Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
97 kB
Datum
13.03.2013
Erstellt
01.03.13, 21:16
Aktualisiert
01.03.13, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN 33818 Leopoldshöhe
Gemeinde Leopoldshöhe
Bürgermeister Gerhard Schemmel
Jürgen Hachmeister
Drosselstr. 19
33818 Leopoldshöhe
tel 05208 1727
Mobil 0160 96950471
E-Mail
Juergen.Hachmeister@t-online.de
Kirchweg 1
33818 Leopoldshöhe
Antrag zum nächsten Straßen und Verkehrsausschuss StVA
Sehr geehrte Herr Bürgermeister,
hiermit beantragen wir zum nächsten StVA folgenden TOP:
„Umfangreichere Bürgerbeteiligung bei Straßensanierungen"
Der StVA möge den folgenden Ablauf beschließen.
Als Anlage ist der im Juni 2011 verabschiedeten Beschluss beigefügt.
Schematischer Ablauf einer Straßensanierung
1. Nach Festlegung der Maßnahmen im Investitionsplan erhalten die Eigentümer eine
Mitteilung, dass ihre Straße voraussichtlich im Jahr xx zur Sanierung ansteht
2. Für das Jahr xx werden im Rahmen der HH-Beratungen Mittel bereitgestellt (hierbei
muss die Notwendigkeit dargelegt werden)
3. Vor dem Beginn mit Vermessung, Auftragsvergabe etc. bekommen die Eigentümer
und Anwohner eine Mitteilung, dass die Strasse demnächst saniert werden soll. Die
möglichen Ausbauarten werden hierin kurz schriftlich* erläutert. Es wird zu einer
Versammlung in den nächsten Wochen eingeladen.
4. 1. Bürgerversammlung. Hier werden die Notwendigkeit der Sanierung erklärt und
die mögliche(n) Ausbauart(en), die für diese Straße in Frage kommen, erläutert
(Entscheidung für Tempo 30/Tempo 7, bauliche Notwendigkeiten, Vor- und
Nachteile Asphalt vs. Pflasterbauweise (technisch, finanziell),etc.). Dann wird ein
Meinungsbild über den gewünschten Ausbau erstellt.
5. Das Ergebnis der Versammlung und eine Beschlussvorlage der
Sanierungsmaßnahme wird im StVA beraten und der Beschluss zur Sanierung
gefasst. Danach Vermessung, konkrete Voruntersuchungen zum Zustand der
Straße (Annahmen reichen nicht aus!), Ausarbeitung der Planung.
6. Diese Planung wird sodann den Anliegern vorgestellt.
7. Die vollständige Planung (incl. Ergebnissen aus der 2. Bürgerversammlung) wird im
Ausschuss zur Beschlussfassung vorgestellt. Die Vorstellung muss die Begründung
für den gewählten Ausbau beinhalten (Darlegung der Ergebnisse aus den
Voruntersuchungen).
8. Die Maßnahme wird umgesetzt. Detailanpassungen sind nach Absprache vor Ort
noch möglich (größere Veränderungen müssten aber bereits in der 2.
Bürgerversammlung besprochen werden, z.B. Komplettverlegung oder Entfallen
einer Pflanzbucht).
9. Vorstellung des finalen Ausbaus im Ausschuss unter schriftlicher Darlegung der
Änderungen gegenüber dem Planungsstand bei Beschluss (5.) und abschließender
Beschluss nach Beendigung der Maßnahme
*hierzu ist einmalig von der Verwaltung eine Vorlage zu erarbeiten, aus der die passenden
Bausteine für die individuelle Straßensituation ausgewählt werden
Begründung:
Gerade vor dem Hintergrund der geplanten Erhöhung der KAG-Beträge halten wir es für
zwingend notwendig, die BürgerInnen von Anfang an in den Prozess der
Straßensanierung mit einzubeziehen. Der vermeintliche Mehraufwand wird durch die
höhere Akzeptanz kompensiert werden, da die Eigentümer bei dieser Vorgehensweise
bereits frühzeitig informiert werden und vor der Planungsvergabe ihre Wünsche einbringen
können. Deshalb erachten wir eine solche Vorgehensweise als wesentlich
bürgerfreundlicher wie die bisherige.
Mit freundlichem Gruß
J.Hachmeister
Fraktionssprecher
B’90/Die Grünen Leopoldshöhe
Anlage
Beschluss vom 16.6.2011
Grundsatzbeschluss Straßenausbau in Leopoldshöhe
Alle Fraktionen befürworten den Erhalt der bisherigen grundsätzlichen Ausbauarten der Tempo 7 und Tempo
30 Bereiche. Es wird jedoch angeregt, künftig bereits nach der Haushaltseinbringung die Bürger darauf
hinzuweisen, dass wenn der Haushalt rechtskräftig wird, die Ausbaumaßnahmen umgesetzt werden.
Darüber hinaus müssen die Bürger auch bereits im Vorfeld informiert werden, dass die Ausbaustandards
festgelegt sind und im Rahmen der Anliegerbeteiligung lediglich kleinere Wünsche (z.Bsp. Pflanzbuchtenoder Laternenstandorte) berücksichtigt werden können. Es folgt eine kurze Diskussion über den Zeitpunkt
der Bürgerbeteiligung (erst in den Ausschuss und dann zu den Bürgern, oder erst zu den Bürgern und dann
in den Ausschuss).
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Grundsatzbeschluss über die 3 Straßenausbauarten zu verfassen
sowie bereits bei den Haushaltsberatungen die Anlieger der betroffenen Straßen zu informieren. Ferner wird
folgende Verfahrensweise festgelegt:
1. Die Verwaltung erstellt die Planung gem. des noch zu beschließenden Grundsatzbeschlusses für die 3
Straßenausbauarten.
2. Diese Planung wird sodann den Anliegern vorgestellt. 3. Die vollständige Planung (incl. erfolgter
Anwohnerbeteiligung) wird im Ausschuss zur Beschlussfassung vorgestellt.
- 12 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 2 Enthaltung(en) –
Protokollnotiz: Zum Zeitpunkt der Haushaltsberatungen kann lediglich eine Information an die Eigentümer
erfolgen, die auf den möglichen Ausbau der Straße hinweist. Erst nach Rechtskraft des Haushaltes ist die
Verwaltung rechtlich in der Lage, Planungsaufträge zu erteilen, deren Ergebnis dann den Bürgern im
Rahmen einer Anliegerinformationsveranstaltung vorgestellt werden kann.