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Beschlussvorlage GB (Gesamtabschluss 2010)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
1,3 MB
Datum
25.03.2015
Erstellt
24.02.15, 14:47
Aktualisiert
24.02.15, 14:47

Inhalt der Datei

Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Band I Impressum Herausgeber Kreis Euskirchen Der Landrat Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen Tel.: 02251 15 0 Fax: 02251 15 666 Mail: mailbox@kreis-euskirchen.de USt.-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 122393798 © Kreis Euskirchen 2015 Inhaltsverzeichnis Band I I. II. III. IV. V. VI. Aufstellungs- und Bestätigungsvermerk………………………………………..……..3 Vorwort……………………………………………………………………………..……..5 Gesamtbilanz…………………………………………………..…………………………6 Gesamtergebnisrechnung…………………………………………………………...….8 Anhang…………………………………………………………………………………….9 Gesamtlagebericht………………………………….…………………………………..27 Band II VII. Beteiligungsbericht 2010……………………………………….………………………1 1 2 4 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 III. Gesamtbilanz des Kreises Euskirchen AKTIVA 31.12.2010 EUR 31.12.2009 EUR 1. ANLAGEVERMÖGEN 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.1.1 Geschäfts- und Firmenwert 1.1.2 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 1.1.3 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.2.8 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.3.2 Anteile an assoziierten Unternehmen 1.3.3 Beteiligungen 1.3.4 Sondervermögen 1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.3.6 Ausleihungen 128.020,33 836.222,61 0,00 32.083,33 666.687,37 0,00 5.864.984,83 132.028.578,44 95.818.414,72 411.723,08 215.516,00 6.173.699,25 7.939.900,72 1.861.884,24 5.853.211,83 137.237.547,42 98.248.571,80 426.020,00 215.516,00 6.062.043,29 7.328.126,99 1.267.406,80 40.189,00 24.479.696,54 4.103.665,47 0,00 5.312.576,00 7.005.000,00 292.220.071,23 40.189,00 25.242.139,97 4.110.216,47 0,00 5.312.576,00 8.020.015,28 300.062.351,55 1.189.810,11 0,00 1.176.700,00 0,00 1.208.456,48 0,00 1.163.000,00 0,00 20.609.677,13 1.645.636,54 0,00 20.480.641,78 4.475.963,57 0,00 178.027.759,17 202.649.582,95 163.815.945,20 191.144.007,03 22.333.835,42 20.492.509,36 517.203.489,60 511.698.867,94 2. UMLAUFVERMÖGEN 2.1 Vorräte 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2.1.2 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 2.1.3 unfertige Erzeugnisse und Leistungen 2.1.4 Grundstücke des Umlaufvermögens 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2.1 Forderungen 2.2.2 Sonstige Vermögensgegenstände 2.2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 2.3 Liquide Mittel 3. AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNG Summe Aktiva 6 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 PASSIVA 31.12.2010 EUR 31.12.2009 EUR 1. EIGENKAPITAL 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 Allgemeine Rücklagen Ausgleichsrücklage Ergebnisvorträge Jahresergebnis Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 14.747.116,78 5.668.101,62 0,00 3.082.021,62 10.666.268,06 34.163.508,08 14.881.131,83 7.150.744,72 0,00 -1.551.913,59 10.480.602,93 30.960.565,89 73.680.386,35 0,00 13.929.515,10 20.258.211,41 107.868.112,86 74.867.321,55 0,00 14.159.709,58 20.263.348,00 109.290.379,13 71.247.803,00 234.116.026,00 2.078.373,02 14.967.475,52 4.481,16 322.414.158,70 70.045.603,00 234.116.026,00 2.339.872,09 13.440.002,38 2.870,16 319.944.373,63 0,00 25.730.455,91 0,00 185.798,61 0,00 27.381.832,75 0,00 227.492,42 2.625.299,97 339.334,50 13.108.086,73 0,00 0,00 41.988.975,72 3.236.069,94 237.872,30 11.140.866,76 0,00 0,00 42.224.134,17 10.768.734,24 9.279.415,12 517.203.489,60 511.698.867,94 2. Sonderposten 2.1 2.2 2.3 2.4 Sonderposten für Zuwendungen Sonderposten für Beiträge Sonderposten für den Gebührenausgleich Sonstige Sonderposten 3. RÜCKSTELLUNGEN 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 Pensionsrückstellungen Rückstellungen für Deponien und Altlasten Instandhaltungsrückstellungen Sonstige Rückstellungen Steuerrückstellungen 4. VERBINDLICHKEITEN 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8 4.9 Anleihen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Sonstige Verbindlichkeiten Erhaltene Anzahlungen Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis 5. PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNG Summe Passiva 7 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 IV. Gesamtergebnisrechnung des Kreises Euskirchen Ertrags- und Aufwandsarten 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfererträge öffentlich rechtliche Leistungsentgelte privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen Ordentliche Gesamterträge Personalaufwendungen (Löhne, Gehälter und Bezüge) Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Übrige Sonstige ordentliche Aufwendungen Ordentliche Gesamtaufwendungen 20 Ordentliches Gesamtergebnis 21 22 23 24 25 26 Ergebnis aus Beteiligungen Ergebnis aus et Equity Konsolidierungen Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Erträge von sonstigen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Gesamtfinanzergebnis 27 Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit 28 29 30 31 32 Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Gesamtergebnis Jahresergebnis Gewinnanteil andere Gesellschafter 33 Gesamtjahresergebnis 8 Ergebnis des Haushaltsjahres EUR 15.653.153,40 155.133.382,55 4.993.831,60 30.026.109,31 71.099.454,01 12.768.174,27 17.628.723,91 319.522,67 13.700,00 307.636.051,72 67.672.517,77 12.420.749,33 47.020.934,02 13.749.770,76 119.751.481,67 25.828,65 21.961,93 48.448.257,78 309.111.501,91 -1.475.450,19 1.496.778,21 762.443,43 4.848.939,56 328.475,00 1.181.067,48 4.730.681,86 3.255.231,67 1.140,00 18.569,14 -17.429,14 3.237.802,53 155.780,91 3.082.021,62 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 V. Anhang 1. Allgemeine Angaben Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) sind alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, spätestens per 31.12.2010 den ersten Gesamtabschluss aufzustellen (§ 2 NKFEG NRW). Vorgaben zu Inhalt und Aufbau des Gesamtabschlusses ergeben sich aus den §§ 116 bis 118 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sowie aus den §§ 49 bis 52 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW). Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sind gemäß § 49 Abs. 4 GemHVO NRW zu berücksichtigen, sofern in der GemHVO hierauf verwiesen wird. Es handelt sich dabei um eine statische Verweisung auf das HGB, was bedeutet, dass es in der Fassung vom 24. August 2002 (vor Änderung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) anzuwenden ist. Der Gesamtabschluss beinhaltet gem. § 116 Abs. 2 GO NRW eine Konsolidierung der Jahresabschlüsse des allgemeinen Kreishaushalts und der Jahresabschlüsse der verselbständigten Aufgabenbereiche des Kreises, die in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form organisiert sind. Inhalte des Gesamtabschlusses sind eine Gesamtergebnisrechnung, eine Gesamtbilanz, der nachfolgende Gesamtanhang sowie ein Gesamtlagebericht. Diese Informationen sollen dem Betrachter ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des „Gesamtunternehmens“ Kreis Euskirchen liefern. Ergänzt wird der Gesamtabschluss um den gemäß § 117 GO NRW zu erstellenden Beteiligungsbericht. Nicht einbezogen in den Gesamtabschluss werden gemäß § 116 Abs. 3 GO NRW die Abschlüsse der verselbständigten Aufgabenbereiche, die für die Beurteilung dieser Lage von untergeordneter Bedeutung sind. Der Gesamtanhang liefert zunächst Informationen zur Beteiligungssituation des Kreises und zu den Beurteilungskriterien, welches Unternehmen bzw. welche Einrichtung in den Gesamtabschluss einzubeziehen ist. Im Anschluss daran werden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der in der Gesamtbilanz enthaltenen Positionen erläutert, bevor dann die einzelnen Positionen der Gesamtbilanz erläutert werden. 1.1 Beteiligungsstruktur des Kreises Das Beteiligungsportefeuille des Kreises zeigt zum 31.12.2010 folgende Struktur: 9 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Festlegung Konsolidierungskreis Kreis Euskirchen Stand 31.12.2010 Verbundene Unternehmen Konzern Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM), Anteil: 76,92% KKM Servicegesellschaft mbH, Anteil: 100% KKM Gebäudedienste GmbH Anteil: 100% AmbuMed - Gesellschaft für ambulante Dienstleistungen mbH Anteil: 100% Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH Anteil: 93,99 % Schloss Schleiden Immob.verw. GmbH Anteil: 50% Schloss Schleiden Immobilen GmbH & Co. KG Komplementärin: s.o. 25 private Kommanditisten Liebfrauenhof Schleiden GmbH Anteil: 51% VIVANT - Ihr Pflegedienst im Kreis Euskirchen - gGmbH Anteil: 50,9% Equity-Konsolidierung im Konzern KKM St. Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH Anteil: 49% Nordeifel Tourismus GmbH (NeT GmbH) Anteil: 68,15% Technik Agentur Euskirchen GmbH (TAE) Anteil: 52% Assoziierte Unternehmen Konzern Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene) Kommanditisten: Kreis/RWE jew. 50% Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GmbH (KEV) Anteile: ene 95% Kreis/RWE jew. 2,5% Zweckverband Naturpark Rheinland Stimmenanteil: 16,67 % Zweckverband Kronenburger See Stimmenanteil: 11% Zweckverband KDVZ Antei Umlage: 6% Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (ZV VRS) Stimmenanteil: 5% Kreis-EnergieVerteilnetz GmbH (KEV-Netz GmbH) Anteil 100% Holzenergie Nettersheim GmbH (HEnNe) Anteil: 15% Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm GmbH & Co. KG Kommanditanteil ene: 0,33 % Quantum GmbH Anteil ene: 2 % strasserauf GmbH Anteil ene: 10 % eegon - Eifel Energiegenossenschaft eG (eegon) Anteil ene: 500 € GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft-Verwwaltungs GmbH Anteil ene: 1,73 % GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & co. KG Kommanditateil ene: 1,73 % Komplementärin: GEEN GECCO Beteiligungsgesellschaft-Verwaltungs GmbH GREEN GECCO Verwaltungs GmbH Anteil 49 % GREEN GECCO GmbH & Co. KG Kommanditisten: GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (49 %) und RWE Innogy (51 %) Komplementärin: GREEN GECCO Verwaltungs GmbH An Suidhe Wind Farm Limited Anteil: 100 %) Euskirchener Gemeinnützige Baugesellschaft mbH (EUGEBAU) Anteil: 41,37 % Wohnungswirtschaftliche Treuhand RheinlandWestfalen GmbH (WRT) Anteil: 0,28 % Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH (VRS GmbH) Anteil: 100 % Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) Anteil: 50 % Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR GmbH) Anteil 100 % Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH Anteil: 18% Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) Anteil: 18% Regio-Bus-Rheinland GmbH (RBR) Anteil: 100% Verkehrsgesellschaft Bergisches Land mbH (VBL) Anteil: 50% EuRegionale 2008 Agentur GmbH Anteil: 6,25% AGIT Anteil: 3,93% Technologie-Park Herzogenrath GmbH Anteil: 5,45% Meß- und Prüfzentrum Fahrzeugtechnik Alsdorf GmbH Anteil: 25% EBC Eurode Business Center GmbH & Co. KG, Herzogenrath Anteil: 25% Carolus-Magnus-Centrum für Umwelttechnologie GmbH Anteil: 5% HIMO Handwerker-Innovationszentrum Monschau Betreiberges.mbH Anteil: 3% Zentrum für industrieorientierte Dienstleistung (DLZ) Stolberg GmbH Anteil: 6% Technologiezentrum Jülich GmbH Anteil: 13% ESC Euro-Service-Center Geilenkirchen GmbH Anteil: 3% Zweckverband BZE Stimmenanteil: 33% VkA GmbH Anteil: 0,85% AöR LEP-Fläche Euskirchen/Weilersswist Anteil: 30 % RWE AG Anteil: 0,02 % Vogelsang ip gGmbH, Anteil 28,57% Radio Euskirchen GmbH & Co. KG Anteil: 25% 10 Sonstige Beteiligungen RWE Deutschland AG Anteil: 100% Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Ausführliche Informationen zu den Beteiligungsgesellschaften des Kreises zum 31.12.2010 sind dem Beteiligungsbericht (Band II) zu entnehmen. 1.2 Angaben zum Konsolidierungskreis und zu den Konsolidierungsmethoden Die Beteiligungsunternehmen lassen sich gem. § 50 GemHVO wie folgt klassifizieren: • • • Verbundene Unternehmen, Assoziierte Unternehmen, Sonstige Beteiligungen. Als verbundene Unternehmen gelten alle Sondervermögen und Eigenbetriebe sowie Unternehmen in privater Rechtsform, bei denen dem Kreis Euskirchen direkt oder mittelbar die Mehrheit der Stimmrechte zusteht (Anteilsquote > 50%) oder bei denen er einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Als assoziierte Unternehmen werden die Unternehmen bezeichnet, bei denen sich die Summe der Anteilsquote des Kreises Euskirchen direkt oder indirekt zwischen 20 und 50% befindet und ein maßgeblicher Einfluss (z.B. Übernahme der Geschäftsführung durch den Kreis) auf die Gesellschaft ausgeübt werden kann. Als sonstige Beteiligungen werden die Unternehmen bezeichnet, bei denen die Summe der direkten oder indirekten Beteiligung kleiner als 20% ist und/oder es besteht keine Möglichkeit der beherrschenden oder maßgeblichen Einflussnahme. Die Unterscheidung in dem vorgenannten Konsolidierungskreis hat Auswirkungen auf die Einbeziehung in die Konsolidierung. Vollzukonsolidierende Tochterunternehmen nehmen auf alle Positionen der Gesamtbilanz Einfluss während die Konsolidierung eines Tochterunternehmens durch die Fortschreibung des anteiligen Eigenkapitals lediglich eine Veränderung der Position „Finanzanlagen“ in der Gesamtbilanz bewirkt. Die sonstigen Beteiligungen werden ohne weitere Konsolidierungsbetrachtung mit dem Wert aus dem Einzelabschluss des Kreises in die Gesamtbilanz übernommen. 