Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
04.03.2015
Erstellt
10.02.15, 14:46
Aktualisiert
10.02.15, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 / V 98/2015
Datum: 09.02.2015
Durchführung der Potenzialanalyse im Schuljahr 2015/16
In Ergänzung zur V98 / 2015 wird die Beschlussempfehlung wie folgt korrigiert:
Der Kreisausschuss autorisiert die Verwaltung, die Ausschreibung zur Vergabe der Durchführung der
Potenzialanalyse im Schuljahr 2015/16 im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 GO
NRW vorzubereiten und durchzuführen.
Begründung:
Die Beschlussempfehlung vom 30.01.2015 enthielt irrtümlicherweise eine Zustimmung zu
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Eine solche Zustimmung entfällt jedoch, da
derzeit die Reglungen zur vorläufigen Haushaltsführung (§ 82 GO NRW) anzuwenden sind. Es
handelt sich hier um Aufwendungen, die für die Weiterführung notwendiger Ausgaben unaufschiebbar
sind.
Die Deckung dieser Aufwendungen ist gewährleistet durch eine 100%ige Förderung des Landes und
des Europäischen Sozialfonds.
Die Auftragsvergabe selbst wird in Abhängigkeit vom Auftragswert separat zur Beschlussfassung
vorgelegt.
gez. i. V. Poth