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Beschlussvorlage (:gesamtperspektive Wesseling, Neugestaltung Bahnhofsumfeld Bauabschnitt BA 1 „Neugestaltung des Bahnhofsplatzes mit oberirdischer Querung der L 300 Konrad-Adenauer-Straße und Einkürzung/Umgestaltung des Fußgängertunnels“ hier: - Vorstellung der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 HOAI) und Beschluss über die Ausführungsplanung für den Bauabschnitt BA 1 - Beschluss über die Ausführung des Bauvorhabens BA 1 )

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
285 kB
Datum
28.06.2017
Erstellt
08.05.17, 17:07
Aktualisiert
08.05.17, 17:07

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 89/2017 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung - 66 - Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Bau- und Vergabeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) :gesamtperspektive Wesseling, Neugestaltung Bahnhofsumfeld Bauabschnitt BA 1 „Neugestaltung des Bahnhofsplatzes mit oberirdischer Querung der L 300 Konrad-Adenauer-Straße und Einkürzung/Umgestaltung des Fußgängertunnels“ hier: - Vorstellung der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 HOAI) und Beschluss über die Ausführungsplanung für den Bauabschnitt BA 1 - Beschluss über die Ausführung des Bauvorhabens BA 1 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum - 66 02.05.2017 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 89/2017 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Ursula Schneider 02.05.2017 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Bau- und Vergabeausschuss Betreff: :gesamtperspektive Wesseling, Neugestaltung Bahnhofsumfeld Bauabschnitt BA 1 „Neugestaltung des Bahnhofsplatzes mit oberirdischer Querung der L 300 Konrad-Adenauer-Straße und Einkürzung/Umgestaltung des Fußgängertunnels“ hier: - Vorstellung der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 HOAI) und Beschluss über die Ausführungsplanung für den Bauabschnitt BA 1 - Beschluss über die Ausführung des Bauvorhabens BA 1 Beschlussentwurf: 1. Der vorliegenden Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 HOAI) für den Bauabschnitt BA 1 der Büros reicher haase associierte GmbH/Franz Fischer Ingenieurbüro GmbH und Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH wird zugestimmt. 2. Den auf die Ausführung des Bauvorhabens BA 1 „Neugestaltung des Bahnhofsplatzes mit oberirdischer Querung der L 300 Konrad-Adenauer-Straße und Einkürzung/Umgestaltung des Fußgängertunnels“ ausgerichteten weiteren Planungen und Maßnahmen wird zugestimmt. 3. Die in Punkt 2.1.1 dargestellten, grundsätzlichen Gestaltungsvorschläge für den Fußgängertunnel, die neuen Zugänge und die oberirdischen Frei- und Verkehrsflächen werden gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren, in Punkt 2.1.2 benannten Gestaltungsthemen mit den beteiligten Büros konkreter auszuarbeiten und zu visualisieren. Die Ergebnisse werden dem ASU im Vorfeld der Ausschreibung der Baumaßnahme zur Diskussion und Entscheidung vorgelegt. Sachdarstellung: 1. Problem Die Stadt Wesseling beabsichtigt, die :gesamtperspektive mit den Projektbereichen „Neugestaltung Bahnhofsumfeld und Innenstadt“ in den Jahren 2017 ff im Rahmen des Bund-Länder-Programmes „Aktive Stadtund Ortsteilzentren“ fortzusetzen und damit dem hohen Handlungsbedarf zur Aufwertung und Stärkung der Wesselinger Innenstadt Rechnung zu tragen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz und der Rat der Stadt Wesseling haben in mehreren Sitzungen von April bis Juni 2016 die Entwurfsplanungen (Leistungsphase 3 HOAI) für die verschiedenen Teilprojekte zur Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes und der Innenstadt beschlossen (BA 1, 2b und 3 Bahnhofsumfeld Vorlage 78/2016, BA 2a Bahnhofsgebäude Vorlagen 72/2016 und 112/2016, BA 3 Innenstadt Vorlage 50/2016). Die Verwaltung wurde mit den vorgenannten Beschlussvorlagen beauftragt, die notwendigen Förderanträge für die Stadterneuerungsprogramme (STEP) 2017 ff bei der Bezirksregierung (BR) Köln einzureichen. Dementsprechend hat die Stadt Wesseling im Juli 2016 den Gesamtantrag für alle Projekte der :gesamtperspektive 2.0 (Neugestaltung Bahnhofsumfeld und Innenstadt, Verfügungsfonds) für die STEP 2017-2021 eingereicht, um das angestrebte „Gesamttestat“ zu erhalten. Weiterhin sollte der Einzelförderantrag für den BA 1 „Neugestaltung des Bahnhofsplatzes mit oberirdischer Querung der L 300 Konrad-Adenauer-Straße und Einkürzung/Umgestaltung des Fußgängertunnels“ sowie den Verfügungsfonds bis 1. Juni 2017 bei der BR Köln eingereicht werden. