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Beschlussvorlage (Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen in Wesseling im Haushaltsjahr 2017)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
41 kB
Datum
26.10.2016
Erstellt
10.10.16, 13:01
Aktualisiert
10.10.16, 13:01
Beschlussvorlage (Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen in Wesseling im Haushaltsjahr 2017) Beschlussvorlage (Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen in Wesseling im Haushaltsjahr 2017) Beschlussvorlage (Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen in Wesseling im Haushaltsjahr 2017)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 57/2016 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen in Wesseling im Haushaltsjahr 2017 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 23.03.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 57/2016 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Margarita Papasteriadi 23.03.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen in Wesseling im Haushaltsjahr 2017 Beschlussentwurf: a) Den vorgeschlagenen Öffnungszeiten der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder wird zugestimmt. b) Die seitens der freien Träger mitgeteilten Öffnungszeiten der Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet Wesseling werden zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 sind die Schließtage im Sinne des § 13e KiBiz zu erfassen. Nach § 13e Abs. 2 KiBiz soll die Anzahl der jährlichen Schließtage zwanzig nicht überschreiten. Damit wird der Umfang der grundsätzlichen Höchstzahl der Schließtage gesetzlich festgeschrieben. Eine Mindestzahl ist nicht vorgesehen. Kindertageseinrichtungen können auch weniger oder gar keine Schließtage vorsehen. Nach der Gesetzesbegründung ist klargestellt, dass der Begriff der Schließtage aus Elternsicht verstanden werden muss, das heißt: Notwendige Schließungen für pädagogische Konzepttage sind von dieser Zahl mit umfasst. Die Zahl der Schließtage darf dreißig Öffnungstage auch in Ausnahmefällen nicht überschreiten (§ 13e und § 18 Abs. 3 KiBiz). In § 9 KiBiz ist weiterhin die Zusammenarbeit der Kindertageseinrichtung mit den Eltern festgelegt. Die Öffnungs- und Schließzeiten wurden mit den Elternräten der Kindertageseinrichtungen besprochen und für das Haushaltsjahr 2017 festgelegt. Der Jugendhilfeausschuss hat über die vorgeschlagen Öffnungs- und Schließzeiten der Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wesseling zu beschließen. Die Öffnungs- und Schließzeiten der Einrichtungen in freier Trägerschaft werden eigenständig festgelegt und dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe lediglich auf Anfrage mitgeteilt. Die Ergebnisse der Abfrage sind als Anlage beigefügt. 2. Lösung a) Den vorgeschlagenen Öffnungszeiten der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder wird zugestimmt. b) Die seitens der freien Träger mitgeteilten Öffnungszeiten der Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet Wesseling werden zur Kenntnis genommen. 3. Alternativen 4. Finanzielle Auswirkungen