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Dringlichkeitsentscheidung Stab (Z1 / D8 / 2014 (Wifö-A 08.01.2015))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
61 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
30.01.15, 12:02
Aktualisiert
30.01.15, 12:02

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z1 / D 8 / 2015 Datum: 30.01.2015 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang vom 08.01.2015 Öffentliche Sitzung TOP 3 Vogelsang ip gGmbH - Sanierung und Umbau Forum Vogelsang Der Ausschussvorsitzende erteilt Herrn Landrat Rosenke das Wort. Herr Landrat Rosenke führt aus, dass es aus seiner Sicht die richtige Entscheidung gewesen sei, eine Sondersitzung zur Beratung der Beschlussvorlage einzuberufen. Es müssten einige Dinge richtig gestellt werden, da die Berichterstattung der Medien vermehrt Fragen aufgeworfen habe. Die Bürger seien empfindsamer geworden, nicht zuletzt wegen den negativen Schlagzeilen im Zusammenhang mit anderen Großprojekten. Im Rahmen dieser Sitzung wolle man dem Geschäftsführer der Vogelsang IP gGmbH, Herrn Moritz, Gelegenheit geben, die entstandenen Mehrkosten zu erläutern. Mehrkosten seien bei einem Bauvorhaben nichts Ungewöhnliches, jedoch müsse man sich die Frage stellen, ob diese nicht vorher erkennbar waren. Weiterhin teilt er mit, dass der Kreis Düren der Vorlage voraussichtlich zustimmen wird, nachdem die dort vorhandenen Fragen von Herrn Moritz beantwortet worden sind. Herr Landrat Rosenke spricht sich für das Finanzierungsmodell 1 aus. Sollte die Landesregierung einer Förderung der Mehrkosten nicht zustimmen, müsse man auf das Finanzierungsmodell 2 zurückgreifen. Der Ausschussvorsitzende äußert seine Verärgerung darüber, dass die Presse das Projekt Sanierung und Umbau Forum Vogelsang mit den Projekten Stuttgart 21 und Berliner Flughafen vergleicht. Er bittet den Aufsichtsratsvorsitzenden der Vogelsang IP gGmbH, Herrn Manfred Poth, um Stellungnahme. Herr Poth begrüßt, dass die heutige Sitzung die Möglichkeit bietet, die Dinge intensiv zu besprechen. Aus seiner Sicht wäre man jedoch bereits zur letzten Sitzung des Kreistages sprachfähig und in der Lage gewesen, die entstandenen Mehrkosten zu erklären. Er weist darauf hin, dass drei Vorgaben maßgeblich zur erschwerten Handhabung des Projektes beitragen. Zum einen sei sowohl das Bauen im Bestand als auch der Umbau eines Denkmals erhöhten Anforderungen ausgesetzt. Hinzu komme, dass der Umbau im Rahmen des öffentlichen Förderungsrechts stattfinde. D 8/2014 Sämtliche Fachleute hätten bei den Planungen zum Projekt darauf hingewiesen, dass Mehrkosten von 20 % einzurechnen seien. Das öffentliche Förderrecht sieht eine solche Mehrkostenpauschale jedoch nicht vor. Außerdem möchte er darauf hinweisen, dass bei +/- 60 Einzelgewerken Massenmehrungen, unerwartete Bauzustände, witterungsbedingte Verzögerungen etc., zu Kostensteigerungen geführt haben. Zusätzlich habe sich die Ausschreibungslage ungünstig verändert. Habe man anfangs bei den zu vergebenden Aufträgen meist unter dem geschätzten Auftragswert gelegen, so sei man mittlerweile meist im Rahmen der Kostenschätzungen oder sogar darüber. Da teilweise Kritik an der Informationspolitik geübt wurde, hält Herr Poth fest, dass über kein anderes Kreisprojekt so intensiv und