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Kommune
Kall
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17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
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Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
46/2007
29.03.2007
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
Beschlussfassung
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 10
1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ im beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauG
a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 26.03.2007 - TOP 6
- beschließt der Rat,
a)
die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“
gem. § 2 Abs. 1 BauGB,
b)
die Einleitung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im
Auel“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan
ist Bestandteil der Beschlüsse.
Sachdarstellung:
Der Investor des Baugebietes „Oben im Auel“ hat mit Schreiben vom 02.11.2006 beantragt,
eine Teilfläche des Gewerbegebietes „Oben im Auel“ in eine Mischgebietsfläche umzuwandeln. In einem neu angefertigten schalltechnischen Gutachten wurde geprüft, ob die vorgenannte Bebauungsplanänderung im Einklang mit den Immissionsschutzvorschriften möglich
ist. Dies wurde im Gutachten im Ergebnis bestätigt.
Vorlagen-Nr. 46/2007
Seite 2
Das Planungsbüro wird den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20
„Oben im Auel“ in der Sitzung detailliert vorstellen.
Bezüglich der Erschließung des Baugebietes „Oben im Auel“ wurde im Jahre 2002 mit dem
Investor ein Vertrag über die Herstellung der Erschließungsanlagen des Baugebietes „Oben
im Auel“ in Kall gemäß § 124 Abs.1 BauGB abgeschlossen. Der Erschließungsvertrag ist
nach Planreife der Bebauungsplanänderung entsprechend abzuändern.
Die Kosten für die Bebauungsplanänderung werden vom Erschließer übernommen.
Die Bebauungsplanänderung soll im sog. „beschleunigten Verfahren“ durchgeführt werden. Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung ist das Kernstück der BauGB-Novelle 2007. Der Anwendungsbereich für das beschleunigte Verfahren bezieht sich auf Bebauungspläne (bzw. deren Änderung oder Ergänzung), die der Wiedernutzbarmachung von Flächen (z.B. von Gewerbebrachen, aufgegebenem Bahngelände), der Nachverdichtung (z.B. Schaffung zusätzlicher Baumöglichkeiten in
bereits bebautem Gelände) oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung (z.B. Umgestaltung oder Umnutzung innerörtlicher Bereiche) dienen.
Diese unterliegen im Rahmen des europarechtlich Zulässigen keiner förmlichen Umweltprüfung. Es ist somit keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB vorzunehmen sowie kein
Umweltbericht der Begründung beizufügen.
Sie sind begrenzt auf Bebauungspläne mit einer nutzbaren Grundfläche von bis zu 20.000
qm oder nach einer Vorprüfung von 20.000 qm bis 70.000 qm. Elemente des beschleunigten
Verfahrens sind die entsprechende Anwendung der Vorschriften über das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, der Verzicht auf die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes (abweichender FNP ist im Wege der Berichtigung anzupassen) und in
den Fällen ohne Vorprüfung das Entfallen der Erforderlichkeit eines Ausgleichs für Eingriffe
in Natur und Landschaft.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 26.
03.2007 - TOP 6 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
Vorlagen-Nr. 46/2007
Seite 3
Seite 4
Vorlagen-Nr. 46/2007
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
46/2007
26.03.2007
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 6
1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ im beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauG
a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat,
a)
die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“
gem. § 2 Abs. 1 BauGB,
b)
die Einleitung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
zu beschließen.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im
Auel“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan
ist Bestandteil der Beschlüsse.
Sachdarstellung:
Der Investor des Baugebietes „Oben im Auel“ hat mit Schreiben vom 02.11.2006 beantragt,
eine Teilfläche des Gewerbegebietes „Oben im Auel“ in eine Mischgebietsfläche umzuwandeln. In einem neu angefertigten schalltechnischen Gutachten wurde geprüft, ob die vorgenannte Bebauungsplanänderung im Einklang mit den Immissionsschutzvorschriften möglich
Vorlagen-Nr. 46/2007
ist. Dies wurde im Gutachten im Ergebnis bestätigt.
Seite 5
Vorlagen-Nr. 46/2007
Seite 6
Das Planungsbüro wird den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20
„Oben im Auel“ in der Sitzung detailliert vorstellen.
Bezüglich der Erschließung des Baugebietes „Oben im Auel“ wurde im Jahre 2002 mit dem
Investor ein Vertrag über die Herstellung der Erschließungsanlagen des Baugebietes „Oben
im Auel“ in Kall gemäß § 124 Abs.1 BauGB abgeschlossen. Der Erschließungsvertrag ist
nach Planreife der Bebauungsplanänderung entsprechend abzuändern.
Die Kosten für die Bebauungsplanänderung werden vom Erschließer übernommen.
Die Bebauungsplanänderung soll im sog. „beschleunigten Verfahren“ durchgeführt werden. Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung ist das Kernstück der BauGB-Novelle 2007. Der Anwendungsbereich für das beschleunigte Verfahren bezieht sich auf Bebauungspläne (bzw. deren Änderung oder Ergänzung), die der Wiedernutzbarmachung von Flächen (z.B. von Gewerbebrachen, aufgegebenem Bahngelände), der Nachverdichtung (z.B. Schaffung zusätzlicher Baumöglichkeiten in
bereits bebautem Gelände) oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung (z.B. Umgestaltung oder Umnutzung innerörtlicher Bereiche) dienen.
Diese unterliegen im Rahmen des europarechtlich Zulässigen keiner förmlichen Umweltprüfung. Es ist somit keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB vorzunehmen sowie kein
Umweltbericht der Begründung beizufügen.
Sie sind begrenzt auf Bebauungspläne mit einer nutzbaren Grundfläche von bis zu 20.000
qm oder nach einer Vorprüfung von 20.000 qm bis 70.000 qm. Elemente des beschleunigten
Verfahrens sind die entsprechende Anwendung der Vorschriften über das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, der Verzicht auf die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes (abweichender FNP ist im Wege der Berichtigung anzupassen) und in
den Fällen ohne Vorprüfung das Entfallen der Erforderlichkeit eines Ausgleichs für Eingriffe
in Natur und Landschaft.