Daten
Kommune
Wesseling
Größe
1,6 MB
Datum
28.06.2017
Erstellt
08.05.17, 17:07
Aktualisiert
08.05.17, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Bahnhofsumfeld Wesseling
Teilrückbau und Modernisierung Personenunterführung
Wesseling
Erläuterungsbericht zur Ausführungsplanung
Bahnhofsumfeld Wesseling
Teilrückbau und Modernisierung Personenunterführung Wesseling
Erläuterungsbericht zur Ausführungsplanung; Stand 02.05.2017
Bauherrin:
Stadt Wesseling
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling
Generalplanung:
Gebäude, Ingenieurbauwerke
Tragwerk, Technische Ausrüstung
und Fahrtreppen
Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Gutachten Baugrund:
Kühn Geoconsulting GmbH
Auf der Kaiserfuhr 389
53127 Bonn
Gutachten Brandschutz:
BFT Cognos GmbH
Im Süsterfeld 1
52072 Aachen
Vermessung:
B+S Braun Vermessung e.K.
Ingenieurbüro für Vermessung
Vorgebirgsstrasse 21
50 389 Wesseling
Bahnhofsumfeld Wesseling
Teilrückbau und Modernisierung Personenunterführung Wesseling
Erläuterungsbericht zur Ausführungsplanung, Stand: 02.05.2017
Inhalt
1
Aufgabenstellung ........................................................................................................... 4
2
Grundlagen .................................................................................................................... 5
2.1
Lage .................................................................................................................. 5
2.2
Bisherige Nutzung.............................................................................................. 5
2.3
Änderungsbedarf ............................................................................................... 6
2.4
Zukünftige Nutzung/Ziel ..................................................................................... 6
3
Bestand .......................................................................................................................... 6
4
Neubau .......................................................................................................................... 7
4.1
Entwurf .............................................................................................................. 7
4.2
Ausführungsplanung .......................................................................................... 7
4.2.1
Rückbau ........................................................................................................... 7
4.2.2
Baugrund ......................................................................................................... 7
4.2.3
Bauablauf ......................................................................................................... 8
4.2.4
Leitungsvereinbarungen ..................................................................................11
4.2.5
Rohbau ...........................................................................................................12
4.2.6
Architektonischer Ausbau ................................................................................13
4.2.7
Technische Gebäudeausrüstung .....................................................................16
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Teilrückbau und Modernisierung Personenunterführung Wesseling
Erläuterungsbericht zur Ausführungsplanung, Stand: 02.05.2017
1
Aufgabenstellung
Die Stadt Wesseling plant die städtebauliche Entwicklung und Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes in Wesseling mit dem Ziel, den Bahnhofsvorplatz, die Bahnhofstraße und
Flach-Fengler-Straße zu einer städtebaulichen Mitte zu verbinden.
Diese Umgestaltung gliedert sich in folgende Teilbereiche:
Umsetzung Neugestaltung des Bahnhofvorplatzes mit oberirdischer Querung der
L300 (Konrad-Adenauer-Straße) und Einkürzung/Umgestaltung des Fußgängertunnels unter dem Aspekt der barrierefreien Erreichbarkeit
Sanierung und Umnutzung des historischen Bahnhofsgebäudes zu einem Bürgerzentrum und Neugestaltung der Grünbereiche um den Bahnhofsvorplatz
Umbau der L300 im Bahnhofsbereich und Personenunterführung einschließlich Bushaltestellenkonzept
Im Jahr 2015 hat das Planungsbüro Reicher Haase Associierte GmbH (rha) hierzu 4
Entwurfsvarianten erstellt, die unter anderem auch eine Änderung der bestehenden Personenunterführung (PU) unter der Eisenbahntrasse der HGK und der Landesstraße
L300 vorsehen.
Die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen an der PU sowie die von der Stadt Wesseling gewünschte Modernisierung finden sich in der Variante 1b von rha wieder. Diese
Variante wurde von der Stadt Wesseling für die weitere Bearbeitung beauftragt.
