Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
3,1 MB
Datum
19.12.2013
Erstellt
15.11.13, 21:16
Aktualisiert
15.11.13, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Umweltbericht
Gemeinde Leopoldshöhe
B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Umweltbericht
Auftraggeber:
Gemeinde Leopoldshöhe
Kirchweg 1
33818 Leopoldshöhe
Verfasser:
Kortemeier Brokmann
Landschaftsarchitekten GmbH
Oststraße 92, 32051 Herford
Herford, August 2013 (geringfügig geändert im November 2013)
Gemeinde Leopoldshöhe
B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Umweltbericht
-I-
INHALTSVERZEICHNIS
1.
1.1
1.2
1.3
2.
2.1
2.2
2.3
2.3.1
2.3.2
2.4
2.4.1
2.4.2
2.5
2.5.1
2.5.2
2.6
2.6.1
2.6.2
2.7
2.7.1
2.7.2
2.8
2.8.1
2.8.2
2.9
2.9.1
2.9.2
2.10
Einleitung ..........................................................................................................1
Inhalt und Ziele des vorhabenbezogenen B-Plan ................................................1
Darstellung der festgelegten Ziele einschlägiger Fachgesetze und
Fachpläne...........................................................................................................2
Berücksichtigung der Ziele und Umweltbelange ..................................................4
Vorhandene Umweltsituation und zu erwartende
Umweltauswirkungen .......................................................................................5
Methodische Vorgehensweise ............................................................................5
Naturraum und potenzielle natürliche Vegetation ................................................5
Mensch und Gesundheit und Bevölkerung insgesamt .........................................6
Vorhandene Umweltsituation ..............................................................................6
Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen .................................................7
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt...............................................................8
Vorhandene Umweltsituation ..............................................................................8
Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen ............................................... 11
Boden ............................................................................................................... 13
Vorhandene Umweltsituation ............................................................................ 13
Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen ............................................... 14
Wasser ............................................................................................................. 15
Vorhandene Umweltsituation ............................................................................ 15
Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen ............................................... 15
Klima / Luft ....................................................................................................... 16
Vorhandene Umweltsituation ............................................................................ 16
Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen ............................................... 16
Landschaft ........................................................................................................ 17
Vorhandene Umweltsituation ............................................................................ 17
Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen ............................................... 18
Kultur- und sonstige Sachgüter ......................................................................... 18
Vorhandene Umweltsituation ............................................................................ 18
Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen ............................................... 19
Wechselwirkungen............................................................................................ 19
3.
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei
Durchführung und bei Nichtdurchführung (Nullvariante) der Planung ....... 19
4.
Maßnahmen zur Verhinderung, Verringerung und Ausgleich
erheblicher negativer Umweltauswirkungen................................................. 20
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ..................................................... 20
Eingriffsbilanzierung ......................................................................................... 22
Nachweis externer Kompensationsmaßnahmen ............................................... 25
Kompensationswirkungen und -zuweisungen ................................................... 27
4.1
4.2
4.3
4.4
Gemeinde Leopoldshöhe
B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Umweltbericht
- II -
5.
Monitoring ....................................................................................................... 28
6.
Nichttechnische Zusammenfassung ............................................................. 28
7.
Abkürzungsverzeichnis.................................................................................. 29
8.
Literaturverzeichnis........................................................................................ 30
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abb. 1
Abb. 2
Abb. 3
Abb. 4
Abb. 5
Abb. 6
Abb. 7
Abb. 8
Abb. 10
Geltungsbereich des B-Plans Nr. 04/12 „Grabbestraße“ im Luftbild ..................1
Darstellung der im Raum bestehenden Schutzgebiete und
naturschutzfachlich wertvollen Bereiche ...........................................................3
Bestehende Wohnbebauung an der Grabbestraße...........................................6
Blick von Osten auf die Planflächen..................................................................8
Abgrenzung der Bodentypen im Plangebiet (aus GLD NRW 2013A) ................. 14
Blick in den nordöstlich angrenzenden Landschaftraum ................................. 17
Bestandssituation im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 04/12
„Grabbestraße“............................................................................................... 23
Planungszustand für den Geltungsbereich des B-Plans Nr. 04/12
„Grabbestraße“............................................................................................... 23
Lage der dem B-Plan Nr. 04/12 zugeordneten externen
Kompensationsmaßnahmen (M1)................................................................... 25
TABELLENVERZEICHNIS
Tab. 1
Tab. 2
Tab. 3
Tab. 4
Im Raum in 2013 nachgewiesene Vogelarten (B OHRER 2013) ....................... 10
Flächenverteilungen und -wertigkeiten von Bestand und Planung sowie
entstehende Kompensationserfordernisse...................................................... 24
Pflanzenliste für die Anlage / Entwicklung eines Gewässerrandstreifens
mit heckenartigem Ufergehölz aus standortgerechten Arten ........................... 26
Kompensationswirkung der externen Maßnahme in Anlehnung an das
Bewertungssystem der LANUV (2008B) ........................................................... 27
ANLAGENVERZEICHNIS
Anlage 1
Anlage 2
Bekannte Vorkommen planungsrelevanter Arten der MTB 3918 und
4018 (LANUV, 2013B) in Bezug zu den durch das Vorhaben betroffenen
Biotopstrukturen
Biotoptypen ............................................................................................ 1:3.000
Gemeinde Leopoldshöhe
B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Umweltbericht
1.
Einleitung
1.1
Inhalt und Ziele des vorhabenbezogenen B-Plan
-1-
Die Gemeinde Leopoldshöhe plant aufgrund der großen Nachfrage nach Baugrundstücken
für Ein- und Zweifamilienhäuser im südlichen Ortsteils Greste neue Wohnbauflächen zu
schaffen. Seitens des Hochbau- und Planungsausschusses wurde daher am 18.04.2013
die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 04/12 „Grabbestraße“ beschlossen. Zielsetzung ist
die bereits südlich der Grabbestraße bestehenden Wohnbebauungen mit dem neuen Geltungsbereich (siehe Abb. 1) in einer Größe von ca. 2,3 ha ergänzend zu arrondieren.
Abb. 1
Geltungsbereich des B-Plans Nr. 04/12 „Grabbestraße“ im Luftbild
Derzeit wird der Vorhabenbereich landwirtschaftlich als Acker genutzt. Zukünftig sollen die
Flächen im Wesentlichen als „ Allgemeines Wohngebiet“ gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
festgesetzt werden. Das Gebiet soll als lockere Bebauung mit zwei- bis dreireihiger Bebauung realisiert werden, wobei die Erschließung der hinteren Baureihen über entsprechende
Geh-, Fahr- und Leitungsrechte erfolgen wird. Zur landschaftlichen Einbindung und Eingrünung des Standorts werden die Randbereiche nach Norden und Osten gem. § 9 Abs. 1
Nr. 20 für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt. Im Nordwesten erfolgt kleinräumig die Festsetzung einer Fläche für die
Abwasserbeseitigung. Die Grabbestraße bleibt öffentliche Verkehrsfläche gem. § 9 Abs. 1
Nr. 11.
Im Zusammenhang mit den genannten Planungen ist gem. § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen. Die Umweltprüfung dient der frühzeitigen Berücksichtigung
Gemeinde Leopoldshöhe
B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Umweltbericht
-2-
umweltrelevanter Gesichtspunkte im Planungsprozess und der sachgerechten Aufbereitung der Umweltaspekte für die Abwägung. Die einzelnen Arbeitsschritte der Umweltprüfung sind voll in das Bauleitplanverfahren integriert. Gemäß § 2a Abs. 2 BauGB werden die
Ergebnisse der Umweltprüfung im Umweltbericht dokumentiert, welcher Teil der Planbegründung wird.
Zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG
ist zudem zusätzlich zu prüfen, ob das Planvorhaben mit den gesetzlichen Vorgaben des
BNatSchG vereinbar ist. Gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG bezieht sich diese Prüfung auf die
Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie und die europäischen Vogelarten und wird in den
vorliegenden Umweltbericht integriert.
1.2
Darstellung der festgelegten Ziele einschlägiger Fachgesetze und Fachpläne
Regionalplanung
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Detmold, Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld
(BEZIRKSREGIERUNG D ETMOLD 2004) wird der Vorhabenbereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ mit der Überlagerung „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“
dargestellt. Im Jahre 2005 wurde die Darstellung der Flächen im Flächennutzungsplan als
Wohnbauflächen durch die Bezirksregierung Detmold genehmigt (G EMEINDE LEOPOLDSHÖHE 2013).
Bauleitplanung
Im Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Leopoldshöhe (wirksam seit dem
15.06.1971, zuletzt geändert am 30.05.2011) wird der Vorhabenbereich flächendeckend
als Wohnbaufläche dargestellt. Die gleiche Darstellung setzt sich westlich und südlich der
Grabbestraße fort. Nördlich und östlich liegen Flächen für die Landwirtschaft.
Ein rechtskräftiger B-Plan liegt für den Vorhabenbereich nicht vor. Umliegend werden die
Bebauungen südlich der Grabbestraße über den rechtskräftigen B-Plan Nr. 04/01 „Mackenbrede“ als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Westlich angrenzende Wohnbebauungen werden ebenfalls als Wohnbauflächen im Innenbereich eingestuft. Die westlich gelegene Tennisanlage als Außenbereich.
Landschaftsplanung, Schutzgebiete und naturschutzfachlich wertvolle Bereiche
Das Plangebiet liegt im baulichen Außenbereich und wird über den Landschaftsplans Nr. 2
„Leopoldshöhe / Oerlinghausen-Nord“ (Rechtskraft seit dem 11. Dezember 2001) abgedeckt (KREIS LIPPE, 2001). Dieser setzt die östlichen Randbereiche als Landschaftsschutz-
Gemeinde Leopoldshöhe
B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Umweltbericht
-3-
gebiet „Bielefelder Osning mit Teutoburger Wald und Osning-Vorbergen sowie Ravensberger Hügelland (L 2.2-01)“ fest. Gleiches gilt für den nördlich bzw. östlich angrenzenden
Freiraum (siehe Abb. 2).
Andere Schutzgebiete oder naturschutzfachlich wertvolle Bereiche sind innerhalb des Vorhabenbereichs und angrenzender Flächen nicht vorhanden (LANUV 2013A). Nächst gelegene Bereiche liegen erst im Abstand von gut 350 m entlang des nördlich verlaufenden Gewässerlaufs der „Windwehe“ (siehe Abb. 2).
Abb. 2
Darstellung der im Raum bestehenden Schutzgebiete und naturschutzfachlich wertvollen Bereiche
Wasserwirtschaft
Das Plangebiet liegt außerhalb eines Wasserschutzgebiets und dient auch nicht als Überschwemmungsgebiet.
Bau- und Bodendenkmale
Im Vorhabenbereich sind keine Bau- und Bodendenkmale bekannt. Hinweise auf archäologische Funde liegen ebenfalls nicht vor.
Gemeinde Leopoldshöhe
B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Umweltbericht
1.3
-4-
Berücksichtigung der Ziele und Umweltbelange
Die Ziele des Umweltschutzes mit allgemeiner Gültigkeit für das Plangebiet ergeben sich
insbesondere aus europäischem und deutschem Recht. Besonders hervorzuheben sind
hier z. B.:
die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 14
und § 15 BNatSchG),
die Bestimmungen zum Artenschutz gem. §§ 7, 44 und 45 BNatSchG,
Belange des Bodenschutzes (§ 1a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)),
Belange des Gewässerschutzes (§ 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landeswassergesetz (LWG)),
die Anforderungen des § 51a LWG zur Rückhaltung und, soweit möglich, zur Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser,
Belange des Immissionsschutzes (§ 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in
Verbindung mit den entsprechenden Rechtsverordnungen).