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Planungsaufträge zur Erarbeitung der dafür notwendigen Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 HOAI) für den BA 1 an die Büros reicher haase associierte GmbH (rha) und Schüßler-Plan (SPI) zu vergeben (Vorlagen 125/2016 und 226/2016 Büro rha, Vorlagen 128/2016 und 228/2016 Büro SPI). Die Aufträge wurden im November 2016 vergeben; die Planungsleistungen wurden zwischenzeitlich erarbeitet und sind Gegenstand dieser Beschlussvorlage. Im Rahmen eines Spitzengespräches zwischen Vertretern der BR Köln (Dezernate 35 und 25, Städtebaubzw. Nahmobilitätsförderung), des Nahverkehrs Rheinland (ÖPNV-Investitionsförderung) und der Stadt Wesseling im Oktober 2016 wurde seitens der BR Köln erläutert, dass die Städtebauförderung auf Grund des Nachrangigkeitsprinzips keine Maßnahmen fördern dürfe, die Gegenstand anderer Förderprogramme sind bzw. sein könnten. Es wurde festgestellt, dass Teilmaßnahmen der Bauabschnitte BA 1-3 zur Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes grundsätzlich nach der Förderrichtlinie Nahmobilität und dem § 12 ÖPNVInvestitionsgesetz NRW förderfähig wären. Im Ergebnis des Spitzengespräches wurde abgestimmt, dass die Stadt Wesseling folgende Förderanträge für die Bauabschnitte BA 1-3 Bahnhofsumfeld einreichen soll:   Nahverkehr Rheinland: Anmeldungen der Teilmaßnahmen des BA 1 „Barrierefreie Zugänge zur Personenunterführung“ und der BA 2b/3 „Umbau bzw. Neubau von barrierefreien Haltestellen im Verknüpfungspunkt Bus-Stadtbahn“; Einreichung der Anmeldungen bis 31. März 2017 (bei Aufnahme in das Förderprogramm Nachreichung der Förderanträge im Juni/Juli 2017); BR Köln, Dezernat 25 Nahmobilitätsförderung: Förderantrag nach der FöRi Nahmobilität für die Errichtung von Fahrradabstellanlagen (BA 1/3) im Bahnhofsumfeld, Einreichung bis 1. Juni 2017. Im Nachgang zum vorgenannten Spitzengespräch wurde der Stadt Wesseling Anfang Dezember 2016 mitgeteilt, dass der Einzelförderantrag für den BA 1 „Neugestaltung des Bahnhofsplatzes mit oberirdischer Querung der L 300 Konrad-Adenauer-Straße und Einkürzung/Umgestaltung des Fußgängertunnels“ und den Verfügungsfonds nicht wie besprochen, zum 1. Juni 2017, sondern bereits zum 31. Dezember 2016 eingereicht werden müsse, wenn die Stadt Wesseling in das STEP 2017 aufgenommen werden und Fördermittel im Jahr 2017 erhalten wolle. Der Einzelförderantrag für den BA 1/Verfügungsfonds für das STEP 2017 wurde sehr kurzfristig, auf Basis der Entwurfsplanung, am 27. Dezember 2016 bei der BR Köln abgegeben. Der Förderantrag nach der FöRi Nahmobilität wurde am 8. Februar 2017 bei der BR Köln, Dezernat 25, eingereicht. Die Anmeldungen für die Teilmaßnahmen der BA 1 und BA 2b/3 nach § 12 ÖPNV-Investitionsgesetz NRW wurden am 27. März 2017 beim Nahverkehr Rheinland abgegeben. Vorbehaltlich der Beschlussfassung des ASU und des BuV über die vorliegende Ausführungsplanung für den BA 1 „Neugestaltung des Bahnhofsplatzes mit oberirdischer Querung der L 300 Konrad-AdenauerStraße und Einkürzung/Umgestaltung des Fußgängertunnels“ werden die vollständigen Planungsunterlagen einschließlich Beschlussfassung (Vorlage 89/2017 und Niederschrift) für den BA 1 an die verschiedenen Bewilligungsbehörden nachgereicht. Hinsichtlich detaillierter Erläuterungen zum Umfang der verschiedenen Anträge nach Städtebau-, Nahmobilitäts- und ÖPNV-Investitionsförderung sowie den Stand der Antragsprüfungen wird auf Punkt 4 verwiesen. 2. Lösung Der Bauabschnitt BA 1 „Neugestaltung des Bahnhofsplatzes mit oberirdischer Querung der L 300 KonradAdenauer-Straße und Einkürzung/Umgestaltung des Fußgängertunnels“ gliedert sich auf Grund der Komplexität und Art der Aufgabenstellung in die   Technische Ausführungsplanung für die Einkürzung des Fußgängertunnels und die neuen Zugänge/ Rampen sowie für die unterirdische Umgestaltung des verbleibenden Fußgängertunnels und die Ausführungsplanung für die oberirdischen Freiflächen und Verkehrsanlagen. Der Bauabschnitt BA 1 wird von den Planungsbüros reicher haase associierte (rha) und Schüßler-Plan gemeinsam mit der Stadt Wesseling bearbeitet, da die Planungen räumlich und inhaltlich eng miteinander verflochten sind und einer intensiven planerischen Abstimmung und Koordination bedürfen. Das Büro rha hat für die Ausführungsplanung der Verkehrsanlagen die Franz Fischer Ingenieurbüro GmbH (Fischer) hinzugezogen, das bereits die Ausführungsplanung und die Baumaßnahmen zur Neugestaltung der Fußgängerzonen Bahnhofstraße/Flach-Fengler-Straße bearbeitet hat. Wie vorab erläutert, hat der ASU in seiner Sitzung im Juni 2016 die Entwurfsplanung für den BA 1 „Neugestaltung des Bahnhofsplatzes mit oberirdischer Querung der L 300 Konrad-Adenauer-Straße und Einkürzung/Umgestaltung des Fußgängertunnels“ beschlossen (Vorlage 78/2016). Bestandteil der Beschlussfassung war zudem die Festlegung der Variante B 5 für die künftige Bauablaufplanung. Zwischenzeitlich wurde die Ausführungsplanung (LP 5) für den Bauabschnitt BA 1 von den Planungsbüros rha/Fischer und SPI fertig gestellt. Die Ergebnisse der technischen Fachgutachten (Baugrund, Wasserhaltung, Statik, Brandschutz, vgl. Erläuterungsbericht SPI) und der Abstimmungen mit den jeweiligen Leitungsträgern wurden sachgerecht in die vorliegende Ausführungsplanung eingearbeitet. Die Ausführungsplanung wurde seitens der Stadt Wesseling als Bauherrin der Maßnahme geprüft und freigegeben. 