Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
70 kB
Datum
19.12.2013
Erstellt
08.11.13, 21:16
Aktualisiert
08.11.13, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
107/2013
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
11. November 2013
Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich
der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil
Schuckenbaum
Wechsel des Vorhabenträgers
Beschluss über den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
21.11.2013
Rat
19.12.2013
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der
Wechsel
des
Vorhabenträgers
(Antragsteller):
█████████████████████████████████████████████████████████████
█████████████ zum Vorhabenträger (Vorhabendurchführung) : W. von Borries-Eckendorf
GmbH
&
Co.KG
(WvB),
vertreten
durch
█████████████████████████████████████████████████████████████
██████ wird hiermit angezeigt.
Der Wechsel des Vorhabenträgers darf gemäß § 12 (5) BauGB nur verweigert werden, wenn
dieser der Durchführung des Vorhabens entgegensteht. Dieses ist hier nicht der Fall.
Vor dem Satzungsbeschluss über
Durchführungsvertrag als eines der
Bebauungsplanes zu beschließen.
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist der
drei folgenden Elemente des vorhabenbezogenen
Das Fehlen eines der Elemente führt zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans.
• Vorhaben- und Erschließungsplan
• Durchführungsvertrag
• vorhabenbezogener Bebauungsplan (Nutzungsplan mit Text / Festsetzungen)
Alle drei Bestandteile müssen aufeinander abgestimmt sein und dürfen sich nicht widersprechen.
-2-
Der Durchführungsvertrag ist Voraussetzung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Der
Durchführungsvertrag ist in § 12 (1) Satz. 1 BauGB geregelt. In dem Durchführungsvertrag ist
bestimmt, welche Leistungen, unter Beachtung des Vorhabens- und Erschließungsplanes, der
Vorhabenträger innerhalb welcher Zeiträume erbringen muss. Der Vertrag bedarf der Schriftform.
Mit In-Kraft-Treten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden sodann die Verpflichtungen
aus dem Durchführungsvertrag fällig.
Der Durchführungsvertrag beinhaltet folgende wesentliche Regelungen:
• Errichtung einer Saatgutbearbeitungshalle zur Verarbeitung und Züchtung von Saatgut,
Getreide und Bodenfrüchten mit den dazugehörigen Gebäuden, Gebäudeteilen und
Anlagen, von vier Foliengewächshäusern südlich der Halle sowie davon südlich die Anlage
von Stellplätzen in einem ersten Bauabschnitt,
• Erweiterung der Halle, Errichtung Verwaltungsgebäude, Fortführung der Anlage der
Foliengewächshäuser und von Glasgewächshäusern in östlicher Richtung als zweiten
Bauabschnitt,
• Gestaltung des räumlichen Abschlusses des ersten Bauabschnittes im Osten mit einer
Fläche zum Anpflanzen mit heimischen standortgerechten Sträuchern durchgehend vom
nördlichen bis zum südlichen Rand des Vorhabenbereiches (Ortsrand auf Zeit).
Der Durchführungsvertrag unterliegt nicht der planerischen / städtebaulichen Abwägung. Seine
Inhalte dienen der Sicherstellung der Errichtung des Vorhabens.
Beschlussvorschlag:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, dem
Wechsel des Vorhabenträgers zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ zuzustimmen.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den
Durchführungsvertrag
zum
vorhabenbezogenen
Bebauungsplan
Nr.
08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Schemmel
Anlage
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“