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Beschlussvorlage (Änderungen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
19.12.2013
Erstellt
08.11.13, 21:16
Aktualisiert
08.11.13, 21:16
Beschlussvorlage (Änderungen) Beschlussvorlage (Änderungen)

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Inhalt der Datei

Änderungen Bebauungsplan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ zum Stand Satzung im Vergleich zum Stand Auslegung Alle aufgeführten Änderungen berühren die Grundzüge der Planung nicht. 1. Anregungen der Verwaltung und Gemeindewerke 1.1. Anregungen des Abwasserwerkes: Auf Anregung des Abwasserwerkes wird im nordwestlichen Plangebiet die Festsetzung “Hauptabwasserleitung“ konkretisiert. Festgesetzt wird nun eine Fläche für die Abwasserbehandlung, hier: Druckventil. Entsprechende Ausführungen werden in die Begründung aufgenommen. Die Baugrenze wird geringfügig nach Osten verschoben, statt 5 m nun 7 m Abstand zur Flurstücksgrenze 69. Es werden Hinweise aufgenommen (Pflanzungsbeschränkungen auf der Hauptabwasserleitung und Trennsystem vorzusehen). 1.2 Konkretisierung der Festsetzung für Einfriedungen: Gemäß dem Beschluss des Hochbau- und Planungsausschusses vom 18. April 2013 wird die Festsetzug konkretisiert. 1) Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen ohne verkehrlichen Bezug Entlang öffentlicher Verkehrsflächen, ohne verkehrlichen bzw. verkehrsgefährdenden Bezug, sind Einfriedungen an der Grenze zum Verkehrsraum - bis zu einer Höhe von 2,00 m als lebende Hecken und sonstige Gehölzpflanzungen oder - bis zu einer Höhe von 0,80 m bei freier Materialauswahl zulässig. 2) Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen mit verkehrlichem Bezug Entlang öffentlicher Verkehrsflächen mit möglicher Verkehrsgefährdung und Bezug zu Belangen der Verkehrssicherheit (insbesondere Grundstückszufahrten, Radwegquerungen, Kreuzungsbereiche, Fuß-, Rad- oder Straßenzufahrten und querungen etc.) sind Einfriedungen - bis zu einer Höhe von 2,00 m nur mit einem seitlichen Abstand ab jeweils 3,00 m vom seitlich äußeren Gefährdungspunkt als lebende Hecken und sonstige Gehölzpflanzungen oder - bis zu einer Höhe von 0,80 m bei freier Materialauswahl zulässig. An Eckgrundstücken oder Nachbargrundstücken an öffentlichen Verkehrsflächen sind Sichtdreiecke von jeweils 3,00 m an der öffentlichen Verkehrsfläche und an der seitlichen Grundstücksgrenze mit einer maximalen Höhe von 0,80 m freizuhalten. 1.3 Die Ausführungen zur Zuordnung der Kompensationsmaßnahmen werden konkretisiert. Der für die Erweiterung der Verkehrsfläche notwendige Ausgleich wird auf dem Ökokonto „Fuchskuhle“ erbracht. Die Zuordnung wird entsprechend im Bebauungsplan vorgenommen. 2. Weitere Änderungen siehe Beschlussempfehlungen zu den eingegangenen Stellungnahmen: 2.1 Festsetzungen zu Einfriedungen (Konkretisierung der Festsetzung zu Einfriedungen an den Flächen gem. § 9 (1) Nr. 20 BauGB) 2.2 Anpassung der Eingriffsbilanzierung sowie der konkreten Bepflanzung der Kompensationsflächen (z.B. zusätzlicher Krautsaum) 2.3 Festsetzungen zum Artenschutz (Konkretisierung der Bauzeitenregelung) 2.4 Ergänzung / Überarbeitung der Hinweise (Bodenschutz / Telekom) 2.5 Geringfügige Änderungen und Ergänzung von Begründung und Umweltbericht (z.B. zu Versickerung)