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Beschlussvorlage (Zusammenfassende Erklärung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
442 kB
Datum
19.12.2013
Erstellt
15.11.13, 21:16
Aktualisiert
15.11.13, 21:16
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Inhalt der Datei

GEMEINDE LEOPOLDSHÖHE Bebauungsplan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ Zusammenfassende Erklärung Stand: Satzung - November 2013 Bebauungsplan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ - Zusammenfassende Erklärung - Satzung – November 2013 1. Zusammenfassende Erklärung Das Baugesetzbuch sieht gem. § 10 (4) BauGB eine Zusammenfassende Erklärung für Bebauungspläne vor. In dieser soll die Art und Weise wie Umweltbelange berücksichtigt worden sind und die Berücksichtigung der Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie die Gründe für die gewählte Planungsalternative dargelegt werden. 2. Bebauungsplan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ Das Plangebiet am Siedlungsrand des Ortsteiles Greste soll einer baulichen Nutzung zugeführt werden. Das Plangebiet ist derzeit überwiegend eine landwirtschaftlich genutzte Fläche. Der Bebauungsplan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ schafft Baurechte für Ein- und Zweifamilienhäuser. Ziel ist eine aufgelockerte Bebauungsstruktur, die an die bereits vorhandene Bebauung anschließt. Der Bebauungsplan sieht nördlich der Grabbestraße eine zweireihige und östlich der Grabbestraße eine dreireihige Bebauung vor. Die Erschließung der hinteren Baureihen erfolgt durch Privatstraßen. Die erreichbaren Grundstücksgrößen sollen von ca. 400 qm bis zu 1.000 qm reichen. Insgesamt entstehen ca. 29 Ein- und Zweifamilienhäuser. Der Bebauungsplan ermöglicht Gebäude mit zwei Fassadengeschossen sowie zweigeschossige Gebäude, die das zweite Vollgeschoss im Dachraum erreichen. Am Rande des Plangebietes wird eine Eingrünung vorgesehen. Im Süden und Westen des Plangebietes schließt sich die vorhandene Wohnbebauung mit den Hausgärten des Quartiers südlich der Grabbestraße an. Die baulichen Nutzungen dort entsprechen überwiegend denen eines Allgemeinen Wohngebietes. Im Westen des Plangebietes befindet sich die Tennisanlage des Tennisclub-Leopoldshöhe e.V. mit Spielfeldern und einem Vereinsheim. Die vorhandene Bebauung besteht aus Ein- und Zweifamilienhäusern in offener Bauweise. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Wohnbaufläche dargestellt. Die Randbereiche des Plangebietes sind gem. Landschaftsplan Nr. 2 „Leopoldshöhe / Oerlinghausen-Nord“ als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Plangebiet ist derzeit Außenbereich gem. § 35 BauGB. 3. Umweltbelange Die Belange der Umwelt einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege wurden in einem Umweltbericht ermittelt und bewertet. Dieser bildet einen eigenständigen Teil der Begründung. Weiterhin erfolgt die Beurteilung der umweltbezogenen Auswirkungen der Planung auf folgende Schutzgüter: • • • • • • • • • Menschen, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter, Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen 1 Bebauungsplan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ - Zusammenfassende Erklärung - Der Umweltbericht kommt zum Ergebnis, Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter ausgehen. dass Satzung – November 2013 keine erheblichen Auszug Umweltbericht: In der Summe wird davon ausgegangen, dass unter Berücksichtigung der im Raum bestehenden Vorbelastungen sowie der im Umweltbericht für die jeweiligen Schutzgüter genannten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen die mit dem Planvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen so reduziert werden können, dass keine planungsrechtlichen Restriktionen verbleiben. Die erforderliche Kompensation des Eingriffes in Natur und Landschaft erfolgt durch eine Ausgleichsmaßnahme M1 außerhalb des Planungsgebietes und die Inanspruchnahme mehrerer Ökokonten. Der durch den Bebauungsplan ausgelöste Eingriff wird so kompensiert. 4. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung 4.1. Frühzeitige Beteiligung Die Anregungen zum Denkmalschutz und einige Hinweise von Versorgungsträgern wurden als Hinweise teilweise aufgenommen. Die Notwendigkeit der grundsätzlichen Flächeninanspruchnahme/ -versiegelung durch die Planung - anstatt der Inanspruchnahme von Baulücken - wurde thematisiert. Die Gemeinde erstellt derzeit ein Baulückenkataster. Die Deckung des Grundstücksbedarfes im Innenbereich ist derzeit nicht möglich. Durch einzelne Behörden wurden auch Anregungen zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs und der Gestaltung des Verkehrsraumes gegeben. Diesen folgte die Gemeinde nicht, da die Notwendigkeit und die Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind. Es wurde auf die Notwendigkeit von Fachgutachten (Lärm und Geruch) hingewiesen. Diese wurden im weiteren Verfahren erstellt. Weiterhin wurden Anregungen zur Festsetzung der Bauweise, Zaunanlagen und Dimensionierung der Wendeanlage gegeben. Diesen wurde gefolgt. Der Forderung nach einer Baustraße konnte nicht gefolgt werden. 4.2. Auslegung Gegen die städtebauliche Konzeption wurden weder durch die Öffentlichkeit noch durch Behörden im Rahmen der Auslegung Einwände geäußert. Die Hinweise zum Bebauungsplan wurden – auf Anregung der Versorgungsträger und weiterer Behörden – an einigen Stellen konkretisiert. Die Notwendigkeit neue Lebensstätten für Feldlerchen zu schaffen, wie angeregt, besteht nicht. Die Fläche des Plangebietes ist kein essentieller Bestandteil des Fortpflanzungs- und Lebensraumes dieser Art. Der Bitte einer Versickerung des Oberflächenwassers kann nicht entsprochen werden. Die Bodenverhältnisse sind hierfür ungeeignet. 2 Bebauungsplan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ - Zusammenfassende Erklärung - Satzung – November 2013 Dem Abstimmungs/ Präzisierungsbedarf für die Anlage der Kompensationsmaßnahmen wurde durch Berücksichtigung der geforderten Wertpunkte teilweise gefolgt. 5. Planungsentscheidung Die Notwendigkeit einer Überplanung der Fläche besteht, da ein Bedarf für Grundstücke für Ein- und Zweifamilienhäuser weiterhin besteht. Die Deckung des Bedarfes an baureifen Grundstücken durch Baulücken ist derzeit nicht möglich. Die Bebauungsplanfestsetzungen entsprechen dem Planungsziel (Einund Zweifamilienhäuser in offener Bauweise). Die Bebauung schließt an die bereits vorhandene Wohnsiedlung an. Neue, größere und zusätzliche Erschließungsanlagen, die an anderer Stelle herzustellen wären, entfallen an der Grabbestraße. Die äußere Erschließung (Grabbestraße, Abwasserkanäle sowie Wasserleitung) ist bereits vorhanden. Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet bereits seit 2005 als Wohnbaufläche dar. Die grundsätzliche Standortdiskussion für eine Wohnbebauung wurde bereits in dem Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung geführt. Im Planaufstellungsverfahren und während des Entwurfsprozesses wurden Planungsalternativen beraten. Von einer Bebauung mit Mehrfamilienhäusern auf einer Teilfläche wurde Abstand genommen. Für diese Nutzungen sollen andere Flächen im Gemeindegebiet vorgesehen werden. Zunächst war eine Bebauung mit Wohngebäuden in zweigeschossiger Bauweise mit einer Traufhöhe von 4,5 m möglich. In einem Teil des Plangebietes wurde im weiteren Verfahren auch die Möglichkeit geschaffen, Gebäude mit zwei Vollgeschossen und einer Traufhöhe von 5,0 m bis 6,0 m zu errichten. Die Planung leistet einen Beitrag zur Deckung des Wohnbedarfes der Bevölkerung. Leopoldshöhe, November 2013 3