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Beschlussvorlage (Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungs-halle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum -Wechsel des Vorhabenträgers -Beschluss über den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenenBebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
70 kB
Datum
19.12.2013
Erstellt
08.11.13, 21:16
Aktualisiert
08.11.13, 21:16
Beschlussvorlage (Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungs-halle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum
-Wechsel des Vorhabenträgers
-Beschluss über den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenenBebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“) Beschlussvorlage (Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungs-halle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum
-Wechsel des Vorhabenträgers
-Beschluss über den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenenBebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 107/2013 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 11. November 2013 Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum Wechsel des Vorhabenträgers Beschluss über den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 21.11.2013 Rat 19.12.2013 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Wechsel des Vorhabenträgers (Antragsteller): █████████████████████████████████████████████████████████████ █████████████ zum Vorhabenträger (Vorhabendurchführung) : W. von Borries-Eckendorf GmbH & Co.KG (WvB), vertreten durch █████████████████████████████████████████████████████████████ ██████ wird hiermit angezeigt. Der Wechsel des Vorhabenträgers darf gemäß § 12 (5) BauGB nur verweigert werden, wenn dieser der Durchführung des Vorhabens entgegensteht. Dieses ist hier nicht der Fall. Vor dem Satzungsbeschluss über Durchführungsvertrag als eines der Bebauungsplanes zu beschließen. den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist der drei folgenden Elemente des vorhabenbezogenen Das Fehlen eines der Elemente führt zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans. • Vorhaben- und Erschließungsplan • Durchführungsvertrag • vorhabenbezogener Bebauungsplan (Nutzungsplan mit Text / Festsetzungen) Alle drei Bestandteile müssen aufeinander abgestimmt sein und dürfen sich nicht widersprechen. -2- Der Durchführungsvertrag ist Voraussetzung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Der Durchführungsvertrag ist in § 12 (1) Satz. 1 BauGB geregelt. In dem Durchführungsvertrag ist bestimmt, welche Leistungen, unter Beachtung des Vorhabens- und Erschließungsplanes, der Vorhabenträger innerhalb welcher Zeiträume erbringen muss. Der Vertrag bedarf der Schriftform. Mit In-Kraft-Treten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden sodann die Verpflichtungen aus dem Durchführungsvertrag fällig. Der Durchführungsvertrag beinhaltet folgende wesentliche Regelungen: • Errichtung einer Saatgutbearbeitungshalle zur Verarbeitung und Züchtung von Saatgut, Getreide und Bodenfrüchten mit den dazugehörigen Gebäuden, Gebäudeteilen und Anlagen, von vier Foliengewächshäusern südlich der Halle sowie davon südlich die Anlage von Stellplätzen in einem ersten Bauabschnitt, • Erweiterung der Halle, Errichtung Verwaltungsgebäude, Fortführung der Anlage der Foliengewächshäuser und von Glasgewächshäusern in östlicher Richtung als zweiten Bauabschnitt, • Gestaltung des räumlichen Abschlusses des ersten Bauabschnittes im Osten mit einer Fläche zum Anpflanzen mit heimischen standortgerechten Sträuchern durchgehend vom nördlichen bis zum südlichen Rand des Vorhabenbereiches (Ortsrand auf Zeit). Der Durchführungsvertrag unterliegt nicht der planerischen / städtebaulichen Abwägung. Seine Inhalte dienen der Sicherstellung der Errichtung des Vorhabens. Beschlussvorschlag: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, dem Wechsel des Vorhabenträgers zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ zuzustimmen. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Schemmel Anlage Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“