Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
1,4 MB
Datum
19.12.2013
Erstellt
15.11.13, 21:16
Aktualisiert
15.11.13, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Geruchs-Gutachten
im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens
der Gemeinde Leopoldshöhe
zur Entwicklung einer Wohnbaufläche
nördlich und östlich der Grabbestraße
Auftraggeber(in):
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Kirchweg 1
33818 Leopoldshöhe
Bearbeitung:
Herr Dipl.-Met. v. Bachmann / Sch
Tel.: (0 52 06) 70 55-40
oder
Tel.: (0 52 06) 70 55-0
Fax: (0 52 06) 70 55-99
Mail: info@akus-online.de
Web: www.akus-online.de
Ort/Datum:
Bielefeld, den 14.06.2013
Auftragsnummer:
UWL-13 1093 10
(Digitale Version - PDF)
Kunden-Nr.:
22 320
Berichtsumfang:
9 Seiten Text, 4 Anlagen
AKUS GmbH • Jöllenbecker Straße 536 • 33739 Bielefeld-Jöllenbeck • Tel. 0 52 06 / 7055-0 • Fax. 0 52 06 / 7055-99 • www.akus-online.de • info@akus-online.de
Geschäftsführer: Klaus Brokopf, Ina Friedrich • Handelsregister: Amtsgericht Bielefeld, HRB 36713 • Bankverbindung: Sparkasse Herford, BLZ 494 501 20 Kto. 140 035 940
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Inhaltsverzeichnis
Text:
Seite:
1.
Allgemeines und Aufgabenstellung
3
2.
Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen
4
3.
Emissionen
5
4.
Berechnung der Geruchsbelastung
7
5.
Zusammenfassung
9
Anlagen:
Anlage 1:
Übersicht
Anlage 2:
Geruchsimmissionen durch den Betrieb der Kläranlage
Anlage 3:
Meteorologische Gegebenheiten
Anlage 4:
Modellspezifische Eingabeparameter
Das vorliegende Gutachten darf nur vollständig vervielfältigt werden.
Auszugskopien bedürfen unserer Zustimmung.
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1.
Allgemeines und Aufgabenstellung
Die Gemeinde Leopoldshöhe plant auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche nördlich und östlich der Grabbestraße die Entwicklung von Wohnbauflächen. Im Rahmen eines diesbezüglichen Bauleitplanverfahrens sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines allgemeinen
Wohngebietes (WA) geschaffen werden.
Das Blatt 1 zeigt das Plangebiet.
Östlich bis südöstlich der geplanten Wohnbaufläche befindet sich in ca. 150 m die Kläranlage Greste der
Gemeinde Leopoldshöhe. Die von der Kläranlage ausgehenden und auf die geplante Wohnbaufläche einwirkenden Geruchsimmissionen sind im Rahmen des für das Vorhaben erforderlichen Bauleitplanverfahrens
zu ermitteln und zu bewerten.
Die Grundlage für die Ermittlung und Bewertung der Geruchsbelastung durch die Kläranlage bildet die
Geruchs-Immissionsrichtlinie (GIRL) aus dem Jahre 2008 / 3/.
In der GIRL wird für Wohngebiete ein Immissionswert IW = 0,1 genannt. Dieser Immissionswert kennzeichnet den prozentualen Anteil der Jahresstunden, in denen es zu Geruchswahrnehmungen kommen
darf.
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2.
Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen
/ 1/
BImSchG
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinrichtungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge in der
Neufassung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274)
/ 2/
TA Luft
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft)
vom 24. Juli 2002, GMBl. 2002, Heft 25 – 29, S. 511 – 605.
/ 3/
GIRL
Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (Geruchsimmissions-Richtlinie – GIRL) in der Fassung vom 29. Februar 2008 und einer
Ergänzung vom 10. September 2008 mit Begründung und Auslegungshinweisen in der Fassung vom 29. Februar 2008
Länderausschuss für Immissionsschutz, September 2008
Leitfaden zur Erstellung von Immissionsprognosen mit AUSTAL2000 in
/ 4/
Genehmigungsverfahren nach TA Luft und der Geruchsimmissions-Richtlinie
Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen, Merkblatt 56, Essen 2006
/ 5/
VDI 3782,
Umweltmeteorologie – Atmosphärische Ausbreitungsmodelle –
Blatt 1
Gauß’sches Fahnenmodell für Pläne zur Luftreinhaltung
Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) im VDI und DIN, VDI/DIN-Handbuch
Reinhaltung der Luft, Band 1b, Dezember 2001
/ 6/
VDI 3783
Umweltmeteorologie – Qualitätssicherung in der Immissionsprognose
Blatt 13
Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) im VDI und DIN, VDI/DIN-Handbuch
Reinhaltung der Luft, Band 1b, Januar 2010
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3.
