Daten
Kommune
Kall
Größe
11 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
151/2007
04.09.2007
Federführung: Fachbereich I
An den Ausschuss für
Jugend, Schule, Soziales,
Kultur und Sport
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Herr Heller
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 7
Eintragung eines Bodendenkmals in die Denkmalliste der Gemeinde Kall
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beschließt, das Bodendenkmal Römerstraße, Köln-Trier, gelegen in Gemarkung Keldenich, Flur 6, Flurstücke 115 und
116 (Teilbereiche), in die Denkmalliste der Gemeinde Kall einzutragen.
Sachdarstellung:
Das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege (RAB) hat mit Schreiben vom 20.12.2005
und mit Schreiben vom 26.03.2007 die Eintragung des Bodendenkmals Römerstraße, KölnTrier, in die Denkmalliste der Gemeinde Kall beantragt.
Seitens der Gemeinde Kall wurde nach Prüfung des Antrages festgestellt, dass außer den
aufgeführten Flurstücken noch das Flurstück 115 zumindest teilweise betroffen ist und hat
dies dem RAB mit Schreiben vom 28.12.2005 mitgeteilt. Die Gemeinde Kall hat dann am
9.03.2007 nochmals um Prüfung der Sachlage und Korrektur des Antrages und des
Denkmalblattes gebeten. Das korrigierte Denkmalblatt nebst Kartierung lag am 2. April 2007
vor, so dass mit Schreiben vom 24.04.2007 die Eigentümer nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz NW angehört wurden.
Ein Eigentümer hat seine „Forderungen bzw. Bedenken“ vorgetragen, die dem RAB zur
Stellungnahme vorgelegt wurden. Es wurde festgestellt, dass diese für die Eintragung selbst
jedoch weder entscheidungs- noch rechtserheblich sind. Etwaige Einschränkungen durch
die Eintragung sind, wie bei den anderen Eintragungsverfahren auch, im Rahmen des § 9
DSchG NW zu klären. Dem betreffenden Eigentümer wurde dies am 29.06.2007 mitgeteilt,
worauf keine weiteren Bedenken vorgetragen wurden.
Die aktualisierte Denkmalbeschreibung ist als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung schlägt vor, das Bodendenkmal Römerstraße, Köln-Trier, in die Denkmalliste der Gemeinde Kall einzutragen.