häufig informiert wurde. Konkret sei von ihm in der letzten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang am 10.11.2014 ausgeführt worden, dass die Geschäftsführung von Vogelsang IP in der nächsten Sitzung ihres Aufsichtsrates eine aktuelle Kostenaufstellung und Zeitplanung vorlege. Man könne nicht ausschließen, dass es zu Kostenmehrungen komme. Sollte dies der Fall sein, werden Gespräche mit dem Fördergeber zur evtl. Aufstockung der lfd. Projektförderung zu führen sein oder über alternative Finanzierungsmöglichkeiten nachgedacht werden müssen. Herr Poth berichtet, dass die Sitzung des Aufsichtsrates am 21.11.2014 in Köln stattgefunden habe. Dort sei von der Geschäftsführung ein ausführlicher Bericht erfolgt. Daraufhin habe der Aufsichtsrat einstimmig und über alle Parteigrenzen hinweg der vorgeschlagenen Vorgehensweise zugestimmt und die Vogelsang IP gGmbH gebeten, einen entsprechenden Förderantrag vorzubereiten, damit dieser vom Kreis Euskirchen als Fördernehmer bei der Bezirksregierung eingereicht werden kann. Erläuternd führt Herr Poth aus, dass die Vogelsang IP gGmbH aus sieben Gesellschaftern bestehe, bei denen die notwendigen Beschlüsse herbeigeführt werden müssen. Von der Bezirksregierung wurde signalisiert, dass der Förderantrag bis Ende Januar vorliegen müsse. Weiterhin führt er aus, dass der Kreishaushalt nicht belastet würde, falls es zur „Notfalloption“, der Aufnahme eines Darlehens durch die Vogelsang IP gGmbH, komme. Sehr wohl würde aber in diesem Fall der Haushalt der Vogelsang IP gGmbH belastet, was möglicherweise zu Lasten des Bildungsangebotes vor Ort gehen würde und daher nach Möglichkeit vermieden werden sollte. Herr Poth weist ausdrücklich darauf hin, dass Vogelsang keine „One-Man-Show“ ist. Die operative Verantwortung liege bei der Vogelsang IP gGmbH, die Beschlüsse werden im Rahmen der Gesellschaftsgremien getroffen. Er betont, dass hier alle bisherigen Beschlüsse einstimmig erfolgt seien. Die Förderung zum Projekt „Sanierung und Umbau Forum Vogelsang“ konnte nur an eine kommunale Gebietskörperschaft erteilt werden, daher wurde der Förderantrag durch den Kreis Euskirchen gestellt. Verschiedene Abteilungen der Kreisverwaltung Euskirchen unterstützen die Vogelsang IP gGmbH bei der Abwicklung des Förderprojektes. Die Stabsstelle 80 übernimmt die fördertechnische Abwicklung und Weiterleitung der Fördermittel, das Rechnungsprüfungsamt prüft die Vergaben und Rechnungen ab einer gewissen Größenordnung sowie die Mittelabrufe im Förderprojekt. Die Kämmerei ist für Fragen zur Beteiligung an der Gesellschaft u.a. zuständig und die Zentrale Vergabestelle steht der Vogelsang IP gGmbH beratend zur Seite. Außerdem wurde vom Landschaftsverband Rheinland ein kompetenter Mitarbeiter zur fachtechnischen Beratung der Vogelsang IP gGmbH abgestellt. Herr Poth teilt mit, dass er es sehr begrüßen würde, wenn das Projekt in den verbleibenden Monaten sachgerecht, kritisch aber lösungsorientiert fortgeführt würde. Den von der Presse benutzten Ausdruck „Prestigeprojekt“ halte er im Zusammenhang mit dem Umbau des Forums Vogelsang für verfehlt. Außerdem weist er noch darauf hin, dass die Kosten der NSAusstellung sich auf ca. 3 Mio. € und nicht, wie in der Presse zu lesen war, auf 7 Mio. € belaufen. Im Zusammenhang mit den