2.1 Ausführungsplanung für den Bauabschnitt BA 1 Die Beschlussvorlage 89/2017 für den BA 1 beinhaltet sowohl die Ausführungsplanung für die technische Planung des Büros SPI (Einkürzung Tunnel, Rückbau und Neubau Zugänge/Rampen, Umgestaltung des verbleibenden Tunnels) als auch für die oberirdische Neugestaltung der Freiflächen und Verkehrsanlagen (Büros rha/Fischer, vgl. Anlagen). Das grundsätzliche Planungskonzept aus der Entwurfsplanung (LP 3, Vorlage 78/2016) für den Bauabschnitt BA 1 ist beibehalten worden. Mit der vorliegenden Ausführungsplanung wurden alle technisch-konstruktiven Planungen konkretisiert und die ausführungsreife Planung für die Gesamtmaßnahme erarbeitet. Hinsichtlich der detaillierten Planungsinhalte wird auf die beigefügten Planungsunterlagen der Büros rha/Fischer und SPI verwiesen (vgl. Anlagen). Die Ausführungsplanung wird in den Sitzungen der Fachausschüsse durch die Planungsbüros vorgestellt. In Anbetracht der zentralen innerstädtischen Lage und Ausstrahlung des Bahnhofsplatzes und des Fußgängertunnels kommen dem künftigen Erscheinungsbild und der städtebaulich-architektonischen Gestaltung der Bauten und Freiräume eine enorme Bedeutung zu. Neben der funktionalen, normgerechten und benutzerfreundlichen Ausführung der Baumaßnahme werden qualitativ hohe Anforderungen an die zeitgemäße und hochwertige Gestaltung der oberirdischen Freiräume, der neuen Zugänge zum Tunnel und der verbleibenden Fußgängerunterführung selbst gestellt. Zu den verschiedenen Gestaltungsthemen werden zum einen grundsätzliche Gestaltungsvorschläge getroffen, die Bestandteil der Ausführungsplanung und der vorliegenden Beschlussfassung sind (Punkt 2.1.1). Zum anderen werden für einzelne Gestaltungsthemen konzeptionelle Vorschläge zur Diskussion gestellt; diese Vorschläge sind jedoch nicht Bestandteil der Beschlussfassung, sondern sollen im Weiteren diskutiert und konkretisiert werden (Punkt 2.1.2). 2.1.1 Grundsätzliche Gestaltungsvorschläge Die Ausführungsplanung umfasst grundsätzliche Vorschläge für die Gestaltung wesentlicher Bauteile und Freiräume. Dies betrifft z.B. die Materialwahl und Formate für den Fußgängertunnel (Boden, Wände, Decke), die Ausführung der Zugänge zum Fußgängertunnel (Materialwahl Rampen, Treppen; Geländer Rolltreppen, Rampen, oberirdische Einfassung zum Bahnhofsplatz) und die Ausführung der Verkehrsanlagen und Freiflächen (Bahnhofsplatz/L 300/Bahnhofstraße). Wie vorab erläutert, sind diese Grundsatzvorschläge Bestandteil der Beschlussfassung über die Vorlage 89/2017. Die Grundsatzvorschläge sind in den beigefügten Plänen und Erläuterungsberichten ausführlich dargestellt und werden nachfolgend kurz zusammengefasst. Fußgängertunnel Boden: Für den Bodenbelag sind Bodenfliesen im Format 45/90 oder 30/60 im Halbversatz in der erforderlichen Rutschfestigkeitsklasse R 11 vorgesehen. Die Farbe der Bodenfliesen wird auf die Farbgebung der Wände abgestimmt. Es werden taktile Elemente im Bodenbelag vorgesehen, die die wichtigsten Wegeverbindungen innerhalb des Fußgängertunnels für Personen mit Seheinschränkungen verdeutlichen und Orientierung bieten (vgl. Grundrisspläne Büro SPI). Wände: Die Wandverkleidung im Fußgängertunnel ist mit großformatigen keramischen Platten (Format 60/90) mit glatter Oberfläche vorgesehen; die Wandverkleidung ist mit einem Graffitischutz versehen, die Befestigung wird als nicht sichtbar ausgeführt. Als Abschluss zum Tunnelboden wird ein robuster Sockel (15 cm Edelstahlblech) vorgesehen, der als Stoßschutz und Schutz bei Reinigungsarbeiten dient. In die Wandverkleidungen sollen plangleich (d.h. in die Wand eingelassen) gut gestaltete Vitrinenelemente integriert werden, die für Werbezwecke von Organisationen, Vereinen und Unternehmen genutzt werden können. Die konkrete Gestaltung wird auf die Farbgebung der Wände abgestimmt; die Vitrinen sollen zur optischen Gliederung und Gestaltung der Tunnelwände beitragen (vgl. Punkt 2.1.2). Die Integration von Beleuchtungsbändern (LED-Beleuchtung) wird geprüft. Decke: Die Tunneldecke wird als abgehängte Decke in verzinktem Stahlblech (mit Pulverbeschichtung) ausgeführt, um u.a. notwendige Installationen (Beleuchtung/Stromversorgung Kiosk/Akustikvlies für den Schallschutz) unterzubringen. In die Decke werden Beleuchtungsbänder (LED-Beleuchtung) integriert; die konkrete Ausführung (einschließlich Beleuchtungskonzept) und Farbwahl der Deckenverkleidung wird auf die Farbgebung der Wände und Bodenfliesen abgestimmt (vgl. Punkt 2.1.2). Kiosk: Der Kiosk, der im Fußgängertunnel an einem neuen Standort vorgesehen ist, soll mit seiner organischen Form und hochwertigen Ausführung einen zusätzlichen Blickfang schaffen und zur Gliederung und Gestaltung des verbleibenden Fußgängertunnels beitragen. Vorgesehen ist eine metallisch strukturierte Hülle mit hohem Glasanteil sowie ein Beleuchtungskonzept, das den Kiosk insbesondere in den Abend- und Nachtstunden optisch hervorhebt und zur zusätzlichen Belichtung beiträgt. Barrierefreie Rampenanlage Bahnhofsplatz/Treppen/Rolltreppen Boden Rampe/Treppen: Der Bodenbelag der neuen Zugangsrampe am Bahnhofsplatz wird mit Beton-FT-Platten (45/200) im erforderlichen Neigungswinkel entsprechend DIN 18040 ausgeführt, für die Treppen werden Betonwinkelstufen mit Beschichtung und Kontraststreifen vorgesehen. Die Farbgebung der Treppenstufen und der Rampe werden auf die Farbgebung des Tunnelbodens und der oberirdischen Pflasterflächen abgestimmt. Rolltreppen: Aus gestalterischen Gründen wird bei den neuen Rolltreppen am Bahnhofsplatz und an der Flach-FenglerStraße auf geschlossene Trennwände zwischen Fahrtreppen und festen Treppen verzichtet. Es werden Glaswände aus Sicherheitsglas für die Rolltreppen vorgesehen, die zum einen vandalismussicher sind und zum anderen eine