Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
18.04.2013
Erstellt
04.04.13, 21:17
Aktualisiert
04.04.13, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
50/2013
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
4. April 2013
Festsetzungen zu Einfriedungen in den Bebauungsplänen der Gemeinde Leopoldshöhe
hier: Beratung und Beschluss
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
18.04.2013
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Im letzten Hochbau- und Planungsausschuss ist von Seiten der Politik ein Vorschlag bzgl. der
Festsetzungen zu Einfriedungen in den Bebauungsplänen der Gemeinde Leopoldshöhe zur Diskussion
gestellt worden. Dieser Vorschlag ist als Anlage beigefügt.
Festsetzungen in Bebauungsplänen müssen hinsichtlich ihres Inhaltes eindeutig sein. Die Anforderungen an
die Festsetzungen sollen allerdings auch nicht zu hoch gestellt werden; insofern ist ein Übermaß durch
einen zu großen Detaillierungsgrad zu vermeiden, weil dafür i.d.R. keine ausreichende städtebauliche
Begründung nachgewiesen werden kann.
In Bezug auf den Vorschlag sieht die Verwaltung es als schwierig an, den Begriff „offene Einfriedung“
rechtlich eindeutig zu definieren. Dieses einerseits vor dem Hintergrund der heutigen Materialvielfalt und
andererseits vor dem Problem, was unter der Formulierung „offen“ zu verstehen ist. Gleichzeitig ist es
städtebaulich zu begründen, warum der Abstand z.B. zwischen der Holzlatte A und B bei einem
Starkettenzaun das Maß xy-cm haben muss.
Der Vorschlag empfiehlt weiterhin, das Ordnungsamt hinzuzuziehen, insbesondere in Zweifelsfällen.
Festsetzungen von Bebauungsplänen müssen, wie bereits erwähnt, eindeutig sein. Für Zweifelsfälle besteht
daher kein rechtlicher Spielraum.
Für die Verwaltung reduziert sich die Entscheidung bzgl. Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen
auf die Aspekte Material und Höhe, weshalb sie weiterhin bei der bisherigen Beschlussempfehlung
verbleibt.
Beschlussvorschlag:
Aufgrund der vorliegenden Anträge (insbesondere von Bauanträgen) trifft der Hochbau- und
Planungsausschuss in der Sitzung am 18.04.2013 eine grundsätzliche Entscheidung zu Höhe und Material
von Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen.
Schemmel