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Beschlussvorlage (64. Änderung des Flächennutzungsplanes "Flach-Fengler-Straße Nord" hier: Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
135 kB
Datum
30.05.2017
Erstellt
08.05.17, 17:07
Aktualisiert
08.05.17, 17:07
Beschlussvorlage (64. Änderung des Flächennutzungsplanes "Flach-Fengler-Straße Nord"
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 84/2017 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung - 32 - - 60 - Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) 64. Änderung des Flächennutzungsplanes "Flach-Fengler-Straße Nord" hier: Feststellungsbeschluss Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 32 - - 60 - 10.04.2017 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 84/2017 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Ursula Schneider 10.04.2017 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Rat Betreff: 64. Änderung des Flächennutzungsplanes "Flach-Fengler-Straße Nord" hier: Feststellungsbeschluss Beschlussentwurf: 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur - frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB (Beschlussvorlage 236/2016 - Abwägungsvorschläge, Tabellen vom 17.11.2016) - öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden/TÖB gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB (Beschlussvorlage 84/2017 - Abwägungsvorschläge, Tabellen vom 04./06.04.2017) entsprechend § 1 (7) BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in den vorgenannten Beschlussvorlagen zu bescheiden. 2. Die in der Sitzung vorliegende 64. Änderung des Flächennutzungsplanes „Flach-Fengler-Straße Nord“ wird festgestellt. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 5 (5) BauGB beigefügte Begründung (einschließlich Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB) und die zusammenfassende Erklärung (§ 6 (5) BauGB) werden zur Kenntnis genommen. 3. Die 64. Änderung des Flächennutzungsplanes „Flach-Fengler-Straße Nord“ wird der Bezirksregierung Köln gemäß § 6 (1) BauGB zur Genehmigung vorgelegt. Sachdarstellung: 1. Problem Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 24.01.2017 die öffentliche Auslegung der Entwürfe zur 64. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und des Bebauungsplanes Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen. Die Beschlüsse sind am 08.02.2017 im Amtsblatt der Stadt Wesseling ortsüblich bekannt gemacht worden; die beiden Bauleitplanverfahren werden gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren durchgeführt. Die Entwürfe der 64. FNP-Änderung und des Bebauungsplanes Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ einschließlich Begründung (mit Umweltbericht) sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen haben in der Zeit vom 16.02.2017 bis einschließlich 24.03.2017 im Neuen Rathaus der Stadt Wesseling öffentlich ausgelegen. Die Behörden/Träger öffentlicher Belange sind parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung mit Schreiben vom 01.02.2017 entsprechend § 4 (2) BauGB an den Bauleitplanverfahren beteiligt worden. 2. Lösung Bauleitplanverfahren „Flach-Fengler-Straße Nord“ Aus Gründen der Verfahrensvereinfachung ist die Auswertung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden/TÖB gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen nicht für die jeweiligen Planverfahren separat dargestellt; sie wurden in gemeinsamen Tabellen für die 64. FNPÄnderung und den Bebauungsplan Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ zusammengefasst und mit Abwägungsvorschlägen versehen. Die Stellungnahmen, die sich ausschließlich auf den Bebauungsplan Nr. 1/121 beziehen, wurden in der Spalte „Abwägungsvorschläge“ dementsprechend textlich gekennzeichnet. Die zu beiden Planverfahren gehörenden Auswertungstabellen sind sowohl dieser Beschlussvorlage als auch der Beschlussvorlage 85/2017 (Bebauungsplan Nr. 1/121) beigefügt. Auswertung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind keine schriftlichen Stellungnahmen aus der Bürgerschaft eingegangen. Auswertung der Beteiligung der Behörden/TÖB gemäß § 4 (2) BauGB Im Rahmen der Beteiligung haben 8 Behörden/TÖB schriftliche Stellungnahmen zur Bauleitplanung „FlachFengler-Straße Nord“ abgegeben. Die Stellungnahmen beziehen sich mehrheitlich auf den Bebauungsplan Nr. 1/121. Die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie entsprechende Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Tabelle (Stand 06.04.2017) zu entnehmen; die Einwendungen wurden sachgerecht geprüft und in die Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB eingestellt. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB nicht zu einer Änderung der Bauleitplan-Entwürfe für das Plangebiet „Flach-Fengler-Straße Nord“ geführt hat. Die Bezirksregierung Köln hat im Rahmen der landesplanerischen Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) mit Schreiben vom 26.10.2016 bestätigt, dass gegen die 64. FNP-Änderung der Stadt Wesseling keine Bedenken bestehen. Abwägung und Feststellungsbeschluss Die Abwägung des Rates der Stadt Wesseling gemäß § 1 (7) BauGB zur 64. FNP-Änderung „Flach-FenglerStraße Nord“ umfasst sowohl die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB als auch die bei der Beteiligung gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen. Die Auswertung der Stellungnahmen zur Beteiligung nach §§ 3 (1), 4 (1) BauGB (Beschlussvorlage 236/2016 - Abwägungsvorschläge, Tabellen vom 17.11.2016) sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt und damit Bestandteil der gesamten Abwägungsentscheidung des Rates der Stadt Wesseling. Das Planverfahren zur 64. FNP-Änderung „Flach-Fengler-Straße Nord“ soll mit dem Feststellungsbeschluss des Rates der Stadt Wesseling abgeschlossen werden. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Das Verfahren zur 64. Änderung des Flächennutzungsplanes „Flach-Fengler-Straße Nord“ wird von der Stadt Wesseling, Bereich Stadtplanung erarbeitet (Personalkosten für die Verfahrensdurchführung). Anlagen:  Karte - Geltungsbereich der 64. FNP-Änderung „Flach-Fengler-Straße Nord“  Auswertung der im Rahmen der Beteiligung gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen (Abwägungsvorschläge - Tabellen vom 04./06.04.2017)  Planfassung der 64. FNP-Änderung „Flach-Fengler-Straße Nord“  Begründung (einschließlich Umweltbericht) zur 64. FNP-Änderung  Zusammenfassende Erklärung  Auswertung der im Rahmen der Beteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen (Abwägungsvorschläge - Tabellen vom 17.11.2016) Anmerkung: Die Fraktionen erhalten jeweils 1 Exemplar der Planfassung der 64. FNP-Änderung „Flach-Fengler-Straße Nord“ im Originalmaßstab (M. 1:2.000).