten und zu betreiben. (2) Die Gemeinde kann durch Satzung festsetzen, daß und in welcher Weise das Niederschlagswasser zu versickern, zu verrieseln oder in ein Gewässer einzuleiten ist. Die Festsetzungen nach Satz 1 können auch in den Bebauungsplan aufgenommen werden; in diesem Fall sind die §§ 1 bis 13 und 214 bis 216 des Baugesetzbuchs in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Auf die Satzungen nach § 12 Baugesetzbuch (Vorhaben- und Erschließungsplan), § 34 Baugesetzbuch (Klarstellungs-, Entwicklungs- und Ergänzungssatzungen) und § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (Außenbereichssatzung) ist Satz 2 entsprechend anzuwenden. FDP – Fraktion im Rat der Gemeinde Leopoldshöhe Die Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe lässt die ortsnahe Beseitigung von Niederschlagswasser, z.B. des Regenwassers von Carports, Garagen etc. nicht zu, da im §10 nur Schmutzwasser und kein Niederschlagswasser erwähnt wird. Abwasser ist der Oberbegriff für Schmutz- und Niederschlagswasser. Da aus ökologischen Gründen viele Städte und Gemeinden in NRW (z.B. Aachen) die ortsnahe Beseitigung von Regenwasser priorisieren, sollte Leopoldshöhe hier auch ein gutes Beispiel sein. Auszug aus der Kanalanschlusssatzung Aachen: §7 Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang (1) Sofern die Voraussetzungen des § 53 LWG vorliegen, können Anschlussverpflichtete dauernd, widerruflich oder auf bestimmte Zeit vom Anschlussund Benutzungszwang befreit werden, wenn ein begründetes Interesse an einer privaten Beseitigung oder Verwertung der Abwässer besteht (z.B. für landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Grundstücke, für Industrieunternehmen, die über eine eigene dem Zweck der öffentliche n Entwässerung entsprechende Anlage verfügen) und den Anforderungen der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere dem Schutz des Grundwassers, anderweitig genügt wird Mit freundlichen Grüßen Der Fraktionsvorsitzende Dirk Eger Seite 2 von 2