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Beschlussvorlage (Antrag des Stadtsportverbandes Wesseling e.V. vom 31.05.2017 auf Gewährung eines städtischen Zuschusses für allgemeine Vereinsführungskosten)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
102 kB
Datum
12.09.2017
Erstellt
28.08.17, 13:01
Aktualisiert
28.08.17, 13:01
Beschlussvorlage (Antrag des Stadtsportverbandes Wesseling e.V. vom 31.05.2017 auf Gewährung eines städtischen Zuschusses für allgemeine Vereinsführungskosten) Beschlussvorlage (Antrag des Stadtsportverbandes Wesseling e.V. vom 31.05.2017 auf Gewährung eines städtischen Zuschusses für allgemeine Vereinsführungskosten) Beschlussvorlage (Antrag des Stadtsportverbandes Wesseling e.V. vom 31.05.2017 auf Gewährung eines städtischen Zuschusses für allgemeine Vereinsführungskosten)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 178/2017 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport und Städtepartnerschaften Vorlage für Ausschuss für Sport und Freizeit Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Antrag des Stadtsportverbandes Wesseling e.V. vom 31.05.2017 auf Gewährung eines städtischen Zuschusses für allgemeine Vereinsführungskosten Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 24.08.2017 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 178/2017 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Astrid Mühle 24.08.2017 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Sport und Freizeit Betreff: Antrag des Stadtsportverbandes Wesseling e.V. vom 31.05.2017 auf Gewährung eines städtischen Zuschusses für allgemeine Vereinsführungskosten Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis. Sachdarstellung: 1. Problem Mit Schreiben vom 31.05.2017, das dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist, beantragt der Stadtsportverband Wesseling e.V. (kurz: SSV) einen städtischen Zuschuss für allgemeine Vereinsführungskosten in Höhe von 3.000 € pro Jahr. Der SSV beantragt einen jährlichen städtischen Zuschuss, damit er sich in Zukunft weiterhin für die Förderung des Sports in Wesseling einsetzen kann. 2. Lösung Bereits in 2016 hat der SSV einen Antrag auf Überlassung von 5 % der nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) durch das Land gewährten pauschalen Zuweisung an die Gemeinden zur Unterstützung kommunaler Aufgabenerfüllung im Sportbereich (Sportpauschale) in Höhe von 5 % gestellt. Der Ausschuss für Sport und Freizeit hat diesen Antrag in seiner Sitzung am 07.03.2017 abgelehnt, da die Sportpauschale nur für Maßnahmen mit investivem Charakter verwendet werden darf, und die gesetzlichen Vorgaben hier nicht erfüllt sind. Bis Mitte der 90er Jahre wurde dem SSV aus der Haushaltsstelle 1.550.7001.3 – Zuschüsse Sportförderungein jährlicher Zuschuss in Höhe von 1.000 € zu den allgemeinen Verwaltungskosten von der Stadt Wesseling gewährt. Die Verwaltung bittet nun um Entscheidung, ob dem Antrag des SSV entsprochen und ein jährlicher Zuschuss für allgemeine Vereinsführungskosten in Höhe von 3.000 € gewährt werden soll. 3. Alternativen Werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Im laufenden Haushalt der Stadt Wesseling stehen derzeit keine Mittel für eine Zuschussgewährung an den SSV zur Verfügung; diese müssten im Haushalt 2018 bereitgestellt werden.