Daten
Kommune
Wesseling
Größe
101 kB
Datum
13.09.2017
Erstellt
28.08.17, 13:01
Aktualisiert
28.08.17, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
152/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Außengeländegestaltung Kindertageseinrichtung Eichholz
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
22.06.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 152/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
22.06.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Außengeländegestaltung Kindertageseinrichtung Eichholz
Beschlussentwurf:
Der vorgestellten Planung wird zugestimmt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 14.06.2017, soll die Gestaltung des Außengeländes
mit dem Träger der Kita und dem UA – Jugendhilfeplanung gemeinsam vorberaten werden, um eine Einbindung des JHA in die Planungen zu ermöglichen.
2. Lösung
Am 20.06. fand ein erstes Planungstreffen im Rathaus statt. An dieser Vorbesprechung waren sowohl Vertreter des Trägers, Mitglieder des JHA und Vertreter der Verwaltung beteiligt. Bei diesem Treffen wurden
mögliche Gestaltungsvarianten vorgestellt und diskutiert. Die bei diesem Treffen gesammelten Ideen und die
angefertigten Skizzen, wurden am 27.06. seitens des Trägers und der Verwaltung, während eines gemeinsamen Termins in den Räumlichkeiten der GWG in Hürth erläutert.
Der von der GWG beauftragte Landschaftsarchitekt hat anschließend die Anregungen in seine eigene Entwurfsplanung mit aufgenommen und diese in der folgenden GWG-Sitzung, am 04.08.17, mit allen Beteiligten
abgestimmt.
Der Landschaftsarchitekt wird den mit der GWG und dem Träger ViaNobis entwickelten Planungsentwurf in
der Sitzung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung persönlich vorstellen. Der Entwurf bildet die Grundlage für die Beratungen und Beschlüsse im Unterausschuss so wie im Jugendhilfeausschuss.
3. Alternativen
Es werden keine Vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Anlage und die Gestaltung des Außengeländes werden von der GWG Rhein-Erft als Investor getragen und zusammen mit den Baukosten der Kita in einen Mietzins umgerechnet. Die Stadt Wesseling übernimmt den Teil der Miete, die vom Mietkostenzuschuss des Landes NRW nicht gedeckt ist. Die
Höhe der Mietkostenbeteiligung steht zurzeit noch nicht fest.
Anlage:
Entwurfsplanung für die Gestaltung des Außengeländes in der Kindertageseinrichtung Eichholz.