1.3 Verbundene Unternehmen (Vollkonsolidierung) Verbundene Unternehmen sind grundsätzlich im Rahmen einer Vollkonsolidierung in den Gesamtabschluss einzubeziehen (§ 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW). Vollkonsolidierung bedeutet, dass in die Gesamtbilanz alle Positionen der Aktiv- und Passivseite der Einzelbilanz als auch alle Positionen der Ergebnisrechnung in die Gesamtergebnisrechnung aufzunehmen sind. Soweit gegenseitige Finanz- und / oder Geschäftsbeziehungen zwischen den verbundenen Unternehmen bestehen, werden diese neutralisiert. Nach der Vollkonsolidierung erscheinen die verbundenen Unternehmen wie ein einziges Unternehmen (Einheitstheorie). 11 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 1.3.1 Assoziierte Unternehmen (At-Equity-Methode) Bei assoziierten Unternehmen ist die Bewertung gem. § 50 Abs. 3 GemHVO NRW entsprechend den §§ 311 und 312 HGB grundsätzlich nach der At-Equity-Methode vorzunehmen. Die Einbeziehung nach dieser Methode bedeutet, dass die in der Gesamtbilanz ausgewiesenen Anteile an assoziierten Unternehmen (Pos. 1.3.2 der Aktivseite) jährlich in dem Umfang Veränderungen erfahren, wie sich das Eigenkapital dieser zu konsolidierenden Unternehmen im Vergleich der Bilanzstichtage mit entsprechender Auswirkung auf die Gesamtergebnisrechnung verändert hat. Eine Einbeziehung in den Konsolidierungskreis mit der Vollkonsolidierung oder mit der AtEquity-Methode kann gem. § 116 Abs. 3 GO NRW unterbleiben, wenn ein Unternehmen für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Kreises zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung ist. Ist dies gegeben, sind diese verbundenen oder assoziierten Unternehmen wie die sonstigen Beteiligungen zu fortgeführten Anschaffungskosten (At-Cost) zu erfassen. 1.3.2 Sonstige Beteiligungen (Fortgeführte Anschaffungskosten) Fortführung der Buchwerte zu Anschaffungskosten bedeutet, dass die Beteiligungswerte der sonstigen Unternehmen (Pos. 1.3.1 der Aktivseite), wie bereits im Jahresabschluss des Kreises, nun auch mit den identischen Werten in dem Gesamtabschluss ausgewiesen werden. 1.3.3 Untergeordnete Bedeutung Bei der Beurteilung der untergeordneten Bedeutung wurde ein mehrdimensionaler Ansatz gewählt, bei dem unter anderem die Kriterien Bilanzsumme, Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Eigenkapital, Sonderposten, Fremdkapital ohne Sonderposten, Aufwendungen, Erträge, Finanzergebnis und Cash-Flows herangezogen wurden. 1.4 Konsolidierungskreis Neben dem Kreis Euskirchen wurden im Berichtsjahr Aufgabenbereiche in den Gesamtabschluss einbezogen: folgende verselbständigte 1.4.1 Unternehmen mit Vollkonsolidierung In diesen Konsolidierungskreis werden folgende verselbständigte Aufgabenbereiche des Kreises Euskirchen einbezogen:  Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH; Konzern Der Konzernabschluss der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH, Mechernich, wurde in den Gesamtabschluss des Kreises im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen. Der Konzernabschluss per se enthält folgende Vollkonsolidierungen: 12 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010        Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH, Mechernich KKM Servicegesellschaft mbH, Mechernich KKM Gebäudedienste GmbH, Mechernich Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH, Mechernich AmbuMed Gesellschaft für ambulante Dienstleistungen mbH, Mechernich Liebfrauenhof Schleiden GmbH, Mechernich VIVANT - Ihr Pflegedienst im Kreis Euskirchen gGmbH, Mechernich Folgende Gesellschaft wurde von der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH at Equity konsolidiert:  Sankt Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH, Schleiden 1.4.2 Konsolidierung nach der At-Equity-Methode Folgende Beteiligungen werden nach der at Equity-Methode bewertet:     Energie Nordeifel GmbH & Co. KG, Kall Euskirchener Gemeinnützige Baugesellschaft mbH, Euskirchen Zweckverband BZE, Euskirchen LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist AöR, Euskirchen 1.4.3 Konsolidierung zu fortgeführten Anschaffungskosten Nachfolgende verselbständigte Aufgabenbereiche wurden aufgrund der Wesentlichkeitsprüfung unter Ausübung des Einbeziehungswahlrechtes nicht konsolidiert. Diese Unternehmen werden nicht mit ihren einzelnen Posten, sondern mit einem einzigen Wert, ihrem Beteiligungsbuchwert aus der Bilanz des Kreises, in der Gesamtbilanz berücksichtigt:                 Schloss Schleiden Immobilienverwaltung GmbH Schloss Schleiden Immobilien GmbH & Co. KG Nordeifel Tourismus GmbH Technik-Agentur Euskirchen GmbH Zweckverband Naturpark Rheinland Zweckverband Kronenburger See Zweckverband KDVZ Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg Vogelsang ip gGmbH Radio Euskirchen GmbH & Co. KG Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH Regionalverkehr Köln EuRegionale 2008 Agentur GmbH AGIT VkA GmbH RWE AG 13 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 1.5 Konsolidierungsmethoden Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der kommunalen Betriebe und des Kreises wurden auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des NKF i.V.m. den entsprechenden Regelungen des HGB und unter Inanspruchnahme der Erleichterungsregelungen aus dem NKF-Modellprojekt zum 31.12.2010 aufgestellt. Hierbei unterlagen neben der Kernverwaltung sieben Betriebe der Vollkonsolidierung, vier Betriebe wurden nach der At-Equity-Methode konsolidiert; die übrigen Beteiligungen waren von untergeordneter Bedeutung und sind mit fortgeführten Anschaffungskosten in den Gesamtabschluss eingeflossen. 