Emissionen
Die hier in Rede stehende Kläranlage Greste wird im Wesentlichen als Pumpstation mit einer ersten Reinigungsstufe genutzt. Diese erste Reinigungsstufe besteht aus folgenden Anlagenkomponenten:
•
Zulauf,
•
Rechengebäude,
•
Sand- und Fettfang.
Auf der Grundlage von Erfahrungswerten an vergleichbar dimensionierten Kläranlagen wird von folgenden
Geruchsemissionen ausgegangen:
•
Zulauf
Geruchsemissionen im Bereich des offenen Zulaufs (F ≈ 40 m2) werden durch den Stoffübergang
an der Wasseroberfläche in den Luftstrom verursacht. Es werden für diesen Stoffübergang ein
Volumenstrom R = 20 m3/(m2 · h) und eine Geruchskonzentration E = 200 GE/m3 in Ansatz
gebracht.
Hieraus ergeben sich für den Zulauf Geruchsemissionen in Höhe von
Q = 0,16 · 106 GE/h
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•
Rechengebäude:
Für die Gerüche aus dem Rechengebäude wird eine Geruchskonzentration von 300 GE/m3 in
Ansatz gebracht. Die Belüftung des Rechengebäudes erfolgt über offen stehende Tore. Es wird
ein fünffacher Luftwechsel pro Stunde unterstellt.
Bei einen Raumvolumen von ca. 340 m3 ergeben somit Geruchsemissionen in Höhe von
Q = 0,51 · 106 GE/h.
Die Tore zum Rechengebäude sind i.d.R. nur tags an Werktagen geöffnet. Im Rahmen einer
konservativen Vorgehensweise wird aber eine kontinuierliche Emission unterstellt.
•
Sand- und Fettfang
Für den Sand- und Fettfang werden für den Stoffübergang an der Wasseroberfläche ein
Volumenstrom R = 5 m3/(m2 · h) und eine Geruchskonzentration E = 500 GE/m3 in Ansatz
gebracht.
Zusätzlich wird für den belüfteten Sand- und Fettfang für die durchperlende Luft ein Volumenstrom von R = 100 m3/h und eine Geruchskonzentration von ebenfalls E = 500 GE/m3 in Ansatz
gebracht.
Für den Sand- und Fettfang ergeben sich somit Geruchsemissionen in Höhe von
Q = 0,15 · 106 GE/h
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4.
Berechnung der Geruchsbelastung
Die Berechnung der Geruchsbelastung erfolgt mit dem atmosphärischen Strömungs- und Ausbreitungsmodell LASAT (Version 3.2).
Gemäß GIRL sind die Berechnungen für quadratische Beurteilungsflächen mit einer Seitenlänge von i.d.R.
250 m durchzuführen, wobei nur vollständig innerhalb des Beurteilungsgebietes liegende Beurteilungsflächen zu berücksichtigen sind.
In dem hier vorliegenden Fall wird für das Rechengitter und damit auch für die Beurteilungsflächen eine
Gitterweite von ∆ = 10 m gewählt, so dass für die geplanten Wohnbauflächen die zu erwartende Geruchsbelastung mit einer entsprechend hohen Genauigkeit bestimmt werden kann.
Den Berechnungen liegt – wie in der Anlage 3 beschrieben – die meteorologische Zeitreihe Detmold zu
Grunde.
Bei den Emissionsquellen handelt es sich um bodennahe Emissionsquellen. Das Ausbreitungsverhalten der
von diesen Emissionsquellen freigesetzten Geruchsstoffe kann durch die vorhandenen Betriebsgebäude
beeinflusst werden.
Durch die von diesen Bauwerken induzierte Turbulenz kommt es bei bodennahen Emissionsquellen – im
Vergleich zu ungestörten Ausbreitungsbedingungen – zu einer stärkeren Vermischung der emittierten
Gerüche mit der Umgebungsluft und dadurch zu einer stärkeren Verdünnung der mit Gerüchen behafteten
Abluft.
Aus Sicht der Wohnnachbarschaft stellt daher in dem hier vorliegenden Fall eine von Gebäuden ungestörte
Ausbreitung den ungünstigeren Fall dar, so dass im Rahmen einer konservativen Vorgehensweise von einer
freien Geruchsausbreitung ausgegangen wird.
