Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Planfassung_64_FNPÄ_Feststellung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
560 kB
Datum
30.05.2017
Erstellt
08.05.17, 17:07
Aktualisiert
08.05.17, 17:07
Beschlussvorlage (Planfassung_64_FNPÄ_Feststellung)

öffnen download melden Dateigröße: 560 kB

Inhalt der Datei

Offenlagebeschluss Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am 24.01.2017 die öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung, für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. MK Derzeitige Darstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) VERFAHREN: Aufstellung Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am 01.10.2014 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Der Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 22.10.2014 ortsüblich bekannt gemacht worden. Wesseling, den _______________________ Der Bürgermeister In Vertretung Maßstab 1:2.000 Köln, den _______________________ Bezirksregierung Köln Genehmigung Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist gem. § 6 Abs. 1 BauGBmit Verfügung vom __.__.____ genehmigt worden. Erwin Esser Wesseling, den _______________________ Der Bürgermeister Feststellungsbeschluss Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist vom Rat der Stadt Wesseling am __.__.____ festgestellt worden. W Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Wesseling, den ______________________ Der Bürgermeister In Vertretung Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Öffentliche Auslegung Der Entwurf dieser Flächennutzungsplanänderung hat auf Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 16.02.2017 bis 24.03.2017 öffentlich ausgelegen. Die ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung ist am 08.02.2017 im Amtsblatt der Stadt Wesseling erfolgt. Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Wesseling, den _______________________ Der Bürgermeister In Vertretung Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am 07.06.2016 gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, die Öffentlichkeit frühzeitig zu beteiligen. Die Darlegung der Planung erfolgte vom 12.09.2016 bis einschl. 14.10.2016, die Erörterung am 22.09.2016. Die ortsübliche Bekanntmachung hierüber erfolgte im Amtsblatt der Stadt Wesseling vom 31.08.2016. Wesseling, den _______________________ Der Bürgermeister In Vertretung Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Geplante Darstellung der 64. FNP-Änderung "Flach-Fengler-Straße Nord" 1. Baunutzungsverordnung (BauNVO) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke vom 23.01.1990 (BGBI. I S.132) in der z. Zt. geltenden Fassung Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in der z.Zt. geltenden Fassung M Kerngebiete 2. Planzeichenverordnung (PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBL. 1991 I S. 58, BGBL. III 213 - 1 - 6) Maßstab 1:2.000 MK gemischte Bauflächen 3. RECHTSGRUNDLAGEN: M Wohnbauflächen 4. ZEICHENERKLÄRUNG: W Verkehrsflächen Gemarkung Wesseling, Flur 22 64. Änderung des Flächennutzungsplanes "Flach-Fengler-Straße Nord" __.Ausfertigung Der Bürgermeister Stadt Wesseling Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV. NRW. S. 271) in der z. Zt. geltenden Fassung Wirksamkeit Die Erteilung der Genehmigung sowie der Ort der Einsichtnahme gem. § 6 Abs. 5 BauGB sind am __.__.____ im Amtsblatt der Stadt Wesseling bekannt gemacht worden. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. Wesseling, den __________________ Der Bürgermeister Erwin Esser