Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
19.12.2013
Erstellt
08.11.13, 21:16
Aktualisiert
08.11.13, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungen Bebauungsplan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ zum Stand Satzung im
Vergleich zum Stand Auslegung
Alle aufgeführten Änderungen berühren die Grundzüge der Planung nicht.
1. Anregungen der Verwaltung und Gemeindewerke
1.1. Anregungen des Abwasserwerkes:
Auf Anregung des Abwasserwerkes wird im nordwestlichen Plangebiet die Festsetzung
“Hauptabwasserleitung“ konkretisiert. Festgesetzt wird nun eine Fläche für die
Abwasserbehandlung, hier: Druckventil. Entsprechende Ausführungen werden in die
Begründung aufgenommen.
Die Baugrenze wird geringfügig nach Osten verschoben, statt 5 m nun 7 m Abstand zur
Flurstücksgrenze 69.
Es werden Hinweise aufgenommen (Pflanzungsbeschränkungen
auf der
Hauptabwasserleitung und Trennsystem vorzusehen).
1.2 Konkretisierung der Festsetzung für Einfriedungen:
Gemäß dem Beschluss des Hochbau- und Planungsausschusses vom 18. April 2013 wird
die Festsetzug konkretisiert.
1) Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen ohne verkehrlichen Bezug
Entlang öffentlicher Verkehrsflächen, ohne verkehrlichen bzw. verkehrsgefährdenden
Bezug, sind Einfriedungen an der Grenze zum Verkehrsraum
- bis zu einer Höhe von 2,00 m als lebende Hecken und sonstige Gehölzpflanzungen
oder
- bis zu einer Höhe von 0,80 m bei freier Materialauswahl
zulässig.
2) Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen mit verkehrlichem Bezug
Entlang öffentlicher Verkehrsflächen mit möglicher Verkehrsgefährdung und Bezug zu
Belangen der Verkehrssicherheit (insbesondere Grundstückszufahrten,
Radwegquerungen, Kreuzungsbereiche, Fuß-, Rad- oder Straßenzufahrten und querungen etc.) sind Einfriedungen
- bis zu einer Höhe von 2,00 m nur mit einem seitlichen Abstand ab jeweils 3,00 m
vom seitlich äußeren Gefährdungspunkt als lebende Hecken und sonstige
Gehölzpflanzungen oder
- bis zu einer Höhe von 0,80 m bei freier Materialauswahl
zulässig.
An Eckgrundstücken oder Nachbargrundstücken an öffentlichen Verkehrsflächen sind
Sichtdreiecke von jeweils 3,00 m an der öffentlichen Verkehrsfläche und an der
seitlichen Grundstücksgrenze mit einer maximalen Höhe von 0,80 m freizuhalten.
1.3 Die Ausführungen zur Zuordnung der Kompensationsmaßnahmen werden
konkretisiert.
Der für die Erweiterung der Verkehrsfläche notwendige Ausgleich wird auf dem Ökokonto
„Fuchskuhle“ erbracht. Die Zuordnung wird entsprechend im Bebauungsplan
vorgenommen.
2. Weitere Änderungen siehe Beschlussempfehlungen zu den eingegangenen
Stellungnahmen:
2.1 Festsetzungen zu Einfriedungen
(Konkretisierung der Festsetzung zu Einfriedungen an den Flächen gem. § 9 (1) Nr. 20
BauGB)
2.2 Anpassung der Eingriffsbilanzierung sowie der konkreten Bepflanzung der
Kompensationsflächen
(z.B. zusätzlicher Krautsaum)
2.3 Festsetzungen zum Artenschutz
(Konkretisierung der Bauzeitenregelung)
2.4 Ergänzung / Überarbeitung der Hinweise
(Bodenschutz / Telekom)
2.5 Geringfügige Änderungen und Ergänzung von Begründung und Umweltbericht
(z.B. zu Versickerung)