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Beschlusstext (Überlassung eines Grundstückes im Römerhofpark an den Bogensportclub Erftstadt 1978 e.V.)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
27.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Überlassung eines Grundstückes im Römerhofpark an den Bogensportclub Erftstadt 1978 e.V.)

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Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschusses Immobilien am 27.09.2006 11 Überlassung eines Grundstückes im Römerhofpark an den Bogensportclub Erftstadt 1978 e.V. (Drs.Nr. 584/2006) Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Die Stadt Erftstadt, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, überlässt dem Bogensportclub (BSC) Erftstadt 1978 e.V. mit Sitz in Weilerswist eine Teilfläche von ca. 18.000 qm aus den städtischen Grundstücken Gemarkung Lechenich, Flur 36, Flurstück 384,385 und 388 zur Ausübung des Bogensportes inklusive Förderung der Jugendarbeit in Erftstadt. Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.10.2006 und endet am 30.09.2036. Es verlängert sich um weitere 10 Jahre, wenn es nicht sechs Monate vor Zeitablauf gekündigt wird. Ein Nutzungsentgelt wird nicht erhoben; der BSC hat jedoch alle jährlich anfallenden Nebenkosten (u.a. Grundsteuer, Versicherung, Wasser-, Kanalgebühren, Strom) zu tragen. Die Baukosten einschließlich der Ver- und Entsorgungsleitungen und die Kosten der Herrichtung sowie der Unterhaltung (Pflege) des Grundstückes und der geplanten Anlagen übernimmt der BSC. Die Stadt trägt keine weiteren Kosten für den Bau und die Unterhaltung der Anlage; es sei denn, es wird ein Zuschuss zum Vereinsheim gem. Zuschussrichtlinien gewährt. Die Stadt Erftstadt ist von jeglichen Haftungsansprüchen Dritter freizustellen. Die Bebauung und die Bepflanzungen einschließlich der Einfriedungen sind vorab mit der Stadt Erftstadt abzustimmen.