Daten
Kommune
Wesseling
Größe
118 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
17.10.16, 17:06
Aktualisiert
17.10.16, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
178/2016
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 60 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bebauungsplan Nr. 3/127 "Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße"
Hier: Vorstellung Bebauungsvarianten
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 60 -
11.10.2016
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 178/2016
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Svetlana Braun
11.10.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 3/127 "Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße"
Hier: Vorstellung Bebauungsvarianten
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz nimmt die Bebauungsvarianten zur Kenntnis und
beschließt für den westlichen Grundstücksteil die Varianten 8 und 9 und für den östlichen Grundstücksteil die
Varianten 2 und 3 (a/b) als Grundlage für die Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit,
einschließlich einer Bürgerinformationsveranstaltung.
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 13.09.2016 die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 3/127 „Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße“ im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. Von der CDU-Fraktion wurde ein Ergänzungsantrag gestellt,
der für das Planverfahren eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit in Form einer
Bürgerinformationsveranstaltung fordert. Die Verwaltung hat ergänzend vorgeschlagen, die
Bürgerinformationsveranstaltung auf der Grundlage von aktualisierten Bebauungsvarianten durchzuführen,
die dem Ausschuss zuvor erneut vorgelegt werden. Beide Anträge wurden einstimmig angenommen.
1. Problem
Im nördlichen Bereich von Wesseling-Berzdorf befinden sich zwei unbebaute Grundstücke, die derzeit
landwirtschaftlich genutzt werden. Es handelt sich zum einem um das Grundstück südlich des Akazienweges
an der Kapelle und zum anderen um das länglich geschnittene Grundstück zwischen der Buchenstraße und
der Langenackerstraße. Beide Grundstücke befinden sich innerhalb des Siedlungszusammenhangs und
sind vollständig erschlossen. Die Eigentümer der beiden Grundstücke beabsichtigen diese Flächen
kurzfristig einer Bebauung zuzuführen.
Für den westlichen Bereich des Plangebietes ist der Bebauungsplan Nr. 3/40 „Berzdorfer Feld“ seit 1997
rechtskräftig. Für den östlichen Bereich besteht kein Bebauungsplan, die planungsrechtliche Situation wird
hier gemäß § 34 BauGB bewertet. Grundsätzlich wäre die Umsetzung des westlichen Bereiches nach
derzeitigem Planungsrecht möglich. Die geplante Bebauung des östlichen Bereiches ist dagegen aufgrund
der geplanten Nachverdichtung im Inneren des Grundstückes auf der Grundlage des § 34 BauGB nicht
genehmigungsfähig. Das Plangebiet befindet sich im Nahbereich von bestehenden Industrieanlagen und ist
aufgrund seiner wohngebietsähnlichen Größe (ca. 18 und ca. 29 Wohneinheiten) im Sinne der Seveso-IIIRichtlinie als schutzbedürftig einzustufen. Da im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 3/40 „Berzdorfer
Feld“ dieser Belang noch nicht in die Abwägung eingestellt wurde und für die nach § 34 BauGB zu
bewertende Teilfläche ebenfalls eine Abwägung der Seveso-Thematik vorzunehmen ist, ist die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 3/127 „Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße“ erforderlich.
Im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses am 13.09.2016 hat sich der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Umweltschutz kritisch gegenüber den geplanten Mehrfamilienhäusern geäußert. Insbesondere wurde die
vorgesehene Bebauung des östlichen Bereiches aufgrund der geplanten Baumasse, Dichte und Dachform
kritisiert. Es wurde angeregt, die Planung zu überdenken und überarbeitete Bebauungsvarianten der
Öffentlichkeit im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung vorzustellen.
Die Bauherren der jeweiligen Teilflächen des Bebauungsplanes haben neue Bebauungsvarianten erstellt
und die Anregungen des Ausschusses berücksichtigt.
2. Lösung
Mit dieser Vorlage soll dem Vorschlag der Verwaltung, alternative Bebauungsvarianten zu erarbeiten und
dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz vorzustellen, gefolgt werden. Folgende
Bebauungsvarianten wurden erarbeitet.