Auf die genannten sowie weitere rechtliche Belange und Anforderungen wird im Einzelnen
in den folgenden Kapiteln der Raumanalyse und Auswirkungsprognose eingegangen.
Dem Vermeidungsgrundsatz der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3
BauGB in Verbindung mit § 14 und § 15 BNatSchG) wird insofern anteilig bereits Rechnung getragen, als dass mit der Standortwahl und Ausgestaltung des Plangebietes keine
direkten Inanspruchnahmen oder erheblichen Beeinträchtigungen von:
Natura-2000-Gebieten,
Naturschutzgebieten,
geschützten Landschaftsbestandteilen,
besonders geschützten Biotopen gem. § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 62 LG NW,
Naturdenkmalen,
Kernbereichen von Biotopkatasterflächen,
Bedeutsamen Biotopverbundflächen oder auch
Kernbereichen von Wasser- bzw. Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten
bewirkt werden. Zusätzlich werden zur Berücksichtigung der Ziele und Umweltbelange im
Weiteren ergänzende Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen für die einzelnen (Umwelt)Belange ausgearbeitet.
Gemeinde Leopoldshöhe
B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Umweltbericht
-5-
2.
Vorhandene Umweltsituation und zu erwartende Umweltauswirkungen
2.1
Methodische Vorgehensweise
Im Rahmen der Umweltprüfung erfolgen gemäß den Vorgaben des § 1 Abs. 6 BauGB eine
Darstellung der Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der
Landschaftspflege und die Beurteilung der umweltbezogenen Auswirkungen auf den
Menschen, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt,
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt,
Boden,
Wasser,
Klima und Luft,
Landschaft,
Kultur- und sonstige Sachgüter
sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen einzelnen Belangen des Umweltschutzes.
In diesem Zusammenhang wird auch
die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern,
die Nutzung von erneuerbarer Energie
und die Einhaltung von Immissionsgrenzwerten zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität berücksichtigt.
Die Erfassung und Bewertung der Bestandssituation der Einzelbelange erfolgt auf der
Grundlage der Auswertung vorhandener Unterlagen sowie eigener Erhebungen. Weiterhin
erfolgte in diesem Zusammenhang auch eine Auswertung der Darstellungen von Fachplänen (siehe Kap. 1.2).
Die Betrachtung der Umweltbelange wird anhand von Kriterien vorgenommen, die aus den
gesetzlichen Vorgaben und planungsrechtlichen Zielsetzungen abgeleitet werden. Mit diesen Kriterien werden Bedeutungen der Umweltbelange und Empfindlichkeiten gegenüber
dem Vorhaben beschrieben und anschließend bewertet.
2.2
Naturraum und potenzielle natürliche Vegetation
Naturräumlich liegt das Plangebiet in der Haupteinheit „Ravensberger Hügelland (531)“
bzw. enger gefasst im Naturraum „Herforder Hügelland (531.2)“ mit der Untereinheit
„Stieghorster Osning-Vorland (531.24)“ (MEISEL, 1959). Das Stieghorster Osning-Vorland
schiebt sich als stark gegliedertes Lösshügelland vor den südlich anschließenden Teutoburger Wald. Die Region wird vorwiegend ackerbaulich genutzt und von zahlreichen Gewässerläufen durchzogen.
Gemeinde Leopoldshöhe
B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Umweltbericht
2.3
-6-
Mensch und Gesundheit und Bevölkerung insgesamt
Für den Menschen steht die Wahrung der Gesundheit und des Wohlbefindens im Vordergrund. Die planungsrelevanten Werte und Funktionen lassen sich den Teilaspekten Wohnen und (landschaftsbezogene) Erholung zuordnen.
2.3.1
Vorhandene Umweltsituation
Innerhalb des Vorhabenbereichs selbst liegen keine (Wohn)Siedlungsflächen vor. Im Umfeld grenzen unmittelbar südlich der Grabbestraße Wohnbauflächen mit Ein- und Zweifamilienhäusern an (siehe Abb. 3), die über den B-Plan Nr. 04/01 „Mackenbrede“ als allgemeines Wohngebiet festgesetzt sind. Gemäß Beiblatt zur DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) bzw. TA Lärm betragen demnach die Orientierungs- bzw. Immissionsrichtwerte in
diesen Bereichen außerhalb von Gebäuden 55 dB(A) tags sowie 40 dB(A) nachts. Gleiche
Einstufung gilt auch für die westlich angrenzenden Wohnbebauungen, ebenfalls dem Innenbereich zugeordnet werden.
Abb. 3
Bestehende Wohnbebauung an der Grabbestraße
Besondere Funktionen für eine landschaftsgebundene Erholungsnutzung sind im Raum
nicht vorhanden. Im Umfeld liegt gut 80 m westlich des Plangebiets die Tennisanlage des
Tennisclub-Leopoldshöhe e.V. sowie im Kreuzungsbereich Grabbestraße / Waldstraße ein
Kinderspielplatz. Weiterhin verläuft über die westlich gelegene Waldstraße der beschilderte
Radweg „Fürstenroute“. Südöstlich wird ein Trialplatz (Übungsplatz) durch den Motorsportclub (MSC) Leopoldshöhe betrieben, nördlich davon liegt die Kläranlage Greste der Gemeinde Leopoldshöhe, die im Wesentlichen als Pumpstation mit einer ersten Reinigungsstufe genutzt wird.
Gewisse Vorbelastungen durch Lärm gehen auf die Planfläche anteilig durch den KFZVerkehr der nördlich verlaufenden Hauptstraße (L751) wie auch die temporären Nutzungen
der Tennisanlagen und des Trialplatzes aus. Relevante Geruchsimmissionen im Sinne der
GIRL werden laut aktuellem Gutachten (AKUS 2013B) durch die genannte Kläranlage Greste für das Plangebiet nicht verursacht.
Gemeinde Leopoldshöhe
B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Umweltbericht
2.3.2
-7-
Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen
Die angestrebte bauliche Neuordnung der Planflächen führt insgesamt zu einer Erweiterung von Bauflächen im Raum. Dabei sind erhebliche anlagebedingte Auswirkungen in
Bezug auf das Vorhaben auszuschließen, da keine Wohnbebauungen unmittelbar betroffen
sind. Baubedingte Auswirkungen (Lärm-, Staub- und Schadstoffemissionen) sind zudem
zeitlich begrenzt und haben keine nachhaltig negativen Auswirkungen auf Wohn- und Erholungsfunktionen, sodass diese als nicht erheblich eingestuft werden.
Auch betriebsbedingte Immissionen, die im Weiteren durch die Festsetzung von Wohnnutzungen in Form von Ein- und Zweifamilienhäusern für das Schutzgut entstehen, sind zu
vernachlässigen. Deutliche Verschlechterungen des Status quos sind damit in Bezug auf
die Wohnqualität im Raum auszuschließen.
Zusätzlich wurde im Rahmen eines Schalltechnischen Gutachtens ermittelt, dass die auf
das Plangebiet einwirkenden Geräuschimmissionen durch bestehenden KFZ-Verkehr auf
der L751 wie auch die Tennisanlage keine Einschränkungen bzgl. der Ausweisung eines
Allgemeinen Wohngebiets ergeben (AKUS 2013A). Auch durch die temporäre Nutzung des
Trialplatzes wird es zu keiner Überschreitung der Grenzwerte für ein allgemeines Wohngebiet kommen (AKUS 20061). Auch der voraussichtlich geringfügige Anstieg privater PKWNutzungen wird zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen führen. Durch den Erhalt der
bisherigen Sackgasse mit Wendehammer wird auch zukünftig kein Durchgangsverkehr
über die Grabbestraße erfolgen. Unabhängig davon sind verschiedene Anbindungsmöglichkeiten über den ÖPNV an das Oberzentrum Bielefeld wie auch andere Ortsteile des
Gemeindegebiets gegeben (siehe Begründung zum B-Plan).
Auch in Hinblick auf die landschaftsgebundene Erholungsnutzung gehen durch das Planvorhaben keine besonderen Funktionen verloren. Der Verlauf der „Fürstenroute“ wird im
Bereich der Waldstraße nicht nachhaltig negativ beeinträchtigt.
Zusammenfassend ist daher davon auszugehen, dass durch die Aufstellung des B-Plans
Nr. 04/12 für den Menschen und die menschliche Gesundheit keine erheblich negativen
Auswirkungen entstehen und Kompensationserfordernisse im Sinne des § 15 BNatSchG
erfüllt werden.
1 Die Aussage wurde gegenüber der Gemeinde seitens AKUS im Juli 2013 erneut bestätigt.
Gemeinde Leopoldshöhe
B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Umweltbericht
2.4
2.4.1
-8-
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Vorhandene Umweltsituation
Schutzgebiete und naturschutzfachlich wertvolle Bereiche
Wie bereits im Kap. 1.2 beschrieben, sind Randbereiche des Plangebiets wie auch der
nördliche und nordöstlich angrenzende Freiraum als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt.
Andere Schutzgebiete und naturschutzfachlich wertvolle Bereiche werden von den Planungen nicht berührt.
Biotop- und Nutzungsstrukturen
Die örtlichen Biotop- und Nutzungsstrukturen des Vorhabenbereichs und seines näheren
Umfelds wurden im Frühjahr 2013 erfasst. Die Kartierung und Kodierung der Biotoptypen
erfolgte in Anlehnung an den aktuellen Biotoptypenschlüssel des LANUV (2008A). Eine
Übersicht ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Derzeit wird das fast ebene Plangebiet landwirtschaftlich als Acker genutzt (siehe Abb. 4).
Gleiche Nutzungen setzen sich im Wesentlichen nach Norden und Osten fort. Die entlang
der Grabbestraße vorhandenen Siedlungsflächen setzen sich im Wesentlichen aus Einund Zweifamilienhäusern mit Gärten zusammen. Zusätzlich liegt westlich des Plangebiets
die Tennisanlage des Tennisclub-Leopoldshöhe e.V. mit Tennisplätzen und einem Vereinsheim.
Abb. 4
Blick von Osten auf die Planflächen
Tiere, Pflanzen sowie geschützte Arten nach BNatSchG
Anhand der im Gebiet ausgeprägten Biotopstrukturen lassen sich Rückschlüsse hinsichtlich eines möglichen Vorkommens verschiedener Tier- und Pflanzenarten ableiten. Dies gilt
auch für das mögliche Vorkommen sogenannter „planungsrelevanter“ Arten (LANUV,
2013B), die in NRW im Sinne des gesetzlichen Artenschutzes besonders zu berücksichti-
Gemeinde Leopoldshöhe
B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Umweltbericht
-9-
gen sind. In diesem Zusammenhang liefern zusätzlich vor allem die beiden Fachinformationssysteme (FIS) des LANUV „@LINFOS-Landschaftsinformationssammlung“ und „Geschützte Arten in NRW“ wichtige Hinweise für potenzielle Artvorkommen im Raum. Zusätzlich wurde aufgrund der potenziellen Lebensraumeignung der örtlichen Biotopstrukturen die
Avifauna erhoben.
