Daten
Kommune
Wesseling
Größe
40 kB
Datum
30.11.2016
Erstellt
14.11.16, 13:01
Aktualisiert
14.11.16, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
203/2016
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Anmeldungen in den Grundschulen für das Schuljahr 2017/2018
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
04.11.2016
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 203/2016
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Jürgen Marx
04.11.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Betreff:
Anmeldungen in den Grundschulen für das Schuljahr 2017/2018
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Aus der beigefügten Aufstellung (Liste Anmeldezahlen) ergeben sich die vorläufigen Anmeldezahlen in den
sechs Wesselinger Grundschulen für das Schuljahr 2017/2018 und zum Vergleich die Einschulungszahlen in
den drei vergangenen Schuljahren.
Die Erziehungsberechtigten der für das kommende Schuljahr schulpflichtigen Kinder wurden angeschrieben,
und ein Verzeichnis aller Wesselinger Grundschulen beigefügt, da freie Schulwahl besteht. In dem Schreiben wurde den Erziehungsberechtigten die nächstgelegene Gemeinschaftsgrundschule und die nächstgelegene katholische Grundschule genannt.
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30.09.2017 das sechste Lebensjahr vollenden, am
01.08.2017. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder angemeldet werden, die nach dem
30.09.2017 das sechste Lebensjahr vollenden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Schulfähigkeit besitzen (sog. Kann-Kinder). Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter
Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.
Die Anmeldungen konnten in jeder der sechs Wesselinger Grundschulen vorgenommen werden und wurden
in der Zeit vom 25. bis 27.10.2016 vollzogen.
Bisher sind 312 Kinder angemeldet worden. Es fehlen noch 36 schulpflichtige Kinder. Die Erziehungsberechtigten dieser Kinder werden nun von der Schulverwaltung erneut aufgefordert, die Anmeldung nachzuholen
und gebeten, nachzuweisen, in welcher Schule die Anmeldung erfolgt ist. Die Anmeldezahlen
werden sich also punktuell noch erhöhen.
Aus der zweiten Anlage (Klassenrichtzahl) ergeben sich die bisher zu bildenden Eingangsklassen in den
jeweiligen Schulen. Das sind 15. Die Klassenrichtzahl von höchstens 15 Eingangsklassen, die gebildet werden dürfen, wird damit noch nicht überschritten. Die Anmeldungen der 36 verbleibenden Kinder bleiben abzuwarten in der Hoffnung, keine Regulierungen vornehmen zu müssen, damit dem Elternwillen Rechnung
getragen werden kann.