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Beschlussvorlage (Vorschlag Einfriedungen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
686 kB
Datum
18.04.2013
Erstellt
04.04.13, 21:17
Aktualisiert
04.04.13, 21:17
Beschlussvorlage (Vorschlag Einfriedungen)

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Inhalt der Datei

Derzeitige überwiegende Regelung in Bebauungsplänen: Entlang der öffentlichen Verkehrsflächen (Straßenraum) sind Einfriedungen an der Grenze zum Verkehrsraum bis zu einer Höhe von 80 cm zulässig. Die Einfriedung ist als Mauer, Gabionenwand, Holzzaun, Metallgitterzaun oder lebende Hecke auszuführen. Zu den Einfriedungen gehören Eingangs- oder Einfahrtstore. Unterscheidung: ,9x"§- Sl^^ $.- ,FJ ---> *jJ Ll) I '| I I I Vorschlag: #;t* .) Ei nfried u n gen an öffentl ichen Verkeh rsflächen oh ne verkeh rlichen Bezug Entlang öffentlicher Verkehrsflächen, ohne verkehrlichen bzw. verkehrsgefährdenden Bezug, sind Einfriedungen an der Grenze zum Verkehrsraum bis zu einer Höhe von 2,00 m zulässig als lebende Hecken und sonstige Gehölzpflanzungen oder offene Einfriedungen. 1 o . 2.) Einfriedungen an öffenlichen Verkehrsflächen mit verkehrlichen Bezug Entlang öffentlicher Verkehrsflächen mit möglicher Verkehrsgefährdung und Bezug zu Belangen der Verkehrssicherheit (Grundstückszufahrten, Radwegquerungen, Kreuzungsbereiche, Fuß,-Rad- oder Straßenzufahrten- und querungen etc.) sind Einfriedungen bis zu 2,OO m Höhe nur mit einem seitlichen Abstand ab jeweils 3,00 m vom seitlich äußeren Gefährdungspunkt (ln Zweifelsfällen Bestimmung durch das Ordnungsamt) zulässig als lebende Hecken und sonstige Gehölzpflanzungen oder offene Einfriedungen. o . lnnerhalb des Sicherheitsabstandes von 3,00 m sind Einfriedungen an der Grenze zum Verkehrsraum nur bis zu einer Höhe von 80 cm zulässig, es sei denn, die Verkehrssicherheit ist nach Bestätigung durch das Ordnungsamt nicht beeinträchtigt. Aufgrund des öffentlichen lnteresses ist der Sicherheitsabstand auch von den Nachbargrundstücken zu gewährleisten. Die Einfriedungen innerhalb der Abstandsflächen sind zulässig als lebende Hecken und sonstige Gehölzpflanzungen oder offene Einfriedungen. o . An Eckgrundstücken oder Nachbargrundstücken an öffentlichen Verkehrsflächen sind Sichtdreiecke von jeweils 3,00 m an der öffentlichen Verkehrsfläche und an der seitlichen Grundstücksfläche mit einer maximalen Höhe von 80 cm freizuhalten.