Zusammenfassend ergeben sich aus den genannten Quellen folgende Datengrundlagen.
Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“
In der weiträumigen Betrachtung für die Messtischblätter der TK25 (MTB 3918 und 40182)
gibt das FIS „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ Hinweise auf ein Vorkommen von
insgesamt 58 planungsrelevanten Arten (siehe Anlage 1). Diese teilen sich auf in 11 Fledermausarten, 42 Vogel-, 23 Amphibien- sowie 2 Reptilienart (LANUV, 2013B).
Fachinformationssystem „@LINFOS – Landschaftsinformationssammlung“
Das „@LINFOS - Landschaftsinformationssystem“ enthält darüber hinaus für den Raum
keine weiteren lagegenaueren Daten für den Raum (LANUV, 2013A).
Avifauna-Erhebungen in 2013
Die Brutvögel wurden innerhalb des Plangebiets an insgesamt drei Terminen über eine
Revierkartierung erfasst. Bei dieser Methode setzt sich der Brutbestand aus den Revieren
mit „Brutverdacht“ und „Brutnachweis“ zusammen. Nur einmalige Nachweisen, wie z.B. die
einmalige Feststellung eines singenden Männchens, werden hingegen nicht zum Brutbestand gezählt sondern als „Brutzeitfeststellung“ gewertet.
In Hinblick auf diese Kartierungsmethode wurde innerhalb des Vorhabenbereichs selbst
kein Brutbestand nachgewiesen. Die einmalige Feststellung einer singenden Feldlerche
(planungsrelevante Art) im Randbereich der Planfläche konnte während der Folgetermine
nicht mehr bestätigt werden, sodass für diese Art nur eine „Brutzeitfeststellung“ aber kein
Nachweis für ein besetztes Brutrevier vorliegt.
In den angrenzenden Wohnbebauungen wurden hingegen insgesamt 14 Arten mit einem
Brutverdacht nachgewiesen (siehe Tab. 1), zu denen neben weit verbreiteten „Allerweltsarten3“ auch die drei in NRW „planungsrelevanten“ Arten Feldsperling, Haussperling und
Mehlschwalben zählen. Anteilig sind diese Arten alle als regelmäßige Nahrungsgäste im
Vorhabenbereich einzustufen.
2 Das Plangebiet liegt im unmittelbaren Übergang zwischen den Messtischblätter 3918 und 4018, sodass beide Blattabschnitte in die Betrachtung einbezogen werden.
3 „Allerweltsarten“ gelten aufgrund ihrer Häufigkeit in NRW als „ungefährdete“ Arten. Sie werden nicht auf der Roten
Liste geführt oder sind als „planungsrelevant“ eingestuft.
Gemeinde Leopoldshöhe
B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Umweltbericht
Tab. 1
- 10 -
Im Raum in 2013 nachgewiesene Vogelarten (BOHRER 2013) 4
Brutbestand
Deutscher Name
Brutnachweis
Brutverdacht
Brutzeitfeststellung
RL
NRW
AS
RL
WB
EZ
Planfläche
Feldlerche
-
-
1
§
V
*
G
3
3
G
V
3
3S
3
Angrenzender Raum
Amsel
2
2
§
Bachstelze
2
2
§
Buchfink
3
3
§
Elster
1
1
§
Fasan
1
1
§
Feldsperling
2
2
§
Hausrotschwanz
1
Haussperling
12
Heckenbraunelle
1
1
1
§
11
§
1
§
Kohlmeise
2
2
§
Mehlschwalbe
6
6
§
Mönchsgransmücke
1
1
§
Ringeltaube
1
1
§
Zilpzalp
2
2
§
G
Biologische Vielfalt
Die biologische Vielfalt gilt als eine der Grundvoraussetzungen für die Stabilität von Ökosystemen. Deutschland hat sich als Mitunterzeichner der Biodiversitäts-Konvention verpflichtet, die Artenvielfalt im eigenen Land zu schützen und ist diesem Auftrag u. a. durch
die Berücksichtigung der biologischen Vielfalt im BauGB § 1 nachgekommen. Bei der Beurteilung der Biodiversität sind verschiedene Ebenen zu beurteilen:
genetische Variationen (innerhalb einzelner Arten),
Artenvielfalt und
Biotop- bzw. Ökosystemvielfalt.
Bezüglich der genetischen Variationen im Plangebiet sind nur allgemeine Rückschlüsse
möglich. Grundsätzlich gilt, wie für alle intensiven Agrarlandschaften und Siedlungsbereiche, dass durch die landwirtschaftliche Flächennutzung und die damit verbundene Ausbringung von Hochleistungssaatgut etc. eine Verringerung der genetischen Vielfalt bei einzelnen Pflanzengattungen (z. B. Gräsern) anzunehmen ist. Auch hinsichtlich der Arten- und
Biotopvielfalt ist wegen der intensiven Flächennutzungen von einer Verringerung gegen4 in NRW planungsrelevante Arten rot
Brutbestand = Brutreviere mit Brutverdacht oder Brutnachweis / Brutnachweis = sicher brütend / Brutverdacht = wahrscheinlich brütend /
Brutzeitfeststellung = möglicherweise brütend (zählt nicht zum Brutbestand)
AS: Artenschutz; §: besonders geschützt; §§: streng geschützt
RL NRW und WB (Weserbergland): 2009 (in ARBEITSGEMEINSCHA FT B IOTOPKA RTIERUNG, 2013): 0: ausgestorben oder verschollen; 1: vom
Aussterben bedroht; 2: stark gefährdet; 3: gefährdet; R. extrem selten; S: Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen; V: Vorwarnliste; *:
nicht gefährdet
Ez: Erhaltungszustand planungsrelevanter Arten in NRW (kontinentale Region) (LANUV 2012A ): G: günstig; G: günstig, sich verschlechternd
Gemeinde Leopoldshöhe
B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Umweltbericht
- 11 -
über dem natürlichen Potenzial auszugehen. Bedeutende Wechselwirkungskomplexe sind
daher im Plangebiet nicht vorhanden.
2.4.2
Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen
Schutzgebiete und naturschutzfachlich wertvolle Bereiche
Im Rahmen der Planungen wird eine geringe randliche Überlagerung des großräumig ausgewiesenen allgemeinen LSG „Bielefelder Osning mit Teutoburger Wald und OsningVorbergen sowie Ravensberger Hügelland (L 2.2-01)“ bewirkt. Gem. § 29 Abs. 4 LG NW
werden LSG-Anteile durch einen B-Plan verdrängt, wenn die darin getroffenen Festsetzungen den Zielsetzungen des Schutzgebiets widersprechen. Da die betroffenen Teilflächen
über den B-Plan gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festgesetzt werden, die den Festsetzungen des Landschaftsplans nicht widersprechen, können die Teilflächen gem. § 16 Abs. 1
LG NW auch weiterhin im LSG verbleiben. Die getroffenen Festsetzungen werden dazu
beitragen, dass die ökologische Wertigkeit durch die geplanten Pflanzungen kleinräumig
verbessert wird. Erhebliche Beeinträchtigungen für das Schutzgebiet werden ausgeschlossen.
Andere Schutzgebiete und naturschutzfachlich wertvolle Bereiche sind von den Planungen
ebenfalls nicht betroffen.
Biotop- und Nutzungsstrukturen
Mit der geplanten Erweiterung des Wohngebiets „Grabbestraße“ kommt es kleinräumig zu
einer Ablösung bisheriger Nutzungs- / Biotopstrukturen und der an sie gebundenen Lebensformen. Für die Wohnbebauungen (ca. 1,85 ha) wird über den B-Plan überwiegend
eine nach § 17 BauNVO zulässige Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt. Anteilig erfolgt
die Festsetzung einer GRZ von 0,3. Demzufolge ist unter Berücksichtigung des § 19
BauNVO für Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlagen eine in der Summe max. Flächenversiegelung innerhalb der Bauflächen von ca. 1,66 ha möglich. Übrige Teilflächen bleiben
unversiegelt bzw. sind bereits versiegelt (Mitnutzung vorhandener Erschließungsanlagen).
Dabei handelt es sich bei den von den Planungen betroffenen Biotoptypen ausschließlich
um intensiv genutzten Acker, dem nach der Arbeitshilfe „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ (LANUV 2008B) in Bezug auf seine ökologische
Wertigkeit ein relativ geringer Wert zugesprochen wird. Unabhängig davon sind sämtliche
Biotopwertverluste, die mit der Aufstellung des B-Plans Nr. 04/12 verbunden sind, im Zuge
einer Eingriffsermittlung nach dem oben genannten Bewertungssystem zu bilanzieren. In
diesem Zusammenhang fließen die in den Randbereichen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB
festgesetzten Flächen für den Zustand der Planung positiv in die Flächenbilanz ein. Ver-
Gemeinde Leopoldshöhe
B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Umweltbericht
- 12 -
bleibende Kompensationsdefizite gilt es durch geeignete, möglichst multifunktional wirksame Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren (siehe Kap. 4).
Tiere, Pflanzen sowie geschützte Arten nach BNatSchG
Unabhängig von ihrem zugeordneten Biotopwert verlieren die überplanten Strukturen auch
ihre Funktion als Lebensraum, dem im Rahmen der Planungen Rechnung zu tragen ist. In
diesem Zusammenhang ist im Sinne des § 44 BNatSchG auszuschließen, dass
wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten verletzt oder getötet oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört werden [§ 44 (1)
Nr. 1 BNatSchG],
wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten
erheblich gestört5 werden [§ 44 (1) Nr. 2 BNatSchG],
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört
werden [§ 44 (1) Nr. 3 BNatSchG] als auch dass
wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie
oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört werden (Zugriffsverbote) [§ 44 (1) Nr. 4
BNatSchG].
Dabei ist der Planfläche aufgrund der in Kap. 2.4.1 dargestellten Biotopausstattung kleinräumig eine potenzielle Eignung für Arten der offenen Feldflur zuzuschreiben. Aufgrund der
bereits umliegenden Nutzungen, wie auch der intensiven Flächenbewirtschaftung des Vorhabenbereichs selbst, sind jedoch nur relativ unempfindliche Ubiquisten im Raum zu erwarten. In der Summe kann daher für einen Großteil der laut Messtischblatt (siehe Anlage 1)
potenziell im Raum vorkommenden planungsrelevanten Arten eine Betroffenheit aufgrund
der artspezifischen Lebensraumansprüche ausgeschlossen werden. Zusätzlich wird im
Hinblick auf die genannten Standortbedingungen ein Vorkommen von Amphibien, Reptilien
oder auch besonderen Pflanzenarten ausgeschlossen.
Auch für „ungefährdete, weit verbreitete Allerweltsarten“ wie Amsel, Kohlmeise, Igel oder
Feldmaus ist davon auszugehen, dass die mit den Planungen verbundenen kleinräumigen
Biotopverluste keine populationsrelevanten Beeinträchtigungen auslösen werden. Zudem
wurden im Rahmen der Erhebung der Avifauna Sommer 2013 keine Brutbestände innerhalb der Vorhabenfläche nachgewiesen (siehe Kap. 2.4.1). Dies gilt auch für planungsrelevante Arten. Essentielle Nahrungshabitate sind von dem Vorhaben ebenfalls nicht betroffen, sodass im Zusammenhang mit dem relativ kleinflächigen Planvorhaben populationsrelevante Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden.