1.6 Kapitalkonsolidierung Im Gesamtabschluss ist die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Kreises selbst und aller verselbständigten Aufgabenbereiche so darzustellen, als wären diese eine Einheit (vgl. § 53 KrO i. V. m. § 116 Abs. 2 GO NRW). Dies setzt die Zusammenführung und Konsolidierung der Jahresabschlüsse unter dem Gesichtspunkt des sogenannten Einheitsgrundsatzes voraus. Aus dem Einheitsgrundsatz folgt insbesondere, dass keine Anteile an Sondervermögen und verbundenen Unternehmen im Gesamtabschluss ausgewiesen werden dürfen. Somit sind die Buchwerte der Betriebe mit den korrespondierenden Posten des Eigenkapitals aufzurechnen (Kapitalkonsolidierung). Die Kapitalkonsolidierung erfolgt beim Kreis Euskirchen unter Anwendung der Neubewertungsmethode. Bei der Erstkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode wird das konsolidierungspflichtige Eigenkapital vor Durchführung der Kapitalkonsolidierung gem. § 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HGB mit dem Betrag angesetzt, der sich nach einer vollständigen Neubewertung aller Vermögensgegenstände und Schulden nach Zeitwerten ergibt. Die Neubewertungsmethode führt somit zur Aufdeckung stiller Reserven/Lasten. Hierfür lag für die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH, Mechernich, zur Wertermittlung für die Eröffnungsbilanz des Kreises ein Sachwertgutachten zum 01.01.2009 vor. Da sich nach der Kapitalkonsolidierung zum 31.12.2010 eine verbleibende Differenz bei der Neubewertungsmethode mit einem aktivischen Saldo ergibt, wird dieser Betrag gesondert als Firmenwert ausgewiesen (§ 301 Abs. 3 Satz 1 HGB). Gemäß § 309 Abs. 1 Satz 3 HGB in der Fassung vom 24.8.2002 wurde der Firmenwert in Höhe von TEUR 1.217 offen mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. 1.7 Schuldenkonsolidierung Aufgrund der Einheitstheorie sind im Gesamtabschluss nur Forderungen, Ausleihungen und Verbindlichkeiten gegenüber Dritten auszuweisen und sämtliche konzerninternen Sachverhalte zu eliminieren. Demnach wurden in dem Gesamtabschluss Ausleihungen und andere Forderungen sowie Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den einzubeziehenden Betrieben untereinander und gegenüber dem Kreis herausgerechnet. Das Ziel dieses Konsolidierungsschrittes ist es, dass der „Konzern“ Kreis Euskirchen keine Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber sich selbst (Kernverwaltung und Betriebe) bilanziert. Die Schuldenkonsolidierung erfolgte zum 31.12.2010 nach § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW i. V .m. § 303 Abs. 1 HGB. Bei der Verrechnung sind Aufrechnungsdifferenzen entstanden, da die entsprechenden Bilanzposten sich nicht in gleicher Höhe gegenüberstanden. Nach dem Grund ihrer Entstehung wurde zwischen unechten und echten Aufrechnungsdifferenzen unterschieden. 14 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Unechte Aufrechnungsdifferenzen sind durch fehlerhafte oder fehlende Buchungen oder durch zeitliche Buchungsunterschiede aufgetreten. Dieses lässt sich im Rahmen der Aufstellung eines Gesamtabschlusses nicht ganz vermeiden. Daneben sind auch sogenannte echte Aufrechnungsdifferenzen aufgedeckt worden. Diese sind durch die Beachtung gesetzlicher Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Forderungen (Niederstwertprinzip) und Verbindlichkeiten (Höchstwertprinzip) sowie durch die mögliche Ausübung von Wahlrechten in den Einzelabschlüssen entstanden. Solche Differenzen waren in dem Gesamtabschluss ergebniswirksam zu eliminieren. 1.8 Zwischenergebniskonsolidierung Die Zwischenergebniseliminierung nach § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO i. V. m. § 304 HGB bedingt, dass Vermögensgegenstände, die ganz oder teilweise auf Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Gesamtabschluss einbezogenen Betrieben und der Kernverwaltung beruhen, so anzusetzen sind, wie dies in einem Unternehmen oder bspw. bei der Kernverwaltung zwischen den Fachbereichen als wirtschaftliche Einheit des Kreises der Fall wäre. Erfolgsbeiträge gegenüber den Buchwerten, zum Beispiel Gewinne oder Verluste aus Vermögenstransaktionen zwischen dem Kreis und dem Konzern Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH, sind zu eliminieren, sofern sie entstanden und nicht als unwesentlich zu bezeichnen sind. Da keine Vermögenstransaktionen zwischen dem Kreis und den voll zu konsolidierenden Unternehmen vorgenommen wurden, sind keine Zwischengewinne angefallen. 1.9 Aufwands- und Ertragskonsolidierung Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgte gemäß § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW i. V. m. § 305 Abs. 1 HGB durch Verrechnung der Erträge zwischen den Konzernorganisationen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen, sofern sie nicht als Erhöhung des Bestands an fertigen oder unfertigen Erzeug-nissen oder als aktivierte Eigenleistungen auszuweisen sind. Auch für Zwecke der Aufwands- und Ertragskonsolidierung sind entsprechend zur Vorgehensweise bei der Schuldenkonsolidierung Saldenabstimmungen mit den Betrieben durchgeführt worden. 1.10 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die in den Gesamtabschluss nach § 300 Abs. 2 HGB übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der einzelnen Aufgabenbereiche sind nach den auf den Einzelabschluss des Kreis Euskirchen anzuwendenden Bewertungsmethoden einheitlich zu bewerten (§ 308 Abs. 1 HGB). Dafür wurden die Einzelabschlüsse der voll zu konsolidierenden Unternehmen hinsichtlich der zum Teil abweichenden Ausweis-, Ansatz- und Bewertungsvorschriften vereinheitlicht. Abweichende Abschlussstichtage waren nicht zu berücksichtigen. Dieser Schritt vollzog sich über die Umgliederung der Posten aus der Handelsbilanz I (HB I) zur Kommunalbilanz I (KB I) sowie den Ansatz- und Bewertungsanpassungen in der KB II. Diese Schritte sind auf Basis der voll zu konsolidierenden Einheiten vorzunehmen. 15 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Die Auflösung der stillen Reserven und Lasten erfolgte in selbsterstellten Excel-Dateien im Rahmen der Aufstellung der KB III. Stille Reserven und Lasten konnten bei dem Teilkonzernabschluss der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH identifiziert und auf den Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses fortgeschrieben werden. Für die Vereinheitlichung von Ansatz und Ausweis gelten konzernweit die Vorschriften der GemHVO. Die Gliederung der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung ergibt sich aus dem örtlich erstellten Positionenplan, der auf den Gliederungsvorschriften des § 49 Abs. 3 GemHVO i. V. m. § 41 Abs. 3, 4 und § 38 Abs. 1 GemHVO aufbaut. Bestehende Ansatzgebote und -verbote wurden grundsätzlich einheitlich angewandt und Ansatzwahlrechte unabhängig von ihrer Ausübung in den Einzelabschlüssen weitgehend vereinheitlicht. Die rechnungslegungsbezogenen Erleichterungen aus dem NKF–Modellprojekt fanden bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden weitgehend Berücksichtigung, soweit sie zulässig waren. Dadurch konnte in vielen Fällen auf die Vereinheitlichung unterschiedlicher Ausweis-, Ansatz- und Bewertungsmethoden verzichtet werden. Im Einzelnen wurden im Gesamtabschluss Bewertungsmethoden angewendet: folgende Bilanzierungs- und 1.10.1 Immaterielles Vermögen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Geschäfts- oder Firmenwerte aus den Einzelabschlüssen der at Equity zu konsolidierenden Unternehmen werden über 4 Jahre abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt für Software und sonstige immaterielle Vermögensgegenstände zwischen 3 und 10 Jahren. 