Auf Basis der Variante 1b wurde die Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft (SP) mit der
Generalplanung (Entwurf und Ausführungsplanung) des Teilrückbaus und der Modernisierung der Personenunterführung durch die Stadt Wesseling beauftragt.
Variante 1 b/ rha
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2
2.1
Grundlagen
Lage
Die Personenunterführung befindet sich in zentraler Lage der Stadt Wesseling in der
Nähe des Rathauses und ist ca. 500 m vom Rhein entfernt. Die Personenunterführung
verbindet die Bahnhofstraße mit der Flach-Fengler-Straße unterirdisch.
2.2
Bisherige Nutzung
Die Personenunterführung verbindet die beiden oben genannten Straßen, in denen
sich Fußgängerzonen befinden. Weiter erfolgt durch die Personenunterführung der
Zugang zu dem Bahnsteig der Linie 16.
Daneben befinden sich in der Personenunterführung ein Internet-Café, öffentliche Toiletten und Betriebsräume der HGK.
Die Personenunterführung wird durch insgesamt 5 Fahrtreppen erschlossen, von denen sich jeweils ein Paar in der Bahnhofstraße und in der Flach-Fengler-Straße befindet. Eine weitere Fahrtreppe erschließt den Park-Ride-Platz.
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Erläuterungsbericht zur Ausführungsplanung, Stand: 02.05.2017
Die Personenunterführung ist von verschiedensten Stellen über Rampen zugänglich.
Nach heutiger Vorschriftenlage verstoßen die für die mobilitätseingeschränkten Bürger
vorgesehenen Rampen gegen geltende Vorschriften, da die Steigungen > 6 % sind.
Daneben werden vom Betreiber altersbedingte, immer öfter vorkommende Ausfallzeiten der Fahrtreppen festgestellt.
2.3
Änderungsbedarf
Im Laufe der Zeit wurde festgestellt, dass sich die beiden Fußgängerzonen und Innenstadtbereiche insgesamt durch die erhebliche Trennwirkung der Verkehrstrassen
L300/S16 unterschiedlich und nachteilig entwickeln. Diese Trennwirkung wird durch die
Personenunterführung nicht kompensiert, sondern zusätzlich verstärkt. Hierfür wurden
in der Analyse der Stadt Wesseling vor allem die Länge der Unterführung verantwortlich gemacht, aber auch die wenig komfortable Nutzbarkeit (keine Barrierefreiheit) sowie die subjektive Wahrnehmung des Tunnels als unterirdischen Durchgangsraum.
Außerdem gibt es aufgrund der Eingangsbauwerke auch keine Sichtbeziehung zwischen den beiden Fußgängerzonen. Diese Situation gilt es zu verbessern.
Wie bereits erwähnt, entsprechen die Rampen nicht den heute geltenden Vorschriften.
Aufgrund der zu hohen Steigung ist die Nutzung nur eingeschränkt möglich. Ebenfalls
wurden die immer öfter vorkommenden Ausfallzeiten der Fahrtreppen erwähnt.
2.4
Zukünftige Nutzung/Ziel
Zukünftig sollen durch die beabsichtigten Eingriffe die städtebaulichen und funktionalen
Nachteile des Bestandes gelöst werden. Die wesentlichen Ziele lassen sich wie folgt
zusammenfassen:
Durchgehend barrierefreie Erschließung
Städtebauliches Bindeglied zwischen den Fußgängerzonen und dem Bürgerbahnhof
Grundlegende Modernisierung
Diese Ziele sollen im Wesentlichen durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
Verkürzung und Teilrückbau des nördlichen Teils der Unterführung
Oberirdische Querung der Konrad-Adenauer-Straße
Rückbau aller vorhandenen Zugänge am Bürgerbahnhof
Neue Zugangsanlage mit Treppe, Fahrtreppen und barrierefreier Rampe an der
Konrad-Adenauer-Straße
Modernisierte Treppe und Fahrtreppe an der Flach-Fengler-Straße
Neubau einer barrierefreien Zugangsrampe am Westring
3
Bestand
Die heutige Personenunterführung wurde Ende der 1970er Jahre errichtet.
