Daten
Kommune
Wesseling
Größe
46 kB
Datum
23.05.2017
Erstellt
08.05.17, 17:07
Aktualisiert
08.05.17, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
90/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
-60-
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1/58 B, Rathausumfeld
hier: Offenlagebeschluss
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
-60-
19.04.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 90/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Judith Hawig
19.04.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1/58 B, Rathausumfeld
hier: Offenlagebeschluss
Beschlussentwurf:
1. Die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs.1,
4 Abs. 1 BauGB (Liste A/B, Abwägungsvorschläge) wird zur Kenntnis genommen.
2. Die öffentliche Auslegung des in der Sitzung vorliegenden Entwurfs zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1/58 B gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen. Der in der Sitzung vorliegende Entwurf
der gemäß §§ 2a, 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung (einschließlich Umweltbericht) wird zur
Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 24.01.2017 die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1/58
B beschlossen. Der zugehörige Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling vom 08.02.2017 öffentlich
bekannt gemacht worden.
Die Bürgerinnen und Bürger hatten Gelegenheit, sich in der Zeit vom 08.02.2017 bis zum 10.03.2017 im
Neuen Rathaus der Stadt Wesseling über das Bebauungsplanverfahren zu informieren und Stellungnahmen
vorzubringen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte parallel zur
Beteiligung der Öffentlichkeit.
2. Lösung
Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist keine schriftliche Stellungnahme aus der Bürgerschaft eingegangen.
Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB
Im Rahmen der Beteiligung haben 7 Behörden/ Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zur Aufhebung
des Bebauungsplans Nr. 1/58 B abgegeben. Die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie
entsprechende Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Liste (Teil B) zu entnehmen. Die planungsrelevanten Inhalte der Stellungnahmen wurden entsprechend dieser Abwägungsvorschläge in den Entwurf für
die Aufhebung des B-Plans und in die Entwürfe von Begründung und Umweltbericht aufgenommen. Es liegen umweltrelevante Stellungnahmen vor, die gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden.
Verfahrensbeschlüsse
Es wird vorgeschlagen,
- die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1,
4 Abs. 1 BauGB (Liste A/B, Abwägungsvorschläge) zur Kenntnis zu nehmen,
- die öffentliche Auslegung des in der Sitzung vorliegenden Entwurf zur Aufhebung des BP Nr. 1/58 B gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen und den in der Sitzung vorliegenden Entwurf der gemäß §§ 2a, 9
Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung (einschließlich Umweltbericht) zur Kenntnis zu nehmen.
3. Alternativen
Als Alternative könnte der Bebauungsplan Nr. 1/58 B geändert oder durch einen neuen Bebauungsplan
überplant werden. Der diesbezügliche Arbeitsaufwand wäre größer bzw. komplexer, als die Aufhebung des
bestehenden Plans.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Planungsunterlagen für das Aufhebungsverfahren werden vom Büro Zimmermann GmbH aus Köln erarbeitet. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt die SWIA Südwestdeutsche Immobilien Anlage GmbH, welche Eigentümerin des Gebäudekomplexes Alfons-Müller-Platz 1/3 ist und die Durchführung des Verfahrens
beantragt hat.
Anlagen
- Geltungsbereich
- Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
- Entwurf Planzeichnung (verkleinert)
- Entwurf Begründung mit Umweltbericht
Die Fraktionen erhalten jeweils ein Exemplar des Entwurfs der Planzeichnung im Originalmaßstab 1:1000.