Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
20 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
16.03.15, 14:48
Aktualisiert
16.03.15, 14:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 4 / D 8 / 2015
Datum: 16.03.2015
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 04.03.2015
A)
TOP 4
Öffentliche Sitzung
Vogelsang ip gGmbH
- Sanierung und Umbau Forum Vogelsang
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
Verwaltungsergänzung
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
D 8/2014
08.01.2015
Z1
29.01.2015
09.02.2015
Z2
Z3
Nach kurzer Diskussion über was heute in welcher Form
abzustimmen sei, lässt der Vorsitzende wie folgt getrennt
abstimmen.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
1. Der Kreistag nimmt die aktuellen Entwicklungen zum Projekt
"Sanierung und Umbau Forum Vogelsang" mit den dazu
aufgezeigten unabweisbaren Kostensteigerungen von 3,0 Mio. €
gem. V 86/2014, die entsprechend dem favorisierten
Finanzierungsmodell 1 die Bereitstellung von
Gesellschafterzuschüssen (=10 % Eigenanteil) in Höhe von
insgesamt 300.000 € erforderlich machen, zur Kenntnis.
2. Der KT beschließt gemäß § 26 Abs. 1 KrO NRW zur
Umsetzung des Finanzierungsmodells 1 vorsorglich die
Bereitstellung eines Zuschusses bis zu einer Höhe von max.
86.000 € als gesondertem Finanzierungsbeitrag des Kreises
Euskirchen entsprechend seinem Gesellschafteranteil zur
Deckung der kalkulierten Kostensteigerungen beim Projekt
"Sanierung und Umbau Forum Vogelsang".
3. Der Kreistag beschließt, die Verwaltung mit der zeitnahen
Beantragung der ergänzenden Förderung zu beauftragen und
damit der einstimmig erfolgten Beschlussfassung der Gremien
der Vogelsang ip gGmbH zu entsprechen. Soweit bei der
Einreichung des Förderantrages noch nicht alle
Gesellschafterbeschlüsse zur Kofinanzierung vorliegen, werden
diese der Bewilligungsbehörde im weiteren Verfahren
nachgereicht.
4. Die Bereitstellung des anteiligen Zuschusses erfolgt
vorbehaltlich der Aufstockung und Bewilligung einer weiteren
Projektförderung durch das Land NRW.
5. Der Kreistag beschließt die im Rahmen der Beschlussfassung
zur Haushaltssatzung 2015 am 10.12.2014 ausgesprochene
Sperrung der für die Fortsetzungsmaßnahme erforderlichen,
veranschlagten Mittel aufzuheben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Seitens des Kreistages wird vom Land NRW erwartet, dass das
Land NRW entsprechend des von der Verwaltung
einzureichenden Förderantrages der Aufstockung und
Bewilligung einer weiteren Projektförderung zustimmt.
6. Darüber hinaus beschließt der Kreistag für den Fall, dass eine
nach Ziffer 3 beantragte Projektförderung nicht bewilligt werden
sollte, zugunsten der Vogelsang ip gGmbH eine Ausfallbürgschaft
zur Finanzierung der Mehrkosten erforderlich werdenden
Kreditaufnahme in Höhe von max. 3 Mio. € bis zum Höchstbetrag
von 1.090.900 € zu übernehmen.
Für die Gewährung der Bürgschaft wird ein einmaliges Entgelt in
Höhe von 5.455 € erhoben, zahlbar binnen eines Monats nach
Unterzeichnung der Bürgschaftsurkunde.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür,
bei drei Gegenstimmen (UWV, AfD,
DIE LINKE) und einer Enthaltung
(Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
7. Sollte es über die Mehrkosten i.H.v. 3 Mio. € hinaus zu
weiteren Mehrkosten kommen, sind die Gremien des Kreistages
umgehend erneut mit der Angelegenheit zu befassen.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür,
bei einer Gegenstimme (DIE LINKE)