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Beschlussvorlage (Information zur 24-Stunden-Pflege)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
102 kB
Datum
10.11.2016
Erstellt
24.10.16, 13:01
Aktualisiert
24.10.16, 13:01
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 175/2016 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Soziale Hilfen und Wohnungswesen Vorlage für Seniorenbeirat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Information zur 24-Stunden-Pflege Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 23.09.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 175/2016 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Birgit Rudolf 23.09.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Seniorenbeirat Betreff: Information zur 24-Stunden-Pflege Beschlussentwurf: Der Seniorenbeirat wird sich in der nächsten Sitzung mit dem Thema 24-Stunden-Pflege beschäftigen. Eine Fachkraft der Verbraucherzentrale wird dazu referieren. Sachdarstellung: 1. Problem Mitglieder des Seniorenbeirates werden von Wesselinger Bürgern zu verschiedenen Themen angesprochen. Oft gibt es Informationsbedarf zu Themen der Pflege. Da viele Senioren in ihrer Wohnung / Haus bleiben möchten, wird die Möglichkeit der 24-Stunden-Betreuung angefragt: Reicht eine stundenweise Unterstützung und Begleitung einer zu pflegenden Person nicht mehr aus, kann eine 24-Stunden-Versorgung organisiert werden. Entweder übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die kostspielige Präsenz rund um die Uhr oder eine ausländische Haushaltshilfe – zumeist aus Osteuropa – übernimmt die Betreuung im Haushalt der betroffenen Person. Dazu gibt es verschiedene Vermittleragenturen. Bisher gibt es kein zuverlässiges Qualitätssiegel für derartige Agenturen. Es gibt Anbieter, die mit einem TÜV-Siegel werben, hier ist darauf zu achten, ob es noch gültig ist. Die eingesetzten ausländischen Betreuungskräfte sind oft „Quereinsteigerinnen“ ohne eine Ausbildung in der Pflege. Hier zahlt die Pflegekasse nicht die Pflegesachleistung – wie an einen im Inland zugelassenen Pflegedienst – sondern nur das niedrigere Pflegegeld. Es sind arbeitsrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen. Legal gibt es das „Arbeitgebermodell“, das „Dienstleistungsmodell“ und das „Entsendemodell“. Alle Varianten haben Vor- und Nachteile. 2. Lösung Der Seniorenbeirat beschäftigt sich in seiner nächsten Sitzung vertieft mit dem Thema. Eine trägerunabhängige Referentin der Verbraucherzentrale NRW wurde von Frau Rudolf dazu angefragt. Frau Catharina Hansen aus der Abteilung Gesundheit und Pflege, Verbraucherberatung Düsseldorf kann in einem Vortrag ergänzend zur umfassenden Broschüre zum Thema „Ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte in Privathaushalten“ berichten. Dabei wird sie auch auf die verschiedenen Modelle und Fragen der Teilnehmer eingehen. 3. Alternativen Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Frau Hansen erhält aus dem Mitteln des Seniorenbeirates eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,- € und stellt ihre Fahrkosten in Rechnung.