Daten
Kommune
Bedburg
Größe
8,2 kB
Datum
04.03.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 14. Sitzung des Hauptausschusses
am Dienstag, den 04.03.2008.
Sitzungsbeginn:
18:35 Uhr
Sitzungsende:
22:19 Uhr
TOP
Betreff
3
Anpassung der ortsrechtlichen Bestimmungen der Stadt Bedburg an das
GO-Reformgesetz
hier: Dienstrechtliche Regelungen in der Hauptsatzung der Stadt Bedburg
gem. § 73 Abs.
3 GO NRW
Herr Dr. Kippels stellt für die CDU-Fraktion fest, dass man seitens der Politik so
wenig wie möglich in die grundsätzliche Personalhoheit des Bürgermeisters
eingreifen wolle. Er regt deshalb an, die neue Regelung im § 16 der
Hauptsatzung auf Einstellungen zu beschränken und daher den in Absatz 2
aufgeführten Buchstaben b) zu streichen. Er ergänzt, dass man bei Bedarf –
unabhängig von der neuen Regelung – auch zukünftig seine Meinung zu
personellen Entscheidungen kundtun werde.
Herr Druch erklärt seitens der SPD-Fraktion, dass man den Vorschlag der CDUFraktion unterstütze.
Herr Köhlen führt für die FWG-Fraktion aus, dass man dem Vorschlag ebenfalls
zustimmen werde, da bei Personalentscheidungen grundsätzlich auch der
Personalrat beteiligt sei.
Auf Nachfrage von Bürgermeister Koerdt sprechen sich die Mitglieder des
Hauptausschusses einvernehmlich dafür aus, die aus § 16 resultierenden
Kompetenzen dem Rat, und nicht – wie alternativ möglich – dem
Hauptausschuss, zuzugestehen.
Vor der Beschlussfassung weist Bürgermeister Koerdt darauf hin, dass er an der
Abstimmung nicht teilnehmen werde. Er habe in diesem Zusammenhang kein
Stimmrecht, da es sich um eine dienstrechtliche Regelung handele.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, im § 16 der Hauptsatzung der
Stadt Bedburg eine dienstrechtliche Regelung gemäß § 73 Abs. 3 Gemeindeordnung
NRW – wie in der Begründung der Sitzungsvorlage – vorgeschlagen sowie unter Maßgabe
der in der Sitzung vorgetragenen Änderungswünsche, aufzunehmen. Die Regelung ist in
den Entwurf der 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung – resultierend aus der Sitzung
des Hauptausschusses vom 19.02.2008 – mit aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 04.03.2008
Seite 2