entstandenen Mehrkosten von einem „Millionenloch“ zu sprechen hält er für nicht gerechtfertigt. Bei Finanzierungsmodell 1 würde sich die finanzielle Belastung des Kreises für 20 Jahre auf ca. 4.300 € jährlich belaufen. Niemand könne Gewähr dafür geben, wie die Dinge laufen, gewisse Risiken seien bei diesen Projekten immer vorhanden, das dürfe man nicht leugnen. Das Projekt soll sorgfältig zu Ende gebracht werden und die Eröffnung Mitte des Jahres 2015 stattfinden. Abschließend weist er darauf hin, dass es ein Anliegen sein müsse, die Projekte Jugendherberge und Nationalparkverwaltung in den nächsten Monaten voranzubringen, da diese wichtig für das gesamte Gelingen seien. Im Anschluss erteilt der Vorsitzende dem Geschäftsführer der Vogelsang IP gGmbH, Herrn Moritz, das Wort. Herr Moritz berichtet ausführlich und umfassend über die Entwicklungen des Projektes „Sanierung und Umbau Forum Vogelsang“ anhand einer pdf-Präsentation. Diese Präsentation ist der Niederschrift als Anlage zu TOP 3 beigefügt. Im Rahmen der Präsentation berichtet er über die jüngsten Kostensteigerungen, die durch unerwartete Bauzustände, bauzeitbedingte Kostensteigerungen, Umsetzung neuer Erkenntnisse und Mengenmehrungen entstanden sind. Er stellt die Dimension der entstandenen Mehrkosten eingängig dar und referiert die grundsätzlich bestätigenden Ergebnisse der jüngsten baufachlichen Prüfung durch die Bezirksregierung Köln. Außerdem geht er auf die Solidität der Nachträge und der Vergaben ein. Bei den Ausführungen zur Kostendeckung im Projekt teilt er mit, dass aufgrund unerwarteter Bauzustände etc., bereits im Jahr 2012 Kostenmehrungen zu prognostizieren waren. Diese relativierten sich jedoch, da eine steuerrechtliche Prüfung ergab, dass die gGmbH bezogen auf einen Teil ihrer Aktivitäten vorsteuerabzugsberechtigt ist. Hierdurch reduzierten sich die spezifischen Anschaffungs- und Herstellungskosten im Rahmen des Projekts. Die Bezirksregierung stimmte einem entsprechenden Änderungsantrag zu. Wenn man nun die gesamte Kostenmehrung sehe, käme man auf ca. 19 % Gesamtmehrkosten. Herr Moritz weist darauf hin, dass während der gesamten Laufzeit des Projektes eine Projektoptimierung zur Einhaltung des Kostenrahmens, die kontinuierliche Projektfortschreibung und ein Controlling der Kosten und des Bauzeitenplanes sowie ein mind. ½ jährlicher „Kassen- und Projektsturz“ stattgefunden habe. Außerdem teilt er mit, dass es keinerlei Zurückhaltung von Informationen gab. Herr Moritz erklärt, dass der Förderantrag noch im Januar bei der Bezirksregierung vorliegen solle. Diese unterziehe sämtliche Anträge einer Vorprüfung und gebe diese dann im Februar 2015 an das Ministerium nach Düsseldorf weiter. Aus seiner Sicht ist die Finanzierung über ein Darlehen nur als „Notfalloption“ zu sehen. Die entstehenden Kosten von ca. 70.000 € jährlich könne die Gesellschaft letztlich nur aus dem Bildungsbereich abziehen, dies sei jedoch mit dem Bildungsauftrag nur schwer in Einklang zu bringen. Im Anschluss an seine Ausführungen beantwortet Herr Moritz die Fragen der Ausschussmitglieder. Herr Engels, CDU-Fraktion, stellt fest, dass er durch den Vortrag von Herrn Moritz sehr gut informiert sei. Die öffentliche Hand dürfe die 20 % Mehrkosten nicht einplanen, nach den Ausführungen liege man mit Mehrkosten von ca. 19 % genau in diesem Rahmen, dies sei für ihn persönlich in Ordnung. Der einzige Vorwurf sei aus seiner Sicht, warum die Kosten nicht vorher bekannt waren. Außerdem fragt er nach, mit welchen zusätzlichen Kosten bis zur Eröffnung noch zu rechnen wäre. Herr Moritz teilt daraufhin mit, dass er den Kostenrahmen von 38 Mio.