Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
130 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
29.12.14, 12:01
Aktualisiert
28.01.15, 12:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
D 8/2014
17.12.2014
Datum:
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
08.01.2015
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
09.02.2015
Kreisausschuss
04.03.2015
Kreistag
25.03.2015
Vogelsang ip gGmbH
- Sanierung und Umbau Forum Vogelsang
Sachbearbeiter/in: Frau Müller
x
Tel.: (02251) 15 190
Abt.: Stabsstelle 80
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres (2014).
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
gez. i.V.
Steffens
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen nach Beschlussfassung im Haushalt 2015 zur Verfügung
(vorläufige Haushaltsführung).
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
1. Der Kreistag nimmt die aktuellen Entwicklungen zum Projekt "Sanierung und Umbau Forum
Vogelsang" mit den dazu aufgezeigten unabweisbaren Kostensteigerungen von 3,0 Mio. €
gem. V 86/2014, die entsprechend dem favorisierten Finanzierungsmodell 1 die Bereitstellung
-2von Gesellschafterzuschüssen (=10 % Eigenanteil) in Höhe von insgesamt 300.000 €
erforderlich machen, zur Kenntnis.
2. Der KT beschließt gemäß § 26 Abs. 1 KrO NRW zur Umsetzung des Finanzierungsmodells 1
vorsorglich die Bereitstellung eines Zuschusses bis zu einer Höhe von max. 86.000 € als
gesondertem Finanzierungsbeitrag des Kreises Euskirchen entsprechend seinem
Gesellschafteranteil zur Deckung der kalkulierten Kostensteigerungen beim Projekt
"Sanierung und Umbau Forum Vogelsang".
3. Der Kreistag beschließt, die Verwaltung mit der zeitnahen Beantragung der ergänzenden
Förderung zu beauftragen und damit der einstimmig erfolgten Beschlussfassung der Gremien
der Vogelsang ip gGmbH zu entsprechen. Soweit bei der Einreichung des Förderantrages
noch nicht alle Gesellschafterbeschlüsse zur Kofinanzierung vorliegen, werden diese der
Bewilligungsbehörde im weiteren Verfahren nachgereicht.
4. Die Bereitstellung des anteiligen Zuschusses erfolgt vorbehaltlich der Aufstockung und
Bewilligung einer weiteren Projektförderung durch das Land NRW.
5. Der Kreistag beschließt die im Rahmen der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2015 am
10.12.2014 ausgesprochene Sperrung der für die Fortsetzungsmaßnahme erforderlichen,
veranschlagten Mittel aufzuheben.
6. Darüber hinaus beschließt der Kreistag für den Fall, dass eine nach Ziffer 3 beantragte
Projektförderung nicht bewilligt werden sollte, zugunsten der Vogelsang ip gGmbH eine
Ausfallbürgschaft zur Finanzierung der Mehrkosten erforderlich werdenden Kreditaufnahme in
Höhe von max. 3 Mio. € bis zum Höchstbetrag von 1.090.900 € zu übernehmen.
Für die Gewährung der Bürgschaft wird ein einmaliges Entgelt in Höhe von 5.455 € erhoben,
zahlbar binnen eines Monats nach Unterzeichnung der Bürgschaftsurkunde.
Begründung:
Sanierung und Umbau des Forums Vogelsang schreiten unter Hochdruck voran. Danach sind 80 %
der Gewerke submittiert, vereinzelt bereits abgeschlossen. Der projektbezogene Zahlungsstand liegt
bei 67 % des bisherigen Projektvolumens. Die Rohbauarbeiten und damit das größte Gewerk sind
bereits zu über 90 % abgerechnet. Die Projektabwicklung wird jedoch nach wie vor als äußerst
angespannt bezeichnet und die Kostenentwicklung liegt über dem Förderrahmen.
Hinsichtlich der Bauzeitenplanung ist mit einem Eröffnungstermin im Bereich Mai/Juni/Juli 2015 zu
rechnen.
Entgegen der bisherigen Kostenfortschreibung ist die Realisierung des Gesamtvorhabens nicht mehr
innerhalb des bisherigen Förderrahmens möglich. Es ergibt sich absehbar eine Kostensteigerung bei
den zuwendungsfähigen Kosten von 3 Mio. € auf 38,1 Mio. € trotz bereits berücksichtigter
Notfalloptionen (Zurückstellung Turmaufzug und Besucherparkplatz). Die Gastronomieausstattung ist
dabei weiterhin mit ca. 600.000 € im Projektvolumen enthalten.