optimalere Einsehbarkeit der Verkehrsräume ermöglichen. Geländer Rampe/Einfassung zum Bahnhofsplatz: Die notwendigen Geländer an der Rampe sowie an den Einfassungswänden zum Bahnhofsplatz und anderen öffentlichen Platz-/Straßenräumen werden als Edelstahlgeländer mit Überkletterungsschutz ausgeführt (Flachstahl, mit Handlauf, Höhe 1,10 m). Im Bereich der begrünten Böschungen werden Brüstungen aus VSG-Glas vorgesehen (vgl. Schnitte SPI). Die notwendigen Handläufe der neuen Rampen werden in Edelstahl ausgeführt und auf den jeweiligen Stützmauern vorgesehen. Wände Rampenanlagen/Treppen: Die Wände der offenen Treppenanlagen werden im gleichen Material und Farbton ausgeführt wie die Wände des Fußgängertunnels, damit ein homogen gestaltetes Erscheinungsbild entsteht. Die Wände der neuen Rampenanlagen werden grundsätzlich als Betonoberfläche mit einer Beschichtung (Graffitischutz) ausgeführt, optional mit einer Farblasur. Die Gestaltung der niedrigen, rampenbegleitenden Wände mit einer Farblasur, die auf die Gestaltung der sonstigen Bauteile abgestimmt wird, erscheint sinnvoll. Eine besondere städtebauliche und gestalterische Bedeutung ist jedoch den beiden statisch bedingten, hohen Wänden beizumessen, die an der neuen Rampe am Bahnhofsplatz entstehen (vgl. Grundrisse/Schnitte SPI). Parallel zur Gleistrasse/Konrad-Adenauer-Straße wird eine ca. 4,75 m (am Tiefpunkt) bis ca. 3,6 m (Eckpunkt) hohe, ca. 25 m lange Stützwand errichtet; parallel zum Park+Ride-Parkplatz wird eine ca. 16 m lange Stützwand vorgesehen, die sich von ca. 3,6 m Höhe bis zu ca. 1,1 m (Gehwegniveau) abstuft und durch eine begrünte Böschung gegliedert wird. Auf Grund der exponierten Lage und Sichtbarkeit insbesondere der „bahnparallelen“ Wand, die von Passanten aus der Bahnhofstraße und vom Bahnhofsplatz in der direkten Sichtachse wahrgenommen wird, besteht das Erfordernis - und auch die Chance - zu einer städtebaulich hochwertigen Gestaltung dieser prägnanten Wandfläche, z.B. als eine „Kunstwand“. Zum einen soll durch eine bewusste Wandgestaltung Vandalismusschäden und „wilde“ Graffiti vermieden werden; zum anderen kann die Wandfläche mit einer geeigneten Verkleidung ausgestattet und somit für eine künstlerische Gestaltung zur Verfügung gestellt werden. Die Anbringung von großformatigen Werbeplakattafeln oder „wilde“ Plakatierungen soll durch eine inszenierte Gestaltung der Wandfläche vermieden werden. Die vorab dargestellte, grundsätzliche Zielsetzung zur Gestaltung der Wand als „Kunstwand“ soll Bestandteil der Beschlussfassung über die Vorlage 89/2017 sein. Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise zur Ausgestaltung einer „Kunstwand“ wird auf Punkt 2.1.2 verwiesen; hierzu sollen Vorschläge von Seiten der Verwaltung und der Büros erarbeitet werden. Oberirdische öffentliche Frei- und Verkehrsflächen Zum Anschluss der im Bauabschnitt BA 1 herzustellenden öffentlichen Flächen an die neu gestalteten Fußgängerzonen bzw. an die Konrad-Adenauer-Straße werden die bereits in den Fußgängerzonen verwendeten Gestaltungsprinzipien und Materialien übernommen (vgl. Lagepläne/Erläuterungsberichte rha/Fischer/SPI). Zur Ausführung der geplanten oberirdischen Querung der Konrad-Adenauer-Straße wurde mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW abgestimmt, dass die derzeitige Fahrbahn in ihrer Höhenlage und als Asphaltfahrbahn beibehalten wird; die Querungsstelle soll in ihrer Breite möglichst auf das Minimum reduziert und mit einer Lichtsignalanlage sowie taktilen Elementen ausgestattet werden. Derzeit werden Details der Lichtsignalanlage (signaltechnische Einbindung der geplanten LSA in die vorhandene Steuerung der LSA Dreilindenstraße/Gartenstraße zur Gewährleistung der optimalen Leistungsfähigkeit und Sicherheit) mit dem Landesbetrieb Strassen.NRW abgestimmt. Die Gestaltung der neuen Grünflächen am Bahnhofsplatz, die durch die Beseitigung der Zugänge zum Fußgängertunnel vom Bahnhofsgebäude aus entstehen, ist durch die Anlage von raumwirksamen Baumpflanzungen sowie von Rasenflächen mit Pflasterbändern und dazwischen eingestreuten Sitzbänken, vorgesehen (vgl. Pläne rha/SPI). Hierdurch werden gut gestaltete öffentliche Grünflächen im Bahnhofsumfeld geschaffen, die als Übergang zum Bahnhofsgebäude (geplanter BA 2a Bürgerbahnhof) und als Aufenthaltsbereiche für Besucher der Innenstadt bzw. für Bus- und Bahnkunden genutzt werden können. Es wird vorgeschlagen, die in Punkt 2.1.1 enthaltenen grundsätzlichen Gestaltungsvorschläge als Bestandteil der Ausführungsplanung zu billigen. 