Die Bestandsunterlagen sind unvollständig.
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4
Neubau
4.1
Entwurf
Unter Berücksichtigung der entsprechenden politischen Beschlüssen der Stadt Wesseling wurde durch SP in 2016 der Entwurf erstellt. Die Unterlagen liegen der Stadt
Wesseling vor.
Die Entwurfsplanung und die entsprechenden politischen Beschlüsse sind Gegenstand
der von der Stadt Wesseling eingereichten Anträge für die Stadterneuerungsprogramme (STEP) 2017.
4.2
Ausführungsplanung
4.2.1 Rückbau
Die bestehende Personenunterführung wird zu ca. 1/3 der Länge abgebrochen.
Im Bereich der nicht mehr genutzten Eingänge erfolgt ein kompletter Rückbau der
Stahlbetonbauwerke einschließlich der Treppen- und Rampenanlagen bis 1 m unter
Geländeoberkante (GOK). Sämtliche Hohlräume werden fachgerecht verschlossen.
Der Bereich unter der Konrad-Adenauer-Straße wird verdämmt.
Neben den oberirdischen Eingangsbauwerken (Überdachungen) werden sämtliche
Elemente des architektonischen Ausbaus sowie der technischen Gebäudeausrüstung
incl. 5 Fahrtreppen zurückgebaut.
4.2.2
Baugrund
Im Rahmen der Ausführungsplanung wurde durch Kuhn Geoconsult ein Baugrundgutachten (Stand: 17.03.2017) erstellt.
Grundwasserstände:
Bemessungshochgrundwasser
Bauzeitliches Hochgrundwasser
HGW 100 = +47,19 müNN
BauHW = +44,00 müNN (Juni bis Okt.)
bis
= +45,50 müNN (Nov. bis Mai)
Die Ergebnisse der Baugrunduntersuchungen zeigen, dass im Untersuchungsgebiet,
je nach Tiefe, gering- bis mitteltragfähige Auffüllungen, mittel- bis guttragfähige Deckschichten, sowie hochtragfähige Kiessande anstehen.
Um einen einheitlichen Gründungshorizont zu schaffen und Setzungsunterschiede zu
minimieren, wird empfohlen, die Gründungsplatten unmittelbar in den hochtragfähigen Kiessanden bzw. in den gut tragfähigen, rolligen Deckschichten auszuführen
(analog Bestandstunnel). Bei den höher gelegenen Gründungsplatten der Rampenanlagen, und falls bindiger Boden angetroffen wird, ist partiell Bodenaustausch erforderlich.
Die durch Abbrucharbeiten aufgelockerten Gründungshorizonte sind vor Einbau der
neuen Gründungsplatten zunächst nachzuverdichten.
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Die Baugrube kann prinzipiell geböscht hergestellt werden. In Bereichen mit angrenzendem Bestand, bestehenden Straßen oder geringen Platzverhältnissen ist die
Baugrube zu verbauen. Der Verbau kann über verankerte Trägerbohlwände hergestellt werden.
4.2.3
Bauablauf Variante B 5
Die im Entwurf angenommenen wesentlichen Parameter für den Bauablauf haben
sich in der Ausführungsplanung bestätigt. Der guten Ordnung halber ist zu erwähnen,
dass die Erkundungen noch nicht vollständig abgeschlossen sind und sich daraus
Änderungen ergeben können.
