Daten
Kommune
Wesseling
Größe
560 kB
Datum
30.05.2017
Erstellt
08.05.17, 17:07
Aktualisiert
08.05.17, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Offenlagebeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am
24.01.2017 die öffentliche Auslegung der
Flächennutzungsplanänderung mit
Begründung, für die Dauer eines Monats gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
MK
Derzeitige Darstellung des Flächennutzungsplanes (FNP)
VERFAHREN:
Aufstellung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am
01.10.2014 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1
BauGB die Aufstellung der Änderung des
Flächennutzungsplans beschlossen. Der
Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt
Wesseling am 22.10.2014 ortsüblich
bekannt gemacht worden.
Wesseling, den _______________________
Der Bürgermeister
In Vertretung
Maßstab 1:2.000
Köln, den _______________________
Bezirksregierung Köln
Genehmigung
Die Änderung des Flächennutzungsplanes
ist gem. § 6 Abs. 1 BauGBmit Verfügung
vom __.__.____ genehmigt worden.
Erwin Esser
Wesseling, den _______________________
Der Bürgermeister
Feststellungsbeschluss
Die Änderung des Flächennutzungsplanes
ist vom Rat der Stadt Wesseling am
__.__.____ festgestellt worden.
W
Gunnar Ohrndorf
Erster Beigeordneter
Wesseling, den ______________________
Der Bürgermeister
In Vertretung
Gunnar Ohrndorf
Erster Beigeordneter
Öffentliche Auslegung
Der Entwurf dieser Flächennutzungsplanänderung
hat auf Beschluss des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Umweltschutz mit
Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 16.02.2017 bis 24.03.2017 öffentlich
ausgelegen.
Die ortsübliche Bekanntmachung über die
öffentliche Auslegung ist am 08.02.2017
im Amtsblatt der Stadt Wesseling erfolgt.
Gunnar Ohrndorf
Erster Beigeordneter
Wesseling, den _______________________
Der Bürgermeister
In Vertretung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am
07.06.2016 gem. § 3 Abs. 1 BauGB
beschlossen, die Öffentlichkeit frühzeitig zu
beteiligen. Die Darlegung der Planung
erfolgte vom 12.09.2016 bis einschl.
14.10.2016, die Erörterung am 22.09.2016.
Die ortsübliche Bekanntmachung hierüber
erfolgte im Amtsblatt der Stadt Wesseling
vom 31.08.2016.
Wesseling, den _______________________
Der Bürgermeister
In Vertretung
Gunnar Ohrndorf
Erster Beigeordneter
Geplante Darstellung der 64. FNP-Änderung "Flach-Fengler-Straße Nord"
1.
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke vom 23.01.1990 (BGBI. I S.132) in der z. Zt.
geltenden Fassung
Baugesetzbuch (BauGB)
i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in der z.Zt. geltenden Fassung
M
Kerngebiete
2.
Planzeichenverordnung (PlanzV 90)
vom 18.12.1990 (BGBL. 1991 I S. 58, BGBL. III 213 - 1 - 6)
Maßstab 1:2.000
MK
gemischte Bauflächen
3.
RECHTSGRUNDLAGEN:
M
Wohnbauflächen
4.
ZEICHENERKLÄRUNG:
W
Verkehrsflächen
Gemarkung Wesseling, Flur 22
64. Änderung des Flächennutzungsplanes
"Flach-Fengler-Straße Nord"
__.Ausfertigung
Der Bürgermeister
Stadt Wesseling
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom
24.05.2011 (GV. NRW. S. 271) in der z. Zt. geltenden Fassung
Wirksamkeit
Die Erteilung der Genehmigung sowie der Ort
der Einsichtnahme gem. § 6 Abs. 5 BauGB
sind am __.__.____ im Amtsblatt der Stadt
Wesseling bekannt gemacht worden.
Mit dieser Bekanntmachung wird die
Änderung des Flächennutzungsplanes
wirksam.
Wesseling, den __________________
Der Bürgermeister
Erwin Esser