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Beschlussvorlage (Festsetzungen zu Einfriedungen in den Bebauungsplänen der Gemeinde Leopoldshöhe hier: Beratung und Beschluss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
18.04.2013
Erstellt
04.04.13, 21:17
Aktualisiert
04.04.13, 21:17
Beschlussvorlage (Festsetzungen zu Einfriedungen in den Bebauungsplänen der Gemeinde Leopoldshöhe 
hier: Beratung und Beschluss)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 50/2013 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 4. April 2013 Festsetzungen zu Einfriedungen in den Bebauungsplänen der Gemeinde Leopoldshöhe hier: Beratung und Beschluss Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 18.04.2013 Bemerkungen Sachdarstellung: Im letzten Hochbau- und Planungsausschuss ist von Seiten der Politik ein Vorschlag bzgl. der Festsetzungen zu Einfriedungen in den Bebauungsplänen der Gemeinde Leopoldshöhe zur Diskussion gestellt worden. Dieser Vorschlag ist als Anlage beigefügt. Festsetzungen in Bebauungsplänen müssen hinsichtlich ihres Inhaltes eindeutig sein. Die Anforderungen an die Festsetzungen sollen allerdings auch nicht zu hoch gestellt werden; insofern ist ein Übermaß durch einen zu großen Detaillierungsgrad zu vermeiden, weil dafür i.d.R. keine ausreichende städtebauliche Begründung nachgewiesen werden kann. In Bezug auf den Vorschlag sieht die Verwaltung es als schwierig an, den Begriff „offene Einfriedung“ rechtlich eindeutig zu definieren. Dieses einerseits vor dem Hintergrund der heutigen Materialvielfalt und andererseits vor dem Problem, was unter der Formulierung „offen“ zu verstehen ist. Gleichzeitig ist es städtebaulich zu begründen, warum der Abstand z.B. zwischen der Holzlatte A und B bei einem Starkettenzaun das Maß xy-cm haben muss. Der Vorschlag empfiehlt weiterhin, das Ordnungsamt hinzuzuziehen, insbesondere in Zweifelsfällen. Festsetzungen von Bebauungsplänen müssen, wie bereits erwähnt, eindeutig sein. Für Zweifelsfälle besteht daher kein rechtlicher Spielraum. Für die Verwaltung reduziert sich die Entscheidung bzgl. Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen auf die Aspekte Material und Höhe, weshalb sie weiterhin bei der bisherigen Beschlussempfehlung verbleibt. Beschlussvorschlag: Aufgrund der vorliegenden Anträge (insbesondere von Bauanträgen) trifft der Hochbau- und Planungsausschuss in der Sitzung am 18.04.2013 eine grundsätzliche Entscheidung zu Höhe und Material von Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen. Schemmel