Die Variante B 5 ermöglicht die weitestgehende Benutzung des Fußgängertunnels für
Fußgänger und Radfahrer während der Bauphase. Geplant ist die Errichtung einer
provisorischen Rampenanlage auf Seiten des Bahnhofs, so dass Passanten aus der
Richtung Bahnhofstrasse/ Konrad-Adenauer-Straße den Fußgängertunnel (gesichert
durch einen „ Baustellentunnel im Tunnel“) bauzeitlich durchqueren bzw. den Mittelbahnsteig der Stadtlinie S 16 erreichen können. Diese Benutzbarkeit wird für nicht
mobilitätseingeschränkte Passanten ermöglicht, da die provisorische Rampe baubedingt nicht barrierefrei ausführbar ist (d.h. nicht die normgerechte Neigung von 6 %,
sondern von ca. 13 % aufweisen wird). Aus Richtung Bahnhofstraße ist voraussichtlich von einer Durchgangssperre von ca. 16 Tagen auszugehen.
Aus Richtung Flach-Fengler-Straße ist von einer durchgehenden Benutzbarkeit des
Zugangs für nicht mobilitätseingeschränkte Passanten auszugehen. Auf Grund der
baubedingten Schließung der Rampe für ca. 6 Monate ist ein barrierefreier Zugang zu
Tunnel und Mittelbahnsteig von der Flach-Fengler-Straße über diesen Zeitraum nicht
möglich.
Bauphasen
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4.2.4
Leitungsvereinbarungen mit Dritten
Planungsvereinbarungen
Im Rahmen der Ausführungsplanung wurden durch SP Leitungsauskünfte bei den
Leitungseignern – deren Leitungen durch die geplanten Baumaßnahmen betroffen
sind – eingeholt. Auf Basis dieser Auskünfte und Untersuchungen vor Ort (Schürfe)
wurde der Bestand (IST) ermittelt.
Mit allen betroffenen Versorgungsträgern wurden Abstimmungsgespräche geführt.
Die betroffenen Versorgungsträger sind:
Stadtwerke Wesseling
Verlegung der Trinkwasserleitung W 300 (Gussrohr DN
300) im Bereich der neuen Rampenanlage West
RheinEnergie AG
Umfangreiche Verlegungen von Mittelspannungs-/ Niederspannungsleitungen
HGK
Signalanlagen/ Grundstück/ Gleisanlagen
Telekom
NT Kommunikation/ Schwachstrom und Glasfaserleitung. Leitungsversetzung im Bereich der neuen Rampenanlage West und der neuen Fahrtreppe und
Personentreppe
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Unitymedia
NT Kommunikation/ Schwachstrom
Leitungsversetzung im Bereich der neuen Rampenanlage West und der neuen Fahrtreppe und Personentreppe
Net Cologne
NT Kommunikation/ Schwachstrom
Leitungsversetzung durch Neubau Rampe Westring
Aufgrund der Baumaßnahme ist in Teilbereichen eine Neu- bzw. Umverlegung der
Leitungen erforderlich. Z.T. ist eine bauzeitliche Sicherung ausreichend.
Die Versorgungsträger erarbeiten aktuell Konzepte zur Umverlegung der Leitungen
(=SOLL). Die Ergebnisse werden von SP in einem Koordinationsplan als Soll- / IstPlan dargestellt.
Damit liegen die planerischen Grundlagen für die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen (Planvereinbarungen) zwischen den Leitungseignern und der Stadt
Wesseling vor.
Terminlich müssen die Umverlegungen durch die Versorgungsträger Telekom und
Rheinenergie vor Baubeginn, d. h. vor dem Abbruch der Rampen und Personenunterführung– also 2017- erfolgen.
Die Maßnahmen der Stadtwerke können baubegleitend bzw. zur Erstellung des Verbaus an der Rampenanlage Konrad-Adenauer-Straße erfolgen.
Weitere Vereinbarungen mit der HGK
Mit der HGK sind noch in 2017 eine Kreuzungsvereinbarung sowie die Vereinbarung
der Ankergrenzlinien (Verbau) abzuschließen.
