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Beschlussvorlage (Antrag der SPD Fraktion vom 23. Mai 2016 "Sportentwicklungsplan Wesseling 2030"; Stellungnahme der Verwaltung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
134 kB
Datum
27.10.2016
Erstellt
10.10.16, 13:01
Aktualisiert
10.10.16, 13:01
Beschlussvorlage (Antrag der SPD Fraktion vom 23. Mai 2016 "Sportentwicklungsplan Wesseling 2030";
Stellungnahme der Verwaltung) Beschlussvorlage (Antrag der SPD Fraktion vom 23. Mai 2016 "Sportentwicklungsplan Wesseling 2030";
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Stellungnahme der Verwaltung)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 102/2016 1. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport und Städtepartnerschaften Vorlage für Ausschuss für Sport und Freizeit Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Antrag der SPD Fraktion vom 23. Mai 2016 "Sportentwicklungsplan Wesseling 2030"; Stellungnahme der Verwaltung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 04.10.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 102/2016 1. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: H. Albert A. Mühle 04.10.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Sport und Freizeit Betreff: Antrag der SPD Fraktion vom 23. Mai 2016 "Sportentwicklungsplan Wesseling 2030"; Stellungnahme der Verwaltung Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis Sachdarstellung: 1. Problem In der Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit am 16.06.2016 wurde der Antrag der SPD-Fraktion vom 23. Mai 2016 „Sportentwicklungsplan (SEP) Wesseling 2030", Vorlagen-Nr. 102/2016, beraten. Im Rahmen dieser Beratung wurde von der Verwaltung u.a. ausgeführt, dass die personellen und auch fachlichen Möglichkeiten für die Erstellung eines SEP durch die Verwaltung derzeit nicht gegeben sind. Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass von Seiten der Verwaltung keine konkreten Aussagen hinsichtlich demografischer und soziologischer sowie eventueller Trend-Entwicklungen im Sportbereich vorgetragen werden können. Herr Triebkorn, Vorsitzender des Stadtsportverbandes (SSV), führte aus, dass sich der SSV in der Lage sieht, unter der Beteiligung ihm bekannter Experten einen solchen Sportentwicklungsplan für Wesseling zu erstellen. Er setzte den Ausschuss darüber in Kenntnis, dass er u.a. zu diesem Thema bereits ein Gespräch mit dem Vorsitzenden des Kreissportbundes Rhein-Erft e.V. (KSB), Herrn Dudzus, geführt und dieser dem SSV seine Unterstützung bei der Erstellung eines solchen Sportentwicklungsplanes zugesagt hat. Nach ausführlicher Diskussion hat der Ausschuss für Sport und Freizeit einstimmig folgenden Beschluss gefasst: Die Verwaltung trägt zur nächsten Sitzung des Ausschusses vor, welche Basis-Grunddaten für einen Sportentwicklungsplan durch die Verwaltung zusammengestellt werden können. Die weitere Diskussion zum Thema Sportentwicklungsplan soll im Rahmen der Haushaltsberatungen erfolgen. Das von Herrn Triebkorn unterbreitete Angebot, dass der SSV unter Beteiligung des Kreissportbundes Rhein-Erft einen solchen Plan für die Stadt Wesseling erstellen könnte, sollte auf jeden Fall in die Überlegung mit einbezogen werden. 2. Lösung Unter kommunaler Sportentwicklungsplanung wird ein zielgerichtetes methodisches Vorgehen verstanden, um die Rahmenbedingungen für Sport und Bewegung in der Bevölkerung zu gestalten und in einem Gesamtkonzept festzulegen. Das Ziel soll eine längerfristig bedarfsgerechte sowie sichere und wirtschaftliche Versorgung der Bürger mit Sport- und Freizeitangeboten sein. Zentrale Themen der kommunalen Sportentwicklungsplanung sind die lokalen Sportangebote und die Sportaktivitäten der Bevölkerung, die Organisationsformen sowie die Sporträume, in denen die Sportaktivitäten ausgeübt werden. Die kommunale Finanzierung und Förderung des Sports sowie kommunale Besonderheiten des Sports sind in die Betrachtungen mit einzubeziehen. In der kommunalen Planung muss insbesondere demographischen Veränderungen (Überalterung der Bürger und längerfristig wieder rückläufigen Schülerzahlen) sowie den Themen Inklusion und Integration Rechnung getragen werden. Ebenfalls ist der Begriff des Sports weit auszulegen, denn er beinhaltet aufgrund des gewandelten Aktivitätsverhaltens und wachsenden Interesses der Bürger an unterschiedlichen Sportarten vielfältige Bewegungs-, Spiel- und Sportformen auch über den Sportsektor hinaus im sportiven Freizeitbereich. Daher muss die SEP auch das gesamte Freizeitverhalten der Bürger berücksichtigen. Zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten der Angebote in Wesseling mit ihren Verflechtungen in der regionalen Angebotslandschaft sind zu untersuchen und Lösungen der vorhandenen und absehbaren Versorgungsprobleme vor Ort aufzuzeigen. I. Bei der Erstellung des Sportentwicklungsplanes sollten folgende Themen untersucht bzw. bearbeitet werden: 1. Aufarbeitung und Fortschreibung der vorhandenen Sportmöglichkeiten unter Berücksichtigung von Angebot und Nachfrage sowie von demografischen, soziologischen und gesellschaftspolitischen (Inklusion, Integration, u.