Daten
Kommune
Wesseling
Größe
116 kB
Datum
30.11.2016
Erstellt
14.11.16, 13:01
Aktualisiert
14.11.16, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
209/2016
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Dynamisierung des freiwilligen Anteils der Stadt zur Finanzierung der OGS
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
06.11.2016
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 209/2016
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter: Herr Jürgen Marx
Datum:
06.11.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Betreff:
Dynamisierung des freiwilligen Anteils der Stadt zur Finanzierung der OGS
Beschlussentwurf:
Dem Stadtrat wird empfohlen, im Rahmen der Haushaltsberatungen die nötigen Mittel für die Dynamisierung
der OGS-Zuschüsse für den Haushalt 2017 ff. bereitzustellen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Träger der OGS in Wesseling, „Perspektive Bildung e. V.“ aus Köln, zuständig für die Albert-SchweitzerSchule und die Johannes-Gutenberg-Schule, und „Rapunzel-Kinderhaus e.V.“ aus Kerpen, zuständig für die
OGS-Betreuung in der Brigida-, Rhein-, Goethe- und Schillerschule, haben z.T. mehrfach die Verwaltung
angesprochen, dass die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht mehr ausreichend sind, um eine
qualitativ angemessene Betreuung der Kinder in der Offenen Ganztagsschule zu gewährleisten. Der Hauptgrund liegt insbesondere in den stetig ansteigenden Personalkosten.
2. Lösung
Derzeit beträgt der Zuschuss pro OGS-Platz für die Träger insgesamt 1646,50 € und setzt sich zusammen
aus 994 € Landeszuschuss, 435 € städtischem Pflichtanteil und 217,50 € freiwilligem Anteil der Stadt Wesseling. Bei Kindern mit Förderbedarf beträgt der Zuschuss pro OGS-Platz für die Träger insgesamt 2623 €
und setzt sich zusammen aus 2003 € Landeszuschuss, 435 € städtischem Pflichtanteil und 160 € freiwilligem Anteil der Stadt Wesseling
Das Land hatte durch Erlassänderung die Landeszuweisung zunächst um 1,5 % erhöht, um der zwischenzeitlich mehrfach eingetretenen Steigerung der Personalkosten Rechnung zu tragen. Seit dem 01.08.2016
wird die Landeszuweisung jährlich um 3 % erhöht.
Bisher wurde der freiwillige Anteil der Stadt um den Teil gekürzt, um den der Pflichtanteil angestiegen war,
so dass der städtische Anteil auf insgesamt 652,50 €, bzw. 595 € bei Förderbedarf, gedeckelt war, um die
Kosten für die Stadt konstant zu halten. Der freiwillige Anteil der Stadt hat sich demnach in den letzten Jahren immer weiter verringert.
Die Verwaltung hat geprüft, ob es möglich ist, den erhöhten städtischen Pflichtanteil in Höhe von 448 € im
Schuljahr 2017/2018 vollumfänglich weiterzugeben, den freiwilligen Anteil ebenfalls um 3% zu dynamisieren
und diese Regelung (vorbehaltlich der jährlichen Haushaltsberatungen) fortzuführen.
Sollte ab 01.08.2017 dies so umgesetzt werden, würden der Stadt folgende zusätzliche Kosten pro OGSPlatz und Schuljahr entstehen:
Die Mehrkosten betragen dann pro Platz beim Pflichtanteil 13 € (448 € statt 435 €). Der freiwillige Anteil der
Stadt würde dann aufgrund der dreiprozentigen Erhöhung um 6,50 € auf 224 €, bzw. um 4,80 € auf 164,80 €
bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, steigen.
Insgesamt würden die Mehrkosten für die Stadt bei Dynamisierung des freiwilligen Anteils jährlich aufgrund
der Stichtagszahlen zum 15.10.2016 wie folgt aussehen:
Bisher:
Neu ab 01.08.2017:
697 OGS-Kinder x 652,50 € = 454.792,50 €
61 OGS-Kinder x 595,00 € = 36.295,00 €
Gesamt: 491.087,50 €
697 OGS-Kinder x 672,00 € = 468.384,00 €
61 OGS-Kinder x 613,00 € = 37.393,00 €
Gesamt. 505.777,00 €
Die Mehrkosten betragen damit pro Jahr 14.690 €. Für 2017 sind das ab 01.08.2017 fünf Zwölftel =
6.120 €.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Stadtrat zu empfehlen, diese Mehrkosten in den Haushalt 2017 ff aufnehmen zu lassen.
3. Alternativen
Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Sind beschrieben.