Datei: UWL-13 1093 10
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Die Ergebnisse der Berechnungen sind in der Anlage 2 grafisch dargestellt.
Durch die Kläranlage werden die höchsten Geruchsimmissionen im unmittelbaren Umfeld der Kläranlage
verursacht.
In dem Plangebiet sind Geruchs-Immissionen an < 2% der Jahresstunden zu verzeichnen.
Gemäß GIRL gelten Geruchsimmissionen als nicht relevant, wenn ein Wert von 2% der Jahresstunden
nicht überschritten wird.
In dem Plangebiet werden somit durch die Kläranlage Greste keine im Sinne der GIRL relevanten Geruchsimmissionen verursacht.
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(Digitale Version – PDF)
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5.
Zusammenfassung
Die Gemeinde Leopoldshöhe plant auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche nördlich und östlich der Grabbestraße die Entwicklung von Wohnbauflächen. Im Rahmen eines diesbezüglichen Bauleitplanverfahrens sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines allgemeinen
Wohngebietes (WA) geschaffen werden.
Östlich bis südöstlich der geplanten Wohnbaufläche befindet sich in ca. 150 m die Kläranlage Greste der
Gemeinde Leopoldshöhe. In diesem Zusammenhang wurde das Geruchs-Gutachten erstellt, in dem die von
der Kläranlage verursachten Geruchsimmissionen ermittelt und bewertet werden.
Die gemäß GIRL durchgeführten Berechungen ergeben, dass durch die Kläranlage Greste keine im Sinne
der GIRL relevanten Geruchsimmissionen in dem hier in Rede stehenden Plangebiet verursacht werden.
gez.
Der Sachverständige
Dipl.-Met. v. Bachmann
(digitale Version – ohne Unterschrift gültig)
Datei: UWL-13 1093 10
(Digitale Version – PDF)
Anlage 1
UWL-13 1093 10
Geplantes Wohnen
este
Gr
age
l
n
a
r
Klä
Geobasisdaten Land NRW, Bonn 2013
http.:www.geobasis.nrw.de
Leopoldshöhe / Entwicklung Wohnbaufläche
nördlich und östlich Grabbestraße
Übersicht
14.06.2013
100 m
Anlage 2
UWL-13 1093 10
Geobasisdaten Land NRW, Bonn 2013
http.:www.geobasis.nrw.de
Geruchsbelastung in % der Jahresstunden
<=2%
5%
10%
15%
25% > 25%
Leopoldshöhe / Entwicklung Wohnbaufläche
nördlich und östlich Grabbestraße
Geruchsimmissionen
14.06.2013
100 m
Anlage 3, Blatt 1
UWL-13 1093 10
Meteorologische Gegebenheiten
Die meteorologischen Gegebenheiten, insbesondere die Windrichtungsverteilung und Windgeschwindigkeit
sowie die atmosphärische Turbulenz, üben einen wesentlichen Einfluss auf die Verlagerung und Verdünnung
von Gerüchen aus.
Die Windrichtungsverteilung bestimmt die hauptsächliche Verlagerungsrichtung von Geruchsimmissionen.
Die Windgeschwindigkeit und die atmosphärische Turbulenz bilden ein Maß dafür, wie stark Gerüche mit
der Umgebungsluft vermischt werden. Je höher die Windgeschwindigkeit und je turbulenter die Atmosphäre
ist, desto stärker werden Gerüche mit der Umgebungsluft vermischt.
Die atmosphärische Turbulenz wird entsprechend eines in der VDI-Richtlinie 3782, Blatt 1 (siehe Zitat / 5/
in Kapitel 2 des Gutachtentextes), beschriebenen Verfahrens in sogenannte Ausbreitungsklassen eingeteilt.
Die Ausbreitungsklassen I und II charakterisieren Wetterlagen mit einer geringen atmosphärischen Durchmischung der bodennahen Luftschichten und damit einer geringen atmosphärischen Verdünnung. Die Ausbreitungsklassen III/1 und III/2 stellen Wetterlagen mit einer mittleren atmosphärischen Durchmischung,
die Ausbreitungsklassen IV und V Wetterlagen mit einer hohen atmosphärischen Durchmischung dar.
Die Berechnung der Geruchsbelastung basiert auf einer meteorologischen Zeitreihe für ein repräsentatives
Jahr. In dieser Zeitreihe werden die ausbreitungsrelevanten meteorologischen Daten als Stundenmittelwerte für einen Zeitraum von i.d.R. 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres zusammengefasst.