€ nicht garantieren könne; dies liege in der Natur der Sache. Im Moment habe man eine baufachlich hinterlegte Mehrkostenprognose, neu entstehende Mehrkosten können aber trotz aller Bemühungen nicht ausgeschlossen werden. Herr Troschke, UWV-Fraktion, fragt nach, ob Herr Moritz ausschließen könne, dass eine weitere Finanzierungslücke im Millionen-Bereich auftrete. Herr Moritz erklärt, dass er keine weiteren Mehrkosten in Millionen-Höhe erwartet, mit Mehrkosten im sechsstelligen Bereich sei jedoch durchaus zu rechnen, da es immer Risiken geben kann. Frau Konias, Bündnis 90/Die Grünen, kritisiert die entstandenen Mehrkosten. Sie stellt in Frage, ob diese nicht im Vorfeld bekannt gewesen sein müssten und ob zwischen Herrn Poth und Herrn Moritz ein Informationsrückhalt bezüglich der entstandenen Mehrkosten stattgefunden habe. Dies wird von Beiden verneint. Nachdem der Aufsichtsrat der Vogelsang IP gGmbH am 21.11.2014 umfassend informiert wurde, habe man sofort danach eine Vorlage für den Kreistag vorbereitet. Herr Häger, SPD-Fraktion teilt mit, dass nichts anderes übrig bleibe, als dem Beschlussvorschlag zuzustimmen, wenn 10 % des Gesamtvolumens fehlen. Anschließend geht Herr Moritz auf eine Nachfrage von Herrn Häger zum Gewerk Rohbau ein. Frau Kalnins, Bündnis 90/Die Grünen hinterfragt, warum nicht bereits beim Förderantrag ein entsprechender Puffer an geeigneter Stelle geltend gemacht wurde. Außerdem teilt sie mit, dass aus ihrer Sicht eine Vorlage dieser Brisanz bereits zur Sitzung des Kreisausschusses fertig gestellt hätte werden müssen. Man könne nicht im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang eine lapidare Mitteilung machen und jetzt mit Mehrkosten in diesem Ausmaß aufwarten. Zudem bemängelt sie, dass nicht im Vorfeld genau geprüft worden sei, welche Kosten zu erwarten waren. Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass man auch beachten müsse, wann die Bewilligung erteilt wurde. Da er selber vom Baufach komme, könne er bestätigen, dass eine Punktlandung bei Bauen im Bestand kaum möglich sei. Herr Reidt merkt an, dass Herr Poth nicht berechtigt war, den Ausschuss vor der Sitzung des Aufsichtsrates der Vogelsang IP gGmbH über Details zu informieren. Herr Moritz teilt mit, dass es zu allen denkbaren Problembereichen Voruntersuchungen gegeben habe; jedoch wäre deren Tiefe auf Grund des bis Ende April 2012 laufenden Betriebs naturgemäß beschränkt gewesen. Es sei beispielsweise jedoch nicht möglich gewesen, den Adlerhof oder andere Nutzflächen während des laufenden Betriebes aufzureißen. Frau Konias, Bündnis 90/Die Grünen, fragt, ob der mangelnde Informationsfluss zwischen der Bauleitung und Herrn Moritz Konsequenzen habe. Herr Moritz berichtet, dass die Frage von Minderleistungen einzelner Projektbeteiligter dezidiert untersucht werde und, so die Voraussetzungen vorliegen, gegebenenfalls vertragsgemäße Folgen hätten; zu dieser Fragestellung würde gegebenenfalls