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Beschlussvorlage (Dynamisierung des freiwilligen Anteils der Stadt zur Finanzierung der OGS)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
116 kB
Datum
30.11.2016
Erstellt
14.11.16, 13:01
Aktualisiert
14.11.16, 13:01
Beschlussvorlage (Dynamisierung des freiwilligen Anteils der Stadt zur Finanzierung der OGS) Beschlussvorlage (Dynamisierung des freiwilligen Anteils der Stadt zur Finanzierung der OGS) Beschlussvorlage (Dynamisierung des freiwilligen Anteils der Stadt zur Finanzierung der OGS) Beschlussvorlage (Dynamisierung des freiwilligen Anteils der Stadt zur Finanzierung der OGS)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 209/2016 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Dynamisierung des freiwilligen Anteils der Stadt zur Finanzierung der OGS Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 06.11.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 209/2016 Der Bürgermeister Sachbearbeiter: Herr Jürgen Marx Datum: 06.11.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Dynamisierung des freiwilligen Anteils der Stadt zur Finanzierung der OGS Beschlussentwurf: Dem Stadtrat wird empfohlen, im Rahmen der Haushaltsberatungen die nötigen Mittel für die Dynamisierung der OGS-Zuschüsse für den Haushalt 2017 ff. bereitzustellen. Sachdarstellung: 1. Problem Die Träger der OGS in Wesseling, „Perspektive Bildung e. V.“ aus Köln, zuständig für die Albert-SchweitzerSchule und die Johannes-Gutenberg-Schule, und „Rapunzel-Kinderhaus e.V.“ aus Kerpen, zuständig für die OGS-Betreuung in der Brigida-, Rhein-, Goethe- und Schillerschule, haben z.T. mehrfach die Verwaltung angesprochen, dass die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht mehr ausreichend sind, um eine qualitativ angemessene Betreuung der Kinder in der Offenen Ganztagsschule zu gewährleisten. Der Hauptgrund liegt insbesondere in den stetig ansteigenden Personalkosten. 2. Lösung Derzeit beträgt der Zuschuss pro OGS-Platz für die Träger insgesamt 1646,50 € und setzt sich zusammen aus 994 € Landeszuschuss, 435 € städtischem Pflichtanteil und 217,50 € freiwilligem Anteil der Stadt Wesseling. Bei Kindern mit Förderbedarf beträgt der Zuschuss pro OGS-Platz für die Träger insgesamt 2623 € und setzt sich zusammen aus 2003 € Landeszuschuss, 435 € städtischem Pflichtanteil und 160 € freiwilligem Anteil der Stadt Wesseling Das Land hatte durch Erlassänderung die Landeszuweisung zunächst um 1,5 % erhöht, um der zwischenzeitlich mehrfach eingetretenen Steigerung der Personalkosten Rechnung zu tragen. Seit dem 01.08.2016 wird die Landeszuweisung jährlich um 3 % erhöht. Bisher wurde der freiwillige Anteil der Stadt um den Teil gekürzt, um den der Pflichtanteil angestiegen war, so dass der städtische Anteil auf insgesamt 652,50 €, bzw. 595 € bei Förderbedarf, gedeckelt war, um die Kosten für die Stadt konstant zu halten. Der freiwillige Anteil der Stadt hat sich demnach in den letzten Jahren immer weiter verringert. Die Verwaltung hat geprüft, ob es möglich ist, den erhöhten städtischen Pflichtanteil in Höhe von 448 € im Schuljahr 2017/2018 vollumfänglich weiterzugeben, den freiwilligen Anteil ebenfalls um 3% zu dynamisieren und diese Regelung (vorbehaltlich der jährlichen Haushaltsberatungen) fortzuführen. Sollte ab 01.08.2017 dies so umgesetzt werden, würden der Stadt folgende zusätzliche Kosten pro OGSPlatz und Schuljahr entstehen: Die Mehrkosten betragen dann pro Platz beim Pflichtanteil 13 € (448 € statt 435 €). Der freiwillige Anteil der Stadt würde dann aufgrund der dreiprozentigen Erhöhung um 6,50 € auf 224 €, bzw. um 4,80 € auf 164,80 € bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, steigen. Insgesamt würden die Mehrkosten für die Stadt bei Dynamisierung des freiwilligen Anteils jährlich aufgrund der Stichtagszahlen zum 15.10.2016 wie folgt aussehen: Bisher: Neu ab 01.08.2017: 697 OGS-Kinder x 652,50 € = 454.792,50 € 61 OGS-Kinder x 595,00 € = 36.295,00 € Gesamt: 491.087,50 € 697 OGS-Kinder x 672,00 € = 468.384,00 € 61 OGS-Kinder x 613,00 € = 37.393,00 € Gesamt. 505.777,00 € Die Mehrkosten betragen damit pro Jahr 14.690 €. Für 2017 sind das ab 01.08.2017 fünf Zwölftel = 6.120 €. Die Verwaltung schlägt vor, dem Stadtrat zu empfehlen, diese Mehrkosten in den Haushalt 2017 ff aufnehmen zu lassen. 3. Alternativen Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Sind beschrieben.