2.1.2 Weitere Gestaltungsthemen Um die angestrebte hochwertige und zeitgemäße Gestaltung des verbleibenden Fußgängertunnels und der neuen Zugänge, insbesondere von der Bahnhofstraße und Konrad-Adenauer-Straße aus, zu erreichen, wird die detaillierte Ausarbeitung weiterer wesentlicher Gestaltungsthemen notwendig, die noch nicht im Rahmen der vorliegenden Ausführungsplanung (LP 5) zu leisten war. Als wesentliche Gestaltungsthemen sind aus Sicht der Verwaltung und der planenden Büros zu nennen:  Die Entwicklung einer anspruchsvollen und abgestimmten Farbkonzeption für den Fußgängertunnel, insbesondere für die gestaltungsprägenden großen Wand-, Decken- und Bodenflächen. Als Diskussionsgrundlage ist in den Plänen des Büros SPI (vgl. Schnitte) eine Farbkonzeption in Blautönen enthalten, die als Reminiszenz an den Rhein zu verstehen ist und zum Farbspektrum der eher ruhigen Farbtöne gehört. Abgestimmt darauf wird für die Boden- und Deckengestaltung eine heller Farbton gesehen. Vorstellbar und Gegenstand weiterer Diskussionen und Visualisierungen können auch andere Farbvorschläge bzw. Überlegungen zu Farbverläufen, verschiedene Abstufungen eines Farbtones, Farbkombinationen etc. sein. Der in Punkt 2.1.1 dargestellte Vorschlag, in die Wandverkleidung gut gestaltete Vitrinenelemente zu integrieren, bedarf ebenfalls einer Konkretisierung zur Gestaltung der Rahmen für die Vitrinen, der Art der Anbringung und Nutzung, der geeigneten Größen (z.B. Formate der Wandverkleidung, vereinzelt wandhoch) und Anordnung der Vitrinen. Die Gestaltung ist auf die Farbgebung der Wände abzustimmen; die Vitrinen sollen zur optischen Gliederung der Tunnelwände beitragen. Es wird vorgeschlagen, dass die Verwaltung mit den Büros Farbkonzepte für die gestaltprägenden Wand-, Decken- und Bodenflächen sowie Vorschläge für die vorgenannte Ausgestaltung von Vitrinen erarbeitet und visualisiert bzw. entsprechende Farb- und Materialmuster einholt.  Die Erarbeitung einer hochwertigen und funktional optimalen Beleuchtungskonzeption für den neu gestalteten Fußgängertunnel und die neuen Zugänge. Als Diskussionsgrundlage ist im Erläuterungsbericht des Büros SPI (vgl. Schnitte) der Vorschlag zur Integration von linearen Beleuchtungsbändern in die Deckenverkleidung enthalten, um den Fußgängertunnel möglichst hell und gleichmäßig auszuleuchten. Grundsätzlich wird eine Ausstattung mit LEDBeleuchtung vorausgesetzt. Die Erarbeitung eines hochwertigen Beleuchtungskonzeptes, ggf. unter Heranziehung eines Lichtplaners, ist aus Sicht der Verwaltung aus funktionalen und gestalterischen Gründen notwendig. Wesentlich ist die optimale Beleuchtung des Tunnels und der Zugangsrampen/-treppen, um eine verkehrssichere Benutzbarkeit zu gewährleisten. Insbesondere die unterirdische Fußgängerebene (u.a. Zugangsbereich der öffentlichen Toilettenanlage) ist optimal zu beleuchten, um Vandalismus und die Entstehung subjektiver Angsträume zu vermeiden. Mit einer modernen Lichtkonzeption kann eine städtebaulich hochwertige Gestaltung erreicht werden; z.B. mit Lichtbändern, Lichtpunkten zur Akzentuierung wichtiger Bereiche (z.B. Kiosk), zur Gliederung der Wand-/Deckenflächen oder zur Betonung der Wegeführung (z.B. Rampen). Es wird vorgeschlagen, dass die Verwaltung mit den Büros (ggf. einem Lichtplaner) Vorschläge für ein Beleuchtungskonzept erarbeitet und visualisiert bzw. entsprechende Muster einholt.  Wie in Punkt 2.1.1 ausgeführt, besteht für die prägnante Wandfläche am Bahnhofsplatz auf Grund der prominenten Lage und Sichtbarkeit das Erfordernis - und auch die Chance - zu einer städtebaulich hochwertigen Gestaltung, z.B. als eine „Kunstwand“. Aus Sicht der Verwaltung ist die Ausführung der Wandfläche mit einer geeigneten Verkleidung sinnvoll, um diesen prominenten innerstädtischen Standort für hochwertige künstlerische Inszenierungen nutzen zu können. Vorstellbar wäre z.B. die Durchführung von Wettbewerben oder Kunstworkshops mit namhaften bzw. „professionellen“ Künstlern/Kunststudenten/Kunstvereinen (z.B. StreetArt, Graffitikunst), um hohe Qualitäten für die Ausgestaltung der „Kunstwand“ zu erhalten. Es wird vorgeschlagen, dass die Verwaltung mit den Büros (ggf. lokalen Künstlern/Kunstvereinen) Vorschläge für die weitere Vorgehensweise zur Ausgestaltung einer „Kunstwand“ erarbeitet. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren, in Punkt 2.1.2 benannten Gestaltungsthemen mit den beteiligten Büros konkreter auszuarbeiten und zu visualisieren. Die Ergebnisse werden dem ASU im Vorfeld der Ausschreibung der Baumaßnahme zur Diskussion und Entscheidung vorgelegt. 2.2 Bauablaufplanung für den Bauabschnitt BA 1 Die vom ASU im Juni 2016 beschlossene Variante B 5 ermöglicht die weitestgehende Benutzung des Fußgängertunnels für Fußgänger und Radfahrer während der Bauphase (vgl. Erläuterungsbericht SPI). Geplant ist die Errichtung einer provisorischen Rampenanlage auf Seiten des Bahnhofs, so dass Passanten aus der Richtung Bahnhofstraße/Konrad-Adenauer-Straße den Fußgängertunnel (gesichert durch einen „Baustellentunnel im Tunnel“) bauzeitlich durchqueren bzw. den Mittelbahnsteig der Stadtbahnlinie S 16 erreichen können. Diese Benutzbarkeit wird für nicht mobilitätseingeschränkte Passanten ermöglicht, da die provisorische Rampe baubedingt nicht barrierefrei ausführbar ist (d.h. nicht die normgerechte Neigung von 6 %, sondern von ca. 13 % aufweisen wird). Aus Richtung Bahnhofstraße ist voraussichtlich von einer Durchgangssperre von ca. 16 Tagen auszugehen. Aus Richtung der Flach-Fengler-Straße ist von einer durchgehenden Benutzbarkeit des Zugangs für nicht mobilitätseingeschränkte Passanten auszugehen. Auf Grund der baubedingten Schließung der Rampe für ca. 6 Monate ist ein barrierefreier Zugang zu Tunnel und Mittelbahnsteig von der Flach-Fengler-Straße über diesen Zeitraum nicht möglich. Um die Erreichbarkeit der S 16 bzw. Durchgängigkeit der Innenstadtbereiche auch für mobilitätseingeschränkte Personen zu gewährleisten, sollen während der Bauphase Busersatzverkehre eingesetzt werden. Die konkrete Ausführung (z.B. Einsatz von Kleinbussen zu den Haltepunkten Wesseling-Nord/Süd für Bahnnutzer, Pendelverkehr) wird mit den Nahverkehrsträgern erarbeitet. Die 2016 ermittelten Kosten (ca. 166.600 € brutto) sind nach Aussage der BR Köln förderfähig und Gegenstand des eingereichten Städtebauförderantrags. 