juristische Beratung in Anspruch genommen. Im Endeffekt handele es sich jedoch um Sowieso-Kosten, welche in keinem Fall hätten vermieden werden können und bei einem Projekt dieser Größenordnung nicht ungewöhnlich seien. Herr Cremer, SPD-Fraktion, erklärt, dass die Bedenken seinerseits nun vollends ausgeräumt wären und er guten Gewissens zustimmen könne. Herr Reiff, FDP-Fraktion, teilt mit, dass Mehrkosten vorhersehbar waren. Man solle nicht vergessen, dass Mitte des Jahres die Eröffnung stattfinden soll. Er stellt fest, dass ein gewisses Restrisiko bestehe und bittet um Erläuterung, warum die Gastronomieeinrichtung übernommen werden muss und ob die zurückgestellten Maßnahmen Aufzug und Parkplatz irgendwann später realisiert werden sollen. Herr Moritz erläutert, dass von den verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten das Modell 1 die beste Möglichkeit darstellt, da Modell 2 zu Lasten der Qualität der Bildungsarbeit geht. Wenn die Vogelsang IP gGmbH bis zur Eröffnung noch zusätzliche Kosten auffangen müsse und hierfür ein Darlehensanteil benötigt würde, wäre dies jedoch im Wirtschaftsplan der GmbH vertretbar. Zum Thema Gastronomieeinrichtung haben sehr viele Vorgespräche mit Fachleuten stattgefunden. Falls die Pächter die Einrichtungsinvestition in Gänze selber tragen müssten, würden sie mindestens auf einem längerfristigen Vertrag bestehen; der jetzt avisierte Vertrag habe jedoch nur eine Laufzeit von zwei Jahren. Hier wurde schnell klar, dass man die Einrichtung selber stellen muss, um auch eine stabile Funktion bei einem eventuellen Pächterwechsel zu haben. Auf Nachfrage teilt Herr Moritz mit, dass die Kosten für die Einrichtung in die Höhe der Pacht einfließen. Er führt aus, dass für die zurückgestellten Maßnahmen verschiedene Finanzierungsmodelle in Frage kämen, von Förderprojekten über Sponsoren/Sitftungsfinanzierungen bis hin zu PPP-Projekten. Auch ließe sich der Parkplatz möglicherweise sogar eigen finanzieren, wenn sich die Besucherzahlen deutlich über das prognostizierte Maß von 300.000 Besuchern hinaus entwickeln würden. Der Turmaufzug könnte zu einem späteren Zeitpunkt entweder eigenfinanziert oder über einen Kooperationsvertrag mit einem Investor finanziert werden. Auch eine Förderung, beispielsweise vor dem Hintergrund der Barrierefreiheit, sei gegebenenfalls zu prüfen. Herr Troschke, UWV-Fraktion, stellt fest, dass man keine Bauruine in Vogelsang hierlassen wolle. Er äußert jedoch Bedenken, ob man sich zum jetzigen Zeitpunkt über eine Bürgschaft verständigen sollte, da das Land NRW vor diesem Hintergrund eine Förderung eventuell nicht für notwendig erachtet. Herr Poth teilt daraufhin mit, dass man den Geschäftsführer in die Lage versetzen müsse, geschäftsfähig zu bleiben, daher sei der Beschluss einer Notfalloption erforderlich. Auf Nachfrage von Herrn Troschke, ob das vom LVR gewährte Gesellschafterdarlehen hierzu nicht ausreiche, teilt Herr Moritz mit, dass dieses Darlehen rein zur Sicherstellung der Liquidität während der Bauphase gewährt wurde. Herr Hassen, AfD, schließt sich den Bedenken von Herrn Troschke an. Er hält das Projekt für überdimensioniert und äußert Bedenken gegenüber den erwarteten Besucherzahlen. Herr Bell, DIE LINKE, teilt mit, dass kein Weg daran vorbei führe, den Umbau fertig