4.2.5
Rohbau
Die im Entwurf erarbeiteten Planungen des Neubaus haben sich in der Ausführungsplanung bestätigt und werden entsprechend den vertieften Erkenntnissen angepasst.
Aufgrund der vorliegenden Grundwasserstände aus dem Bodengutachten wird jedoch eine Nachrechnung des Bestandstunnels in Bezug auf die Bemessung und die
Auftriebssicherheit notwendig. Gemäß Baugrundgutachten ist auch für den Bestandstunnel ein Bemessungshochgrundwasser von HGW100 = +47,19 müNN zu Grunde
zu legen.
Für die neue Betonkonstruktion ist analog zum Bestand eine WU-Bauweise (Wasserundurchlässiger Beton) vorgesehen.
Das Erschließungsbauwerk „Zugang Konrad-Adenauer-Straße“ wird komplett als
wasserundurchlässiger Trog ausgebildet. Zur Sicherung gegen Auftrieb sind bereichsweise Zugpfähle in der Bodenplatte und erdseitige Sporne an den Trogwänden
notwendig. Die Zugpfähle werden in den gewachsenen Kiessanden verankert. Zur
Gewährleistung der Dauerhaftigkeit erhalten die Pfähle einen doppelten KorrosionsSeite 12 von 17
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schutz. Am Übergang an die bestehende PU wird der bestehende Block 6 eingekürzt
und mittels Klemmfugenband an den Neubau angedichtet. Während die bestehenden
Blöcke 4 und 5 komplett zurückgebaut werden, soll Block 3 verdämmt werden. Dazu
wird im Block 3 eine Abschlusswand (Schottwand) und, über den darunter befindlichen Kanälen, eine Lastverteilungsplatte hergestellt.
Die „Rampe Westring“ wird am Bestand analog zum „Zugang Konrad-AdenauerStraße“ angeschlossen, jedoch an einer vorhandenen Bauteilfuge von Block 10. Im
Anschluss daran wird der unterirdische Teil des Bauwerks als Rahmenkonstruktion
und der oberirdische Teil in Trogbauweise ausgebildet.
4.2.6
Architektonischer Ausbau
Die Anforderungen des architektonischen Ausbaus an das Bauwerk sind zugleich optisch ansprechend als auch robust (funktional) gestaltet. Die Materialwahl und Farbgestaltung werden hier zu kennzeichnenden Elementen. Das Farbkonzept verbindet
die einzelnen Bereiche (Personenunterführung, Treppen/ Fahrtreppen und Rampen)
miteinander zu einem Ganzen.
Im Folgenden sind Vorschläge für die Materialien und die Gestaltung der Decke,
Wand- und Bodenflächen dargestellt, als Grundlage für evtl. politische Entscheidungen bzw. als Teil des Beschlusses durch die Stadt Wesseling.
Ergänzt wird dies im weiteren Planungsprozess in Form einer Bemusterung der Materialien (Handmuster).
Gestaltungsvorschläge Fußgängertunnel
Boden
Der Bodenbelag in der Personenunterführung ist farblich in einem hellen Farbton gehalten, als Bodenfliesen im Format 45 / 90 oder 30 / 60 cm (Im Halbversatz) in der
erforderlichen Rutschfestigkeitsklasse. Taktile Elemente erleichtern Personen mit Seheinschränkungen eine bessere Orientierung für die wichtigsten Wegeverbindungen.
Bodenfliese 45 / 90 oder 30 / 60 cm (Darstellung im Plan)
Oberfläche: Strukturiert R 11
Wand
Die Wandbekleidung in der Personenunterführung wird aus großformatigen stranggepressten keramischen Platten 60 / 90, glatt als nicht sichtbare Befestigung ausgeführt. Ausführung alternativ in gekanteten Blechelementen mit Pulverbeschichtung.
In die Wand sind flächenbündig Vitrinen mit Beleuchtung eingelassen die für Vereine,
Organisationen und Unternehmen für Werbe- und Informationszwecke genutzt werden können.
