Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
19.12.2013
Erstellt
08.11.13, 21:16
Aktualisiert
08.11.13, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
109/2013
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
11. November 2013
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/12 "Grabbestraße"
hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange
- Satzungsempfehlung
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
21.11.2013
Rat
19.12.2013
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe beriet in seiner Sitzung am 4.
Juli 2013 über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 04/12 „Grabbestraße“. Entsprechend der
gefassten Beschlüsse hat die Verwaltung die Auslegung und die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Der Öffentlichkeit wurde vom 1. Oktober bis einschließlich 4. November die Möglichkeit zu
Äußerungen zum Bebauungsplan gegeben.
Die Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden hatten Frist bis zum 4. November zur
Äußerung zum Bebauungsplanentwurf.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit liegen nicht vor.
Die eingegangenen Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange und sonstigen
Behörden liegen als Abschrift mit den Beschlussempfehlungen der Verwaltung der Vorlage bei.
Die eingegangenen Stellungnahmen beinhalten keine grundsätzlichen Bedenken gegen den
Bebauungsplanentwurf. Die Änderungen an der Planung, die auf Grund der Stellungnahmen
gemacht wurden, sind im Wesentlichen nur Konkretisierungen von
Festsetzungen und
geringfügige Änderungen (siehe Anlage).
Der Bebauungsplan kann nunmehr vom Rat der Gemeinde als Satzung beschlossen werden.
Das Ausgleichskonzept für den Bebauungsplan hat mehrere Komponenten (konkrete Maßnahmen
und Inanspruchnahme von zwei Ökokonten). Das Konzept ist grundsätzlich mit Kreis und
Grundeigentümern abgestimmt. Die detaillierte Absprache mit den Grundeigentümern, welche
genauen Flächenanteile auf den Ökokonten in Anspruch genommen werden, findet noch statt.
Begründung und Umweltbericht des Bebauungsplanes werden daher nachgesandt.
-2-
Zur Regelung des Ausgleiches für den Eingriff in Natur und Landschaft sollen städtebauliche
Verträge zwischen den beteiligten Grundeigentümern und der Gemeinde abgeschlossen werden.
Diese Verträge regeln die Bereitstellung und Unterhaltung der Ausgleichsflächen
(Buchenschnitthecke und Maßnahme M 1) sowie die Inanspruchnahme der Ökokonten.
Der Bebauungsplan kann erst dann rechtskräftig werden, wenn er als Satzung beschlossen ist und
die städtebaulichen Verträge von allen Vertragsparteien unterzeichnet sind.
Das Baugesetzbuch sieht eine Zusammenfassende Erklärung vor. In dieser soll u.a. die Art und
Weise wie Umweltbelange berücksichtigt worden sind und die Berücksichtigung der Ergebnisse
der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie die Gründe für die gewählte
Planungsalternative dargelegt werden. Die Zusammenfassende Erklärung wird nachgesandt.
Beschlussvorschlag:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die
Verwaltungsbeschlussempfehlungen zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange zu beschließen.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den
Bebauungsplan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ gem. § 10 (1) BauGB mit dem Text und der
Begründung sowie dem Umweltbericht als Satzung zu beschließen.
3. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die
Zusammenfassende Erklärung für den
Bebauungsplan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ zu
beschließen.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung ist gem. § 10 (3) bekannt zu machen. Der
Bebauungsplan ist mit Begründung und Umweltbericht zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten.
Schemmel
Anlagen:
Änderungen
Stellungnahmen (Abwägung)
Bebauungsplan