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Dringlichkeitsentscheidung Stab (Vogelsang ip gGmbH - Sanierung und Umbau Forum Vogelsang)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
130 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
29.12.14, 12:01
Aktualisiert
28.01.15, 12:04
Dringlichkeitsentscheidung Stab (Vogelsang ip gGmbH
- Sanierung und Umbau Forum Vogelsang) Dringlichkeitsentscheidung Stab (Vogelsang ip gGmbH
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- Sanierung und Umbau Forum Vogelsang)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat D 8/2014 17.12.2014 Datum: Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 08.01.2015 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 09.02.2015 Kreisausschuss 04.03.2015 Kreistag 25.03.2015 Vogelsang ip gGmbH - Sanierung und Umbau Forum Vogelsang Sachbearbeiter/in: Frau Müller x Tel.: (02251) 15 190 Abt.: Stabsstelle 80 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres (2014). Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: gez. i.V. Steffens Produkt: Zeile: Mittel stehen nach Beschlussfassung im Haushalt 2015 zur Verfügung (vorläufige Haushaltsführung). Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1. Der Kreistag nimmt die aktuellen Entwicklungen zum Projekt "Sanierung und Umbau Forum Vogelsang" mit den dazu aufgezeigten unabweisbaren Kostensteigerungen von 3,0 Mio. € gem. V 86/2014, die entsprechend dem favorisierten Finanzierungsmodell 1 die Bereitstellung -2von Gesellschafterzuschüssen (=10 % Eigenanteil) in Höhe von insgesamt 300.000 € erforderlich machen, zur Kenntnis. 2. Der KT beschließt gemäß § 26 Abs. 1 KrO NRW zur Umsetzung des Finanzierungsmodells 1 vorsorglich die Bereitstellung eines Zuschusses bis zu einer Höhe von max. 86.000 € als gesondertem Finanzierungsbeitrag des Kreises Euskirchen entsprechend seinem Gesellschafteranteil zur Deckung der kalkulierten Kostensteigerungen beim Projekt "Sanierung und Umbau Forum Vogelsang". 3. Der Kreistag beschließt, die Verwaltung mit der zeitnahen Beantragung der ergänzenden Förderung zu beauftragen und damit der einstimmig erfolgten Beschlussfassung der Gremien der Vogelsang ip gGmbH zu entsprechen. Soweit bei der Einreichung des Förderantrages noch nicht alle Gesellschafterbeschlüsse zur Kofinanzierung vorliegen, werden diese der Bewilligungsbehörde im weiteren Verfahren nachgereicht. 4. Die Bereitstellung des anteiligen Zuschusses erfolgt vorbehaltlich der Aufstockung und Bewilligung einer weiteren Projektförderung durch das Land NRW. 5. Der Kreistag beschließt die im Rahmen der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2015 am 10.12.2014 ausgesprochene Sperrung der für die Fortsetzungsmaßnahme erforderlichen, veranschlagten Mittel aufzuheben. 6. Darüber hinaus beschließt der Kreistag für den Fall, dass eine nach Ziffer 3 beantragte Projektförderung nicht bewilligt werden sollte, zugunsten der Vogelsang ip gGmbH eine Ausfallbürgschaft zur Finanzierung der Mehrkosten erforderlich werdenden Kreditaufnahme in Höhe von max. 3 Mio. € bis zum Höchstbetrag von 1.090.900 € zu übernehmen. Für die Gewährung der Bürgschaft wird ein einmaliges Entgelt in Höhe von 5.455 € erhoben, zahlbar binnen eines Monats nach Unterzeichnung der Bürgschaftsurkunde. Begründung: Sanierung und Umbau des Forums Vogelsang schreiten unter Hochdruck voran. Danach sind 80 % der Gewerke submittiert, vereinzelt bereits abgeschlossen. Der projektbezogene Zahlungsstand liegt bei 67 % des bisherigen Projektvolumens. Die Rohbauarbeiten und damit das größte Gewerk sind bereits zu über 90 % abgerechnet. Die Projektabwicklung wird jedoch nach wie vor als äußerst angespannt bezeichnet und die Kostenentwicklung liegt über dem Förderrahmen. Hinsichtlich der Bauzeitenplanung ist mit einem Eröffnungstermin im Bereich Mai/Juni/Juli 2015 zu rechnen. Entgegen der bisherigen Kostenfortschreibung ist die Realisierung des Gesamtvorhabens nicht mehr innerhalb des bisherigen Förderrahmens möglich. Es ergibt sich absehbar