Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Tagesbetreuung von Kindern hier: Standort einer weiteren Einrichtung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
27 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
01.03.13, 21:16
Aktualisiert
01.03.13, 21:16
Beschlussvorlage (Tagesbetreuung von Kindern
hier: Standort einer weiteren Einrichtung) Beschlussvorlage (Tagesbetreuung von Kindern
hier: Standort einer weiteren Einrichtung) Beschlussvorlage (Tagesbetreuung von Kindern
hier: Standort einer weiteren Einrichtung)

öffnen download melden Dateigröße: 27 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 33/2013 zur Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: BM Bürgermeister Auskunft erteilt: Herr Schemmel Telefon: 05208/991-400 Datum: 1. März 2013 Tagesbetreuung von Kindern hier: Standort einer weiteren Einrichtung Beratungsfolge Ausschuss für Bildung und Kultur Termin 12.03.2013 Bemerkungen Sachdarstellung: Beim "Krippengipfel" haben Bund und Länder im Jahr 2007 vereinbart, dass alle ein- und zweijährigen Kinder ab dem 01. August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege haben. Neben dem Rechtsanspruch auf Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr tritt dementsprechend ab dem 01. August 2013 auch ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in Kraft. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) verpflichtet die öffentlichen Träger der Jugendhilfe, bedarfsgerechte Kindertagesbetreuungsplätze vorzuhalten. Für NRW ging man zunächst davon aus, dass landesweit eine Versorgungsquote von 32 % ausreichend sein würde, um den Bedarf zu decken. Dieser landesweite Durchschnitt gibt allerdings nicht den tatsächlichen Bedarf in den größeren Städten, bzw. im Umfeld dieser Städte wieder, der z.T. deutlich über 50 % liegen dürfte. Wie bereits in der 13. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur ausführlich dargestellt, verfügt Leopoldshöhe gegenwärtig mit 93 U3-Plätzen über eine Versorgungsquote von 33,9 %. Im Vergleich der 12 Städte und Gemeinden, für die das Jugendamt des Kreises Lippe zuständig ist, liegt Leopoldshöhe aufgrund des Zuzugs von Familien mit Kindern damit bei den drei Kommunen mit dem geringsten Ausbaustand. Auch bei zurückhaltender, vorsichtiger Schätzung wird seitens der Jugendhilfeplanerin Frau Loke ein weiterer Bedarf von 20 – 30 neu zu errichtenden Plätzen gesehen. Diese Bewertung wird im Übrigen auch von der gerade beendeten Anmeldephase für das neue Kindergartenjahr 2013/2014 eindrucksvoll bestätigt. Die Entwicklung im U3 Bereich wird auch in der Gruppe der über Dreijährigen bestätigt. In dieser Gruppe sind zudem die regelmäßigen Zuzüge innerhalb des Kindergartenjahres, aber auch die Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf (Integration/Inklusion) in kleineren Gruppenstrukturen zu berücksichtigen. Um letztlich das „Phänomen“ der fehlenden Betreuungsplätze in Leopoldshöhe zu verstehen, weise ich abschließend darauf hin, dass die Gemeinde, betrachtet über 3 ganze Jahrgänge bei den Kommunen ohne eigenes Jugendamt, in absoluten Zahlen über die meisten Kinder verfügt. Ebenfalls erinnern möchte ich an -2- die seinerzeitigen Planungen (2000/2001) zum Bau eines weiteren Kindergartens am Askamp. Der Kreis Lippe hatte seinerzeit den Bedarf bestätigt, dem dann vom Land wegen der aufkommenden Diskussion zur demografischen Entwicklung nicht mehr stattgegeben wurde – offensichtlich macht sich der Mangel an ausreichenden Kinderbetreuungsplätzen auch vor diesem Hintergrund besonders im nördlichen Gemeindegebiet bemerkbar. Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur vorgetragen, wird vom zuständigen Träger der Jugendhilfe der Bau einer 3 -Gruppen- Einrichtung (2 U3 Gruppen / 1 altersgemischte Gruppe) für erforderlich gehalten. Vom Bauvolumen ist dafür ein Gebäudekörper mit einer Fläche von rd. 600m² (barrierefrei) und einem Außengelände von rd. 900m² erforderlich. Die Finanzierung dieser Plätze erfolgt mit sogenannten Investitionspauschalen pro Platz. Der Einsatz dieser begrenzten Mittel muss deshalb möglichst effizient erfolgen. Wegen der besseren Refinanzierung, insbesondere auch der laufenden Betriebskosten, sollte die neue Einrichtung in freier Trägerschaft betrieben werden. Bei den bisherigen Überlegungen zum Standort einer neuen Einrichtung sind auch Erweiterungsmöglichkeiten vorhandener Einrichtungen geprüft worden. