Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Dringlichkeitsentscheidung Stab (Z4 / D8 / 2014 (KA 04.03.2015))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
20 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
16.03.15, 14:48
Aktualisiert
16.03.15, 14:48
Dringlichkeitsentscheidung Stab (Z4 / D8 / 2014 (KA 04.03.2015)) Dringlichkeitsentscheidung Stab (Z4 / D8 / 2014 (KA 04.03.2015))

öffnen download melden Dateigröße: 20 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 4 / D 8 / 2015 Datum: 16.03.2015 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 04.03.2015 A) TOP 4 Öffentliche Sitzung Vogelsang ip gGmbH - Sanierung und Umbau Forum Vogelsang Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Verwaltungsergänzung Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. D 8/2014 08.01.2015 Z1 29.01.2015 09.02.2015 Z2 Z3 Nach kurzer Diskussion über was heute in welcher Form abzustimmen sei, lässt der Vorsitzende wie folgt getrennt abstimmen. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: 1. Der Kreistag nimmt die aktuellen Entwicklungen zum Projekt "Sanierung und Umbau Forum Vogelsang" mit den dazu aufgezeigten unabweisbaren Kostensteigerungen von 3,0 Mio. € gem. V 86/2014, die entsprechend dem favorisierten Finanzierungsmodell 1 die Bereitstellung von Gesellschafterzuschüssen (=10 % Eigenanteil) in Höhe von insgesamt 300.000 € erforderlich machen, zur Kenntnis. 2. Der KT beschließt gemäß § 26 Abs. 1 KrO NRW zur Umsetzung des Finanzierungsmodells 1 vorsorglich die Bereitstellung eines Zuschusses bis zu einer Höhe von max. 86.000 € als gesondertem Finanzierungsbeitrag des Kreises Euskirchen entsprechend seinem Gesellschafteranteil zur Deckung der kalkulierten Kostensteigerungen beim Projekt "Sanierung und Umbau Forum Vogelsang". 3. Der Kreistag beschließt, die Verwaltung mit der zeitnahen Beantragung der ergänzenden Förderung zu beauftragen und damit der einstimmig erfolgten Beschlussfassung der Gremien der Vogelsang ip gGmbH zu entsprechen. Soweit bei der Einreichung des Förderantrages noch nicht alle Gesellschafterbeschlüsse zur Kofinanzierung vorliegen, werden diese der Bewilligungsbehörde im weiteren Verfahren nachgereicht. 4. Die Bereitstellung des anteiligen Zuschusses erfolgt vorbehaltlich der Aufstockung und Bewilligung einer weiteren Projektförderung durch das Land NRW. 5. Der Kreistag beschließt die im Rahmen der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2015 am 10.12.2014 ausgesprochene Sperrung der für die Fortsetzungsmaßnahme erforderlichen, veranschlagten Mittel aufzuheben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Seitens des Kreistages wird vom Land NRW erwartet, dass das Land NRW entsprechend des von der Verwaltung einzureichenden Förderantrages der Aufstockung und Bewilligung einer weiteren Projektförderung zustimmt. 6. Darüber hinaus beschließt der Kreistag für den Fall, dass eine nach Ziffer 3 beantragte Projektförderung nicht bewilligt werden sollte, zugunsten der Vogelsang ip gGmbH eine Ausfallbürgschaft zur Finanzierung der Mehrkosten erforderlich werdenden Kreditaufnahme in Höhe von max. 3 Mio. € bis zum Höchstbetrag von 1.090.900 € zu übernehmen. Für die Gewährung der Bürgschaft wird ein einmaliges Entgelt in Höhe von 5.455 € erhoben, zahlbar binnen eines Monats nach Unterzeichnung der Bürgschaftsurkunde. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür, bei drei Gegenstimmen (UWV, AfD, DIE LINKE) und einer Enthaltung (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) 7. Sollte es über die Mehrkosten i.H.v. 3 Mio. € hinaus zu weiteren Mehrkosten kommen, sind die Gremien des Kreistages umgehend erneut mit der Angelegenheit zu befassen. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür, bei einer Gegenstimme (DIE LINKE)