ä.) Aspekten 2. Darstellung des Angebotes der Sportstätten sowie dessen Bewertung bezüglich des zukünftiges Bedarfes und der Auslastung 3. Analyse der schulischen Entwicklungen und Tendenzen beim Sportunterricht anhand des Schulentwicklungsplanes 4. Darstellung der regionalen Verflechtungen (u.a. ansässige Sportvereine, Sportentwicklungsplanung der Nachbarkommunen) 5. Erarbeitung von Lösungsalternativen für mögliche Versorgungsprobleme bei Sportangeboten und Sporteinrichtungen in Stadtteilen und Bevölkerungsgruppen allgemein sowie Untersuchung der Rückwirkungen möglicher Lösungen auf das vorhandene Sportangebot 6. Erarbeitung von Maßnahmenplanungen (über verschiedene Zeiträume und Handlungsschritte) für die vorgeschlagenen Lösungen hinsichtlich Bedarf und Kostenrahmen. Dabei sollen Erfahrungswerte herangezogen und berücksichtigt werden, die aufgrund bundesweiter Entwicklungen gemacht wurden. II. Die Aufarbeitung eines Gutachtens würde dann in folgenden Teilschritten erfolgen: 1. Skizzierung der Ausgangslage, Darstellung der Versorgungs- und Entwicklungsprobleme, Konzepte zur Problemlösung (Grundlage für die Erstellung eines Gutachtens ist eine Bestandsaufnahme zahlreicher Daten, d.h. eine Darstellung des IST-Zustandes. Zusätzlich könnte eine Befragung zum Sportverhalten der Bürger, der Bildungseinrichtungen (Kindergärten und Schulen) und des organisierten Sports durch Sportvereine durchgeführt werden.) 2. Aufarbeitung und Darstellung der sportlichen Konsequenzen möglicher Lösungen zur Sportstättenentwicklung 3. Abstimmung und Endfassung des Gutachtens sowie Präsentation. III. Wie bereits in der Sitzung des Sportausschusses am 16.06.2016 von der Verwaltung ausgeführt, sind die personellen und auch fachlichen Möglichkeiten für die Erstellung eines SEP durch die Verwaltung derzeit nicht gegeben. Die Verwaltung könnte jedoch zur Darstellung des IST-Zustandes folgende Basis-Grunddaten (bereits in der Verwaltung vorhandene bzw. von der Verwaltung zu ermittelnde) zusammentragen und im weiteren Verfahren einem extern zu beteiligenden Unternehmen zur Verfügung stellen: 1. Übersicht Wesselinger Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund sind, sowie deren Mitgliederzahlen (sortiert nach Geschlecht und Jahrgang) 2. Übersicht sonstiger Wesselinger Vereine sowie deren Mitgliederzahlen 3. Übersicht der städtischen Sportstätten (Art [z.B. Zweifachhalle, Kunstrasenplatz], Baujahr, Lage, Größe, Ausstattung) 4. Übersicht der im Stadtgebiet vorhandenen kommerziellen Sporteinrichtungen einschließlich deren Sportangebot 5. Übersicht vorhandener Freizeitspielfelder (z.B. Skateranlage, Bowleanlage, Bolzplatz) 6. Übersicht der angebotenen Sportarten 7. Belegungspläne der städtischen Sportstätten (Schul- und Vereinssport) 8. Übersicht zum baulichen Zustand bzw. Modernisierungsbedarf der städtischen Sportstätten 9. Haushaltsdaten zu Ausgaben und Einnahmen in den einzelnen Sportstätten, Sportförderrichtlinien 10. gesamtstädtische und fachspezifische Entwicklungspläne, z.B. Flächennutzungsplan, Schulentwicklungsplanung 11. soziodemografische Grunddaten: Aktuelle Einwohnerstatistik nach Alter, Geschlecht, Nationalität, Wohnort etc. 12. Anforderung von SEP der Nachbarkommunen. Die unter Ziffer I, Punkt 1 bis 6 genannten und erforderlichen Analysen und Prognosen der Sportsituation sowie Aussagen hinsichtlich demografischer, soziologischer und eventueller Trend-Entwicklungen im Sportbereich können - wie oben bereits dargestellt - von Seiten der Verwaltung mit Ausnahme der unter Ziffer III aufgeführten Leistungen nicht erbracht werden. Neutrale Analysen und ein Aufzeigen von Handlungsfeldern mit von der Politik akzeptierten Schlussfolgerungen für zielführende politische Entscheidungen zum Wohle des Sports können nach Ansicht der Verwaltung nur durch externe Experten geliefert werden. Aus Sicht der Verwaltung ist deshalb für das weitere Verfahren zur Erstellung eines aussagefähigen und anwendbaren SEP die Beauftragung eines fachkundigen Unternehmens unbedingt erforderlich. Bei der Beauftragung einer externen Institution belaufen sich die Kosten für ein Gutachten in dem wie unter Punkt 1 bis 6 dargestellten Umfang auf rund 15.000 € inkl. MwSt. Für die Durchführung einer Befragung müssten zusätzlich rund 5.800 € bereitgestellt werden. Die genannten Kosten entsprechen dem der Verwaltung derzeit vorliegenden günstigsten Angebot aus dem Jahr 2015. Das von Herrn Triebkorn unterbreitete Angebot, dass der SSV unter Beteiligung des Kreissportbundes Rhein-Erft einen solchen Plan für die Stadt Wesseling erstellen könnte, sollte auf jeden Fall in die Überlegung mit einbezogen werden. Die durch dieses Verfahren anfallenden Kosten können derzeit nicht beziffert werden. 3. Alternativen Keine. 4. Finanzielle Auswirkungen Für die Erstellung eines SEP durch ein externes Unternehmen hat der Rat in seiner Sitzung vom 20.09.2016 Haushaltsmittel in Höhe von 25.000 € bereitgestellt.