2.3 Weiteres Vorgehen zur baulichen Umsetzung der Baumaßnahme BA 1 Die Ausführungsplanung der Büros rha/Fischer und Schüßler-Plan ist wesentliche Grundlage für die Durchführung der komplexen Baumaßnahme, so dass Beschlüsse der Fachausschüsse über die Ausführungsplanung und die weitere Ausführung der Baumaßnahme BA 1 „Neugestaltung des Bahnhofsplatzes mit oberirdischer Querung der L 300 Konrad-Adenauer-Straße und Einkürzung/Umgestaltung des Fußgängertunnels“ erforderlich sind. Im Falle der positiven Beschlussfassung über die Vorlage 89/2017 sowie der zeitnahen Bewilligung der beantragten Fördermittel für den BA 1 sollen die Planungsbüros rha/Fischer und SPI mit den weiteren Leistungsphasen zur Umsetzung der Baumaßnahme BA 1 beauftragt werden. Als nächster Schritt wird die Beauftragung und Erarbeitung der LP 6 (Vorbereitung der Vergabe - Erstellung des Leistungsverzeichnisses und Ausschreibung der Baumaßnahme) notwendig. Für diese Auftragsvergaben müssen der Stadt Wesseling jedoch die Bewilligungsbescheide vorliegen bzw. ein sogenannter „förderunschädlicher Maßnahmebeginn“ durch die Förderbehörden genehmigt sein. Im Hinblick auf die geplante zeitnahe Umsetzung der Baumaßnahme BA 1 (Baubeginn Anfang 2018, kalkulierte Bauzeit etwa 16 Monate) und die voraussichtliche Erteilung der Bewilligungsbescheide im 3. Quartal 2017 wird vorgeschlagen, die Handlungsfähigkeit zur Beauftragung der Leistungsphasen (LP 6 ff) mit der Beschlussfassung über die Vorlage 89/2017 herbei zu führen. Wie erläutert, wird die Auftragsvergabe (LP 6) erst nach Vorliegen der vorgenannten Bewilligungsbescheide bzw. Genehmigungen erfolgen. Die Fachausschüsse werden regelmäßig über den Sachstand der Bewilligungen und Auftragsvergaben für die Baumaßnahme BA 1 informiert. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen 4.1 Gesamtkosten der Baumaßnahme BA 1 Die Gesamtkosten für die Planung und Realisierung des Bauabschnittes BA 1 „Neugestaltung des Bahnhofsplatzes mit oberirdischer Querung der L 300 Konrad-Adenauer-Straße und Einkürzung/Umgestaltung des Fußgängertunnels“ wurden durch Kostenberechnungen der Büros rha, SPI und der Verwaltung zur Entwurfsplanung (LP 3) für den BA 1 ermittelt (vgl. Vorlage 78/2016). Die Gesamtkosten (Baukosten, Planungs- und Baunebenkosten, Kosten für den Busersatzverkehr) für den Bauabschnitt BA 1 sind mit 7.605.591 € (brutto) zu beziffern. Entsprechend des im Juli 2016 eingereichten Gesamtantrags für die STEP 2017-2021 und des im Dezember 2016 abgegebenen Einzelförderantrages für den Bauabschnitt BA 1 „Neugestaltung des Bahnhofsplatzes mit oberirdischer Querung der L 300 Konrad-Adenauer-Straße und Einkürzung/Umgestaltung des Fußgängertunnels“ für das STEP 2017 wurden die Gesamtkosten in Höhe von 7.605.591 € (brutto) als zuwendungsfähige Kosten im Rahmen der Städtebauförderung zu Grunde gelegt. Entsprechend dem Antragsstand 2016 für den BA 1 (Städtebauförderung) ist die beantragte Zuwendung mit 6.084.473 € (80 % Förderung) und der Eigenanteil der Stadt Wesseling mit 1.521.118 € (20 %) zu beziffern. 4.2 Haushaltsplanung der Stadt Wesseling Die Gesamtkosten für den Bauabschnitt BA 1 in Höhe von 7.605.591 € (brutto) sind auf dem Investitionskonto M541-0062 0910402 „BA 1 Bahnhofsplatz/Einkürzung Fußgängertunnel“ in den Entwurf des Haushaltes 2017 und die mittelfristige Finanzplanung der Stadt Wesseling für die Jahre 2017/2018 eingestellt; die Mittel stehen nach dem Beschluss der Haushaltssatzung der Stadt Wesseling zur Verfügung. Entsprechend des in Punkt 4.1 dargestellten, kalkulierten Förderanteils von 80 % sind Einnahmen in Höhe von 6.084.473 € (Zuweisungen Städtebauförderung) in den Jahren 2017/2018 in den Haushaltsentwurf eingestellt. 4.3 Baumaßnahme BA 1 – Städtebauförderantrag und Förderanträge nach Nahmobilitäts- und ÖPNV-Investitionsförderung 4.3.1 Einzelantrag Städtebauförderung für den Bauabschnitt BA 1 (STEP 2017) Entsprechend den bisherigen Abstimmungen mit der BR Köln umfasst der Einzelförderantrag für den Bauabschnitt BA 1 die vorgenannten zuwendungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von 7.605.591 € (Eigenanteil der Stadt Wesseling 1.521.118 € (20 %), Förderanteil 6.084.473 € (80 %)). Wie in Punkt 1 erläutert, wurde im Rahmen eines Spitzengespräches (BR Köln, NVR, Stadt Wesseling) durch das Dezernat Städtebauförderung (Dez. 35) dargestellt, dass die Städtebauförderung auf Grund des Nachrangigkeitsprinzips keine Maßnahmen fördern dürfe, die Gegenstand anderer Förderprogramme sind bzw. sein können. Vor Bewilligung von Städtebaufördermitteln ist demnach verbindlich zu klären, ob bzw. welche Teilmaßnahmen des Bauabschnittes BA 1 durch die Nahmobilitäts- bzw. ÖPNV-Investitionsförderung in den geplanten Zeitschienen (2017-2019) zur Umsetzung der Baumaßnahme förderfähig wären bzw. tatsächlich bewilligt werden können (vgl. Punkte 4.3.2. und 4.3.3). Aktueller Sachstand der Städtebauförderung: Das Städtebauministerium des Landes NRW hat am 13. April 2017 das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2017 im Internet veröffentlicht. Der Förderantrag der Stadt Wesseling für den Bauabschnitt BA 1 „Neugestaltung des Bahnhofsplatzes mit oberirdischer Querung der L 300 Konrad-Adenauer-Straße und Einkürzung/ Umgestaltung des Fußgängertunnels“ wurde in das STEP 2017 aufgenommen ! Die Stadt Wesseling kann mit der Bewilligung von Städtebaufördermitteln für die Umsetzung des wichtigen Bauabschnittes BA 1 im 3. Quartal 2017 (voraussichtlich Juli/August 2017) rechnen; allerdings wurden nicht die beantragten Fördermittel in Höhe von 6.084.473 € eingeplant, sondern lediglich Fördermittel in Höhe von 3.796.000 €. Nach Rücksprache mit der BR Köln wurde mitgeteilt, dass der Stadt Wesseling, wie allen STEP-Kommunen, im Sinne des Nachrangigkeitsprinzips diejenigen Maßnahmekosten bei der Städtebauförderung abgezogen wurden, die Gegenstand anderer Förderprogramme sind bzw. sein können (vgl. Punkte 4.3.2 und 4.3.3). Im Vergleich zum beantragten Fördervolumen ist eine Differenz von 2.288.473 € Fördermitteln festzustellen. Nach erster Auswertung des aktuellen Sachstandes ist seitens der Verwaltung jedoch festzustellen, dass die BR Köln bei der Ermittlung der vorgenannten „ÖPNV-/Nahmobilitäts-Förderanteile“ versehentlich zu Ungunsten der Stadt Wesseling nicht nur die Förderanteile für den Bauabschnitt BA 1, sondern auch die Förderanteile für die Bauabschnitte BA 2b und BA 3 (die noch gar nicht beantragt wurden) angesetzt hat, so dass der Stadt Wesseling demzufolge etwa 358.000 € Fördermittel zuviel von der beantragten Städtebauförderung für den Bauabschnitt BA 1 abgezogen wurde. Bei korrektem Abzug nur der „ÖPNV-/Nahmobilitäts-Förderanteile“ für den Bauabschnitt BA 1 wäre eine Differenz von 1.930.473 € zum beantragten Fördervolumen festzustellen. Dieser wesentliche Sachverhalt muss aus Sicht der Stadt Wesseling kurzfristig mit der BR Köln geklärt werden; ggf. besteht die Möglichkeit, vor der im Juli/August 2017 avisierten Bewilligung der Städtebaufördermittel für den Bauabschnitt BA 1 die Berechnungsgrundlage zu verändern, um die laut STEP 2017 ermittelte Förderung von 3.796.000 € um die (aus Sicht Wesselings) versehentlich abgezogenen ca. 358.000 € auf die eigentliche Fördersumme von ca. 4.154.000 € zu erhöhen. Falls dies nicht möglich ist, könnte ggf. ein Nachtragsantrag für das STEP 2017 (oder das STEP 2018) in Frage kommen. Die Verwaltung wird kurzfristig einen Abstimmungstermin mit der BR Köln vereinbaren. Entsprechend der Abstimmungen des vorgenannten Spitzengespräches ist für die weitere Umsetzung des Bauabschnittes BA 1 wesentlich, dass die weiteren Förderanträge von den Bewilligungsbehörden (BR Köln, Dez. 25 und NVR Rheinland) positiv beschieden werden, um die reduzierten Städtebaufördermittel auch, wie besprochen, durch tatsächliche Bewilligungen ausgleichen bzw. weitestgehend kompensieren zu können. 4.3.2 Förderantrag nach der Förderrichtlinie Nahmobilität für den Bauabschnitt BA 1 Der Förderantrag nach der FöRi Nahmobilität wurde am 8. Februar 2017 bei der BR Köln, Dezernat 25, eingereicht; der Antrag umfasst die Errichtung einer Fahrradabstellanlage im BA 1, an der neuen Zugangsrampe zum Fußgängertunnel mit 18 Fahrradabstellplätzen. Der Förderantrag umfasst für den BA 1 Gesamtkosten von 11.936 € (brutto); der beantragte Förderanteil ist mit 9.549 € (80 %), der Eigenanteil der Stadt Wesseling ist mit 2.387 € (20 %) zu beziffern. Mit Schreiben vom 9. März 2017 hat die BR Köln (Dez. 25) der Stadt Wesseling mitgeteilt, dass die von der Stadt Wesseling beantragte Fahrradabstellanlage nicht nach der FöRi Nahmobilität förderfähig ist, da sie an einem ÖPNV-Haltepunkt liegt (dies war eigentlich im Oktober 2016 schon erkennbar). Es bleibt derzeit zu prüfen, ob die Gesamtkosten in Höhe von 11.936 € (brutto) für die geplante Fahrradabstellanlage durch die Städtebauförderung im Sinne des Nachrangigkeitsprinzips übernommen werden können oder ob sie in Anbetracht der geringen Größenordnung durch die Stadt Wesseling getragen werden. 4.3.3 Förderantrag nach ÖPNV-Investitionsförderung NRW für den Bauabschnitt BA 1 Die Förderanmeldung für die Teilmaßnahme des BA 1 „Barrierefreie Zugänge zur Personenunterführung“ gemäß § 12 ÖPNVG NRW wurde am 27. März 2017 beim Nahverkehr Rheinland abgegeben. Die angemeldete Teilmaßnahme für den BA 1 umfasst die Herstellung der beiden barrierefreien Rampenanlagen zum Fußgängertunnel am Bahnhofsplatz und an der Flach-Fengler-Straße (barrierefreier Neubau bzw. Umbau) sowie die Umgestaltung des Fußgängertunnels. Die Förderanmeldung umfasst für den BA 1 zuwendungsfähige Kosten von 1.698.000 € (brutto); der beantragte Förderanteil ist mit 1.529.000 € (90 %), der Eigenanteil der Stadt Wesseling ist mit 169.000 € (10 %) zu beziffern. Die zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 1.698.000 € (brutto) ergeben sich aus der anteiligen Förderfähigkeit der Baumaßnahme BA 1 durch die ÖPNV-Investitionsförderung. Im Ergebnis einer Fußgänger- und Radfahrerzählung 2014 wurde ermittelt, dass ca. 40 % der Passanten den Mittelbahnsteig der S 16 aufsuchen (ÖPNV-Kunden); 60 % der Passanten nutzen den Fußgängertunnel als Verbindung zwischen