5 eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art
verschlechtert
Gemeinde Leopoldshöhe
B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Umweltbericht
- 13 -
Unabhängig davon gilt es insbesondere während der Brut- und Aufzuchtzeit (1. März bis
31. August) potenzielle Störungen weitestgehend zu minimieren. Aus diesem Grund gilt es,
eine Bauzeitenregelung mit einer nur eingeschränkten Baufeldräumung zwischen 1. September und Ende Februar sicherzustellen, um Verbotstatbestände im Sinne des § 44
BNatSchG ausschließen zu können. Außerhalb dieser Zeit wird ein Ausweichen von Arten,
die die Flächen (potenziell) nutzen, auf im Umfeld verbleibende landwirtschaftliche Flächen
als möglich erachtet.
In Hinblick auf die Auswirkung des Vorhabens auf angrenzende Randstrukturen kann die
Erfüllung eines artenschutzrechtlichen Verbotstatbestands ebenfalls ausgeschlossen werden. Für diese Bereiche ist lediglich das „Störungsverbot“ (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) als
möglicher Verbotstatbestand zu betrachten. Da die ggf. für diese Strukturen entstehenden
baubedingten Beeinträchtigungen zeitlich nur sehr begrenzt sein werden, sind solche kurzfristigen Störungen nicht als populationsrelevant einzustufen. Zudem sind auch in diesen
Bereichen nur relativ unempfindliche Arten zu erwarten bzw. nachgewiesen worden, die
anthropogene Störungen gewohnt sind. Zudem wird sich für die überwiegend in diesen
Bereichen nachgewiesenen „Gebüsch- und Nischenbrüter“ (z.B. Feldsperling oder Hausrotschwanz) das potenzielle Lebensraumangebot durch neue Gärten, Pflanzungen und
Entwicklung von artenreichen Saumzonen in den gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festgesetzten Flächen etc. kleinräumig verbessern.
In der Summe können damit unter Berücksichtigung der genannten Vermeidungs- und
Minderungsmaßnahmen die mit dem Planvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen so
reduziert werden, dass Kompensationserfordernisse im Sinne des § 15 BNatSchG erfüllt
und keine artenschutzrechtlichen Restriktionen verbleiben werden.
2.5
2.5.1
Boden
Vorhandene Umweltsituation
Im Untergrund des Plangebiets (siehe Abb. 5) liegen sandig-tonige bzw. schwach steinige
Lehme aus der Grundmoräne (Mittelpleistozän) oder auch stellenweise Kalkstein (Muschelkalk) bzw. Mergeltonstein sowie Tonstein (Keuper) vor. Die Bodenverhältnisse zeigen
im Weiteren lehmige Schluff- und schluffige Lehmböden aus Löss (Pleistozän), die flächendeckend dem Bodentypen Pseudogley-Braunerde und Pseudogley-Parabraunerde
(sL3) zuzuordnen sind (GLD NRW 2013A).
Mit Bodenwerten zwischen 50 - 65 Bodenpunkten weisen die Flächen relativ hohe Ertragszahlen auf. Die nutzbare Feldkapazität der grundwasserfreien Böden ist sehr hoch, der
Stauwassereinfluss nur schwach, die Versickerungsfähigkeit der lehmigen Böden jedoch
schlecht (GLD NRW 2013A). In der Summe werden die Böden aufgrund der genannten Bodeneigenschaften laut „Karte der schutzwürdigen Böden in NRW“ in die mittlere von insge-
Gemeinde Leopoldshöhe
B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Umweltbericht
- 14 -
samt drei Schutzstufen (Stufe 2 - sehr schutzwürdige fruchtbare Böden) eingestuft (GLD
NRW 2013A).
Altlasten sind innerhalb des Vorhabenbereichs nicht bekannt.
S31
sL3
G3
sL3 - Pseudogley-Braunerde und Pseudogley-Parabraunerde
G3 – typischer Gley
Abb. 5
2.5.2
Abgrenzung der Bodentypen im Plangebiet (aus GLD NRW 2013A)
Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen
Gemäß § 1 BBodSchG sind bei Einwirkungen auf den Boden Beeinträchtigungen seiner
natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so
weit wie möglich zu vermeiden. Die zu schützenden Funktionen des Bodens werden dabei
im § 2 BBodSchG näher erläutert und decken sich im Wesentlichen mit den in der Bestandsbewertung des Schutzgutes Boden zugrunde gelegten Prüfkriterien (besondere Bodenfunktionen gemäß Karte der schutzwürdigen Böden in NRW).
Trotz der Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 bzw. 0,3 und der damit bewirkten Begrenzung von möglichen Flächenversiegelungen, führt die geplante Neuordnung
des Plangebiets anteilig zu einer dauerhaften Überbauung und Neuversiegelung von Boden. Diese beläuft sich in der Summe auf max. 1,66 ha Fläche (siehe Kap. 2.4.2). Mindernd wirkt sich dabei auf die Nettoneuversiegelung die Mitnutzung vorhandener Erschließungsanlagen wie der Grabbestraße aus, sodass der Neubau von Verkehrswegen gering
gehalten werden kann. Zusätzlich werden aus Sicht des Bodenschutzes die in den Randbereichen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festgesetzten Pflanzungen und Saumzonen langfristig gesehen einen positiven Erosionsschutz bilden und damit zu Bodenverbesserungen
beitragen.
Da nach Angaben der Gemeinde auch keine geeigneten Alternativlösungen (z. B. Brachflächen) zur Verfügung stehen, wird die genannte Inanspruchnahme der bisher zum Außenbereich gehörenden Flächen für das Schutzgut Boden als unvermeidbare Beeinträchti-
Gemeinde Leopoldshöhe
B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Umweltbericht
- 15 -
gung eingestuft. Unabhängig davon sind Eingriffsminderungen, wie z.B. die Verwendung
von Ökopflaster und Schotterrasen in Bereichen, in denen eine Teilversiegelung ausreicht,
zu forcieren. Zudem sind bei sämtlichen Bodenarbeiten entsprechende DIN-Normen zu
berücksichtigen (DIN 18300 „Erdarbeiten“ und DIN 18915 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau: Bodenarbeiten“). Der Ab- und Auftrag von Oberboden ist gesondert von allen
anderen Bodenarbeiten durchzuführen. Bodenaushub ist soweit technisch möglich innerhalb des Plangebietes zu verbringen. Verunreinigungen sind ordnungsgemäß abzutragen
und sachgerecht zu entsorgen.
Unabhängig davon werden auch durch die Realisierung der dem Planvorhaben zugeordneten externen Kompensationsmaßnahmen (Anpflanzung von Ufergehölzen etc.) für das
Schutzgut positiv Effekte erzielt.
2.6
2.6.1
Wasser
Vorhandene Umweltsituation
Das Plangebiet liegt außerhalb eines Wasserschutzgebiets und dient auch nicht als Überschwemmungsgebiet.
Nach Angaben der hydrogeologischen Übersichtskarte von Nordrhein-Westfalen (GLD NRW
2013B) liegt das Plangebiet in einem Bereich mit einem nur mäßig bis gering ergiebigem
Grundwasser bzw. einem nur geringen Grundwasserleiter (GLA NRW , 1980B).
Oberflächengewässer sind innerhalb des Plangebiets nicht vorhanden. Im Umfeld verläuft
südlich der „Eselsbach“ (mind. 30 m), nordöstlich der Gewässerlauf „Windwehe“ (Abstand
ca. 400 m).
2.6.2
Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen
Gemäß § 1 WHG sind nachteilige Beeinträchtigungen des Wassers zu vermeiden, um gemäß dem wasserwirtschaftlichen Vorsorgegrundsatz eine möglichst nachhaltige Entwicklung des Schutzgutes zu gewährleisten.
Eine Betroffenheit von Schutzgebieten oder Überschwemmungsgebieten ist nicht gegeben.
Gleiches gilt für Oberflächengewässer.
Unabhängig davon bleibt analog zu den Ausführungen in Kap. 2.4.2 und 2.5.2 für das
Schutzgut Wasser zu berücksichtigen, dass durch die festgesetzten Wohnbauflächen und
die damit mögliche Flächenversieglung sich auch die Fläche für die Grundwasserneubildung und Niederschlagsversickerung um ca. 1,66 ha verringert. Da die örtlichen Bodenverhältnisse (siehe Kap. 2.5.1) keine ortsnahe Versickerung ermöglichen, soll anfallendes
Niederschlagswasser zukünftig in die vorhandene Mischkanalisation in der Grabbestraße
Gemeinde Leopoldshöhe
B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Umweltbericht
- 16 -
eingeleitet werden, die noch ausreichende Kapazitäten aufweist (GEMEINDE LEOPOLDSHÖHE
2013). Da die Anlagen bereits vor dem 01.07.1995 genehmigt wurden, entfällt die Pflicht
einer ortsnahen Niederschlagswasserbeseitigung nach § 51a Landeswassergesetz NRW.
Für weitere Details wird auf die städtebauliche Begründung zum B-Plan Nr. 04/12 der Gemeinde Leopoldshöhe verwiesen.
Insgesamt können aufgrund der relativ geringen Flächengrößen, der ausschließlichen
Schaffung von Wohnbebauungen sowie der z. T. auf 0,3 reduzierten Grundflächenzahl
erhebliche Beeinträchtigungen für das Schutzgut ausgeschlossen werden. Zudem werden
sich sowohl die in den Randbereichen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festgesetzten Flächen als auch externe Kompensationsmaßnahmen (Gewässerrandstreifen etc.) positiv auf
das Schutzgut auswirken. Kompensationserfordernisse im Sinne des § 15 BNatSchG im
Rahmen der Planungen können damit erfüllt werden.
2.7
2.7.1
Klima / Luft
Vorhandene Umweltsituation
Nordrhein-Westfalen liegt in der Übergangszone zwischen dem atlantischen und dem subatlantischen Klimabereich. Die vorherrschend westlichen Winde bedingen in diesem Raum
ein warm-gemäßigtes Regenklima mit milden Wintern und mäßig warmen Sommern. Die
mittlere Lufttemperatur im Jahr liegt für das Gebiet um Leopoldshöhe zwischen ca. 8̊C und
9̊C, die Jahresniederschlagsmenge beträgt durchschnittlich ca. 750 - 850 mm / Jahr (MURL
NRW , 1989).
Bezogen auf die geländeklimatischen Gegebenheiten ist prinzipiell zwischen den Siedlungsflächen sowie offenen landwirtschaftlichen Flächen, Wald bzw. Gewässern zu unterscheiden. Im Gegensatz zu den Siedlungsflächen können die zweit genannten durch ihre
Kaltluftproduktion und Filterwirkung mögliche klimatische bzw. lufthygienische Ausgleichsräume für das Schutzgut darstellen. Demzufolge können die ackerbaulich genutzten Freiflächen des Vorhabenbereichs zwar als potenzielle Kaltluftentstehungsräume bezeichnet
werden, deutliche Luftbewegungen bzw. Kaltluftströmungen sind jedoch aufgrund des fast
ebenen Geländereliefs und der Kleingliedrigkeit des Raums nicht vorhanden. Gleiches gilt
im Gegenzug allerdings auch für Wärme produzierende sowie auf Luftfeuchtigkeit und
Luftbewegung deutlich negativ einwirkende Lasträume (z. B. Gewerbeflächen).