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die beiden kommunalen Einrichtungen in Leopoldshöhe-Nord (Kita Schuckenbaum/Kita Am Spielplatz) bereits als 3-Gruppen-Einrichtung geführt werden. Die AWO-Kita an der Schulstraße wird nach der kürzlich erfolgten Erweiterung sogar als 5-Gruppen-Einrichtung geführt. Eine theoretisch denkbare Erweiterung der kommunalen Kitas scheitert allerdings an den räumlichen Bedingungen, bzw. wäre architektonisch nur unter erschwerten Bedingungen möglich und damit fiskalisch nicht sinnvoll. Vor einigen Jahren wurden während eines vorübergehenden Zeitraums einige Räumlichkeiten des damaligen Übergangswohnheimes „Am Heimathof“ als ausgelagerte „Notgruppe“ für die „Kita Am Spielplatz“ hergerichtet. Die jetzt benötigten Räumlichkeiten (600 m² / barrierefrei) würden einen Komplettumbau einschließlich einer umfangreichen Erweiterung der Einrichtung erfordern, was in Verbindung mit der 20jährigen Zweckbindungspflicht der Einrichtung und unter Berücksichtigung der peripheren Lage als nicht sinnvoll angesehen wird. Bei der weiteren Analyse gemeindeeigener Räumlichkeiten im Hinblick auf die vg. „Unterbringungsfrage“ könnten vor dem Hintergrund der gegenwärtig stark eingebrochenen Anmeldezahlen an der Grundschule Asemissen ggflls. im dortigen Schulgebäude entsprechende Räumlichkeiten bereitgestellt werden. Wegen der laufenden Inklusionsdebatte muss allerdings mit zusätzlichen Raumbedarfen für diese Aufgabe gerechnet werden. Insoweit könnte dann auch der gesamte Raumbedarf an der Grundschule Asemissen nicht zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus würde aber auch der Leopoldshöher Norden nur marginal von Erweiterungen im Süden profitieren, so dass die dortige Erweiterung ebenfalls nicht zielführend wäre. Weitere gemeindeeigene Flächen, die kurzfristig einer Bebauung zugeführt werden könnten, stehen im Norden nicht zur Verfügung. Andere private Flächen (z.B. Firmenbrache im Bereich Schötmarsche Str. / Flächen im Bereich des Schuckenteichwegs / Ecke Hauptstr. etc.), die sich sicherlich auch durch eine attraktive zentrale Lage auszeichnen, müssten von der Gemeinde zunächst erworben werden und danach dem zukünftigen Träger der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden. Diese Alternative scheidet nach Überzeugung des Unterzeichners unter Berücksichtigung der derzeitigen Haushaltslage allerdings aus. Wegen der vg. Abwägungsprozesse wird weiterhin an dem Standort „Schötmarsche Str.“ / „Gieselmann Kreisel“ festgehalten. Der Standort ist bereits im Eigentum der Gemeinde, könnte nach Rücksprache mit dem Kreis kurzfristig bebaut werden, verfügt über eine gute (auch fußläufige) Anbindung an das Wohngebiet und ist auch für Familien aus den weiteren nördlichen Ortslagen (Krentrup / Bexterhagen ) gut erreichbar. Das Jugendamt des Kreises Lippe weist noch einmal eindringlich darauf hin, dass bei der Planung der neuen Einrichtung in Leopoldshöhe der zu erwartende Bewilligungszeitraum zu berücksichtigen ist und die entsprechende Fertigstellung der Einrichtung im Jahr 2013 erfolgen muss. Diese sehr enge Zeitleiste ist vorrangige Rahmenbedingung für die weitere Planung. Standort der neuen Einrichtung sollte im Sozialraum Leopoldshöhe - Kindergartenbezirk 2 - sein. -3- Beschlussvorschlag: Mit dem Ziel einer kurzfristigen Bebauung des Grundstücks „Schötmarsche Str / „Gieselmann Kreisel“ mit einer weiteren Tageseinrichtung für Kinder empfiehlt der Ausschuss für Bildung und Kultur dem Betriebsausschuss LIL die Bereitstellung des vg. Grundstücks. Der Träger der Jugendhilfe (Kreis Lippe) wird gebeten, die weiteren Verhandlungen zum Bau einer neuen Tageseinrichtung (Trägerverhandlungen / Bereitstellung der Mittel etc.) aufzunehmen. Schemmel