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Beschlussvorlage (Veränderungssperre über den Geltungsbereich der zur Aufstellung beschlossenen 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ hier: Beschluss zur 1. Verlängerung der Veränderungssperre)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
18.07.2013
Erstellt
05.07.13, 21:16
Aktualisiert
05.07.13, 21:16
Beschlussvorlage (Veränderungssperre über den Geltungsbereich der zur Aufstellung beschlossenen 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“
hier: Beschluss zur 1. Verlängerung der Veränderungssperre)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache zur Sitzung des Rates 74/2013 der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 5. Juli 2013 Veränderungssperre über den Geltungsbereich der zur Aufstellung beschlossenen 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ hier: Beschluss zur 1. Verlängerung der Veränderungssperre Beratungsfolge Rat Termin 18.07.2013 Bemerkungen Sachdarstellung: An die Gemeinde Leopoldshöhe treten immer wieder Interessenten heran, die eine oder mehrere Großwerbetafelanlagen (= großflächige Fremdwerbeanlagen) errichten wollen. Die Anträge konzentrieren sich auf beide Straßenseiten entlang der Hauptstraße im Ortsteil Asemissen. Eine weitere Zunahme von derartigen Werbeanlagen ist von Seiten der Gemeinde Leopoldshöhe nicht erwünscht. Deshalb ist 2011 der Aufstellungsbeschluss zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser-Bruch“ mit dem Erlass einer Veränderungssperre beschlossen worden. Ziel und Zweck des Erlasses der Veränderungssperren ist es, eingehende Bauanträge zu Werbeanlagen, die nicht den bauplanungsrechtlichen Vorstellungen der Gemeinde entsprechen, bis zum Abschluss des Verfahrens zur 6. Änderung zurückzustellen. Die Arbeiten zu diesem Änderungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen. Eine erlassene Veränderungssperre läuft nach 2 Jahren aus, dies wäre hier im August 2013 gegeben. Zur Sicherung der auch weiterhin bestehenden Planungsziele (siehe zum Sachverhalt die Vorlagen 56/2011 und 58/2011) ist daher die Verlängerung der Veränderungssperre erforderlich. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die anliegende Veränderungssperre zum räumlichen Geltungsbereich der zur Aufstellung beschlossenen 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ erneut als Satzung bzw. diese gem. § 17 (1) Satz 3 BauGB zu verlängern. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich. In Vertretung Lange Anlage: - Geltungsbereich der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser-Bruch“. - Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre zum räumlichen Geltungsbereich der zur Aufstellung beschlossenen 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser-Bruch“ -1. Verlängerung-. - Satzungstext der Veränderungssperre zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „BarkhauserBruch“ -1. Verlängerung-.