2.7.2
Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen
Kleinräumig wird der dauerhafte Verlust von Freiflächen durch die innerhalb des Plangebiets anteiligen Versiegelungen und der damit verbundenen Verkleinerung von Kaltluftentstehungsflächen zu einer Veränderung des Mikroklimas führen. Eingriffsmindernd wirken
sich jedoch die geringen Grundflächenzahl von 0,4 bzw. 0,3, die Festsetzung einer offenen
Gemeinde Leopoldshöhe
B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Umweltbericht
- 17 -
Bauweise in Form von Ein- und Zweifamilienhäusern, wie auch die in den Randbereichen
zur freien Landschaft getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 aus. Diese ermöglichen eine gute Ein- bzw. Durchgrünung des Plangebiets und den Ausschluss emittierender Nutzungen, sodass die Bauflächen zukünftig nicht als Lastraum für umliegende Bebauungen zu sehen sind.
In der Summe werden damit für das Schutzgut Klima / Luft keine erheblichen Beeinträchtigungen verbleiben und Kompensationserfordernisse im Sinne des § 15 BNatSchG erfüllt.
Festsetzungen, die nur eine einschränkte Nutzung regenerativer Energien bewirken, werden über den B-Plan nicht getroffen, sodass auch dahingehend im Rahmen der Baumaßnahmen weitere Eingriffsminderungen möglich sind.
2.8
2.8.1
Landschaft
Vorhandene Umweltsituation
Bedeutende bzw. das Landschaftsbild prägende Strukturelemente sind innerhalb dieser
Flächen nicht vorhanden. Die das Plangebiet prägenden landwirtschaftlichen Ackernutzungen entsprechen den für das „Stieghorster Osning-Vorland“ typischen Landnutzungen (siehe Kap. 2.2), wie sie sich auch im nordöstlich angrenzenden Raum weiterfortsetzen. Ebenfalls typisch sind die im Umfeld des Plangebiets verlaufenden Sieke bzw. Bachläufe mit
„Windwehe“ und „Eselsbach“.
Gegenwärtig bildet der geplante Geltungsbereich einen arrondierenden Übergangsbereich
zwischen Wohnbauflächen und der freien Landschaft. Südlich des Plangebiets wurden die
früheren Nutzungen bereits durch Wohnbauflächen abgelöst.
Als gewisse „Störelemente“ im Hinblick auf das Landschaftsbild prägen das nordöstliche
Umfeld eine 210kV-Leitung wie auch mehrere Windkraftanlagen (siehe Abb. 6), die zu einer Überprägung des Raums beitragen.
Abb. 6
Blick in den nordöstlich angrenzenden Landschaftraum
Gemeinde Leopoldshöhe
B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Umweltbericht
2.8.2
- 18 -
Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen
Insgesamt hat die Weiterentwicklung von Siedlungsflächen generell den Verlust von Freiräumen und damit eine weitere Urbanisierung des Landschaftsraums zur Folge. Bedingt
durch die im Umfeld bestehenden Nutzungen ist der Raum jedoch schon heute durch
Wohnbebauung vorgeprägt. Der geplante Geltungsbereich ist daher als „Arrondierung“ der
bestehenden Bauflächen einzustufen, deren zukünftige Einbindung in den Landschaftraum
durch randliche Festsetzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Natur und Landschaft gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 gewährleistet wird. Durch die
Festsetzung einer einheitlichen Buchenschnitthecke mit ergänzender Saumzone wird eine
umlaufende Eingrünung des Plangebiets bewirkt, die die entstehenden Wohnbebauungen
zukünftig zur freien Landschaft abschirmen wird. Durch die im B-Plan Nr. 04/12 getroffenen
Festsetzungen mit offener Bauweise, Ein- und Zweifamilienhäusern, einer Begrenzung auf
2-geschossige Bebauungen wie auch die insgesamt gewählte Grundstücksaufteilung wird
zudem eine aufgelockerte Ortsrandbebauung forciert. Zudem trägt das fast ebene Relief
dazu bei, dass keine Verstärkung einer negativen Fernwirkung des Plangebiets entsteht,
wobei davon auszugehen ist, dass die entstehenden Privatgärten keine deutlich negativen
Auswirkungen auf das Landschaftsbild haben werden.
Durch die Fortführung des Wohngebiets um eine Plangebietstiefe zwischen 45 – 70 m ist
daher in der Summe keine nachhaltig negative Zersiedelung des Raums zu erwarten.
Durch die Mitnutzung bestehender Straßenanbindungen ist es zudem möglich, additive
Veränderung und Beeinträchtigung des Raums gering zu halten. Unter Berücksichtigung
der genannten Minderungsmaßnahmen können die Auswirkungen des Vorhabens unter
landschaftsbildprägenden Gesichtspunkten so reduziert werden, dass keine erheblichen
Beeinträchtigungen verbleiben bzw. Kompensationserfordernisse im Sinne des § 15
BNatSchG erfüllt sind.
2.9
2.9.1
Kultur- und sonstige Sachgüter
Vorhandene Umweltsituation
Das Planungsgebiet liegt im Kulturlandschaftsraum Nr. 8 „Lipper Land“. Bedeutsame oder
landesbedeutsame Kulturlandschaftsbereiche sind im Bereich Leopoldshöhe nicht vorhanden (LWL / LVR 2007).
Auch in der Denkmalliste der Gemeinde Leopoldshöhe sind für das Plangebiet wie auch
das unmittelbare Umfeld keine Objekte eingetragen. Hinweise auf Bodendenkmale wie
archäologische Funde liegen nicht vor.
Gemeinde Leopoldshöhe
B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Umweltbericht
2.9.2
- 19 -
Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen
Negative Auswirkungen des Planvorhabens sind auszuschließen. Sollten davon abweichend unerwartet bei Erdarbeiten kultur- oder erdgeschichtliche Bodenfunde oder Befunde
(etwa Tonscherben, Metallfunde, dunkle Bodenverfärbungen, Knochen, Fossilien) entdeckt
werden, sind diese nach den §§ 15 und 16 DSchG unverzüglich der Gemeinde oder dem
LWL-Archäologie für Westfalen anzuzeigen und die Entdeckung drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten. Erhebliche Beeinträchtigungen und Auswirkungen für das
Schutzgut können damit vermieden werden.
2.10
Wechselwirkungen
Bei einer Gesamtbetrachtung aller Schutzgüter wird deutlich, dass sie zusammen ein komplexes Wirkungsgefüge darstellen, in dem sich viele Funktionen gegenseitig ergänzen und
aufeinander aufbauen. Besonders zwischen den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden,
Wasser, Luft und Klima besteht in der Regel ein komplexes Wirkungsgefüge mit zahlreichen Abhängigkeiten und Einflussfaktoren.
Aufgabe dieses Umweltberichtes ist es nicht, sämtliche funktionalen und strukturellen Beziehungen aufzuzeigen, sondern es sollen vielmehr die Bereiche herausgestellt werden, in
denen vorhabenbezogene Auswirkungen das gesamte Wirkungsgefüge beeinflussen und
sich Auswirkungen verstärken können. Dies sind so genannte Wechselwirkungskomplexe.
In der Summe ist festzustellen, dass das Wechselwirkungsgefüge innerhalb des Plangebiets durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung wie auch umliegende Randeinflüsse
bereits verändert und gestört ist. Aus ökosystemarer Sicht sind keine besonders hervorzuhebenden Wechselwirkungskomplexe mehr vorhanden. In der Summe werden daher über
die bereits benannten schutzgutbezogenen Auswirkungen hinaus (siehe Kap. 2.3 bis 2.9)
keine zusätzlichen Beeinträchtigungen durch die Aufstellung des B-Plans Nr. 04/12 verursacht, die sich auf im Raum bestehende Wechselwirkungen negativ verstärkend auswirken
werden.
3.
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung und bei Nichtdurchführung (Nullvariante) der Planung
Durch die geplante Wohnbauflächenentwicklung wird es im Bereich der Grabbestraße zu
einer Arrondierung bestehender Wohnsiedlungsflächen auf einer Gesamtfläche von ca.
2,3 ha kommen. Die innerhalb des Plangebiets bestehenden Strukturen werden damit von
den neuen Nutzungen abgelöst. Weiträumig deutlich negative Auswirkungen sind jedoch
aufgrund der nur geringen Flächengröße sowie den getroffenen Festsetzungen nicht zu
erwarten, sodass sich die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter im Wesentlichen
auf den direkten Vorhabenbereich reduzieren. Da zudem nach Angaben der Gemeinde
(siehe Begründung zum B-Plan) keine vernünftigen Standortalternativen für die Auswei-
Gemeinde Leopoldshöhe
B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Umweltbericht
- 20 -
sung von Wohnbauflächen für Ein- und Zweifamilienhäuser im Gemeindegebiet vorhanden
sind, wurde sich für den im FNP bereits als Wohnbaufläche dargestellten und seitens der
Bezirksregierung Detmold genehmigten Standort „Grabbestraße“ entschieden.
Im Rahmen der Betrachtung der so genannten „Nullvariante“ erfolgt eine Abschätzung, in
welcher Art und Weise sich das Untersuchungsgebiet ohne das geplante Vorhaben entwickeln würde. Diese Abschätzung kann nicht eindeutig und abschließend vorgenommen
werden, da Veränderungen nicht nur den regionalen Faktoren vor Ort unterliegen, sondern
auch die Folge großräumiger politischer oder gesellschaftlicher Prozesse sein können.
Innerhalb der Nullvariante würde der Status quo des Plangebiets in Form von landwirtschaftlich genutzten Offenlandbereichen vorerst erhalten bleiben. Demzufolge würde sich
innerhalb der Nullvariante der Status quo des Gebietes voraussichtlich nicht verändern.
Aufgrund der genannten Wohnbauflächendarstellung im Flächennutzungsplan ist jedoch
eine Umnutzung des Standorts als Wohngebiet absehbar und auf FNP-Ebene bereits fachlich überprüft und vorbereitet worden. Die Festsetzungen des B-Plans Nr. 04/12 werden
damit künftig aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt sein.
4.
Maßnahmen zur Verhinderung, Verringerung und Ausgleich erheblicher negativer Umweltauswirkungen
Mit der Aufstellung des B-Plans Nr. 04/12 „Grabbestraße“ werden Nutzungsänderungen
von Grundflächen festgesetzt. Mit einigen dieser Nutzungsänderungen werden Eingriffe in
Natur und Landschaft gem. § 14 BNatSchG vorbereitet. Daraus ergibt sich nach § 1a
Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 14 und § 15 BNatSchG die Pflicht, Möglichkeiten zur
Vermeidung von Eingriffen zu prüfen, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen und
die Kompensation nicht vermeidbarer, erheblicher Beeinträchtigungen durch geeignete
Maßnahmen nachzuweisen. Im Folgenden werden die im Zusammenhang mit dem Vorhaben vorgesehenen Vermeidungs- und Minderungs- wie auch externe Kompensationsmaßnahmen dargestellt.
4.1
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
Entsprechend dem Vermeidungsgrundsatz der Eingriffsregelung (§ 15 BNatSchG) sind
vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. In diesem Zusammenhang dienen die im Folgenden beschriebenen landschaftspflegerischen Maßnahmen sowohl der landschaftsgerechten Einbindung als auch einer Minderung der unter
Kap. 2 ermittelten Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild.