Die Kostenprognose von „zusätzlich 3 Mio. €“ beinhaltet einen Ansatz für bereits angemeldete oder
zu erwartende Nachträge bzw. Massenmehrungen in Höhe von 1,2 Mio. €, dies entspricht einer
Verdopplung des bisherigen Ansatzes (+/- 0,65 Mio. €). Bei dem aktuellen Ausgabe- und
Submissionsstand bestehen keine relevanten Kompensations- bzw. Reaktionsmöglichkeiten mehr, so
dass das Projekt ohne Erweiterung des finanziellen Rahmens nicht gemäß Zuwendungszweck
abgeschlossen werden kann. Alle wesentlichen Einsparpotenziale wurden im Vorfeld bereits
ausgeschöpft.
-3-
Zu den weiteren Hintergründen der Kostensteigerungen wird auf die Vorlage 86/2014 verwiesen In
der Sitzung wird darüber hinaus der Geschäftsführer der VS ip gGmbH die Hintergründe nochmals
erläutern und steht für Fragen zur Verfügung.
Durch die letzte baufachliche Prüfung der Bezirksregierung erfolgte bereits eine erste Bestätigung der
Mehrkosten als notwendig und förderfähig. Es wird erwartet, dass auch die jetzt eingetretenen
Mehrkosten grundsätzlich als zuwendungsfähig anerkannt werden. Die Erkenntnis über die nunmehr
zu berichtende Dimension der Kostensteigerung kam für die Projektleitung und die Geschäftsführung
der GmbH überraschend. Sie ist erst knapp einen Monat in ihrer jetzigen Dimension erkennbar, der
nunmehr evaluierte Wert liegt seit dem 06.11.2014 vor. Die Geschäftsführung berichtet, dass diese
Erkenntnis auch zu einem früheren Zeitpunkt bauseits nicht hätte kompensiert werden können.
Unabhängig davon, welche Möglichkeit der Finanzierung gefunden wird, ist der
Landesbetrieb Wald und Holz NRW von der Kostenentwicklung in jedem Falle mit betroffen.
Die Geschäftsführung geht davon aus, dass der Landesbetrieb bei allen nicht geförderten
Aufwendungen in Bezug auf das Besucherzentrum und das Nationalparkzentrum
kostenmäßig über die Miete im Verhältnis seines jeweiligen Objektnutzens mit beteiligt wird.
Ausgehend von einem anteiligen Nutzen von 1/3 bedeutet das, dass die GmbH netto 2/3 der
entstehenden Mehrkosten (sei es 100 % eigenfinanziert oder aber als 10 %-Eigenanteil der
Gesellschafter im Falle einer Förderung) aufbringen muss.
Zum Umgang mit den nicht durch die Projektförderung gedeckten Mehrkosten wird folgendes
angestrebt:
1. Der Kreis Euskirchen stellt möglichst schnell einen ergänzenden Förderantrag in Höhe der
kalkulierten Mehrkosten von 3 Mio. €. Bei einem Eigenanteil von 10 % = 300.000 € beläuft sich der
durch den Kreis Euskirchen aufzubringende Anteil auf ca. 86.000 €. Der Restbetrag wird von den
anderen Gesellschaftern im Rahmen ihrer Gesellschaftsanteile getragen - vorbehaltlich der dort tlw.
noch ausstehenden Beschlüsse.
2. Für den Fall, dass eine Projektförderung nicht bewilligt werden sollte, besteht die Möglichkeit, eine
Darlehensaufnahme der Gesellschaft über max. 3 Mio. € in Höhe von 36,36 % durch den Kreis
Euskirchen zu besichern.
Ziel dieser Vorgehensweise ist, der Gesellschaft die wirtschaftliche Basis für die Restabwicklung der
Baumaßnahme zu bewahren und damit insbesondere die weitere Auftragserteilung über den bisher
geförderten Finanzrahmen hinaus zu gewährleisten.
Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Liquidität der Gesellschaft durch das derzeitige
Liquiditätsdarlehen des LVR gewährleistet werden kann.
Außerdem ist der aufgrund der Medienberichterstattung erkennbare Vertrauensverlust der
beauftragten Firmen möglichst schnell wieder herzustellen.
Bei einer Mehrkostenfinanzierung gemäß der o. g. Variante 2 würde sich der Aufwand für die
Gesellschaft auf rund 70.000 €/a belaufen (derzeitiges Zinsniveau, 50 jährige Laufzeit). Dies
bedeutet, dass bei Beibehaltung des geltenden Betriebskostendeckels von 500.000 € dieser Betrag
entsprechend in der Gesellschaft einzusparen ist.
