Daten
Kommune
Wesseling
Größe
102 kB
Datum
10.11.2016
Erstellt
24.10.16, 13:01
Aktualisiert
24.10.16, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
175/2016
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Soziale Hilfen und Wohnungswesen
Vorlage für Seniorenbeirat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Information zur 24-Stunden-Pflege
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
23.09.2016
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 175/2016
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Birgit Rudolf
23.09.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Seniorenbeirat
Betreff:
Information zur 24-Stunden-Pflege
Beschlussentwurf:
Der Seniorenbeirat wird sich in der nächsten Sitzung mit dem Thema 24-Stunden-Pflege beschäftigen. Eine
Fachkraft der Verbraucherzentrale wird dazu referieren.
Sachdarstellung:
1. Problem
Mitglieder des Seniorenbeirates werden von Wesselinger Bürgern zu verschiedenen Themen angesprochen.
Oft gibt es Informationsbedarf zu Themen der Pflege.
Da viele Senioren in ihrer Wohnung / Haus bleiben möchten, wird die Möglichkeit der 24-Stunden-Betreuung
angefragt:
Reicht eine stundenweise Unterstützung und Begleitung einer zu pflegenden Person nicht mehr aus, kann
eine 24-Stunden-Versorgung organisiert werden. Entweder übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die kostspielige Präsenz rund um die Uhr oder eine ausländische Haushaltshilfe – zumeist aus Osteuropa – übernimmt die Betreuung im Haushalt der betroffenen Person. Dazu gibt es verschiedene Vermittleragenturen.
Bisher gibt es kein zuverlässiges Qualitätssiegel für derartige Agenturen. Es gibt Anbieter, die mit einem
TÜV-Siegel werben, hier ist darauf zu achten, ob es noch gültig ist.
Die eingesetzten ausländischen Betreuungskräfte sind oft „Quereinsteigerinnen“ ohne eine Ausbildung in der
Pflege. Hier zahlt die Pflegekasse nicht die Pflegesachleistung – wie an einen im Inland zugelassenen Pflegedienst – sondern nur das niedrigere Pflegegeld.
Es sind arbeitsrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen. Legal gibt es das „Arbeitgebermodell“, das „Dienstleistungsmodell“ und das „Entsendemodell“. Alle Varianten haben Vor- und Nachteile.
2. Lösung
Der Seniorenbeirat beschäftigt sich in seiner nächsten Sitzung vertieft mit dem Thema.
Eine trägerunabhängige Referentin der Verbraucherzentrale NRW wurde von Frau Rudolf dazu angefragt.
Frau Catharina Hansen aus der Abteilung Gesundheit und Pflege, Verbraucherberatung Düsseldorf kann in
einem Vortrag ergänzend zur umfassenden Broschüre zum Thema „Ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte in Privathaushalten“ berichten. Dabei wird sie auch auf die verschiedenen Modelle und Fragen
der Teilnehmer eingehen.
3. Alternativen
Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Frau Hansen erhält aus dem Mitteln des Seniorenbeirates eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,- €
und stellt ihre Fahrkosten in Rechnung.