Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
442 kB
Datum
19.12.2013
Erstellt
15.11.13, 21:16
Aktualisiert
15.11.13, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE LEOPOLDSHÖHE
Bebauungsplan Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Zusammenfassende Erklärung
Stand: Satzung - November 2013
Bebauungsplan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ - Zusammenfassende Erklärung -
Satzung – November 2013
1. Zusammenfassende Erklärung
Das Baugesetzbuch sieht gem. § 10 (4) BauGB eine Zusammenfassende Erklärung
für Bebauungspläne vor. In dieser soll die Art und Weise wie Umweltbelange
berücksichtigt worden sind und die Berücksichtigung der Ergebnisse der
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie die Gründe für die gewählte
Planungsalternative dargelegt werden.
2. Bebauungsplan Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Das Plangebiet am Siedlungsrand des Ortsteiles Greste soll einer baulichen Nutzung
zugeführt werden. Das Plangebiet ist derzeit überwiegend eine landwirtschaftlich
genutzte Fläche. Der Bebauungsplan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ schafft Baurechte für
Ein- und Zweifamilienhäuser. Ziel ist eine aufgelockerte Bebauungsstruktur, die an
die bereits vorhandene Bebauung anschließt. Der Bebauungsplan sieht nördlich der
Grabbestraße eine zweireihige und östlich der Grabbestraße eine dreireihige
Bebauung vor. Die Erschließung der hinteren Baureihen erfolgt durch Privatstraßen.
Die erreichbaren Grundstücksgrößen sollen von ca. 400 qm bis zu 1.000 qm reichen.
Insgesamt entstehen ca. 29 Ein- und Zweifamilienhäuser. Der Bebauungsplan
ermöglicht Gebäude mit zwei Fassadengeschossen sowie zweigeschossige
Gebäude, die das zweite Vollgeschoss im Dachraum erreichen. Am Rande des
Plangebietes wird eine Eingrünung vorgesehen.
Im Süden und Westen des Plangebietes schließt sich die vorhandene
Wohnbebauung mit den Hausgärten des Quartiers südlich der Grabbestraße an.
Die baulichen Nutzungen dort entsprechen überwiegend denen eines Allgemeinen
Wohngebietes. Im Westen des Plangebietes befindet sich die Tennisanlage des
Tennisclub-Leopoldshöhe e.V. mit Spielfeldern und einem Vereinsheim. Die
vorhandene Bebauung besteht aus Ein- und Zweifamilienhäusern in offener
Bauweise.
Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Wohnbaufläche dargestellt. Die
Randbereiche des Plangebietes sind gem. Landschaftsplan Nr. 2 „Leopoldshöhe /
Oerlinghausen-Nord“ als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt.
Das Plangebiet ist derzeit Außenbereich gem. § 35 BauGB.
3. Umweltbelange
Die Belange der Umwelt einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege
wurden in einem Umweltbericht ermittelt und bewertet. Dieser bildet einen
eigenständigen Teil der Begründung.
Weiterhin erfolgt die Beurteilung der umweltbezogenen Auswirkungen der Planung
auf folgende Schutzgüter:
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•
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Menschen, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt,
Tiere,
Pflanzen,
Boden,
Wasser,
Klima und Luft,
Landschaft,
Kultur- und sonstige Sachgüter,
Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen
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Bebauungsplan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ - Zusammenfassende Erklärung -
Der
Umweltbericht
kommt
zum
Ergebnis,
Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter ausgehen.
dass
Satzung – November 2013
keine
erheblichen
Auszug Umweltbericht:
In der Summe wird davon ausgegangen, dass unter Berücksichtigung der im Raum
bestehenden Vorbelastungen sowie der im Umweltbericht für die jeweiligen
Schutzgüter genannten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen die mit dem
Planvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen so reduziert werden können, dass
keine planungsrechtlichen Restriktionen verbleiben.
Die erforderliche Kompensation des Eingriffes in Natur und Landschaft erfolgt durch
eine Ausgleichsmaßnahme M1 außerhalb des Planungsgebietes und die
Inanspruchnahme mehrerer Ökokonten. Der durch den Bebauungsplan ausgelöste
Eingriff wird so kompensiert.
4. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
4.1. Frühzeitige Beteiligung
Die Anregungen zum Denkmalschutz und einige Hinweise von Versorgungsträgern
wurden als Hinweise teilweise aufgenommen.
Die Notwendigkeit der grundsätzlichen Flächeninanspruchnahme/ -versiegelung
durch die Planung - anstatt der Inanspruchnahme von Baulücken - wurde
thematisiert. Die Gemeinde erstellt derzeit ein Baulückenkataster. Die Deckung des
Grundstücksbedarfes im Innenbereich ist derzeit nicht möglich.
Durch einzelne Behörden wurden auch Anregungen zur Unterbringung des ruhenden
Verkehrs und der Gestaltung des Verkehrsraumes gegeben. Diesen folgte die
Gemeinde nicht, da die Notwendigkeit und die Voraussetzungen hierfür nicht
gegeben sind.
Es wurde auf die Notwendigkeit von Fachgutachten (Lärm und Geruch) hingewiesen.
Diese wurden im weiteren Verfahren erstellt.
Weiterhin wurden Anregungen zur Festsetzung der Bauweise, Zaunanlagen und
Dimensionierung der Wendeanlage gegeben. Diesen wurde gefolgt.
Der Forderung nach einer Baustraße konnte nicht gefolgt werden.
4.2. Auslegung
Gegen die städtebauliche Konzeption wurden weder durch die Öffentlichkeit noch
durch Behörden im Rahmen der Auslegung Einwände geäußert.
Die Hinweise zum Bebauungsplan wurden – auf Anregung der Versorgungsträger
und weiterer Behörden – an einigen Stellen konkretisiert.
Die Notwendigkeit neue Lebensstätten für Feldlerchen zu schaffen, wie angeregt,
besteht nicht. Die Fläche des Plangebietes ist kein essentieller Bestandteil des
Fortpflanzungs- und Lebensraumes dieser Art.
Der Bitte einer Versickerung des Oberflächenwassers kann nicht entsprochen
werden. Die Bodenverhältnisse sind hierfür ungeeignet.
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Bebauungsplan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ - Zusammenfassende Erklärung -
Satzung – November 2013
Dem
Abstimmungs/
Präzisierungsbedarf
für
die
Anlage
der
Kompensationsmaßnahmen wurde durch Berücksichtigung der geforderten
Wertpunkte teilweise gefolgt.
5. Planungsentscheidung
Die Notwendigkeit einer Überplanung der Fläche besteht, da ein Bedarf für
Grundstücke für Ein- und Zweifamilienhäuser weiterhin besteht. Die Deckung des
Bedarfes an baureifen Grundstücken durch Baulücken ist derzeit nicht möglich. Die
Bebauungsplanfestsetzungen
entsprechen
dem
Planungsziel
(Einund
Zweifamilienhäuser in offener Bauweise). Die Bebauung schließt an die bereits
vorhandene
Wohnsiedlung
an.
Neue,
größere
und
zusätzliche
Erschließungsanlagen, die an anderer Stelle herzustellen wären, entfallen an der
Grabbestraße. Die äußere Erschließung (Grabbestraße, Abwasserkanäle sowie
Wasserleitung) ist bereits vorhanden.
Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet bereits seit 2005 als Wohnbaufläche
dar. Die grundsätzliche Standortdiskussion für eine Wohnbebauung wurde bereits in
dem Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung geführt.
Im Planaufstellungsverfahren und während
des Entwurfsprozesses
wurden
Planungsalternativen beraten.
Von einer Bebauung mit Mehrfamilienhäusern auf einer Teilfläche wurde Abstand
genommen. Für diese Nutzungen sollen andere Flächen im Gemeindegebiet
vorgesehen werden.
Zunächst war eine Bebauung mit Wohngebäuden in zweigeschossiger Bauweise mit
einer Traufhöhe von 4,5 m möglich.
In einem Teil des Plangebietes wurde im weiteren Verfahren auch die Möglichkeit
geschaffen, Gebäude mit zwei Vollgeschossen und einer Traufhöhe von 5,0 m bis
6,0 m zu errichten.
Die Planung leistet einen Beitrag zur Deckung des Wohnbedarfes der Bevölkerung.
Leopoldshöhe, November 2013
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