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Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/12 "Grabbestraße" hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsempfehlung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
19.12.2013
Erstellt
08.11.13, 21:16
Aktualisiert
08.11.13, 21:16
Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/12 "Grabbestraße"
hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
 - Satzungsempfehlung) Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/12 "Grabbestraße"
hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
 - Satzungsempfehlung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 109/2013 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 11. November 2013 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/12 "Grabbestraße" hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsempfehlung Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 21.11.2013 Rat 19.12.2013 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe beriet in seiner Sitzung am 4. Juli 2013 über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 04/12 „Grabbestraße“. Entsprechend der gefassten Beschlüsse hat die Verwaltung die Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Öffentlichkeit wurde vom 1. Oktober bis einschließlich 4. November die Möglichkeit zu Äußerungen zum Bebauungsplan gegeben. Die Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden hatten Frist bis zum 4. November zur Äußerung zum Bebauungsplanentwurf. Stellungnahmen der Öffentlichkeit liegen nicht vor. Die eingegangenen Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange und sonstigen Behörden liegen als Abschrift mit den Beschlussempfehlungen der Verwaltung der Vorlage bei. Die eingegangenen Stellungnahmen beinhalten keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Bebauungsplanentwurf. Die Änderungen an der Planung, die auf Grund der Stellungnahmen gemacht wurden, sind im Wesentlichen nur Konkretisierungen von Festsetzungen und geringfügige Änderungen (siehe Anlage). Der Bebauungsplan kann nunmehr vom Rat der Gemeinde als Satzung beschlossen werden. Das Ausgleichskonzept für den Bebauungsplan hat mehrere Komponenten (konkrete Maßnahmen und Inanspruchnahme von zwei Ökokonten). Das Konzept ist grundsätzlich mit Kreis und Grundeigentümern abgestimmt. Die detaillierte Absprache mit den Grundeigentümern, welche genauen Flächenanteile auf den Ökokonten in Anspruch genommen werden, findet noch statt. Begründung und Umweltbericht des Bebauungsplanes werden daher nachgesandt. -2- Zur Regelung des Ausgleiches für den Eingriff in Natur und Landschaft sollen städtebauliche Verträge zwischen den beteiligten Grundeigentümern und der Gemeinde abgeschlossen werden. Diese Verträge regeln die Bereitstellung und Unterhaltung der Ausgleichsflächen (Buchenschnitthecke und Maßnahme M 1) sowie die Inanspruchnahme der Ökokonten. Der Bebauungsplan kann erst dann rechtskräftig werden, wenn er als Satzung beschlossen ist und die städtebaulichen Verträge von allen Vertragsparteien unterzeichnet sind. Das Baugesetzbuch sieht eine Zusammenfassende Erklärung vor. In dieser soll u.a. die Art und Weise wie Umweltbelange berücksichtigt worden sind und die Berücksichtigung der Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie die Gründe für die gewählte Planungsalternative dargelegt werden. Die Zusammenfassende Erklärung wird nachgesandt. Beschlussvorschlag: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die Verwaltungsbeschlussempfehlungen zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschließen. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den Bebauungsplan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ gem. § 10 (1) BauGB mit dem Text und der Begründung sowie dem Umweltbericht als Satzung zu beschließen. 3. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die Zusammenfassende Erklärung für den Bebauungsplan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ zu beschließen. 4. Der Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung ist gem. § 10 (3) bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit Begründung und Umweltbericht zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten. Schemmel Anlagen: Änderungen Stellungnahmen (Abwägung) Bebauungsplan