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Beschlusstext (Anpassung der ortsrechtlichen Bestimmungen der Stadt Bedburg an das GO-Reformgesetz hier: Dienstrechtliche Regelungen in der Hauptsatzung der Stadt Bedburg gem. § 73 Abs. 3 GO NRW )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,2 kB
Datum
04.03.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Anpassung  der ortsrechtlichen Bestimmungen der Stadt Bedburg an das GO-Reformgesetz
hier: Dienstrechtliche Regelungen in der Hauptsatzung der Stadt Bedburg gem. § 73 Abs. 
        3 GO NRW
 ) Beschlusstext (Anpassung  der ortsrechtlichen Bestimmungen der Stadt Bedburg an das GO-Reformgesetz
hier: Dienstrechtliche Regelungen in der Hauptsatzung der Stadt Bedburg gem. § 73 Abs. 
        3 GO NRW
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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 14. Sitzung des Hauptausschusses am Dienstag, den 04.03.2008. Sitzungsbeginn: 18:35 Uhr Sitzungsende: 22:19 Uhr TOP Betreff 3 Anpassung der ortsrechtlichen Bestimmungen der Stadt Bedburg an das GO-Reformgesetz hier: Dienstrechtliche Regelungen in der Hauptsatzung der Stadt Bedburg gem. § 73 Abs. 3 GO NRW Herr Dr. Kippels stellt für die CDU-Fraktion fest, dass man seitens der Politik so wenig wie möglich in die grundsätzliche Personalhoheit des Bürgermeisters eingreifen wolle. Er regt deshalb an, die neue Regelung im § 16 der Hauptsatzung auf Einstellungen zu beschränken und daher den in Absatz 2 aufgeführten Buchstaben b) zu streichen. Er ergänzt, dass man bei Bedarf – unabhängig von der neuen Regelung – auch zukünftig seine Meinung zu personellen Entscheidungen kundtun werde. Herr Druch erklärt seitens der SPD-Fraktion, dass man den Vorschlag der CDUFraktion unterstütze. Herr Köhlen führt für die FWG-Fraktion aus, dass man dem Vorschlag ebenfalls zustimmen werde, da bei Personalentscheidungen grundsätzlich auch der Personalrat beteiligt sei. Auf Nachfrage von Bürgermeister Koerdt sprechen sich die Mitglieder des Hauptausschusses einvernehmlich dafür aus, die aus § 16 resultierenden Kompetenzen dem Rat, und nicht – wie alternativ möglich – dem Hauptausschuss, zuzugestehen. Vor der Beschlussfassung weist Bürgermeister Koerdt darauf hin, dass er an der Abstimmung nicht teilnehmen werde. Er habe in diesem Zusammenhang kein Stimmrecht, da es sich um eine dienstrechtliche Regelung handele. Beschluss: Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, im § 16 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg eine dienstrechtliche Regelung gemäß § 73 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW – wie in der Begründung der Sitzungsvorlage – vorgeschlagen sowie unter Maßgabe der in der Sitzung vorgetragenen Änderungswünsche, aufzunehmen. Die Regelung ist in den Entwurf der 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung – resultierend aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 19.02.2008 – mit aufzunehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 04.03.2008 Seite 2