Zu Vermeidung und Minderung des Eingriffs in den Naturhaushalt sowie zur Gestaltung
des Landschaftsbildes sind im Rahmen der Planungen die folgenden Maßnahmen vorgesehen, die im B-Plan Nr. 04/12 über entsprechende Festsetzungen gesichert werden:
Gemeinde Leopoldshöhe
B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Umweltbericht
- 21 -
Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung mit einer z. T. reduzierten GRZ
von 0,3
Äußere Erschließung der Wohnbauflächen von Süden über bestehende Straßenanbindungen
Berücksichtigung der Orientierungswerte gem. DIN 18005 / Beiblatt „Schallschutz im
Städtebau“ bzw. der Richtwerte der TA Lärm zur Sicherung von Wohn- und Wohnumfeldfunktionen
Durchführung erforderlicher Bodenarbeiten entsprechend dem Stand der Technik und
unter Einhaltung einschlägiger DIN-Normen
Ggf. ordnungsgemäßer Abtrag und sachgerechte Entsorgung verunreinigter Böden
Schadlose Abführung des anfallenden Oberflächenwassers
Festsetzungen von Flächen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB als „Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ zur
landschaftlichen Einbindung der im Plangebiet entstehenden Bauflächen und Schaffung
neuer Biotopstrukturen durch die Anpflanzung einer Buchenschnitthecke und Entwicklung einer artenreichen Saumzone
Errichtung von Einfriedungen auf der Innenseite - zwischen den Privatgärten und den
gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festgesetzten Flächen
Baufeldräumung unter besonderer Rücksichtnahme von Brut- und Aufzuchtzeiten nur in
der Zeit vom 1. September bis Ende Februar (Bauzeitenregelung)
Dokumentation und Sicherung möglicher archäologischer Funde
Generelle Zulässigkeit der Nutzung von Dachflächen für regenerative Energien (Photovoltaikanlagen),
Maßnahmenbeschreibung
Zur Eingrünung der neuen Bauflächen wird in den Randbereich zur freien Landschaft hin in
den gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB gekennzeichneten Flächen die Anpflanzung einer
1-reihigen Buchenschnitthecke sowie die Entwicklung einer artenreichen Saumzone festgesetzt. Bei einer abschnittsweisen Realisierung des Plangebiets ist die Umsetzung dieser
" Maßnahme an den jeweiligen Bauabschnitt zu koppeln und spätestens in der folgenden
Pflanzperiode nach Baubeginn durchzuführen.
Gemeinde Leopoldshöhe
B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Umweltbericht
- 22 -
Vorschlag textlicher Festsetzung für die gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festgesetzten Flächen
„In den gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB gekennzeichneten Flächen ist auf der Innenseite eine 1-reihige Schnitthecken aus standortheimischen Arten anzupflanzen (Art: Fagus
sylvatica). Der Abstand der Gehölze zueinander beträgt ca. 0,30 m. Die Schnitthecke ist
dauerhaft zu erhalten und durch einen fachgerechten Formschnitt zurückzuschneiden.
Abgängige Pflanzen sind entsprechend zu ersetzen. Verbleibende nicht bepflanzte Flächen im Übergang zur angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzung sind mit einer artenreichen Wiesenmischung einzusäen und dauerhaft zu pflegen. Dazu ist die Saumzone
1 x / Jahr, frühestens ab dem 15.06. eines jeweiligen Jahres zu mähen. Bei Vorkommen
gefährdeter bodenbrütender Vogelarten besteht die Pflicht zur Terminverschiebung der
Mahd bis zum Ende der Brutzeit. Ganzjährig ist auf Pflanzenschutzmittel und Düngung
zu verzichten. Das Mähgut ist von den Flächen abzufahren.“
An das Pflanzgut und die Pflanzungen werden folgende Mindestanforderungen gestellt:
Pflanzqualität: Sträucher mit Ballen, 2 x v., Höhe 60 - 100 cm
Pflege / Formschnitt: 1 - 2 mal pro Jahr, Rückschritt auf max. 2 m Höhe und 1 m Breite
4.2
Eingriffsbilanzierung
Die nachstehende Eingriffsbilanzierung erfolgt nach der Arbeitshilfe für die Bauleitplanung
„Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (LANUV 2008B).
Das darin angewandte Bewertungsverfahren sieht eine Gegenüberstellung des vorhandenen Zustands mit der Planungssituation vor.
Als Bestand bzw. Ist-Zustand wird im Rahmen des Planvorhabens eine aktuelle Biotoptypenkartierung (Stand Mai 2013) zugrunde gelegt und mit den geplanten Flächennutzungen
in Bezug auf ihre ökologischen Wertigkeiten verglichen. Die Angaben für die Situation der
Planung basieren auf den Angaben des Planentwurfs der Gemeinde Leopoldshöhe (Stand:
Oktober 2013). Die jeweilige Lage der einzelnen Teilflächen (Bestand und Planung) ist den
Abb. 7 und Abb. 8 zu entnehmen. Additiv gibt Tab. 2 einen Überblick über die Größenverhältnisse derzeitiger und geplanter Flächenverteilung wieder. Zusätzlich sind daraus die
Biotopwerte in ökologischen Werteinheiten (WE) sowie das mit dem Planvorhaben bewirkte
Kompensationsdefizit ersichtlich.
Im Bestand (siehe Abb. 8) fließen die aktuell ackerbaulich genutzten Planflächen mit 2 WE
ein. Bereits versiegelte Straßenflächen haben 0 WE.
In der Planung (Abb. 8) fließen versiegelte Straßenfläche, Flächen für die Abwasserbeseitigung wie auch der entsprechend der jeweiligen GRZ mögliche Versiegelungsanteil innerhalb der Wohnbauflächen mit 0 WE ein. Die innerhalb der Wohnbauflächen verbleibenden
Teilflächen für Gärten (unversiegelter Anteil) werden mit 2 WE angesetzt. Randliche Eingrünungen, die als Buchenschnitthecke mit artenreicher Saumstruktur entwickelt werden
sollen und gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festgesetzt werden, erhalten hingegen 3 WE.
Gemeinde Leopoldshöhe
B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Umweltbericht
Abb. 7
Bestandssituation im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Abb. 8
Planungszustand für den Geltungsbereich des B-Plans Nr. 04/12 „Grabbestraße“
- 23 -
Gemeinde Leopoldshöhe
B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Umweltbericht
Tab. 2
- 24 -
Flächenverteilungen und -wertigkeiten von Bestand und Planung sowie entstehende
Kompensationserfordernisse6
Bestand
1
2
Nr. in
Abb.
7
1
3
Code
Biotoptyp entsprechend Biotoptypenwertliste
1
Versiegelte oder teilversiegelte Flächen
1.1
3
2
3.1
Öffentl. Verkehrsflächen
4
5
6
7
8
Grund
-wert
in WE
Korrekturfaktor
Gesamtwert
(Sp.5x6)
in WE
Einzelflächenwert
(Sp.4x7) in
WE
2.610
0
1,0
0
0
20.720
2
1,0
2
41.440
Fläche
(m²)
Landwirtschaftliche Flächen
Acker (HA0)
Summe
23.330
41.440
Planung
1
2
Nr. in
Abb.
8
3
4
5
Fläche
(m²)
6
7
8
Grund
-wert
in WE
Korrekturfaktor
Gesamtwert
(Sp.5x6)
in WE
Einzelflächenwert
(Sp.4x7) in
WE
Code
Biotoptyp entsprechend Biotoptypenwertliste
1
Versiegelte oder teilversiegelte Flächen
1
1.1
Allg. Wohnbauflächen (GRZ 0,4)
überbaubarer Anteil einschl.
Nebenanlagen etc. (ca. 60%)
9.150
0
1,0
0
0
2
1.1
Allg. Wohnbauflächen (GRZ 0,3)
überbaubarer Anteil einschl.
Nebenanlagen etc. (ca. 45%)
1.490
0
1,0
0
0
3
1.1
Öffentl. Verkehrsflächen
2.760
0
1,0
0
0
1.1
Flächen für die Abwasserbeseitigung
20
0
1,0
0
0
4
4
Grünflächen, Gärten
5
4.4
Allg. Wohnbauflächen (GRZ 0,4)
nicht überbaubarer Anteil (ca.
40%)
6.100
2
1,0
2
12.200
6
4.4
Allg. Wohnbauflächen (GRZ 0,3)
nicht überbaubarer Anteil (ca.
55%)
1.820
2
1,0
2
3.640
1.990
3
1,0
3
5.970
7
7
7.4
Gehölze
Buchenschnitthecke mit artenreicher Saumstruktur zur landschaftsgerechten Eingliederung
(Festsetzung gem. § 9 Abs. 1
Nr. 20 BauGB)
Summe
Kompensationsdefizit
23.330
21.810
-19.630
6 In Anlehnung an die Arbeitshilfe für die Bauleitplanung „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“
(LANUV 2008)
Gemeinde Leopoldshöhe
B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Umweltbericht
4.3
- 25 -
Nachweis externer Kompensationsmaßnahmen
Den genannten Kompensationsbedarf in Höhe von 19.630 ökol. Werteinheiten gilt es durch
geeignete Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf externen Flächen auszugleichen. Diesem Kompensationserfordernis wird anteilig durch die Umsetzung
der im Folgenden beschriebenen Maßnahme (M1) nachgekommen, die nördlich des Plangebiets in der Gemarkung Greste, Flur 9, Flurst. 242 tlw. verortet ist (siehe Abb. 10). Die
Kompensationswirkung wird über eine multifunktional wirksame Maßnahmen abgedeckt,
die die Anlage / Entwicklung eines Gewässerrandstreifens mit heckenartigem Ufergehölz
und Saumstrukturen vorsieht.
Abb. 10
Lage der dem B-Plan Nr. 04/12 zugeordneten externen Kompensationsmaßnahmen (M1)
Neben dem erforderlichen Ausgleich ökol. Werteinheiten ist die Maßnahme insbesondere
auch für die Schutzgüter Boden und Wasser wie auch Landschaftsbild und Klima / Luft
positiv zu werten (Verringerung von Erosion, Reduzierung von Schadstoffeinträgen, Strukturierung der Landschaft, etc.). Darüber hinaus wird mit den Maßnahmen den Anforderungen des § 15 Abs. 3 BNatSchG Rechnung getragen und die Beanspruchung landwirtschaftlicher Nutzflächen möglichst gering gehalten. Die Realisierung dieser externen
Komepnsationsmaßnahme ist zeitnah zur Rechtskraft des B-Plans Nr. 04/12 nachzuweisen
und die Fläche dauerhaft zu sichern. Konkrete Regelungen zur Umsetzung und Sicherung
werden dazu gem. § 11 BauGB über einen städtebaulichen Vertrag geregelt. Weitere Differenzierungen zur Herrichtung sind im Rahmen der Ausführungsplanung vorzunehmen.
Gemeinde Leopoldshöhe
B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Umweltbericht
- 26 -
Maßnahmenbeschreibung
M1: Anlage / Entwicklung eines Gewässerrandstreifens mit heckenartigem Ufergehölz
Lage
Gem. Greste, Flur 9, Flurst. 242 tlw.
