Daten
Kommune
Wesseling
Größe
41 kB
Datum
26.10.2016
Erstellt
10.10.16, 13:01
Aktualisiert
10.10.16, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
57/2016
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen in Wesseling im Haushaltsjahr 2017
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
23.03.2016
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 57/2016
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Margarita Papasteriadi
23.03.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen in Wesseling im Haushaltsjahr 2017
Beschlussentwurf:
a) Den vorgeschlagenen Öffnungszeiten der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder wird zugestimmt.
b) Die seitens der freien Träger mitgeteilten Öffnungszeiten der Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet Wesseling werden zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 sind die Schließtage im Sinne des § 13e KiBiz zu erfassen. Nach § 13e
Abs. 2 KiBiz soll die Anzahl der jährlichen Schließtage zwanzig nicht überschreiten. Damit wird der Umfang
der grundsätzlichen Höchstzahl der Schließtage gesetzlich festgeschrieben. Eine Mindestzahl ist nicht vorgesehen. Kindertageseinrichtungen können auch weniger oder gar keine Schließtage vorsehen. Nach der
Gesetzesbegründung ist klargestellt, dass der Begriff der Schließtage aus Elternsicht verstanden werden
muss, das heißt: Notwendige Schließungen für pädagogische Konzepttage sind von dieser Zahl mit umfasst.
Die Zahl der Schließtage darf dreißig Öffnungstage auch in Ausnahmefällen nicht überschreiten (§ 13e
und § 18 Abs. 3 KiBiz).
In § 9 KiBiz ist weiterhin die Zusammenarbeit der Kindertageseinrichtung mit den Eltern festgelegt. Die Öffnungs- und Schließzeiten wurden mit den Elternräten der Kindertageseinrichtungen besprochen und für das
Haushaltsjahr 2017 festgelegt.
Der Jugendhilfeausschuss hat über die vorgeschlagen Öffnungs- und Schließzeiten der Tageseinrichtungen
in Trägerschaft der Stadt Wesseling zu beschließen.
Die Öffnungs- und Schließzeiten der Einrichtungen in freier Trägerschaft werden eigenständig festgelegt und
dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe lediglich auf Anfrage mitgeteilt. Die Ergebnisse der Abfrage
sind als Anlage beigefügt.
2. Lösung
a) Den vorgeschlagenen Öffnungszeiten der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder wird zugestimmt.
b) Die seitens der freien Träger mitgeteilten Öffnungszeiten der Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet Wesseling werden zur Kenntnis genommen.
3. Alternativen
4. Finanzielle Auswirkungen