1.10.2 Sachanlagevermögen Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear unter Beachtung der vom Innenministerium bekannt gegebenen Abschreibungsrahmentabelle für Kommunen und der örtlichen AfATabelle des Kreises nach § 35 Abs. 1 Satz 2 GemHVO vorgenommen. Die Gesellschaften des Teilkonzerns Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH haben zum Teil bei beweglichen Sachanlagen steuerrechtlich relevante Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern angewandt. Bei Zugängen des Sachanlagevermögens werden die Abschreibungen beim Kreis für die vollen Monate ab dem Folgemonat nach Inbetriebnahme und dem Ende des Jahres vorgenommen. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 60 EUR (ohne Vorsteuer) werden beim Kreis Euskirchen unmittelbar als Aufwand verbucht. Bei einem Wert zwischen 60 EUR und 410 EUR (ohne Vorsteuer) wird der geringwertige Vermögensgegenstand gemäß § 33 Abs. 4 GemHVO NRW grundsätzlich im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben, sofern dieser selbständig nutzungsfähig ist. Aus Wesentlichkeitsgründen werden die Poolabschreibungen aus den Jahresabschlüssen der voll zu konsolidierenden Betriebe für die Zwecke des Gesamtabschlusses gemäß § 49 Abs. 16 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 2 i. V. m. § 33 Abs. 4 GemHVO NRW, § 50 GemHVO NRW i. V. m. 308 HGB unverändert übernommen. Die Herstellungskosten enthalten neben den Material-, Fertigungs- und Sondereinzelkosten der Fertigung auch die notwendigen Materialgemein- und Fertigungsgemeinkosten. Wurden die Wahlrechte zur Ermittlung der Herstellungskosten bei den Konzernbetrieben anderweitig ausgeübt, ist aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage auf eine Anpassung verzichtet worden. In Teilbereichen des Anlage- und des Umlaufvermögens wurde gemäß § 34 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW von dem Vereinfachungsverfahren Festwerte Gebrauch gemacht. 1.10.3 Finanzanlagevermögen Die Finanzanlagen des Kreises wurden zum Eröffnungsbilanzstichtag 01.01.2009 gemäß § 55 Abs. 6 GemHVO NRW entweder mit dem anteiligen Wert des Eigenkapitals des Beteiligungsunternehmens oder mit dem Wert gemäß vorliegender Ertragswertoder Substanzwertgutachten bewertet. Diese Wertansätze zum 01.01.2009 gelten als Anschaffungskosten. Die Finanzanlagen der Beteiligungsunternehmen wurden zu Anschaffungskosten bewertet. 1.10.4 Vorräte Die Bewertung der Vorräte erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Der Wert der Vorräte wird im Jahresabschluss über eine Inventur ermittelt und die Bestandsveränderungen aufwandserhöhend bzw. aufwandsmindernd gebucht. Wurden andere Bewertungsvereinfachungsverfahren nach § 256 HGB angewendet, ist aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage gemäß § 49 Abs. 3 i. V. m. GemHVO NRW, § 50 Abs. 1 GemHVO NRW i. V. m. § 308 HGB auf eine Anpassung verzichtet worden. 1.10.5 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu ihrem Nominalwert angesetzt. Ausfallrisiken wurden durch Einzel-, pauschale Einzelund Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Bei abweichenden Bewertungsmethoden der Konzernbetriebe wurden diese aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes auf die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage beibehalten. 1.10.6 Liquide Mittel Die liquiden Mittel wurden mit ihrem Nennwert bewertet. Sie umfassen im Wesentlichen Guthaben bei Kreditinstituten, die überwiegend als Fest- oder Tagesgelder angelegt sind. 1.10.7 Aktive Rechnungsabgrenzung Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen angesetzt, die aufwandsmäßig einer bestimmten Zeit nach diesem Tag zuzurechnen sind. Geleistete Zuwendungen, die mit einer mehrjährigen und einklagbaren 17 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Gegenleistungsverpflichtung verbunden sind, werden ebenfalls als Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung aufgelöst. Bilanziert wird der jeweilige Auszahlungsbetrag bzw. Restwert der noch nicht in Ansatz gebrachten Aufwendungen. 1.10.8 Sonderposten Zuwendungen und Beiträge für investive Zwecke sowie Schenkungen werden als Sonderposten ausgewiesen. Zugänge von Sonderposten wurden im Berichtsjahr mit den Nennbeträgen passiviert. Die Auflösung erfolgte – mit Ausnahme des Sonderpostens für den Gebührenausgleich – nach Maßgabe der auf die Vermögensgegenstände angewandten Abschreibungssätze. 1.10.9 Rückstellungen Rückstellungen werden gem. § 88 GO NRW i. V. m. § 36 GemHVO NRW gebildet. Sie sind gemäß § 91 Abs. 2 GO NRW nur in Höhe des Betrags angesetzt, der voraussichtlich notwendig ist. Allen am Bilanzstichtag bestehenden und bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken ist durch die Bildung von Rückstellungen ausreichend Rechnung getragen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden für bestehende Versorgungsansprüche und sämtliche Anwartschaften gebildet. Diese wurden mit dem nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Teilwert auf der Basis eines Rechnungszinsfußes von 5 % angesetzt. Abweichungen des Rechnungszinsfußes bei der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH wurden angepasst. Dabei wurde sich an bereits vorliegenden Gutachten des Kreises orientiert. Den gutachterlichen Berechnungen liegen die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck zugrunde. Bei den Rückstellungen für Deponien und Altlasten werden die zu erwartenden Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Rekultivierungs- und Nachbesserungsmaßnahme der Deponie angesetzt. Die Höhe der Rückstellung beruht auf dem Gutachten eines Sachverständigen. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung wurden gem. § 36 Abs. 3 GemHVO NRW gebildet, wenn die Nachholung der Instandhaltung konkret beabsichtigt ist und als bisher unterlassen bewertet werden muss. Unter den Steuerrückstellungen werden die aus der Gewerbe- und Körperschaftssteuer zu erwartenden Nachzahlungen ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt in der Höhe, in der eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Gemäß § 36 Abs. 6 GemHVO NRW werden sonstige Rückstellungen nur gebildet, wenn sie durch Gesetz oder Verordnung zugelassen sind. Diese beziehen sich vor allem auf Personalkosten (Verpflichtungen, die sich aus nicht in Anspruch genommenen Urlaub, geleistete Überstunden, Altersteilzeit ergeben) und Belastungen aus ausstehenden Rechnungen. 