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Beschlussvorlage (Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1/58 B, Rathausumfeld hier: Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
46 kB
Datum
23.05.2017
Erstellt
08.05.17, 17:07
Aktualisiert
08.05.17, 17:07
Beschlussvorlage (Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1/58 B, Rathausumfeld
hier: Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1/58 B, Rathausumfeld
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hier: Offenlagebeschluss)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 90/2017 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung -60- Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1/58 B, Rathausumfeld hier: Offenlagebeschluss Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche -60- 19.04.2017 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 90/2017 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Judith Hawig 19.04.2017 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1/58 B, Rathausumfeld hier: Offenlagebeschluss Beschlussentwurf: 1. Die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs.1, 4 Abs. 1 BauGB (Liste A/B, Abwägungsvorschläge) wird zur Kenntnis genommen. 2. Die öffentliche Auslegung des in der Sitzung vorliegenden Entwurfs zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1/58 B gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen. Der in der Sitzung vorliegende Entwurf der gemäß §§ 2a, 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung (einschließlich Umweltbericht) wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 24.01.2017 die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1/58 B beschlossen. Der zugehörige Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling vom 08.02.2017 öffentlich bekannt gemacht worden. Die Bürgerinnen und Bürger hatten Gelegenheit, sich in der Zeit vom 08.02.2017 bis zum 10.03.2017 im Neuen Rathaus der Stadt Wesseling über das Bebauungsplanverfahren zu informieren und Stellungnahmen vorzubringen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit. 2. Lösung Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist keine schriftliche Stellungnahme aus der Bürgerschaft eingegangen. Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Im Rahmen der Beteiligung haben 7 Behörden/ Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1/58 B abgegeben. Die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie entsprechende Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Liste (Teil B) zu entnehmen. Die planungsrelevanten Inhalte der Stellungnahmen wurden entsprechend dieser Abwägungsvorschläge in den Entwurf für die Aufhebung des B-Plans und in die Entwürfe von Begründung und Umweltbericht aufgenommen. Es liegen umweltrelevante Stellungnahmen vor, die gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden. Verfahrensbeschlüsse Es wird vorgeschlagen, - die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB (Liste A/B, Abwägungsvorschläge) zur Kenntnis zu nehmen, - die öffentliche Auslegung des in der Sitzung vorliegenden Entwurf zur Aufhebung des BP Nr. 1/58 B gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen und den in der Sitzung vorliegenden Entwurf der gemäß §§ 2a, 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung (einschließlich Umweltbericht) zur Kenntnis zu nehmen. 3. Alternativen Als Alternative könnte der Bebauungsplan Nr. 1/58 B geändert oder durch einen neuen Bebauungsplan überplant werden. Der diesbezügliche Arbeitsaufwand wäre größer bzw. komplexer, als die Aufhebung des bestehenden Plans. 4. Finanzielle Auswirkungen Die Planungsunterlagen für das Aufhebungsverfahren werden vom Büro Zimmermann GmbH aus Köln erarbeitet. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt die SWIA Südwestdeutsche Immobilien Anlage GmbH, welche Eigentümerin des Gebäudekomplexes Alfons-Müller-Platz 1/3 ist und die Durchführung des Verfahrens beantragt hat. Anlagen - Geltungsbereich - Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden - Entwurf Planzeichnung (verkleinert) - Entwurf Begründung mit Umweltbericht Die Fraktionen erhalten jeweils ein Exemplar des Entwurfs der Planzeichnung im Originalmaßstab 1:1000.