Daten
Kommune
Wesseling
Größe
102 kB
Datum
12.09.2017
Erstellt
28.08.17, 13:01
Aktualisiert
28.08.17, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
178/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport und Städtepartnerschaften
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Antrag des Stadtsportverbandes Wesseling e.V. vom 31.05.2017 auf Gewährung eines städtischen
Zuschusses für allgemeine Vereinsführungskosten
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
24.08.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 178/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Astrid Mühle
24.08.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betreff:
Antrag des Stadtsportverbandes Wesseling e.V. vom 31.05.2017 auf Gewährung eines städtischen Zuschusses für allgemeine Vereinsführungskosten
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis.
Sachdarstellung:
1. Problem
Mit Schreiben vom 31.05.2017, das dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist, beantragt der Stadtsportverband
Wesseling e.V. (kurz: SSV) einen städtischen Zuschuss für allgemeine Vereinsführungskosten in Höhe von
3.000 € pro Jahr. Der SSV beantragt einen jährlichen städtischen Zuschuss, damit er sich in Zukunft weiterhin für die Förderung des Sports in Wesseling einsetzen kann.
2. Lösung
Bereits in 2016 hat der SSV einen Antrag auf Überlassung von 5 % der nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) durch das Land gewährten pauschalen Zuweisung an die Gemeinden zur Unterstützung
kommunaler Aufgabenerfüllung im Sportbereich (Sportpauschale) in Höhe von 5 % gestellt. Der Ausschuss
für Sport und Freizeit hat diesen Antrag in seiner Sitzung am 07.03.2017 abgelehnt, da die Sportpauschale
nur für Maßnahmen mit investivem Charakter verwendet werden darf, und die gesetzlichen Vorgaben hier
nicht erfüllt sind.
Bis Mitte der 90er Jahre wurde dem SSV aus der Haushaltsstelle 1.550.7001.3 – Zuschüsse Sportförderungein jährlicher Zuschuss in Höhe von 1.000 € zu den allgemeinen Verwaltungskosten von der Stadt Wesseling gewährt.
Die Verwaltung bittet nun um Entscheidung, ob dem Antrag des SSV entsprochen und ein jährlicher Zuschuss für allgemeine Vereinsführungskosten in Höhe von 3.000 € gewährt werden soll.
3. Alternativen
Werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Im laufenden Haushalt der Stadt Wesseling stehen derzeit keine Mittel für eine Zuschussgewährung an den
SSV zur Verfügung; diese müssten im Haushalt 2018 bereitgestellt werden.