eine Kostensteigerung bei den zuwendungsfähigen Kosten von 3 Mio. € auf 38,1 Mio. € trotz bereits berücksichtigter Notfalloptionen (Zurückstellung Turmaufzug und Besucherparkplatz). Die Gastronomieausstattung ist dabei weiterhin mit ca. 600.000 € im Projektvolumen enthalten. Die Kostenprognose von „zusätzlich 3 Mio. €“ beinhaltet einen Ansatz für bereits angemeldete oder zu erwartende Nachträge bzw. Massenmehrungen in Höhe von 1,2 Mio. €, dies entspricht einer Verdopplung des bisherigen Ansatzes (+/- 0,65 Mio. €). Bei dem aktuellen Ausgabe- und Submissionsstand bestehen keine relevanten Kompensations- bzw. Reaktionsmöglichkeiten mehr, so dass das Projekt ohne Erweiterung des finanziellen Rahmens nicht gemäß Zuwendungszweck abgeschlossen werden kann. Alle wesentlichen Einsparpotenziale wurden im Vorfeld bereits ausgeschöpft. -3- Zu den weiteren Hintergründen der Kostensteigerungen wird auf die Vorlage 86/2014 verwiesen In der Sitzung wird darüber hinaus der Geschäftsführer der VS ip gGmbH die Hintergründe nochmals erläutern und steht für Fragen zur Verfügung. Durch die letzte baufachliche Prüfung der Bezirksregierung erfolgte bereits eine erste Bestätigung der Mehrkosten als notwendig und förderfähig. Es wird erwartet, dass auch die jetzt eingetretenen Mehrkosten grundsätzlich als zuwendungsfähig anerkannt werden. Die Erkenntnis über die nunmehr zu berichtende Dimension der Kostensteigerung kam für die Projektleitung und die Geschäftsführung der GmbH überraschend. Sie ist erst knapp einen Monat in ihrer jetzigen Dimension erkennbar, der nunmehr evaluierte Wert liegt seit dem 06.11.2014 vor. Die Geschäftsführung berichtet, dass diese Erkenntnis auch zu einem früheren Zeitpunkt bauseits nicht hätte kompensiert werden können. Unabhängig davon, welche Möglichkeit der Finanzierung gefunden wird, ist der Landesbetrieb Wald und Holz NRW von der Kostenentwicklung in jedem Falle mit betroffen. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass der Landesbetrieb bei allen nicht geförderten Aufwendungen in Bezug auf das Besucherzentrum und das Nationalparkzentrum kostenmäßig über die Miete im Verhältnis seines jeweiligen Objektnutzens mit beteiligt wird. Ausgehend von einem anteiligen Nutzen von 1/3 bedeutet das, dass die GmbH netto 2/3 der entstehenden Mehrkosten (sei es 100 % eigenfinanziert oder aber als 10 %-Eigenanteil der Gesellschafter im Falle einer Förderung) aufbringen muss. Zum Umgang mit den nicht durch die Projektförderung gedeckten Mehrkosten wird folgendes angestrebt: 1. Der Kreis Euskirchen stellt möglichst schnell einen ergänzenden Förderantrag in Höhe der kalkulierten Mehrkosten von 3 Mio. €. Bei einem Eigenanteil von 10 % = 300.000 € beläuft sich der durch den Kreis Euskirchen aufzubringende Anteil auf ca. 86.000 €. Der Restbetrag wird von den anderen Gesellschaftern im Rahmen ihrer Gesellschaftsanteile getragen - vorbehaltlich der dort tlw. noch ausstehenden Beschlüsse. 2. Für den Fall, dass eine Projektförderung nicht bewilligt werden sollte, besteht die Möglichkeit, eine Darlehensaufnahme der Gesellschaft über max. 3 Mio. € in Höhe von 36,36 % durch den Kreis Euskirchen zu besichern. Ziel dieser Vorgehensweise ist, der Gesellschaft die wirtschaftliche Basis für die Restabwicklung der Baumaßnahme zu bewahren und damit insbesondere die weitere Auftragserteilung über den bisher geförderten Finanzrahmen hinaus zu gewährleisten. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Liquidität der Gesellschaft durch das derzeitige Liquiditätsdarlehen des LVR gewährleistet werden kann. Außerdem ist der aufgrund der Medienberichterstattung erkennbare Vertrauensverlust der beauftragten Firmen möglichst schnell wieder herzustellen. Bei einer Mehrkostenfinanzierung gemäß der o. g. Variante 2 würde sich der Aufwand für die Gesellschaft auf rund 70.000 €/a belaufen (derzeitiges Zinsniveau, 50 jährige Laufzeit). Dies bedeutet, dass bei Beibehaltung des geltenden Betriebskostendeckels von 500.000 € dieser Betrag entsprechend in der Gesellschaft