Beschreibung
Auf einer Länge von ca. 110 m werden entlang der westlichen Gewässerseite des namenlosen Gewässerzulaufs der Windwehe gewässerbegleitende Ufergehölze aus Erlen und
Weiden gepflanzt. Analog zu den bereits nördlich am Gewässer vorgenommenen Maßnahmen erfolgt ergänzend die Anpflanzung eines 3-reihigen Gehölzstreifens. Verwendet
werden Arten aus der in Tab. 3 aufgeführten Pflanzenliste. Der mittlere Pflanzabstand zwischen und innerhalb der Reihen beträgt 1,5 m. Gepflanzt wird im Verband von 3 - 5 Stk.
(Mindestpflanzgröße: Heister m. Ballen, 2 x v, m., Höhe 80 - 100 cm, Sträucher o. Ballen,
4 Triebe, Höhe 60 - 100 cm). Entsprechende Abstände / Leitungsrechte sind zu berücksichtigen.
Vorrübergehend sind die Pflanzungen vor Wildverbiss zu schützen. Im Weiteren werden
die Gehölzbestände über die übliche Fertigstellungs- und Entwicklungspflege hinaus je
nach Bedarf im Turnus von 5 – 7 Jahren abschnittsweise auf den Stock gesetzt, um negative Auswirkungen auf das Abflussverhalten des Gewässers wie auch die örtlichen Leitungen (Telefon- und 220kv-Leitung) zu vermeiden.
Verbleibende nicht bepflanzte Flächen (u.a. Abstandsflächen zur landwirtschaftlichen Nutzung) sind mit einer artenreichen Wiesenmischung einzusäen und im Weiteren als Saumzonen einer gelenkten Sukzession zu überlassen. Dazu sind die Flächen 1 x / Jahr (frühestens ab dem 15.06.) zu mähen. Bei Vorkommen gefährdeter bodenbrütender Vogelarten
besteht die Pflicht zur Terminverschiebung der Mahd bis zum Ende der Brutzeit. Ganzjährig ist auf Pflanzenschutzmittel und Düngung zu verzichten. Das Mähgut ist von den Flächen abzufahren.
Insgesamt ist der mit der Maßnahme belegte ca. 10 m breite gewässerbegleitende Randstreifen von landwirtschaftlichen Nutzungen freizuhalten.
Tab. 3
Pflanzenliste für die Anlage / Entwicklung eines Gewässerrandstreifens mit heckenartigem Ufergehölz aus standortgerechten Arten
Botanischer Name
Deutscher Name
Gewässerbegleitendes Ufergehölz
Alnus glutinosa
Schwarzerle
Salix alba
Silberweide
Salix aurita
Öhrchenweide
3-reihiger Gehölzstreifen
Acer campestre
Feldahorn
Coryllus avellana
Hasel
Gemeinde Leopoldshöhe
B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Umweltbericht
- 27 -
Botanischer Name
Deutscher Name
Carpinus betulus
Hainbuche
Crataegus monogyna
Weißdorn
Cornus sanguines
Hartriegel
Viburnum opulus
Wasserschneeball
In der folgenden Tab. 4 wird in Anlehnung an die „Numerische Bewertung von Biotoptypen
für die Bauleitplanung in NRW“ (LANUV 2008B) die mit der oben beschriebenen externen
Maßnahme (M1) erzielte Kompensationsleistung ermittelt. Saumstrukturen entlang des
Gewässerlaufs werden im Bestand mit 3 WE angesetzt, Ackerflächen mit 2 WE. Für die
Planung wird ein durchschnittlicher Wert von 5 WE beziffert.
Tab. 4
1
Kompensationswirkung der externen Maßnahme in Anlehnung an das Bewertungssystem der LANUV (2008B)
2
3
Code
Biotoptyp
2
2.4
Bestand
3
5
6
7
8
9
Lage
Grund
wert
Korrekturfaktor
Gesamtsamtwert
(Sp.5x6)
Einzelflä
flächenchenwert
(Sp.4x7)
200
3
1,0
3
600
900
2
1,0
2
1.800
Fläche
(m²)
Begleitvegetation
Saumstruktur ohne Gehölze
Landwirtsch. Flächen
3.1 Acker
Summe
1.100
7
Planung
4
2.400
Gehölze
7.2 Anlage / Entwicklung eines
Gewässerrandstreifens mit
heckenartigem Ufergehölz
Summe
1.100
5
1,0
5,0
1.100
Erzielter Zuwachs ökol. Werteinheiten
5.500
5.500
3.100
Im Ergebnis zeigt sich, dass mit der externen Maßnahmen (M1) eine Kompensationsleistung in Höhe von 3.100 ökol. Werteinheiten erzielt wird.
4.4
Kompensationswirkungen und -zuweisungen
Unter Einbezug der innerhalb des B-Plangebiets bewirkten Minderungsmaßnahmen (siehe
Kap. 4.1) wie auch der Zuordnung externer Kompensationsleistungen (siehe Kap. 4.3) verbleibt ein Kompensationsdefizit in Höhe von 16.530 ökol. Werteinheiten, um die mit der
Aufstellung des B-Plans Nr. 04/12 bewirkten Eingriffe zu kompensieren. Dieser noch ausstehende Kompensationsbedarf wird sowohl dem gemeindlichen Ökokonto „Fuchskule“
(Bezeichnung: KA-LH-SU-001) als auch einem privatrechtlichen Ökokonto (Bezeichnung:
74-4-9) verbindlich zugeordnet. In der Summe kann durch die genannten Teilmaßnahmen
eine vollständige Kompensation der durch die Aufstellung des B-Plans Nr. 04/12 bewirkten
Gemeinde Leopoldshöhe
B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Umweltbericht
- 28 -
Eingriffe i.H.v. 19.630 ökol. Werteinheiten gewährleistet werden. Details sind dem städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB zu entnehmen.
5.
Monitoring
Zielsetzung des Monitorings ist es, unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen von Plänen und Programmen frühzeitig zu erkennen und ggf. geeignete Maßnahmen zur Abhilfe
zu ergreifen. Gemäß § 4c BauGB liegt die Verantwortung zur Durchführung des Monitorings bei der Gemeinde Leopoldshöhe. In diesem Zusammenhang werden Umsetzung und
Pflege externer Kompensationsmaßnahmen gem. § 11 BauGB über einen städtebaulichen
Vertrag geregelt.
6.
Nichttechnische Zusammenfassung
Die Gemeinde Leopoldshöhe plant aufgrund der großen Nachfrage nach Wohnbauflächen
für Ein- und Zweifamilienhäuser die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 04/12 „Grabbestraße“. Zielsetzung ist die südlich der Grabbestraße bestehenden Wohnbebauungen
mit dem neuen Geltungsbereich in einer Größe von ca. 2,3 ha ergänzend zu arrondieren.
Derzeit wird der Vorhabenbereich landwirtschaftlich als Acker genutzt. Zukünftig sollen die
Flächen im Wesentlichen als „ Allgemeines Wohngebiet“ gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
festgesetzt werden.
Der vorliegende Umweltbericht mit integrierter Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB
dient der frühzeitigen Berücksichtigung umweltrelevanter Gesichtspunkte im Planungsprozess und der sachgerechten Aufbereitung der Umweltaspekte für die Abwägung. Dabei
werden das geplante Vorhaben, die planerischen Vorgaben im Untersuchungsraum sowie
die vorhandene Umweltsituation beschrieben. Auf der Basis der wesentlichen vorhabenbedingten Wirkfaktoren werden anschließend die zu erwartenden Umweltauswirkungen der
Planungsebene entsprechend aufgezeigt und bewertet.
In der Summe wird davon ausgegangen, dass unter Berücksichtigung der im Raum bestehenden Vorbelastungen sowie der im Umweltbericht für die jeweiligen Schutzguter genannten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen die mit dem Planvorhaben verbundenen
Beeinträchtigungen so reduziert werden können, dass keine planungsrechtlichen Restriktionen verbleiben. Auch artenschutzrechtliche Verbotstatbestände im Sinne des § 44
BNatSchG können darüber ausgeschlossen werden.
Herford, August 2013 (geringfügig geändert im November 2013)
Gemeinde Leopoldshöhe
B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Umweltbericht
7.
Abkürzungsverzeichnis
Abb.
Abbildung
Abs.
Absatz
BBodSchG
Bundesbodenschutzgesetz
BNatSchG
Bundesnaturschutzgesetz
B-Plan
Bebauungsplan
FNP
Flächennutzungsplan
GIRL
Geruchsimmissions-Richtlinie
GRZ
Grundflächenzahl
ha
Hektar
i.d.R.
in der Regel
i.H.v.
in Höhe von
i.V.m.
in Verbindung mit
Kap.
Kapitel
LG NW
Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen
MSC
Motorsport Club
MTB
Messtischblatt
Nr.
Nummer
TK25
Topografische Karte im Maßstab 1:25.000
TA Lärm
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm
Tab.
Tabelle
WE
ökologische Werteinheiten (LANUV 2008)
- 29 -
Gemeinde Leopoldshöhe
B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Umweltbericht
8.
- 30 -
Literaturverzeichnis
AKUS (2006)
Schalltechnische Stellungnahme zum geplanten Vereinsgelände für Motorrad-Trial
des MSC Leopoldshöhe in Leopoldshöhe, Gemarkung Greste, Flur 8, Flurstück 199
(Stand: 16.06.2006)
AKUS (2013A)
Schalltechnisches Gutachten im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens der Gemeinde
Leopoldshöhe zur Entwicklung einer Wohnbaufläche nördlich und östlich der Grabbestraße (Stand: 14.06.2013)
AKUS (2013B)
Geruchs-Gutachten im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens der Gemeinde Leopoldshöhe zur Entwicklung einer Wohnbaufläche nördlich und östlich der Grabbestraße (Stand: 14.06.2013)
BEZIRKSREGIERUNG D ETMOLD (2004)
Der Regionalplan der Bezirksregierung Detmold, Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld,
Blatt 17.- http://www.bezreg-detmold.nrw.de/200_Aufgaben/010_Planung_und
_Verkehr/009_Regionale_Entwicklungsplanung__Regionalplan/TA_OB_BI/Zeichneri
scher_Teil/Blatt_17.pdf (22.04.2013)
BOHRER (2013)
Erfassung der Brutvögel, B-Plan „Nördlich und östlich Grabbestraße“, Stand 07 /
2013
GEMEINDE LEOPOLDSHÖHE (2013)
Allgemeine Hinweise zum Plangebiet und Verfahrensgrundlagen (Begründung
Stand: Aufstellung / Frühzeitige Beteiligung – April 2013)
GLA NRW (1980A)
Karte der Grundwasserlandschaften Nordrhein-Westfalen im Maßstab 1:500.000.
Krefeld.
GLA NRW (1980B)
Karte der Verschmutzungsgefährdung der Grundwasservorkommen in NordrheinWestfalen im Maßstab 1:500.000. Krefeld.
GLD NRW (2013A)
WMS Informationssystems zur Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen im Maßstab
1:50 000.- http://www.wms.nrw.de/gd/bk050? [Zugriff am 23.04.2012].
Gemeinde Leopoldshöhe
B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Umweltbericht
- 31 -
GLD NRW (2013B)
WMS Informationssystem zur Hydrogeologischen Übersichtskarte von NordrheinWestfalen 1:500 000.- http://www.wms.nrw.de/gd/huek500? [Zugriff am 09.07.2013].