Westliche Teilfläche (Flurstücke 289 und 671):
Die beiden Varianten sehen im Vergleich zum ursprünglichen Bebauungskonzept (V6, siehe Anlage) eine
Auflockerung und Reduzierung der Dichte im inneren Bereich des Grundstückes vor. Die
Mehrfamilienhäuser sollen straßenbegleitend am Akazienweg, bzw. in der Variante 8 zusätzlich an der
Buchenstraße angeordnet werden. Im Gegensatz zur ursprünglichen Variante wurden auch für die
Mehrfamilienhäuser als Dachform Satteldächer vorgesehen. Der Unterschied zwischen den Varianten 8 und
9 liegt bei der Anzahl der Mehrfamilienhäuser und der geplanten Wohneinheiten.
Variante 8 – Neubau von 10 Doppelhaushälften und 3 Mehrfamilienhäusern (je 8 Wohneinheiten [WE]),
insgesamt 34 Wohneinheiten
Variante 9 – Neubau von 10 Doppelhaushälften, 3 Reihenhäusern und 2 Mehrfamilienhäusern (je 8 WE),
insgesamt 29 Wohneinheiten
Östliche Teilfläche (Flurstück 48):
In beiden Varianten wurde die ursprünglich vorgesehene Dichte und Baumasse reduziert. Im inneren
Bereich ist im Gegensatz zur ursprünglichen Variante nur ein Mehrfamilienhaus (statt 2) geplant. Die
Bebauung soll insgesamt einen Abstand von circa 5-6 Meter (statt 3 m) zu der nördlichen
Grundstücksgrenze einhalten. Die Dachform wurde in Satteldach (statt Flachdach) geändert. Der
Unterschied zwischen den Varianten 2 und 3 liegt in der Größe des mittleren Hauses. In der Variante 2 ist
das mittlere Gebäude eingeschossig, dafür aber großflächiger und in der Variante 3 zweigeschossig, aber
mit einer kompakteren Kubatur geplant. Die Varianten 3a und 3b unterscheiden sich im Versiegelungsgrad
der Freiflächen, die für die Erschließung und Stellplätze benötigt werden. Die Anzahl der Wohneinheiten
wurde bei allen Varianten (1-3) beibehalten und beträgt 18 WE. Aufgrund der Reduzierung der Dichte im
Plangebiet sind die Wohnungen in den neuen Varianten (2 und 3a/b) insgesamt kleiner als in der
ursprünglichen Variante 1.
Die Verwaltung befürwortet aus städtebaulicher Sicht für den westlichen Teilbereich die Variante 9 und für
den östlichen Bereich die Variante 3 als Grundlage für die weitere Bearbeitung der
Bebauungsplanunterlagen. Im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung sollen jedoch alle hier neu
vorgestellten Varianten mit der Öffentlichkeit diskutiert werden.
Für beide Flächen werden die Planungskonzepte durch den Vorhabenträger/Architekten in der Sitzung
vorgestellt.
3. Alternativen
Ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist die vorgesehene Wohnbebauung beider Teilflächen in
diesem Umfang nicht realisierbar.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes werden von den Vorhabenträgern der jeweiligen
Teilfläche getragen. Sie übernehmen auch die Kosten für alle erforderlichen Gutachten (z. B.
Artenschutzgutachten, Niederschlagswasserversickerungskonzept).
Anlagen:
- Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3/127 „Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße“
- Übersicht Planungsrecht zum Bebauungsplan Nr. 3/127
Westlicher Teilbereich (Flurstücke 289 und 671):
- Variante 6 (Grundlage des Aufstellungsbeschlusses)
- Variante 8 (neu)
- Variante 9 (neu)
Östlicher Teilbereich (Flurstück 48):
- Variante 1 (Grundlage des Aufstellungsbeschlusses), Visualisierung zu Variante 1
- Variante 2 (neu), Visualisierung zu Variante 2
- Variante 3a (neu) und Variante 3b (neu)
- Visualisierungen zu den Varianten 3a und 3b