Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
32 kB
Datum
04.02.2015
Erstellt
28.01.15, 14:46
Aktualisiert
28.01.15, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
KREIS EUSKIRCHEN
Euskirchen, 19.01.2015
Der Landrat
Nahverkehr-Rheinland-GmbH
Geschäftsführung
Herrn Dr. Reinkober
Herrn Sedlaczek,
Glockengasse 37 - 39
50667 Köln
Probleme in der Betriebsdurchführung auf der Eifelstrecke und auf der
Voreifelbahn
Sehr geehrter Herr Dr. Reinkober, sehr geehrter Herr Sedlaczek,
ich danke für Ihre Bereitschaft, zusammen mit DB Regio im Rahmen der
Sondersitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 04.02.2015
die Probleme in der Betriebsdurchführung auf der Eifelstrecke und auf der
Voreifelbahn darzustellen und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Die derzeitige Situation auf der Eifelstrecke und der Voreifelbahn ist für die Bürger
des Kreises Euskirchen extrem belastend und unakzeptabel. Dies zeigt eine Vielzahl
von Beschwerden. In diesem Zusammenhang verweise ich auf den umfangreichen
Email-Verkehr zwischen Ihrem Hause und meiner Fachabteilung.
Aus Sicht des Kreises Euskirchen ist in der Sondersitzung sowohl die aktuelle
Situation (Verfügbarkeit der Fahrzeuge, Ersatzfahrzeuge, dauerhafte Ergänzung der
Fahrzeugpools mit Altfahrzeugen, Personalverfügbarkeit, Fahrgastinformation,
technische Probleme mit dem elektronischen Stellwerk) als auch die zukünftige
Fahrplangestaltung (Reisezeitvergleiche, Schnellzüge) zu diskutieren.
Zudem bitte ich um Ausführungen dazu, wie mit den Strafzahlungen der DB Regio
umgegangen wird. Ich begrüße ausdrücklich, dass die im Jahr 2014 angefallenen
Pönale für eine Kapazitätsausweitung der Fahrzeuge auf der Eifelstrecke verwendet
werden.
Nunmehr wird zu klären sein, wie die seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2014
eingesparten Aufwendungen verwendet werden. Es muss sichergestellt sein, dass
diese in der Region verbleiben, um zumindest einen kleinen Ausgleich für die
derzeitigen Belastungen zu schaffen.
So besteht ein, auch von der DB Regio, festgestellter Bedarf an erweiterten
Kapazitäten für die Schülerbeförderung auf der Voreifelbahn zwischen Euskirchen
und Bad Münstereifel.
-2Ebenfalls zu erörtern gilt, ob es Möglichkeiten gibt, den betroffenen SPNV-Nutzern
außerhalb der Mobilitätsgarantie Aufwendungen zu erstatten.
Konkrete Anfragen gibt es hierzu beispielsweise von der Stadt Bad Münstereifel.
Wegen der bestehenden Kapazitätsprobleme kam und kommt es immer wieder
dazu, dass Schüler nicht mehr in den Zug passen und dann von ihren Eltern zur
Schule befördert werden müssen. Die Mobilitätsgarantie ist hier nicht eindeutig
anwendbar, da es sich weder um Zugausfälle noch um Verspätungen handelt.
Zudem nutzen die Schüler kein Taxi, so dass kein entsprechender Nachweis
vorgelegt werden kann.
Natürlich ist ein erweiterter Erstattungsanspruch auch ein Diskussionspunkt der
Berufspendler. So sind mir aus meinem Hause Mitarbeiter bekannt, die trotz eines
vorhandenen VRS-Monats-Tickets derzeit den PKW oder eine Mitfahrmöglichkeit
nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Unterschrift
(Rosenke)