KREIS LIPPE, 2001
Festsetzungskarte zum Landschaftsplan Nr. 2 "Leopoldshöhe / Oerlinghausen-Nord",
Rechtskraft seit 11. Dezember 2001.- http://geo.kreislippe.de/openlayers/Clients/
Landschaftsplaene/LP_Leopoldshoehe/Festsetungskarte.html (22.04.2013)
LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW ) (2008A)
Arbeitsanleitung zur Biotopkartierung NW (Stand: 2008)
LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW) (2008B)
Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW, Recklinghausen, Stand: März 2008
LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW ) (2013A)
@LINFOS - Landschaftsinformationssammlung.- http://93.184.132.240/osirisweb/
viewer/viewer.htm (25.04.2013)
LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW ) (2013B)
Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“, Planungsrelevante Arten für die Messtischblätter 3918 und 4018.http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/3918 und
http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/4018
(25.04.2013)
LWL / LVR (2007)
Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zur Landesplanung in Nordrhein-Westfalen,
Münster, Köln November 2007 (Korrekturfassung August 2008)
MEISEL, S. (1959)
Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 98, Detmold, 1:200.000. Remagen:
Selbstverlage der Bundesanstalt für Landeskunde.
Gemeinde Leopoldshöhe
B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Umweltbericht
- 32 -
Anlage 1: Bekannte Vorkommen planungsrelevanter Arten der MTB 3918 und 4018
(LANUV, 2013B) in Bezug zu den durch das Vorhaben betroffenen Biotopstrukturen
Art
Deutscher Name
Wissensch. Name
Nr. MTB
Status der Art
Acker
KO7
Säugetiere
Braunes Langohr
Plecotus auritus
3918 / 4018
vorhanden
G
Breitflügelfledermaus
Eptesicus serotinus
3918 / 4018
vorhanden
G
Fransenfledermaus
Myotis nattereri
3918 / 4018
vorhanden
G
Große Bartfledermaus
Myotis brandtii
3918
vorhanden
U
Großer Abendsegler
Nyctalus noctula
3918 / 4018
vorhanden
(X)
U
Großes Mausohr
Myotis myotis
3918 / 4018
vorhanden
(X)
U
Kleine Bartfledermaus
Myotis mystacinus
3918 / 4018
vorhanden
G
Kleiner Abendsegler
Nyctalus leisleri
3918
vorhanden
U
Rauhhautfledermaus
Pipistrellus nathusii
3918 / 4018
vorhanden
G
Wasserfledermaus
Myotis daubentonii
3918 / 4018
vorhanden
G
Zwergfledermaus
Pipistrellus pipistrellus
3918 / 4018
vorhanden
G
U
Vögel
Beutelmeise
Remiz pendulinus
3918
brütend
Bienenfresser
Merops apiaster
3918
brütend
Brachpieper
Anthus campestris
4018
Durchzügler
Braunkehlchen
Saxicola rubetra
4018
brütend
S
Eisvogel
Alcedo atthis
3918 / 4018
brütend
G
Feldlerche
Alauda arvensis
3918 / 4018
brütend
XX
Feldschwirl
Locustella naevia
3918
brütend
(X)
Flussregenpfeifer
Charadrius dubius
3918 / 4018
brütend
U
Gartenrotschwanz
Phoenicurus phoenicurus
3918 / 4018
brütend
U-
Grauspecht
Picus canus
3918 / 4018
brütend
Habicht
Accipiter gentilis
3918 / 4018
brütend
(X)
G
Heidelerche
Lullula arborea
4018
brütend
(X)
U
Kiebitz
Vanellus vanellus
brütend
XX
G
Kornweihe
Circus cyaneus
4018
Wintergast
X
Kleinspecht
Dryobates minor
3918
brütend
Mäusebussard
Buteo buteo
3918 / 4018
brütend
X
G
Mehlschwalbe
Delichon urbica
3918 / 4018
brütend
(X)
G-
Mittelspecht
Dendrocopos medius
3918 / 4018
brütend
G
Nachtigall
Luscinia megarhynchos
3918 / 4018
brütend
G
Neuntöter
Lanius collurio
3918 / 4018
brütend
G
Raubwürger
Lanius excubitor
4018
brütend
S
Rauchschwalbe
Hirundo rustica
Raufußkauz
Aegolius funereus
Rebhuhn
Perdix perdix
Rohrweihe
Circus aeruginosus
3918 / 4018
3918 / 4018
brütend
4018
brütend
X
G
U-
G
X
GU
3918 / 4018
brütend
XX
U
4018
brütend
X
U
7 Erhaltungszustand in NRW (Ampelbewertung): S → ungünstig/schlecht (rot), U → ungünstig/unzureichend (gelb),
G → günstig (grün), KO → kontinentale biogeographische Region
Gemeinde Leopoldshöhe
B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Umweltbericht
- 33 -
Art
Status der Art
Acker
KO7
3918 / 4018
brütend
X
U
Nr. MTB
Deutscher Name
Wissensch. Name
Rotmilan
Milvus milvus
Saatkrähe
Corvus frugilegus
Schleiereule
Tyto alba
Schwarzkehlchen
Saxicola rubicola
Schwarzspecht
Sperber
4018
brütend
X
G
3918 / 4018
brütend
X
G
4018
brütend
(X)
U
Dryocopus martius
3918 / 4018
brütend
Accipiter nisus
3918 / 4018
brütend
(X)
G
Steinkauz
Athene noctua
4018
brütend
G
U
Teichrohrsänger
Acrocephalus scirpaceus
3918
brütend
Turmfalke
Falco tinnunculus
3918 / 4018
brütend
Turteltaube
Streptopelia turtur
3918 / 4018
Uferschwalbe
Riparia riparia
3918 / 4018
Uhu
Bubo bubo
4018
brütend
U+
Waldkauz
Strix aluco
3918 / 4018
brütend
G
Waldohreule
Asio otus
3918 / 4018
brütend
G
Wiesenpieper
Anthus pratensis
3918 / 4018
brütend
Ziegenmelker
Caprimulgus europaeus
4018
brütend
S
Zwergtaucher
Tachybaptus ruficollis
4018
brütend
G
G
G
X
G
brütend
X
U-
brütend
(X)
G
(X)
G-
Amphibien
Geburtshelferkröte
Alytes obstetricans
4018
vorhanden
U
Kammmolch
Triturus cristatus
3918 / 4018
vorhanden
U
Kreuzkröte
Bufo calamita
3918 / 4018
vorhanden
(X)
U
4018
vorhanden
XX
U
3918 / 4018
vorhanden
X
G-
Reptilien
Schlingnatter
Coronella austriaca
Zauneidechse
Lacerta agilis
Legende
Grenzen
Untersuchungsgebiet
Grenze B-Plan
Biotoptypen
Laubwald
AA0
AB0
Buchenwald
Eichenwald
BA0
BD3
BD4
BE1
BF1
BF3
Baumreihe
Einzelbaum
235
162
161
159
99
165
160
945
943
EB0
EE0
167
eg
W
944
Fettweide
166
FD0
FM0
232
51
L7
Bach
Heidland
BD4
Kirchbrede
AB0
Acker
HA0
Acker
888
HC0
HC3
VB3
HA0
Tennisplatz
Garten, Baumschule
889
VA0
891
229
AA0
138
AA0
201
230
HJ0
Garten
HV2
Parkplatz mit geringen Versiegelungsgrad
231
892
SL0
1146
9a
132
Siedlungs,-Industrie-und Verkehrsbrachen
7
SB2
893
9
HV2
205
11
13
139
12
9b
137
2
3
1233
Wirtschaftswege
221
VB1
VB3
1235
220
6
7
6
799
1213
801
868
Horst
800
128
289
221
8
268
783
7
280
867
356
782
288
23
Weg
1293
282
281
1255
xxx
S I
W
I
1252
1251
1249
9
16
W
II
S
11
Weg
18
W II
1372
II
19
W
II
DIN A3
358
gezeichnet:
1217
24
1303
bearbeitet:
148
1304
29
25
I
1332
W
k
I
1311
II
I
1315
l
Ho
1320
1321
I
27
z
am
pb
ch
ac
h
ba
I
1316
ek
23
26
W
26
S
1312
1299
28
a
31
S
Mai 2013
187
1302
F
1260
Datum:
18
1373
S
4084
154
1264
1313
21
1 : 3.000
Projekt-Nr.:
357
1266
1261
1259
1257
Umweltbericht
26
5a
1262
I
a
1335
1269
32
W II
35
1343
1052
151
214
1267
I
II
Holzk
Weg
W
1268
ach
ampb
1336
S I
Weg
17
1424
F
II
Weg
15
W II
739
Bach
S I
13
S I
1342
20
1246
3
S
5
7
I
KW
SI
14
S
I
1248
1247
8
I
153
147
6
10
S I
12
145
4
S I
1250
Antragsteller:
1295
S
1254
1253
I
207
33
Reitplatz
1451
1301
866
784
1245
29
Si
8
Feldweg, befestigt
land-, forstwirtschaftlicher Weg
P
HA0
290
5
VA0
Sportanlage
1234
5
4
3
476
287
Verkehrs- und Wirtschaftswege
275
273
BF3
797
798
793
291
Spielplatz
EE0
529
10
475
sonstige Sport- und Freizeitanlagen
SP3
22
474
Sport- und Freizeitanlagen (Tennis)
274
BE1
FD0
BD3
657
ach
lsb
EB0
FD0
SL0
3
285
Ese
EE0 1236
a
Weg
2
Weg
38
18
34
18
508
211
1445
1446
1079
BD3
FM0
BE1
BD3
EB0
20
286
284
8
Y:\projekte\4000_5000\4000_4100\4084\acad\20130517_4084_00_B-Plan_Grabbestr_Leopoldsh_Bestand1.dwg
32
20
17
FM0
781
18
528
6
473
SB2
VB1
BE1
BE1
16
292
19
14
527
4
17
5
12
2
526
1080
SB2
507
655
ch
1221
509
EE0
Eselsba
13 a
1161
525
472
3
15
10
470
471
293
285
HJ0
SB2
1224
512
513
SB2
646
1207
13
511
514
647
510
BA1
HW7
VB1
VA0
HW7272
40
Terrasse
645
648
16
14 a
12
10
644
9
11
667
804
522
8
7a
620
SB2
621
599
515
608
7
11
519
11
378
5
8
258
9
16 a
16 b
14
643
13
715
713
714
711 712
710
606
518
16
6
708
517
16
3
VA0
631
K
VA0
Weg
e
r n e r s tr a
630
17
4
516
259
701
1211
VA0
666
Sport- und Freizeitanlagen (Ballsport)
505
500
BD3
8
638
19
2
706
707
704
703 705
702 709
260
1128
619
HA0
539
607
6a
694
SB2 504
6
618
538
493
7
699
700
697
698
696
12
14
4
5
695
8
468
18
299
642
628
21
693
368
SD0
1187
501
637
639
617
367
283
3
12
10
1129
14
SB2636
6
SB2
629
370
369
8
1132
4
4
371
6
SB2 498
495
641
20
4
1177
18
SB2
492
634
627
626
F
15
2
1178
635
22
12
SD0
372
20
1179
1176
625
624
497
496
491
Einzel-, Doppel- und Reihenhausbebauung
Mehrbrede
503
502
10
640
28
22
18
4
10
16
632
616
1218
SB2
24
633
12
BD3
373
13
9b
1188
VA0
1212
30
BF1
SP3
BF3
615
614
15
135
134
204
18
HW7
HA0
233
69
SD