Kommunalrechtliche Zulässigkeit der Bürgschaftsgestellung
Nach den Verwaltungsvorschriften zu § 73 der Gemeindeordnung NRW (GO) alter Fassung
(entspricht § 87 der aktuellen GO), jeweils in Verbindung mit § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW
(KrO), sind Bürgschaften bei der Beteiligung mehrerer Gemeinden bzw. Gemeindeverbände in der
Regel nach dem Beteiligungsverhältnis aufzuteilen. Die Hauptgesellschafter verständigten sich
-4darauf, dass aus Kosten- und Verfahrensgründen die Finanzierung der Mehrkosten lediglich durch die
Hauptgesellschafter Landschaftsverband Rheinland und Kreis Euskirchen erfolgen soll. Der Kreis
Euskirchen übernimmt somit eine Bürgschaft im Verhältnis der Stammkapitalanteile des LVR und des
Kreises Euskirchen untereinander (36,36 %).
Nach § 53 Abs. 1 KrO i. V. m. § 87 Abs. 2 Satz 1 GO darf der Kreis Bürgschaften nur im Rahmen der
Erfüllung seiner Aufgaben übernehmen. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit der Beteiligung
des Kreises an der Vogelsang ip gGmbH, deren Tätigkeit in der wirtschaftlichen und kulturellen
Betreuung der Einwohner liegt.
EU-rechtliche Vorgaben
Die Prüfung EU-beihilferechtlicher Aspekte hat ergeben, dass diese auch einer 100 %-igen
Bürgschaftsübernahme nicht entgegenstehen.
Bürgschaftsprovision
In entsprechender Anwendung der Ziffer 3.1 der Richtlinie des Kreises über die Gewährung von
Bürgschaften, die unter die De-Minimis-Verordnung fallen (Bürgschaftsregelung gem. Art. 2 Abs. 4 d)
der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006) erhebt der Kreis Euskirchen eine einmalige Provision in Höhe
von 0,5 % der Bürgschaftssumme, also 5.455 €, welche innerhalb eines Monats nach Unterzeichnung
der Bürgschaftsurkunde fällig wird.
Der Kreistag wird gebeten, die Verwaltung in Übereinstimmung mit den einstimmigen
Beschlussfassungen der Gremien der Vogelsang ip gGmbH, die Verwaltung zu autorisieren, einen
entsprechenden Förderantrag zu stellen und die dafür notwendige Kofinanzierung bereitzustellen,
sowie die Entsperrung der im Haushalt vorgenommenen Veranschlagungen vorzunehmen.
Sollte die Landesförderung nicht bewilligt werden, wird der
Bürgschaftsübernahme in der vorgeschlagenen Form zuzustimmen.
Kreistag
gebeten,
der
Die Städteregion Aachen, der Kreis Heinsberg und die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens
haben der vorgeschlagenen Vorgehensweise bereits zugestimmt. Der Landschaftsverband Rheinland
berät voraussichtlich am 21.01.2015 im Kulturausschuss, der Kreis Düren am 27.01.2015 im
Kreisausschuss und die Stadt Schleiden in der Sitzungsfolge im Februar 2015.
Nach Vorrecherchen und -anfragen der gGmbH kann - bei 10jähriger Zinsbindung und Wertung als
"Kommunaldarlehen" - im Falle einer Darlehnsaufnahme durch die GmbH mit Zinskonditionen von ca.
1,25 % bei 100%iger kommunaler Bürgschaft bzw. ca. 3,30% bei 80%iger kommunaler Bürgschaft
ausgegangen werden.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Zur Restabwicklung der Baumaßnahme Forum Vogelsang ist es aufgrund der aufgetretenen
Mehrkosten i.H.v. 3 Mio.€ erforderlich, in den nächsten Wochen Firmenaufträge zu erteilen, die über
den bewilligten Förderrahmen hinausgehen. Hierzu bedarf die VS ip gGmbH einer Ermächtigung auf
der Basis vorauslaufender Gremienbeschlüsse der Gesellschafter.
Die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft kann hergestellt werden
1. durch die Bewilligung der zu beantragenden Mehrförderung,
2. alternativ durch die Aufnahme eines Darlehens durch die Gesellschaft in entsprechender Höhe,
das durch die Hauptgesellschafter Landschaftsverband Rheinland und Kreis Euskirchen zu besichern
ist.
-5Aufgrund der Bauabläufe ist ein Abwarten bis zur nächsten Sitzung des Kreistages nicht zielführend.
Der Kreistag wird daher gebeten, nach Beratung im Fachausschuss im Wege der Dringlichkeit zu
beschließen.
gez. Reidt
gez. Schulte
gez. Reiff
gez.
Rosenke
Landrat
(Kreisausschussmitglieder)
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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