1.10.10 Verbindlichkeiten Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt mit dem jeweiligen Rückzahlungsbetrag. Verbindlichkeiten in fremder Währung bestanden am Bilanzstichtag nicht. 18 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Die Aufgliederung und die Restlaufzeiten Verbindlichkeitenspiegel dargestellt. 1.10.11 der Verbindlichkeiten werden im Passive Rechnungsabgrenzung Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden alle Einnahmen vor dem 31.12. erfasst, soweit sie einen Ertrag in späteren Rechnungsperioden darstellen. Der Ansatz der Passiven Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt mit dem Nennbetrag. Das Gleiche gilt, wenn erhaltene Zuwendungen für Investitionen an Dritte weitergeleitet werden (§ 42 Abs. 3 GemHVO). 2. Genutzte rechnungslegungsbezogene Erleichterungen Entsprechend dem Grundsatz der Wesentlichkeit sind bei der Rechnungslegung sämtliche Tatbestände zu berücksichtigen und offen zu legen, die für den Gesamtabschluss von Bedeutung sein können. Umgekehrt können Sachverhalte von untergeordneter Bedeutung vernachlässigt werden, die wegen ihrer Größenordnung keinen Einfluss auf die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage haben. Im Rahmen der Entwicklung eines kommunalen Gesamtabschlusses in Nordrhein-Westfalen haben sechs Modellkommunen im Auftrag des Innenministeriums NRW Probegesamtabschlüsse aufgestellt. Das Modellprojekt wurde begleitet von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und der Gemeindeprüfungsanstalt NRW. Im Zuge dieser Aufstellung sind Themen und Vorschläge zusammengestellt worden, die von den Modellkommunen als allgemeingültige rechnungslegungsbezogene Erleichterungen bei der Aufstellung eines NKF-Gesamt-abschlusses formuliert wurden. In den Fällen der rechnungslegungsbezogenen Erleichterungen bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die Auswirkungen auf den Gesamtabschluss eher von untergeordneter Bedeutung sind. Bei der Erstellung des ersten Gesamtabschlusses für den Kreis Euskirchen wurden von den im Modellprojekt formulierten rechnungslegungsbezogenen Erleichterungen folgende Möglichkeiten in Anspruch genommen: 2.1 Verzicht auf die Anpassung von GWG-Erfassungen nach altem und nach neuem Steuerrecht. Sachverhalt: Der Kreis schreibt geringwertige Vermögensgegenstände unter 410 EUR (netto) vollständig im laufenden Haushaltsjahr ab, sofern sie selbständig nutzungsfähig sind. Die voll zu konsolidierenden Unternehmen schreiben geringwertige Vermögensgegenstände entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des HGB ab. Die Regelungen besagen, dass Anschaffungskosten bis maximal 150 EUR (netto) in voller Höhe im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden können. Anschaffungen mit Anschaffungskosten zwischen 151 EUR und 1.000 EUR (netto) werden nach den Regeln der sogenannten „Poolabschreibung“ behandelt. Bei wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage müssten die voll zu konsolidierenden Betriebe die Abschreibung an das NKF anpassen. Dieses Anpassungserfordernis ist aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen für die voll zu konsolidierenden Unternehmen nicht zu leisten, da naturgemäß eine Vielzahl von Vermögensgegenständen, die auf einem Sammelkonto erfasst werden, untersucht und ggf. 19 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 angepasst werden müssten und diesen Arbeiten kein adäquater Informationsvorteil gegenübersteht. In der Gesamtbilanz wird deshalb auf eine Anpassung der Abschreibungsmethoden bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern verzichtet, da die Abweichungen insgesamt nicht wesentlich sind. Rechtsgrundlagen: § 49 Abs. 2 i.V.m. § 33 Abs. 4 GemHVO NRW, § 50 GemHVO NRW i.V.m. § 308 HGB 2.2 Zusammenfassung der Forderungsarten in einem Bilanzposten Sachverhalt: Forderungen werden in der kommunalen Bilanz gem. § 41 GemHVO NRW (Einzelabschluss der Kommune) gegliedert nach einer Vielzahl von Arten angesetzt. Der Positionenrahmen für sieht als Mindestgliederungsanforderung lediglich eine die Gesamtbilanz zusammengefasste Position “Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“ vor, unter der die Ansprüche der Kommune und ihrer Betriebe auszuweisen sind. In der Gesamtbilanz werden sämtliche Forderungsarten unter den Bilanzpositionen „Forderungen“ und „sonstige Vermögensgegenstände“ zusammengefasst. Rechtsgrundlage: § 49 Abs. 3 i.V.m. § 41 GemHVO NRW 2.3 Zusammenfassung der Verbindlichkeiten nach wesentlichen Arten Sachverhalt: Verbindlichkeiten werden in der kommunalen Bilanz gem. § 41 GemHVO NRW (Einzelabschluss der Kommune) gegliedert nach einer Vielzahl von Arten angesetzt. Der Positionenrahmen für die Gesamtbilanz sieht eine weniger differenzierte Mindestgliederung vor. In der Gesamtbilanz werden sämtliche Verbindlichkeitspositionen zusammengefasst:      Verbindlichkeitsarten unter folgenden Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Verbindlichkeiten Rechtsgrundlage: § 49 Abs. 3 i. V. m. § 41 GemHVO NRW 2.4 Verzicht auf die Anpassung von Herstellungskosten Sachverhalt: Nach dem HGB und dem NKF gibt es unterschiedliche Wahl- und Pflichtbestandteile der Herstellungskosten. Bei einer Angleichung der Herstellungskosten der voll zu 20 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 konsolidierenden Betriebe der Kommune müssten jährlich die Herstellungskosten sowie die Abschreibungen für den Gesamtabschluss einzeln ermittelt und im Gesamtabschluss aufwandswirksam angepasst werden. Herstellungskosten haben grundsätzlich im Bereich der Kommune eine untergeordnete Bedeutung, da Herstellungsprozesse eher selten sind. Im Gesamtabschluss werden keine Anpassungen von Herstellungskosten vorgenommen. Rechtsgrundlagen: § 49 Abs. 3 i. V. m. § 33 Abs. 3 u. § 50 Abs. 1 GemHVO NRW i. V. m. § 308 HGB 2.5 Verzicht auf die Anpassung Abschreibungsmethoden von Nutzungsdauern und Sachverhalt 1 - Problematik der Nutzungsdauern: Die Nutzungsdauern der voll zu konsolidierenden Betriebe sind in der Regel mit den steuerrechtlichen Vorgaben identisch. Die örtlichen Nutzungsdauern nach NKF orientieren sich in der Regel nicht an den steuerrechtlichen Nutzungsdauern. Somit müssten die von den voll zu konsolidierenden Betrieben in deren Einzelabschlüssen zugrunde gelegten Nutzungsdauern für den Gesamtabschluss an das NKF angepasst werden, soweit es sich jeweils um vergleichbare Vermögensgegenstände handelt. Hierfür müssten diese unterjährig ggf. eine zweite Anlagenbuchhaltung nur für