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Beschlussvorlage (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (Str WG NW) in der derzeit geltenden Fassung -Marktplatz und Kirchweg-)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
20.02.2014
Erstellt
31.01.14, 21:15
Aktualisiert
31.01.14, 21:15
Beschlussvorlage (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (Str WG NW) in der derzeit geltenden Fassung
-Marktplatz und Kirchweg-)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 2/2014 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Schürmann Telefon: 05208/991-202 Datum: 31. Januar 2014 Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (Str WG NW) in der derzeit geltenden Fassung -Marktplatz und KirchwegBeratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 12.02.2014 Rat 20.02.2014 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Gemeinde Leopoldshöhe hat den Marktplatz und den Kirchweg – Flurstücke 368, 470, 471, 472, 473, Flur 2, Gemarkung Leopoldshöhe - endgültig ausgebaut. Abschließend ist noch die Widmung erforderlich. Die Anlage ist auf dem beigefügten Lageplan schraffiert gekennzeichnet. Baulastträger ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Beschlussvorschlag: Dem Rat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: Die Anlage „Marktplatz und Kirchweg“ (Flurstücke 368, 470, 471, 472, 473, Flur 2, Gemarkung Leopoldshöhe) erhält die Eigenschaft eines öffentlichen Platzes und einer Gemeindestraße. Sie wird hiermit dem öffentlichen Verkehr gemäß §§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (Str WG NW) in der derzeit geltenden Fassung gewidmet. Baulastträger der ausgebauten Verkehrsanlage ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Schemmel