Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
76 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
24.02.15, 14:47
Aktualisiert
24.02.15, 14:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 102/2015
23.02.2015
Datum:
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
04.03.2015
Kreistag
25.03.2015
Gesamtabschluss 2010 des Kreises Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Frau Mertens
Tel.: 15 966
Abt.: 20.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag nimmt den Gesamtabschluss 2010 des Kreises Euskirchen zur Kenntnis und verweist
ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.
-2Begründung:
Nach § 53 Kreisordnung NRW (KrO NRW) i.V.m. § 116 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) bzw.
§ 49 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) hat der Kreis in jedem Haushaltsjahr für den
Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss aufzustellen. Er besteht aus der
Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang. Dem Gesamtabschluss s ind
ein Gesamtlagebericht und ein Beteiligungsbericht beizufügen.
Der Gesamtabschluss wird nach § 53 KrO NRW i.V.m. § 116 Abs. 5 und § 95 Abs. 3 GO NRW vom
Kämmerer aufgestellt und dem Landrat zur Bestätigung vorgelegt. Der Landrat leitet ihn in der
bestätigten Fassung dem Kreistag zu. Der Kreistag bestätigt den geprüften Gesamtabschluss durch
Beschluss (§ 116 Abs. 1 GO NRW).
Die Rechnungsprüfungsordnung des Kreises sieht vor, dass der Gesamtabschluss vom Kreistag zur
Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss bzw. die Rechnungsprüfung verwiesen wird (§ 8 Abs.
1 Rechnungsprüfungsordnung). Nach erfolgter Prüfung und Vorberatung im Kreisausschuss wird der
Gesamtabschluss durch den Kreistag bestätigt.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)