NKF-Zwecke führen. Die Nutzungsdauern sämtlicher Vermögensgegenstände des Anlagevermögens der voll zu konsolidierenden Betriebe wären auf Anpassungsbedarfe an die örtliche NKFAbschreibungstabelle zu überprüfen. Vereinfachte Prüfung des Anpassungsbedarfs von Nutzungsdauern: Die Vereinfachung sieht vor, dass die Nutzungsdauern nur im Bereich der Sonstigen Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude (§ 266 HGB, Bilanz-posten A.II.2.6) bei gleicher Art und Funktion (z. B. Verwaltungsgebäude) überprüft und dann einheitlich bewertet werden, wenn die Auswirkung für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage von wesentlicher Bedeutung ist. Für den Kreiskrankenhaus Mechernich Konzern wurden die Nutzungsdauern bei allen krankenhausspezifischen Anlagengütern unverändert übernommen. Bei den Nutzungsdauern für die Gebäude, die eine gleiche Art und Funktion aufweisen, wurde die Auswirkung auf die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage überprüft. Dabei wurde unterstellt, dass die Krankenhausgebäude jedweder Art mit Verwaltungsgebäuden gleichzusetzen sind. Die Auswirkungen auf den Gesamtabschluss waren von untergeordneter Bedeutung, da die geänderten Abschreibungen 3 % der Gesamtaufwendungen nicht überschreiten. Sachverhalt 2 - Problematik der Abschreibungsmethoden: Die Kommunen schreiben in der Regel linear ab. Die voll zu konsolidierenden Betriebe könnten aber aus steuerrechtlichen Gründen die degressive oder die Abschreibung nach Leistung zu Grunde legen. Bei einer Angleichung der Abschreibungsmethoden der voll zu konsolidierenden Betriebe an die Kommune müssten jährlich die Abschreibungen für den Gesamtabschluss einzeln ermittelt und im Gesamtabschluss aufwandswirksam angepasst werden. Die Anpassung der jährlichen Abschreibungen in den Folgejahren darf aber nicht das laufende Gesamtergebnis belasten, sondern muss gesondert erfasst und mit den Vorjahresergebnissen n 21 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 verrechnet werden. Dies hätte zur Folge, dass jeder voll zu konsolidierende Betrieb eine zweite Anlagenbuchhaltung nur für NKF-Zwecke führen müsste. Vereinfachte Prüfung des Anpassungsbedarfs bei Abschreibungsmethoden: Die Vereinfachung der Abschreibungsmethoden sieht vor, dass die Abschreibungsmethoden aus den Jahresabschlüssen für Zwecke des Gesamtabschlusses übernommen werden dürfen, da diese in der Regel betriebsspezifisch sind. Der Kreis Euskirchen schreibt ausschließlich linear ab. Gleiches gilt in der Regel für die voll zu konsolidierenden Unternehmen. Soweit die voll zu konsolidierenden Unternehmen die steuerrechtlich zulässige degressive Abschreibungsmethode nutzen, so ist dies bei wenigen betriebsspezifischen beweglichen Anlagengegenständen der Fall. Nach Prüfung des Unterschiedes wurde die abweichende Darstellung als nicht wesentlich eingestuft. Rechtsgrundlagen: § 49 Abs. 3 i. V. m. § 35 Abs. 1 und 3 GemHVO NRW, § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW i. V. m. § 308 HGB 2.6 Verzicht auf Umgliederung von Umsatzsteuerdifferenzen Sachverhalt: Zwischen der Kommune und den voll zu konsolidierenden Betrieben bestehen üblicherweise umsatzsteuerpflichtige Leistungsbeziehungen. Von den voll zu konsolidierenden Betrieben wird der Nettoerlös als Ertrag gemeldet. Da die Umsatzsteuer an die Finanzverwaltung abzuführen ist, stellt diese für den voll zu konsolidierenden Betrieb einen durchlaufenden Posten dar. Von der nicht vorsteuerabzugsfähigen Kommune bzw. den nicht vorsteuerabzugsfähigen Betrieben wird der Bruttobetrag als Aufwand gebucht. Die auf die Leistungsbeziehung zurückzuführenden Beträge werden im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung aufgerechnet. Es entsteht eine Aufrechnungsdifferenz in Höhe der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuerdifferenzen werden, soweit diese auftreten sollten, in dem jeweils betroffenen Aufwandsposten erfasst. Rechtsgrundlagen: § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW i. V. m. § 305 HGB 2.7 Verzicht auf den Ausweis bzw. die Eliminierung von Verbundbeziehungen aus Sammeldebitoren/Sammelkreditoren bzw. aus Vorverfahren Sachverhalt: In Aufgabenbereichen mit hohem Aufkommen an debitorischen und/oder kreditorischen Geschäftsvorfällen werden in der Kernverwaltung Vorverfahren eingesetzt (Bußgelder, Abfallwirtschaft, Zulassungsstelle, Rettungsdienst, Soziales, u.a.), wobei die spätere 22 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Buchung über Schnittstellen bzw. als Summenbuchung in die Finanzbuchhaltung als Sammeldebitor oder -kreditor erfolgt. Problematisch ist aus Sicht des Kreises die kreditorische Seite, da die Identifizierung eines Kreditors aus dem Finanzverfahren heraus nicht möglich ist. Eine Recherche ist hier nur im Vorverfahren selbst möglich. Neben dem erheblichen Verwaltungsaufwand müssten auch Lizenzen in der Finanzbuchhaltung erworben werden. Der Ermittlungsaufwand steht in diesen Konstellationen in keinem vertretbaren Verhältnis zum Informationsgewinn. Aufgrund dessen wurde auf die Eliminierung solcher Verbundbeziehungen auf Empfehlung des Modellprojektes verzichtet. Rechtsgrundlagen: § 50 Abs. 1 GemHVO NRW i. V. m. § 303, 305 HGB 3. Erläuterungen zur Gesamtkapitalflussrechnung Dem Gesamtanhang ist gemäß § 51 Abs. 3 GemHVO NRW eine Gesamtkapitalflussrechnung unter Beachtung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 2 (DRS 2) beizufügen. Sie soll die Gesamtbilanz sowie die Gesamtergebnisrechnung um Informationen hinsichtlich der Herkunft und Verwendung der liquiden Mittel ergänzen. Die zahlungswirksame Veränderung des „Finanzmittelfonds“ ist das Gesamtergebnis aus den Cashflow-Ergebnissen aus der  laufenden Geschäftstätigkeit,  Investitionstätigkeit,  Finanzierungstätigkeit. Die Veränderungen dieses „Finanzmittelfonds“ in einem Geschäftsjahr resultieren aus Zahlungen, die dem Kreis Euskirchen und den verselbständigten Aufgaben-bereichen zugeflossen bzw. von diesen abgeflossen sind. Der Finanzmittelfonds entspricht dabei den in der Gesamtbilanz ausgewiesenen liquiden Mitteln. Die Zeilen 01 bis 11 der Kapitalflussrechnung stellen dabei die „operativen“ Änderungen an den liquiden Mitteln dar und beziehen sich auf die nicht zahlungswirk-samen Aufwendungen und Erträge. In den Zeilen 13 und 14 ist die Investitionstätigkeit dargestellt. Die Zeilen 16 bis 18 spiegeln die Finanzierungstätigkeit wieder. Die Kapitalflussrechnung ist beigefügt. 