Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
18.07.2013
Erstellt
05.07.13, 21:16
Aktualisiert
05.07.13, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
zur Sitzung
des Rates
74/2013
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
5. Juli 2013
Veränderungssperre über den Geltungsbereich der zur Aufstellung beschlossenen 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“
hier: Beschluss zur 1. Verlängerung der Veränderungssperre
Beratungsfolge
Rat
Termin
18.07.2013
Bemerkungen
Sachdarstellung:
An die Gemeinde Leopoldshöhe treten immer wieder Interessenten heran, die eine oder mehrere Großwerbetafelanlagen (= großflächige Fremdwerbeanlagen) errichten wollen. Die Anträge konzentrieren sich auf
beide Straßenseiten entlang der Hauptstraße im Ortsteil Asemissen. Eine weitere Zunahme von derartigen
Werbeanlagen ist von Seiten der Gemeinde Leopoldshöhe nicht erwünscht. Deshalb ist 2011 der Aufstellungsbeschluss zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser-Bruch“ mit dem Erlass einer
Veränderungssperre beschlossen worden.
Ziel und Zweck des Erlasses der Veränderungssperren ist es, eingehende Bauanträge zu Werbeanlagen,
die nicht den bauplanungsrechtlichen Vorstellungen der Gemeinde entsprechen, bis zum Abschluss des
Verfahrens zur 6. Änderung zurückzustellen. Die Arbeiten zu diesem Änderungsverfahren sind noch nicht
abgeschlossen. Eine erlassene Veränderungssperre läuft nach 2 Jahren aus, dies wäre hier im August 2013
gegeben. Zur Sicherung der auch weiterhin bestehenden Planungsziele (siehe zum Sachverhalt die Vorlagen 56/2011 und 58/2011) ist daher die Verlängerung der Veränderungssperre erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die anliegende Veränderungssperre zum räumlichen Geltungsbereich der zur Aufstellung beschlossenen 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser
Bruch“ erneut als Satzung bzw. diese gem. § 17 (1) Satz 3 BauGB zu verlängern. Der Geltungsbereich ist
aus der Anlage ersichtlich.
In Vertretung
Lange
Anlage:
- Geltungsbereich der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser-Bruch“.
- Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre zum räumlichen Geltungsbereich der zur Aufstellung beschlossenen 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser-Bruch“ -1. Verlängerung-.
- Satzungstext der Veränderungssperre zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „BarkhauserBruch“ -1. Verlängerung-.