Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Hochwasserschutzkonzept für Abwasserreinigungsanlagen Rodderweg und Weidenweg sowie das Kanalnetz, 1. Abschnitt: ARA Rodderweg)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
102 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
20.03.17, 17:06
Aktualisiert
20.03.17, 17:06
Beschlussvorlage (Hochwasserschutzkonzept für Abwasserreinigungsanlagen Rodderweg und Weidenweg sowie das Kanalnetz, 1. Abschnitt: ARA Rodderweg) Beschlussvorlage (Hochwasserschutzkonzept für Abwasserreinigungsanlagen Rodderweg und Weidenweg sowie das Kanalnetz, 1. Abschnitt: ARA Rodderweg) Beschlussvorlage (Hochwasserschutzkonzept für Abwasserreinigungsanlagen Rodderweg und Weidenweg sowie das Kanalnetz, 1. Abschnitt: ARA Rodderweg)

öffnen download melden Dateigröße: 102 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 61/2017 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Entsorgungsbetriebe - 14 - Vorlage für Betriebsausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Hochwasserschutzkonzept für Abwasserreinigungsanlagen Rodderweg und Weidenweg sowie das Kanalnetz, 1. Abschnitt: ARA Rodderweg Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 14 - 16.03.2017 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 61/2017 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Ludyga 16.03.2017 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Betriebsausschuss Betreff: Hochwasserschutzkonzept für Abwasserreinigungsanlagen Rodderweg und Weidenweg sowie das Kanalnetz, 1. Abschnitt: ARA Rodderweg Beschlussentwurf: Der Absicht der Betriebsleitung, Planung des Hochwasserschutzkonzeptes für Abwasserreinigungsanlagen Rodderweg und Weidenweg sowie das Kanalnetz, 1. Abschnitt: ARA Rodderweg, unter Einhaltung der Vergabeordnung der Stadt Wesseling durchzuführen, wird zugestimmt. Sachdarstellung: 1. Problem Nach dem Landeswassergesetz NRW (§84, Abs. 3, Pkt. 2) sind Abwasseranlagen entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik in festgesetzten Überschwemmungsgebieten hochwassersicher zu errichten und zu betreiben. Vorhandene Abwasseranlagen sind bis zum 31.12.2021 entsprechend nachzurüsten. Es wird eine Hochwassersicherheit von mindesten HQ100 verlangt. Derzeit weisen die Abwasserreinigungsanlage Rodderweg sowie einige wenige Abschnitte des Kanalnetzes die geforderte Hochwassersicherheit nicht auf. 2. Lösung Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben ist für die Gewährleistung des Hochwasserschutzes für die Abwasserreinigungsanlagen Rodderweg und Weidenweg sowie das Kanalnetz die Erstellung eines Hochwasserschutzkonzeptes erforderlich, so dass bis zum 31.12.2021 die Vorgaben erfüllt werden können. Hierzu soll ein erfahrenes Ingenieurbüro mit den Planungen beauftragt werden. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Für das Hochwasserschutzkonzeptes der ARA Rodderweg als ersten Planungsschritt für den Hochwasserschutz sind mit dem Wirtschaftsplan 2017 30.000 € bereitgestellt worden, so dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.