Daten
Kommune
Wesseling
Größe
70 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
20.03.17, 17:06
Aktualisiert
20.03.17, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
56/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat II
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für den Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
13.03.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 56/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
13.03.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für den Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH
Beschlussentwurf:
1.
Als Mitglieder des Aufsichtsrats der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH werden bestellt:
…
2.
Es werden Gruppen von Stellvertretern mit folgenden Mitgliedern bestellt:
…
Sachdarstellung:
1. Problem
In seiner Sitzung vom 08.11.2016 hat die Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft
Wesseling mbH die Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Beschlossen wurden die Erweiterung
des Unternehmenszwecks und die Verkleinerung des Aufsichtsrats auf 15 Mitglieder. Zudem wurde beschlossen, zur Vertretung der stimmberechtigten Mitglieder Gruppen von Stellvertretern zu bilden. Die
Gruppen werden dabei jeweils einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern permanent zugeordnet. Innerhalb der
Gruppen wird eine Reihenfolge bestimmt. Bei Verhinderung von Mitgliedern werden Vertreter entsprechend der zuvor bestimmten Reihenfolge entsandt.
Nachdem zwischenzeitlich die Änderung des Gesellschaftsvertrages notariell beurkundet und im Handelsregister eingetragen wurde, muss nun der Aufsichtsrat besetzt werden.
2. Lösung
Der Rat entsendet 15 Mitglieder in den Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH.
Zudem bestimmt der Rat Gruppen von Stellvertretern und innerhalb jeder Gruppe eine Reihenfolge. Die
Verwaltung schlägt die Bildung je einer Gruppe von Stellvertretern für jede Fraktion vor.
Der Bürgermeister ist als Aufsichtsratsmitglied gesetzt. Vertreterin des Bürgermeisters ist nach dem Gesellschaftsvertrag die Leiterin des Bereichs Allgemeine Verwaltung.
Nach der Berechnung nach Hare-Niemeyer ergibt sich folgende Sitzverteilung:
CDU/Grüne
SPD
WIR/FWW
SBW
Bürgermeister
zusammen
8
4
1
1
1
Sitze
Sitze
Sitz
Sitz
Sitz
15 Sitze
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
keine