zu stellen. Ihm bereite es jedoch Unbehagen, wenn das Darlehen zu Lasten der Bildung geht. Aus seiner Sicht müsste gegebenenfalls über eine Anhebung der gedeckelten Gesellschafterzuschüsse von derzeit 500.000 € jährlich diskutiert werden. Daraufhin merkt Herr Engels, CDU-Fraktion, an, dass das Finanzierungsmodell 1 gewollt sei. Herr Poth regt an, dass man gemeinsam daran arbeiten solle, Finanzierungsmodell 1 durchzusetzen. Diesbezüglich gibt er zu bedenken, dass bereits mehrere Gesellschafter der Vogelsang IP gGmbH dieser Vorgehensweise zugestimmt haben, auch wenn sie räumlich weiter von Vogelsang entfernt sind. Auf Nachfrage von Frau Kalnins, Bündnis 90/Die Grünen teilt Herr Poth mit, dass der Kreis Euskirchen der Sicherungsgeber für die Ausfallbürgschaft ist und für die Gewährung der Bürgschaft eine einmaliges Entgelt in Höhe von 5.455 € erhalten würde. Herr Landrat Rosenke teilt mit, er gehe davon aus, dass der LVR der geplanten Vorgehensweise zustimmen werde. Gleiches gelte für die übrigen Gesellschafter. Herr Reidt teilt mit, dass man es seitens der CDU-Fraktion begrüße, dass die heutige Sitzung stattgefunden habe. Es wurde klargestellt, dass die Abläufe vor Ort in Vogelsang ordnungsgemäß sind, dafür spreche auch, dass die Gremienbeschlüsse der Vogelsang IP gGmbH bisher alle einstimmig beschlossen wurden. Er teilt mit, dass aus seiner Sicht in Vogelsang nichts schief gelaufen sei und er dahingehend Herrn Landrat Rosenke widersprechen möchte. Herr Reidt betont, dass aus Sicht der CDU-Fraktion das Land NRW in der Pflicht ist, sich an den Mehrkosten zu beteiligen. Er beantragt, die Erweiterung der Beschlussempfehlung an den Kreistag um den Zusatz: „Seitens des Kreistages wird vom Land NRW erwartet, dass das Land NRW entsprechend des von der Verwaltung einzureichenden Förderantrages der Aufstockung und Bewilligung einer weiteren Projektförderung zustimmt.“. Daraufhin beantragt Herr Troschke, UWV, die getrennte Abstimmung zu den Punkten 1.-5. und 6.. Frau Kalnins bittet zusätzlich um getrennte Abstimmung zu den Punkten 1.-5. jeweils mit und ohne des von Herrn Reidt vorgeschlagenen Zusatzes. Der Vorsitzende stellt zur Abstimmung: Abstimmung zu den Punkten 1.-5.(ohne Zusatz): Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang empfiehlt folgende Beschlussfassung: 1. Der Kreistag nimmt die aktuellen Entwicklungen zum Projekt "Sanierung und Umbau Forum Vogelsang" mit den dazu aufgezeigten unabweisbaren Kostensteigerungen von 3,0 Mio. € gem. V 86/2014, die entsprechend dem favorisierten Finanzierungsmodell 1 die Bereitstellung von Gesellschafterzuschüssen (=10 % Eigenanteil) in Höhe von insgesamt 300.000 € erforderlich machen, zur Kenntnis. 2. Der KT beschließt gemäß § 26 Abs. 1 KrO NRW zur Umsetzung des Finanzierungsmodells 1 vorsorglich die Bereitstellung eines Zuschusses bis zu einer Höhe von max. 86.000 € als gesondertem Finanzierungsbeitrag des Kreises Euskirchen entsprechend seinem Gesellschafteranteil zur Deckung der kalkulierten Kostensteigerungen beim Projekt "Sanierung und Umbau Forum Vogelsang". 3. Der Kreistag beschließt, die Verwaltung mit der zeitnahen Beantragung der ergänzenden Förderung zu beauftragen und damit der einstimmig erfolgten Beschlussfassung der Gremien der Vogelsang ip gGmbH zu entsprechen. Soweit bei der Einreichung des Förderantrages noch nicht alle Gesellschafterbeschlüsse zur Kofinanzierung vorliegen, werden diese der Bewilligungsbehörde im weiteren Verfahren nachgereicht. 