Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauG a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB b) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Kall
Größe
22 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1.  Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauG
		a)   Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1.  Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauG
		a)   Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1.  Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauG
		a)   Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1.  Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauG
		a)   Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1.  Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauG
		a)   Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1.  Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauG
		a)   Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 22 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 46/2007 29.03.2007 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: Beschlussfassung öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 10 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauG a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB b) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 26.03.2007 - TOP 6 - beschließt der Rat, a) die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB, b) die Einleitung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Sachdarstellung: Der Investor des Baugebietes „Oben im Auel“ hat mit Schreiben vom 02.11.2006 beantragt, eine Teilfläche des Gewerbegebietes „Oben im Auel“ in eine Mischgebietsfläche umzuwandeln. In einem neu angefertigten schalltechnischen Gutachten wurde geprüft, ob die vorgenannte Bebauungsplanänderung im Einklang mit den Immissionsschutzvorschriften möglich ist. Dies wurde im Gutachten im Ergebnis bestätigt. Vorlagen-Nr. 46/2007 Seite 2 Das Planungsbüro wird den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ in der Sitzung detailliert vorstellen. Bezüglich der Erschließung des Baugebietes „Oben im Auel“ wurde im Jahre 2002 mit dem Investor ein Vertrag über die Herstellung der Erschließungsanlagen des Baugebietes „Oben im Auel“ in Kall gemäß § 124 Abs.1 BauGB abgeschlossen. Der Erschließungsvertrag ist nach Planreife der Bebauungsplanänderung entsprechend abzuändern. Die Kosten für die Bebauungsplanänderung werden vom Erschließer übernommen. Die Bebauungsplanänderung soll im sog. „beschleunigten Verfahren“ durchgeführt werden. Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung ist das Kernstück der BauGB-Novelle 2007. Der Anwendungsbereich für das beschleunigte Verfahren bezieht sich auf Bebauungspläne (bzw. deren Änderung oder Ergänzung), die der Wiedernutzbarmachung von Flächen (z.B. von Gewerbebrachen, aufgegebenem Bahngelände), der Nachverdichtung (z.B. Schaffung zusätzlicher Baumöglichkeiten in bereits bebautem Gelände) oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung (z.B. Umgestaltung oder Umnutzung innerörtlicher Bereiche) dienen. Diese unterliegen im Rahmen des europarechtlich Zulässigen keiner förmlichen Umweltprüfung. Es ist somit keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB vorzunehmen sowie kein Umweltbericht der Begründung beizufügen. Sie sind begrenzt auf Bebauungspläne mit einer nutzbaren Grundfläche von bis zu 20.000 qm oder nach einer Vorprüfung von 20.000 qm bis 70.000 qm. Elemente des beschleunigten Verfahrens sind die entsprechende Anwendung der Vorschriften über das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, der Verzicht auf die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes (abweichender FNP ist im Wege der Berichtigung anzupassen) und in den Fällen ohne Vorprüfung das Entfallen der Erforderlichkeit eines Ausgleichs für Eingriffe in Natur und Landschaft. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 26. 03.2007 - TOP 6 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet. Vorlagen-Nr. 46/2007 Seite 3 Seite 4 Vorlagen-Nr. 46/2007 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 46/2007 26.03.2007 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 6 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauG a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB b) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB Beschlussvorschlag: Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, a) die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB, b) die Einleitung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu beschließen. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Sachdarstellung: Der Investor des Baugebietes „Oben im Auel“ hat mit Schreiben vom 02.11.2006 beantragt, eine Teilfläche des Gewerbegebietes „Oben im Auel“ in eine Mischgebietsfläche umzuwandeln. In einem neu angefertigten schalltechnischen Gutachten wurde geprüft, ob die vorgenannte Bebauungsplanänderung im Einklang mit den Immissionsschutzvorschriften möglich Vorlagen-Nr. 46/2007 ist. Dies wurde im Gutachten im Ergebnis bestätigt. Seite 5 Vorlagen-Nr. 46/2007 Seite 6 Das Planungsbüro wird den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ in der Sitzung detailliert vorstellen. Bezüglich der Erschließung des Baugebietes „Oben im Auel“ wurde im Jahre 2002 mit dem Investor ein Vertrag über die Herstellung der Erschließungsanlagen des Baugebietes „Oben im Auel“ in Kall gemäß § 124 Abs.1 BauGB abgeschlossen. Der Erschließungsvertrag ist nach Planreife der Bebauungsplanänderung entsprechend abzuändern. Die Kosten für die Bebauungsplanänderung werden vom Erschließer übernommen. Die Bebauungsplanänderung soll im sog. „beschleunigten Verfahren“ durchgeführt werden. Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung ist das Kernstück der BauGB-Novelle 2007. Der Anwendungsbereich für das beschleunigte Verfahren bezieht sich auf Bebauungspläne (bzw. deren Änderung oder Ergänzung), die der Wiedernutzbarmachung von Flächen (z.B. von Gewerbebrachen, aufgegebenem Bahngelände), der Nachverdichtung (z.B. Schaffung zusätzlicher Baumöglichkeiten in bereits bebautem Gelände) oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung (z.B. Umgestaltung oder Umnutzung innerörtlicher Bereiche) dienen. Diese unterliegen im Rahmen des europarechtlich Zulässigen keiner förmlichen Umweltprüfung. Es ist somit keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB vorzunehmen sowie kein Umweltbericht der Begründung beizufügen. Sie sind begrenzt auf Bebauungspläne mit einer nutzbaren Grundfläche von bis zu 20.000 qm oder nach einer Vorprüfung von 20.000 qm bis 70.000 qm. Elemente des beschleunigten Verfahrens sind die entsprechende Anwendung der Vorschriften über das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, der Verzicht auf die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes (abweichender FNP ist im Wege der Berichtigung anzupassen) und in den Fällen ohne Vorprüfung das Entfallen der Erforderlichkeit eines Ausgleichs für Eingriffe in Natur und Landschaft.