einzusparen ist. Kommunalrechtliche Zulässigkeit der Bürgschaftsgestellung Nach den Verwaltungsvorschriften zu § 73 der Gemeindeordnung NRW (GO) alter Fassung (entspricht § 87 der aktuellen GO), jeweils in Verbindung mit § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW (KrO), sind Bürgschaften bei der Beteiligung mehrerer Gemeinden bzw. Gemeindeverbände in der Regel nach dem Beteiligungsverhältnis aufzuteilen. Die Hauptgesellschafter verständigten sich -4darauf, dass aus Kosten- und Verfahrensgründen die Finanzierung der Mehrkosten lediglich durch die Hauptgesellschafter Landschaftsverband Rheinland und Kreis Euskirchen erfolgen soll. Der Kreis Euskirchen übernimmt somit eine Bürgschaft im Verhältnis der Stammkapitalanteile des LVR und des Kreises Euskirchen untereinander (36,36 %). Nach § 53 Abs. 1 KrO i. V. m. § 87 Abs. 2 Satz 1 GO darf der Kreis Bürgschaften nur im Rahmen der Erfüllung seiner Aufgaben übernehmen. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit der Beteiligung des Kreises an der Vogelsang ip gGmbH, deren Tätigkeit in der wirtschaftlichen und kulturellen Betreuung der Einwohner liegt. EU-rechtliche Vorgaben Die Prüfung EU-beihilferechtlicher Aspekte hat ergeben, dass diese auch einer 100 %-igen Bürgschaftsübernahme nicht entgegenstehen. Bürgschaftsprovision In entsprechender Anwendung der Ziffer 3.1 der Richtlinie des Kreises über die Gewährung von Bürgschaften, die unter die De-Minimis-Verordnung fallen (Bürgschaftsregelung gem. Art. 2 Abs. 4 d) der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006) erhebt der Kreis Euskirchen eine einmalige Provision in Höhe von 0,5 % der Bürgschaftssumme, also 5.455 €, welche innerhalb eines Monats nach Unterzeichnung der Bürgschaftsurkunde fällig wird. Der Kreistag wird gebeten, die Verwaltung in Übereinstimmung mit den einstimmigen Beschlussfassungen der Gremien der Vogelsang ip gGmbH, die Verwaltung zu autorisieren, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen und die dafür notwendige Kofinanzierung bereitzustellen, sowie die Entsperrung der im Haushalt vorgenommenen Veranschlagungen vorzunehmen. Sollte die Landesförderung nicht bewilligt werden, wird der Bürgschaftsübernahme in der vorgeschlagenen Form zuzustimmen. Kreistag gebeten, der Die Städteregion Aachen, der Kreis Heinsberg und die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens haben der vorgeschlagenen Vorgehensweise bereits zugestimmt. Der Landschaftsverband Rheinland berät voraussichtlich am 21.01.2015 im Kulturausschuss, der Kreis Düren am 27.01.2015 im Kreisausschuss und die Stadt Schleiden in der Sitzungsfolge im Februar 2015. Nach Vorrecherchen und -anfragen der gGmbH kann - bei 10jähriger Zinsbindung und Wertung als "Kommunaldarlehen" - im Falle einer Darlehnsaufnahme durch die GmbH mit Zinskonditionen von ca. 1,25 % bei 100%iger kommunaler Bürgschaft bzw. ca. 3,30% bei 80%iger kommunaler Bürgschaft ausgegangen werden. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Zur Restabwicklung der Baumaßnahme Forum Vogelsang ist es aufgrund der aufgetretenen Mehrkosten i.H.v. 3 Mio.€ erforderlich, in den nächsten Wochen Firmenaufträge zu erteilen, die über den bewilligten Förderrahmen hinausgehen. Hierzu bedarf die VS ip gGmbH einer Ermächtigung auf der Basis vorauslaufender Gremienbeschlüsse der Gesellschafter. Die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft kann hergestellt werden 1. durch die Bewilligung der zu beantragenden Mehrförderung, 2. alternativ durch die Aufnahme eines Darlehens durch die Gesellschaft in entsprechender Höhe, das durch die Hauptgesellschafter Landschaftsverband Rheinland und Kreis Euskirchen zu besichern ist. -5Aufgrund der Bauabläufe ist ein Abwarten bis zur nächsten Sitzung des Kreistages nicht zielführend. Der Kreistag wird daher gebeten, nach Beratung im Fachausschuss im Wege der Dringlichkeit zu beschließen. gez. Reidt gez. Schulte gez. Reiff gez. Rosenke Landrat (Kreisausschussmitglieder) Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)