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Stranggepresste Keramische Platten 60 / 90, glatt
Oberfläche: Glasiert (Graffiti-Schutz)
Nicht sichtbare Befestigung
Ein robuster Sockel aus Edelstahlblech mit H = 15 cm als Abschluss der Wandbekleidung zum Boden bildet funktional einen Stoßschutz sowie einen Schutz bei Reinigungsarbeiten.
Decke
Die Abhangdecke in der Personenunterführung wird als Gewölbedecke in Stahlblech
verzinkt mit Pulverbeschichtung ausgeführt. „Die Wellenbewegung der Elemente“ ist
als eine Reminiszenz zum nahegelegenen Rhein zu verstehen. In die Decke sind lineare Beleuchtungsbänder (LED) integriert. Die Elemente sind zudem akustisch
wirksam durch Perforierung und Akustikvlies. Die Gestaltung der Decke wird auf die
Farbwahl der Wände und Bodenfliesen abgestimmt.
Gewölbedecke Stahlblech verzinkt mit Pulverbeschichtung
Akustisch wirksam durch Perforierung und Akustikvlies
Beleuchtung als integriertes, lineares Band.
Kiosk
Der in der Personenunterführung integrierte Kiosk tritt in seiner organischen Form in
einer besonderen Weise hervor. Die metallisch strukturierte Hülle mit hohem Glasanteil gibt der Personenunterfügung einen besonderen Blickfang. Die organische Form
des Kiosks wird durch eine punktuelle Beleuchtung akzentuiert. Rückseitig erhält der
Kiosk Flächen für die Lagerhaltung.
Öffentliche Toilettenanlage
Im neu gestalteten Eingangsbereich Bahnhofsplatz sind öffentliche WC- Anlagen für
Damen und Herren sowie ein behindertengerechtes WC angeordnet.
Die Zugänge zu den Sanitäranlagen befinden sich im offenen Teil der Unterführung,
so dass sie und der davor liegende Bereich gut einsehbar sind. Der Bereich wird hell
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ausgeleuchtet (Akzentbeleuchtung), auf eine Möblierung wird verzichtet. Wie bisher
werden die Schlüssel für die WC-Anlagen durch den Kioskbetreiber ausgegeben.
Für eine langlebige Nutzung ist hier ausschließlich eine vandalismussichere Ausstattung gewählt wie z.B. Sanitärobjekte aus Edelstahl, die für eine intensive Nutzung im
öffentlichen Bereich geeignet sind.
Die Sanitärräume erhalten quadratische, graue Bodenfliesen in der erforderlichen
Rutschfestigkeitsklasse, sowie quadratische Wandfliesen (weiß bzw. hellgrau).
Taktile Elemente
Außerdem wird der öffentliche Bereich der Personenunterführung mit einem taktilen
Leitsystem als Rippen- und Noppenplatten für Sehbehinderte ausgestattet; es werden
die taktilen Elemente aufgenommen, die in den Fußgängerzonen verwendet wurden.
Gestaltungsvorschläge für die neuen Zugänge zum Fußgängertunnel
Grundlage der Materialwahl der Treppen- und Rampenbeläge sind die vorhandenen
Materialien und Farbtöne der oberirdischen Platzgestaltung um einen gleitenden
Übergang herzustellen.
Dies sind:
Gehwegplatten in Betonsteinpflaster 3- farbig (warm-hellgrau, mittelgrau, kalt-grau).
Im Reihenverband verlegt. Steinformat: 40/20/12 bzw. 40/40/12.
Das Wesselinger „Rote Band“, städtebauliche als markanter roter Streifen im Bodenbelag integriert, wird als eingefärbter Betonstein 60/30/12 ergänzt.
Boden
Die Treppen werden mit Betonwinkelstufen mit Beschichtung und Kontraststreifen
bekleidet, passend in Oberfläche und Farbton des Oberbelags Gehweg.
