Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Antrag_Bürgerbeteiligung bei Straßensanierungen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
97 kB
Datum
13.03.2013
Erstellt
01.03.13, 21:16
Aktualisiert
01.03.13, 21:16
Beschlussvorlage (Antrag_Bürgerbeteiligung bei Straßensanierungen) Beschlussvorlage (Antrag_Bürgerbeteiligung bei Straßensanierungen) Beschlussvorlage (Antrag_Bürgerbeteiligung bei Straßensanierungen)

öffnen download melden Dateigröße: 97 kB

Inhalt der Datei

Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN 33818 Leopoldshöhe Gemeinde Leopoldshöhe Bürgermeister Gerhard Schemmel Jürgen Hachmeister Drosselstr. 19 33818 Leopoldshöhe tel 05208 1727 Mobil 0160 96950471 E-Mail Juergen.Hachmeister@t-online.de Kirchweg 1 33818 Leopoldshöhe Antrag zum nächsten Straßen und Verkehrsausschuss StVA Sehr geehrte Herr Bürgermeister, hiermit beantragen wir zum nächsten StVA folgenden TOP: „Umfangreichere Bürgerbeteiligung bei Straßensanierungen" Der StVA möge den folgenden Ablauf beschließen. Als Anlage ist der im Juni 2011 verabschiedeten Beschluss beigefügt. Schematischer Ablauf einer Straßensanierung 1. Nach Festlegung der Maßnahmen im Investitionsplan erhalten die Eigentümer eine Mitteilung, dass ihre Straße voraussichtlich im Jahr xx zur Sanierung ansteht 2. Für das Jahr xx werden im Rahmen der HH-Beratungen Mittel bereitgestellt (hierbei muss die Notwendigkeit dargelegt werden) 3. Vor dem Beginn mit Vermessung, Auftragsvergabe etc. bekommen die Eigentümer und Anwohner eine Mitteilung, dass die Strasse demnächst saniert werden soll. Die möglichen Ausbauarten werden hierin kurz schriftlich* erläutert. Es wird zu einer Versammlung in den nächsten Wochen eingeladen. 4. 1. Bürgerversammlung. Hier werden die Notwendigkeit der Sanierung erklärt und die mögliche(n) Ausbauart(en), die für diese Straße in Frage kommen, erläutert (Entscheidung für Tempo 30/Tempo 7, bauliche Notwendigkeiten, Vor- und Nachteile Asphalt vs. Pflasterbauweise (technisch, finanziell),etc.). Dann wird ein Meinungsbild über den gewünschten Ausbau erstellt. 5. Das Ergebnis der Versammlung und eine Beschlussvorlage der Sanierungsmaßnahme wird im StVA beraten und der Beschluss zur Sanierung gefasst. Danach Vermessung, konkrete Voruntersuchungen zum Zustand der Straße (Annahmen reichen nicht aus!), Ausarbeitung der Planung. 6. Diese Planung wird sodann den Anliegern vorgestellt. 7. Die vollständige Planung (incl. Ergebnissen aus der 2. Bürgerversammlung) wird im Ausschuss zur Beschlussfassung vorgestellt. Die Vorstellung muss die Begründung für den gewählten Ausbau beinhalten (Darlegung der Ergebnisse aus den Voruntersuchungen). 8. Die Maßnahme wird umgesetzt. Detailanpassungen sind nach Absprache vor Ort noch möglich (größere Veränderungen müssten aber bereits in der 2. Bürgerversammlung besprochen werden, z.B. Komplettverlegung oder Entfallen einer Pflanzbucht). 9. Vorstellung des finalen Ausbaus im Ausschuss unter schriftlicher Darlegung der Änderungen gegenüber dem Planungsstand bei Beschluss (5.) und abschließender Beschluss nach Beendigung der Maßnahme *hierzu ist einmalig von der Verwaltung eine Vorlage zu erarbeiten, aus der die passenden Bausteine für die individuelle Straßensituation ausgewählt werden Begründung: Gerade vor dem Hintergrund der geplanten Erhöhung der KAG-Beträge halten wir es für zwingend notwendig, die BürgerInnen von Anfang an in den Prozess der Straßensanierung mit einzubeziehen. Der vermeintliche Mehraufwand wird durch die höhere Akzeptanz kompensiert werden, da die Eigentümer bei dieser Vorgehensweise bereits frühzeitig informiert werden und vor der Planungsvergabe ihre Wünsche einbringen können. Deshalb erachten wir eine solche Vorgehensweise als wesentlich bürgerfreundlicher wie die bisherige. Mit freundlichem Gruß J.Hachmeister Fraktionssprecher B’90/Die Grünen Leopoldshöhe Anlage Beschluss vom 16.6.2011 Grundsatzbeschluss Straßenausbau in Leopoldshöhe Alle Fraktionen befürworten den Erhalt der bisherigen grundsätzlichen Ausbauarten der Tempo 7 und Tempo 30 Bereiche. Es wird jedoch angeregt, künftig bereits nach der Haushaltseinbringung die Bürger darauf hinzuweisen, dass wenn der Haushalt rechtskräftig wird, die Ausbaumaßnahmen umgesetzt werden. Darüber hinaus müssen die Bürger auch bereits im Vorfeld informiert werden, dass die Ausbaustandards festgelegt sind und im Rahmen der Anliegerbeteiligung lediglich kleinere Wünsche (z.Bsp. Pflanzbuchtenoder Laternenstandorte) berücksichtigt werden können. Es folgt eine kurze Diskussion über den Zeitpunkt der Bürgerbeteiligung (erst in den Ausschuss und dann zu den Bürgern, oder erst zu den Bürgern und dann in den Ausschuss). Die Verwaltung wird beauftragt, einen Grundsatzbeschluss über die 3 Straßenausbauarten zu verfassen sowie bereits bei den Haushaltsberatungen die Anlieger der betroffenen Straßen zu informieren. Ferner wird folgende Verfahrensweise festgelegt: 1. Die Verwaltung erstellt die Planung gem. des noch zu beschließenden Grundsatzbeschlusses für die 3 Straßenausbauarten. 2. Diese Planung wird sodann den Anliegern vorgestellt. 3. Die vollständige Planung (incl. erfolgter Anwohnerbeteiligung) wird im Ausschuss zur Beschlussfassung vorgestellt. - 12 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 2 Enthaltung(en) – Protokollnotiz: Zum Zeitpunkt der Haushaltsberatungen kann lediglich eine Information an die Eigentümer erfolgen, die auf den möglichen Ausbau der Straße hinweist. Erst nach Rechtskraft des Haushaltes ist die Verwaltung rechtlich in der Lage, Planungsaufträge zu erteilen, deren Ergebnis dann den Bürgern im Rahmen einer Anliegerinformationsveranstaltung vorgestellt werden kann.