4. Die Bereitstellung des anteiligen Zuschusses erfolgt vorbehaltlich der Aufstockung und Bewilligung einer weiteren Projektförderung durch das Land NRW. 5. Der Kreistag beschließt die im Rahmen der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2015 am 10.12.2014 ausgesprochene Sperrung der für die Fortsetzungsmaßnahme erforderlichen, veranschlagten Mittel aufzuheben. Abstimmungsergebnis: einstimmig Abstimmung zu den Punkten 1.-5.(mit Zusatz): Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang empfiehlt folgende Beschlussfassung: 1. Der Kreistag nimmt die aktuellen Entwicklungen zum Projekt "Sanierung und Umbau Forum Vogelsang" mit den dazu aufgezeigten unabweisbaren Kostensteigerungen von 3,0 Mio. € gem. V 86/2014, die entsprechend dem favorisierten Finanzierungsmodell 1 die Bereitstellung von Gesellschafterzuschüssen (=10 % Eigenanteil) in Höhe von insgesamt 300.000 € erforderlich machen, zur Kenntnis. 2. Der KT beschließt gemäß § 26 Abs. 1 KrO NRW zur Umsetzung des Finanzierungsmodells 1 vorsorglich die Bereitstellung eines Zuschusses bis zu einer Höhe von max. 86.000 € als gesondertem Finanzierungsbeitrag des Kreises Euskirchen entsprechend seinem Gesellschafteranteil zur Deckung der kalkulierten Kostensteigerungen beim Projekt "Sanierung und Umbau Forum Vogelsang". 3. Der Kreistag beschließt, die Verwaltung mit der zeitnahen Beantragung der ergänzenden Förderung zu beauftragen und damit der einstimmig erfolgten Beschlussfassung der Gremien der Vogelsang ip gGmbH zu entsprechen. Soweit bei der Einreichung des Förderantrages noch nicht alle Gesellschafterbeschlüsse zur Kofinanzierung vorliegen, werden diese der Bewilligungsbehörde im weiteren Verfahren nachgereicht. 4. Die Bereitstellung des anteiligen Zuschusses erfolgt vorbehaltlich der Aufstockung und Bewilligung einer weiteren Projektförderung durch das Land NRW. 5. Der Kreistag beschließt die im Rahmen der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2015 am 10.12.2014 ausgesprochene Sperrung der für die Fortsetzungsmaßnahme erforderlichen, veranschlagten Mittel aufzuheben. Seitens des Kreistages wird vom Land NRW erwartet, dass das Land NRW entsprechend des von der Verwaltung einzureichenden Förderantrages der Aufstockung und Bewilligung einer weiteren Projektförderung zustimmt. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür, bei zwei Gegenstimmen (Bündnis 90/Die Grünen) und einer Enthaltung (DIE LINKE) Abstimmung zu Punkt 6.: 6. Darüber hinaus beschließt der Kreistag für den Fall, dass eine nach Ziffer 3 beantragte Projektförderung nicht bewilligt werden sollte, zugunsten der Vogelsang ip gGmbH eine Ausfallbürgschaft zur Finanzierung der Mehrkosten erforderlich werdenden Kreditaufnahme in Höhe von max. 3 Mio. € bis zum Höchstbetrag von 1.090.900 € zu übernehmen. Für die Gewährung der Bürgschaft wird ein einmaliges Entgelt in Höhe von 5.455 € erhoben, zahlbar binnen eines Monats nach Unterzeichnung der Bürgschaftsurkunde. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei fünf Gegenstimmen (Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, AfD und UWV)