Bodenbelag Feste Treppe als Beton- Winkelstufen
z.B. Fabrikat Fa. Rinn: Terralit RSF 5 Messina
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Teilrückbau und Modernisierung Personenunterführung Wesseling
Erläuterungsbericht zur Ausführungsplanung, Stand: 02.05.2017
Der Bodenbelag der neuen Rampenanlage an der Konrad-Adenauer-Straße wird mit
Beton-FT-Platten im erforderlichen Neigungswinkel nach DIN 18040 ausgeführt.
Bodenbelag Rampenanlage als Beton- FT Elemente
Farbton analog Treppenbekleidung
Der Bodenbelag der neuen Rampenanlage am Westring wird mit einer rutschfesten
Beschichtung auf Beton ausgeführt, um mindestens die Rutschfestigkeitsklasse R11
zu erreichen.
Wand |Treppen-/Rampenanlagen
Die Wände des offenen Bereichs der Treppen bzw. Fahrtreppen werden im gleichen
Material und Farbton ausgeführt wie in der Personenunterführung, sodass hieraus eine gestalterische Einheit entsteht.
Die Wände der Rampenanlagen verbleiben in Betonoberflächen mit Beschichtung
(Graffiti-Schutz), optional auch mit einer Farblasur.
Bei der neuen Rampenanlage Bahnhofsplatz/Konrad-Adenauer-Straße wird parallel
zur Bahntrasse eine ca. 4.75 m hohe Stützwand entstehen. Die Wandhöhe parallel
zum P+R-Platz stuft sich mit der Rampenanlage bis zur Konrad-Adenauer-Straße ab.
Die Stützwände werden konstruktiv in Beton ausgeführt. Auf Grund der exponierten
Lage und Sichtbarkeit dieser Wandflächen, die von Personen aus der Bahnhofstraße
kommend besonders wahrgenommen werden, besteht das Erfordernis (und eine
Chance) zur städtebaulich sinnvollen, hochwertigen Gestaltung der Wandflächen.
4.2.7
Technische Gebäudeausrüstung
Die im Entwurf erarbeiteten Planungen des Neubaus haben sich in der Ausführungsplanung bestätigt und werden entsprechend den vertieften Erkenntnissen angepasst.
Im Rahmen des Teilrückbaus und der Modernisierung wird die Haustechnik – bis auf
wenige Grundleitungen - vollständig erneuert. Dabei werden die brandschutzrelevanten Vorgaben des entsprechenden Gutachtens eingehalten.
Gemäß der Abstimmung mit der Stadt Wesseling ist es vorgesehen, dass die Kontrolle bzw. Erfassung von Stör- und Alarmmeldungen der gebäudetechnischen Anlagen
bzw. die Alarmmeldungen der Nutzer des Behinderten-WCs durch den Betreiber des
Kiosks erfasst, kontrolliert und ggf. den zuständigen Stellen der Stadt telefonisch weiter gemeldet werden.
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Insgesamt werden 4 Fahrtreppen neu gebaut.
Die Fahrtreppen des westlichen Eingangs (Flach-Fengler-Straße) werden nach Erneuerung der Treppenanlagen und dem Einbau von Kehrrinnen in neuer Ausführung
in die vorhandene Bausubstanz eingebaut.
Die östlichen Fahrtreppen (Bahnhofsplatz) werden entsprechend der neu ausgeführten Eingangs- und Treppensituation mit einer Stufenbreite von 1,00 m angepasst.
Damit soll für die Fahrtreppe eine Förderleistung von 6.750 Pers./Stunde gewährleistet werden.
Aus gestalterischen Gründen entfallen die Trennwände zwischen Fahrtreppen und
festen Treppen. Die Fahrtreppen erhalten Glasbalustraden.
Die Steuerung der Fahrtreppen erfolgt über Lichtschranken.
Auf eine Energierückspeisung bei Abseitsbetrieb wird wegen der geringen Förderhöhe aus wirtschaftlichen Gründen verzichtet.
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