den beiden Fußgängerzonen. Dementsprechend kann der NVR Rheinland lediglich einen ÖPNV-bedingten 40 %Kostenanteil als zuwendungsfähige Kosten akzeptieren (1.698.000 €). Der Nahverkehr Rheinland hat mit Schreiben vom 29. März 2017 mitgeteilt, dass die angemeldete Teilmaßnahme BA 1 der Stadt Wesseling geprüft wird, ob sie in die Fortschreibung des NVR-Maßnahmenkatalogs (2017 ff) aufgenommen werden kann. Die Entscheidung über die Aufnahme ist im Juni 2017 zu erwarten; falls die Baumaßnahme BA 1 aufgenommen wird, ist kurzfristig ein vollständiger Förderantrag von der Stadt Wesseling nachzureichen. Bei einer Beratung mit einer Vertreterin des NVR Rheinland Ende März 2017 wurde der Stadt Wesseling signalisiert, dass mit der Fortschreibung des Maßnahmenkataloges Fördermittel zur Verfügung stehen und eine Aufnahme der Wesselinger Baumaßnahme BA 1 sehr wahrscheinlich wäre. Falls eine Programmaufnahme im Juni 2017 erfolgt, wäre eine kurzfristige Antragsprüfung machbar und die Stadt Wesseling könnte im 3. Quartal 2017 einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragen. Bauabschnitt BA 1 Zusammenstellung der aktuellen Förderanteile und Eigenanteile A) Stand Antragsstellung Städtebauförderung/Haushaltsplanung 2016 Gesamtkosten Beantragte Zuwendung Eigenanteil 7.605.591 € 6.084.473 € 1.521.118 € B) Aktueller Stand Stadterneuerungsprogramm (STEP 2017) und ÖPNV-Investitionsförderung Gesamtkosten Zuwendungen (STEP 2017 + ÖPNV) Eigenanteil 7.605.591 € 5.325.000 € 2.280.591 € C) Ggf. veränderter Stand nach Antragsklärung mit der BR Köln (Anrechnung der versehentlich abgezogenen Antele BA 2 b und BA 3) und ÖPNV-Investitionsförderung Gesamtkosten Zuwendungen (wie B + 358.000 €) Eigenanteil 7.605.591 € 5.683.000 € 1.922.591 € Der in den Haushaltsentwurf 2017 eingebrachte Einnahmeansatz beim Investitionskonto „Landeszuweisung 1. BA Tunnel Fußgängerzone“ muss auf Grund der geänderten Förderung wie folgt angepasst werden (dabei wird zunächst von der Fallkonstellation C ausgegangen): Der Einnahmeansatz 2017 wird um 490.900 € auf 1.824.300 € verringert. Mit dem für 2018 geplanten Einnahmeansatz von 3.858.700 € betragen die erwarteten Fördermittel somit 5.683.000 €. Die Anpassung der Haushaltsansätze erfolgt über den Veränderungsdienst zum Haushaltsentwurf 2017. Der höhere städtische Eigenanteil wird aus dem Bestand an Finanzmitteln (Kassenbestand) gedeckt. Schlussbetrachtung zum Verhältnis des Eigenanteils in der Städtebauförderung und den Unterhaltungs-/Instandsetzungskosten Die aktuell ermittelte Größenordnung der Eigenanteile für den BA 1 (Fallkonstellationen A-C) ist nicht unerheblich für den Haushalt der Stadt Wesseling. Jedoch muss diese Kostengröße in das Verhältnis zu den bereits ständig anfallenden und in Kürze anstehenden Reparatur-, Sanierungs- und Instandhaltungskosten im Bahnhofs-/Fußgängertunnelbereich gesetzt werden. Das Bahnhofsumfeld und der Tunnel befinden sich bereits heute in einem erneuerungsbedürftigen Zustand. Insbesondere die Rolltreppen stehen auf Grund ihrer häufigen Ausfall- und Reparaturzeiten sehr oft nicht zur Verfügung. Die Stadt Wesseling muss bereits seit Jahren zwischen 30.000 € und 150.000 € pro Jahr an Unterhaltungs- und Reparaturkosten für diese technischen Anlagen aufwenden. Diese Aufwendungen werden sich bei neuen Fahrtreppen auf Grund der modernen Technik merklich reduzieren. Auch die Erneuerung der Lichttechnik im verbleibenden Tunnel wird zu spürbaren Betriebskostenreduzierungen führen. Auch ohne die Umsetzung des Bauabschnittes BA 1 Bahnhofsumfeld werden kurzfristig und auf lange Zeit erhebliche Sanierungs- und Instandhaltungskosten der Anlagen anfallen. Diese nur zur Substanzerhaltung und Funktionsfähigkeit notwendigen Maßnahmen könnten zwar auf einige Jahre aufgeteilt werden, jedoch müsste die Stadt Wesseling diese Kosten zu 100 % selbst finanzieren, da reine Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen nicht Gegenstand der Städtebauförderung sind und deshalb der 80 %-Förderzuschuss nicht möglich wäre. Mit der Neugestaltung des Bauabschnittes BA 1 Bahnhofsumfeld im Rahmen der Städtebau- und ÖPNVInvestitionsförderung wird die Stadt Wesseling in die Lage versetzt, mit ihrem Eigenanteil nicht nur provisorische und kurzfristig wirkende technische Maßnahmen umzusetzen, sondern einen ganz erheblichen städtebaulichen und funktionalen Mehrwert für diesen zentralen Innenstadtbereich zu erzielen. Die städtische Zielsetzung, die Innenstadt nachhaltig aufzuwerten und zu attraktivieren, würde alleine bei dem BA 1 mit Fördermitteln in der Größenordnung von 5,683 Mio. Euro (Fallkonstellation C) unterstützt. Anlagen: - Plan Bauabschnitte/Gestaltungsplan BA 1 Bahnhofsumfeld (LP 5), Büro rha (Verkleinerung DIN A 3) - Erläuterungsbericht BA 1 und Detailplan, Büro rha - Ausführungsplanung Verkehrsanlagen BA 1 (LP 5), Büro Fischer (Lageplan, Querschnitt, Verkleinerungen DIN A 3/DIN A 4) - Ausführungsplanung BA 1 Bahnhofsumfeld (LP 5), Büro Schüßler-Plan (Erläuterungsbericht einschließlich Bauablauf, Lageplan, Grundrisspläne, Schnitte, Verkleinerungen DIN A 3) Anmerkung: Die Fraktionen/fraktionslosen Ratsmitglieder erhalten je eine Fassung der Ausführungsplanung der Büros rha/Fischer und Schüßler-Plan (Maßstäbe M. 1:250, M. 1:200, M 1:100).