Die nächstgelegenen Wetterstationen befinden sich in Bad Salzuflen und Detmold. Die meteorologischen
Daten Bad Salzuflen weisen bzgl. der Windrichtungsverteilung standortspezifische Besonderheiten auf, die
in dem hier in Rede stehendem Plangebiet nicht zu erwarten sind.
Die meteorologischen Daten der ca. 15 km entfernten Wetterstation Detmold gelten hingegen für die
Region unmittelbar nordwestlich des Teutoburger Waldes als repräsentativ und wurden bspw. auch im
Rahmen der Genehmigungsverfahren für die MVA Bielefeld zu Grunde gelegt.
Anlage 3, Blatt 2
UWL-13 1093 10
Daher werden auch das hier in Rede stehende Plangebiet die meteorologischen Daten aus Detmold für das
repräsentative Jahr 1985 in Ansatz gebracht.
In Tabelle 1 sind die Windrichtungshäufigkeiten und mittleren Windgeschwindigkeiten – bezogen auf 30°Sektoren – dargestellt.
Tabelle 1:
Windrichtungshäufigkeit und mittlere Windgeschwindigkeit Detmold
Windrichtung
N
NNO
ONO
O
OSO
SSO
0°
30°
60°
90°
120°
150°
Häufigkeit in % der Jahrestunden
2
2
5
8
14
9
Mittl. Windgeschwindigkeit in m/s
2,8
3,2
4,3
3,8
3,4
3,3
S
SSW
WSW
W
WNW
NNW
180°
210°
240°
270°
300°
330°
Häufigkeit in % der Jahrestunden
4
9
16
15
8
4
Mittl. Windgeschwindigkeit in m/s
3,2
4,5
5,3
4,4
3,3
2,5
Windrichtung
Wie der Tabelle 1 und der nachfolgenden Abbildung 1 entnommen werden kann, weist die Windrichtungsverteilung ein sekundäres Maximum bei südöstlichen Winden auf. Bei diesen Windrichtungen werden Geruchsemissionen der Kläranlage Greste in Richtung des Plangebietes verlagert.
Anlage 3, Blatt 3
UWL-13 1093 10
Die nachfolgende Abbildung zeigt die auf 10°-Sektoren bezogene Windrichtungsverteilung in grafischer
Form.
Windrichtungsverteilung Bad Detmold (bezogen auf 10°-Sektoren):
Nord
7%
Nordnordwest
Nordnordost
6%
5%
4%
Westnordwest
Ostnordost
3%
2%
1%
West
Ost
Westsüdwest
Ostsüdost
Südsüdwest
Südsüdost
Süd
Anlage 4, Blatt 1
UWL-13 1093 10
Modellspezifische Eingabeparameter
Im Folgenden werden die wichtigsten modellspezifischen Eingabeparameter aufgeführt, die für das
diagnostische Windfeldmodell und für LASAT vorgegeben werden müssen.
Definition der Rechengitter:
Rechengitter
Maschenweite
Xmin
10
0
1
Xmax
Ymin
800
Ymax
0
800
Nx
Ny
80
80
Vertikale Rechenflächen:
Rechenfläche
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
m ü. Grund
3
6
110
16
25
40
65
100
150
200
Rechenfläche
11
12
13
14
15
16
17
18
19
m ü. Grund
300
400
500
600
700
800
1.000
1.200
1.500
Geländedefinition:
Rauigkeitslänge z0
Verdrängungshöhe d0
Anzahl der freigesetzten Teilchen:
4 Teilchen pro Sekunde.
0,5 m
3,0 m
Anlage 4, Blatt 2
UWL-13 1093 10
Emissionsquelle: Die Emissionsquellen werden mit folgenden Koordinaten vorgegeben:
Name
Xq
Yq
Hq
Cq
Wq
Dq
Qq
Vq
510
310
0.00
3.00
0.00
0.0
0.0
0.0
Kläranlage Greste
E1
Xq, Yq: Quellkoordinaten; Hq: Höhe der Emissionsquelle; Cq: vertikale Ausdehnung der Emissionsquelle;
Dq: Durchmesser Abluftöffnung Qq: Emittierter Wärmerstrom; Vq: Austrittsgeschwindigkeit.
Meteorologische Eingabedaten:
Für die Berechnungen wird die meteorologische Zeitreihe
Detmold, Jahr 1985 vorgegeben.
Anemometerhöhe:
H = 10,9 m.