Daten
Kommune
Wesseling
Größe
114 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
13.03.17, 17:06
Aktualisiert
13.03.17, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
53/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 60 -
- 66 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bebauungsplan Nr. 4/128 "Business- und Logistikpark Eichholz"
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 60 -
- 66 -
03.03.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 53/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Judith Hawig
03.03.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4/128 "Business- und Logistikpark Eichholz"
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Beschlussentwurf:
Der in der Sitzung vorliegende Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4/128 für das Plangebiet „Business- und
Logistikpark Eichholz“ wird zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Vorentwurf der Begründung (nebst Umweltbericht) wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 13.09.2016 die Einleitung
des Verfahrens zur 67. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) und zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4/128 „Business- und Logistikpark Eichholz“ beschlossen. Durch die im Parallelverfahren durchzuführende Bauleitplanung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Gewerbegebietes auf dem Standort südöstlich des Verkehrsknotenpunktes L 190 Urfelder Straße/ L192 Siebengebirgsstraße geschaffen werden. Planungsträger ist die TransEuropean V (Wesseling) Limited (kurz „TransEuropean“) welche eine Mischung aus Betrieben im wertschöpfenden Logistikbereich sowie im Handwerk
und Dienstleistungsgewerbe vorsieht.
2. Lösung
Seit dem Aufstellungsbeschluss ist die städtebauliche Konzeption für den „Business- und Logistikpark Eichholz“ vom Planungsbüro Skribbe-Jansen weiter konkretisiert worden. Während im ersten Entwurf noch eine
Gebietseinfahrt direkt neben der Zufahrt zu den Logistikbetrieben „Fruchthansa“ und „Nextpark“ geplant war,
wurde diese inzwischen weiter nach Westen verschoben und liegt nun direkt gegenüber der Einmündung
der Widdiger Straße in die Urfelder Straße. Der Abstand zwischen den Einfahrten ist durch die Verschiebung
erhöht worden und ermöglicht eine größere Übersichtlichkeit der Verkehrsbewegungen auf der Urfelder
Straße. Zuvor ist mit Vertretern der Fa. „Nextpark“ und des Investors über die Option einer gemeinsamen
Anbindung des Logistikbetriebs und des nördlichen, eher kleinteilig geplanten Teilbereichs des „Businessund Logistikparks Eichholz“ an die Urfelder Straße beraten worden. Da die Fa. „Nextpark“ auf Grundlage
eines Erschließungsvertrags mit der Stadt Wesseling bereits in erheblichem Umfang in die Verbindungsstraße zur Urfelder Straße investiert hat, steht das Unternehmen einer gemeinsamen, weiter westlich gelegenen
Zufahrt eher kritisch gegenüber. Ferner haben alle an dem Gespräch Beteiligten sich für eine Trennung der
„schwereren“ Logistikverkehre der Fa. „Nextpark“ und der voraussichtlich durch kleinere Fahrzeuge geprägten Gewerbeverkehre des nördlichen „Business- und Logistikparks Eichholz“ ausgesprochen. Wie im ersten
Entwurf bleibt es dabei, dass eine Gebietsdurchfahrt von der L 192 zur Urfelder Straße unterbunden wird.
Während der südliche Bereich des Gewerbeparks mit den Logistiknutzungen über eine öffentliche Verkehrsfläche an die L 192/ Siebengebirgsstraße angebunden werden soll, erhält der kleinteiligere nördliche Bereich
lediglich und ausschließlich eine Privatzufahrt an die Urfelder Straße.
Im Rahmen eines Scopingtermins mit Vertretern des Rhein-Erft-Kreises (Bodenschutz, Wasser, Naturschutz,
Kreisplanung) und des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland am 17.01.2017 ist der Untersuchungsaufwand für die Umweltprüfung festgelegt worden, die verpflichtend im Umweltbericht abzuarbeiten
ist. Kritisch bewertet wurden seitens der Unteren Naturschutzbehörde und der Kreisplanung die vorgesehene Beseitigung zweier geschützter Landschaftsbestandteile (Teich und Gehölzreihe mit Altbaumbestand) im
Plangebiet. Im Fortgang des Planverfahrens sind weitere Abstimmungen mit dem Rhein-Erft-Kreis bezüglich
der vorgesehenen Überplanung und der Kompensation für den Verlust der Landschaftselemente vorgesehen. Seitens des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland wurde der Bedarf zur zeitnahen Durchführung archäologischer Sondierungen des Plangebiets geäußert. Die Einleitung entsprechender Maßnahmen wurde vom Investor veranlasst.
Abgesehen von den oben angeführten Abstimmungen ist die Planung allen relevanten Fachbereichen der
Verwaltung sowie den Stadtwerken/Entsorgungsbetrieben vorgestellt worden. Zahlreiche Anregungen konnten bereits in den Vorentwurf des städtebaulichen Konzepts und des B-Plans eingearbeitet werden.
Die Verwaltung schlägt vor, auf Grundlage der hiermit vorliegenden Vorentwurfsfassung zur Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 4/128 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs.
1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die interessierte Öffentlichkeit wird im Rahmen einer Bürgerveranstaltung sowie durch die Auslage der relevanten Unterlagen im Rathaus informiert und hat Gelegenheit, ihre
Anregungen zur Planung einzubringen. Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4/128
„Business- und Logistikpark Eichholz“ wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zur 67. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt. Details zur Flächennutzungsplanänderung sind der Vorlage Nr. 54/2017 zu
entnehmen.
3. Alternativen
Als Alternative kann auf die Bauleitplanung verzichtet werden. Die Grundstücke wären somit auch künftig
dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen und die gewünschte gewerbliche Entwicklung planungsrechtlich unzulässig.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die TransEuropean verpflichtet sich, alle erforderlichen Planungs- und Erschließungskosten zu tragen. Hierzu gehören auch die Kosten für die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sowie weitere abgestimmte landschaftspflegerische Maßnahmen, die sich inklusive Grundstückserwerb und 30jähriger Pflege durch die
Stadt Wesseling nach gegenwärtigem Kenntnisstand auf ca. 1,05 Mio. € belaufen. Die Übernahme der Kosten, der Durchführungszeitraum und weitere Projektdetails sollen in einem städtebaulichen Vertrag und einem Erschließungsvertrag zwischen der TransEuropean und der Stadt Wesseling festgelegt werden.
Anlagen
- Geltungsbereich BP Nr. 4/128
- Konzeptstudie (städtebaulicher Entwurf, verkleinert)
- Planzeichnung BP Nr. 4/128 (Vorentwurf, verkleinert)
- textliche Festsetzungen BP Nr. 4/128 (Vorentwurf)
- Begründung BP Nr. 4/128 (Vorentwurf)
- Umweltbericht BP Nr. 4/128 (Vorentwurf)
Die Fraktionen erhalten jeweils ein Exemplar der Konzeptstudie und der Planzeichnung des Bebauungsplans im Originalmaßstab 1:1.000.