4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse Der „Konzern“ Kreis Euskirchen weist zum 31.12.2010 Haftungsverhältnisse in Höhe von 18.845.488 € aus, die sich wie folgt zusammensetzen: Kreis Bürgschaften gesamt davon an Dritte davon an Vollkonsolidierungskreis davon an AmbuMed GmbH davon an LFH Schleiden GmbH davon an GZZ GmbH 16.543.204 € 1.735.926 € 14.807.278 € KKM GmbH 2.302.283 € 1.060.331 € 102.422 € 1.139.530 €. 23 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Gesamtkapitalflussrechnung des Kreises Euskirchen Pos. 2010 EUR 1 2 3 4 5 3.082.021,62 13.717.102,97 122.129,38 762.433,43 2.469.785,07 Gesamtergebnis Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens sonstiger nicht zahlungswirksamer Aufwand Aufwand assoziierte Unternehmen Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen Gewinne (-)/Verluste (+) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 6 (Saldo) 7 Zunahme (-)/Abnahme (+) der Sonderposten 8 Zunahme (-)/Abnahme (+) der Forderungen und anderen Aktiva Abnahme (-)/Zunahme (+) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9 sowie anderer Passiva 10 Zunahme/Abnahme von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten 11 Zunahme/Abnahme von passiven Rechnungsabgrenzungsposten 12 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ( a ) - 13 Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände 14 Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 15 Cashflow aus der Investitionstätigkeit ( b ) - 490.325,84 8.012.206,46 8.502.532,30 16 Auszahlungen aus der Tilgung von Investitionskrediten 17 Einzahlungen aus der Rückführung gewährter Ausleihungen 18 Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten 19 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ( c ) - 1.693.070,65 1.015.015,28 678.055,37 - - 849.052,13 1.422.266,27 2.706.238,05 1.457.912,20 1.841.326,06 1.489.319,12 23.392.401,64 20 Veränderung liquider Mittel ( Summe a - c ) 21 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 14.211.813,97 163.815.945,20 22 178.027.759,17 Finanzmittelfonds am Ende der Periode 24 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Gesamtverbindlichkeitenspiegel des Kreises Euskirchen Art der Verbindlichkeiten Gesamtbetrag zum 31.12.2010 EUR 1. Anleihen 2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 3. 4. 5. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 25.730.455,91 - Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR - 1.616.918,88 - Restlaufzeit von einem bis zu fünf Jahren EUR - Restlaufzeit mehr als fünf Jahre EUR - 5.516.246,05 18.597.290,98 - - 175.675,25 Stand 01.01.2010 EUR - 27.381.832,75 - 185.798,61 10.123,36 - 227.492,42 2.625.299,97 2.625.299,97 - - 3.236.069,94 339.334,50 339.334,50 - - 237.872,30 13.108.086,73 11.749.616,47 - 11.140.866,76 6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 7. Sonstige Verbindlichkeiten 8. Erhaltene Anzahlungen - - - - - 9. Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis - - - - - Summe aller Verbindlichkeiten Nachrichtlich: Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Bürgschaften: 41.988.975,72 16.341.293,18 1.358.470,26 6.874.716,31 18.772.966,23 42.224.134,17 21.147.771,40 25 26 Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen Anteile an assoziierten Unternehmen Beteiligungen Wertpapiere des Anlagevermögens Ausleihungen Sonstige Ausleihungen Sachanlagen Grundstücke und Gebäude Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Maschinen und technische Anlagen,Fahrzeuge Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Immaterielle Vermögensgegenstände 8.020.015,28 43.615.814,75 362.735.580,04 8.502.532,30 - 1.472.273,86 2.367.374,98 3.953.181,99 8.012.206,46 9.408.804,84 20.403.068,01 1.267.406,80 316.633.592,52 40.189,00 26.131.782,00 4.111.252,47 5.312.576,00 219.375,63 - 1.015.015,28 1.015.015,28 2.819.628,24 - 142.751,82 765.568,88 1.802.325,86 894.005,16 - 0,00 - 25.378,66 (3.358.704,55) (80.808,81) 3.252.517,08 - Anschaffungs- und Herstellungskosten Zugänge Abgänge Umbuchungen EUR EUR EUR 490.325,84 2.287,10 80.808,81 285.338.796,87 215.516,00 01.01.2010 EUR 2.486.172,77 7.005.000,00 42.600.799,47 368.418.484,10 40.189,00 26.131.782,00 4.111.252,47 5.312.576,00 10.738.326,88 22.030.252,77 1.861.884,24 322.762.664,31 287.916.684,42 215.516,00 31.12.2010 EUR 3.055.020,32 890.678,03 62.673.228,49 889.642,03 1.036,00 - 3.346.761,55 13.074.941,02 59.995.148,39 43.573.445,82 - 01.01.2010 EUR 1.787.402,07 768.994,43 14.480.745,21 762.443,43 6.551,00 - 1.332.425,69 1.774.753,13 13.406.088,37 10.298.909,55 - 955.560,83 - 114.559,61 759.342,10 953.273,73 79.372,02 - Abschreibungen Abgänge Zugänge EUR EUR 305.662,41 2.287,10 1.659.672,46 76.198.412,87 1.652.085,46 7.587,00 - 4.564.627,63 14.090.352,05 72.447.963,03 53.792.983,35 - 31.12.2010 EUR 2.090.777,38 7.005.000,00 40.941.127,01 292.220.071,23 40.189,00 24.479.696,54 4.103.665,47 5.312.576,00 6.173.699,25 7.939.900,72 1.861.884,24 250.314.701,28 234.123.701,07 215.516,00 8.020.015,28 42.725.136,72 300.062.351,55 40.189,00 25.242.139,97 4.110.216,47 5.312.576,00 6.062.043,29 7.328.126,99 1.267.406,80 256.638.444,13 241.765.351,05 215.516,00 Restbuchwerte 31.12.2010 01.01.2010 EUR EUR 964.242,94 698.770,70 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Gesamtanlagenspiegel des Kreises Euskirchen Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 VI. Gesamtlagebericht I. Vorbemerkungen Der Gesamtlagebericht (§ 51 Abs. 1 GemHVO NRW) wird auf Grundlage der Lageberichte der Einzelabschlüsse erstellt und muss mit dem Gesamtabschluss im Einklang stehen. Er hat das durch den Gesamtabschluss zu vermittelnde Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises Euskirchen einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche zu erläutern. Hierzu sind in einem Überblick der Geschäftsablauf mit den wichtigsten Ergebnissen des Gesamtabschlusses und die Gesamtlage in ihren tatsächlichen Verhältnissen darzustellen. Weiterhin hat der Gesamtlagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft des Kreises unter Einbeziehung der verselbständigten Aufgabenbereiche zu enthalten. In diese Analyse sollen die Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO NRW, soweit sie für das Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Kreises bedeutsam sind, einbezogen und erläutert werden. Auf die Chancen und Risiken für die künftige Gesamtentwicklung des Kreises ist einzugehen. In Anlehnung an § 48 GemHVO NRW i. V. m. § 315 Abs. 2 HGB ist über Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Haushaltsjahres 2010 eingetreten sind, zu berichten. In diese Betrachtung ist der Zeitraum bis zur Fertigstellung des jeweiligen Gesamtabschlusses einzubeziehen, vorliegend also die Entwicklungen innerhalb des Konzerns bis heute, Februar 2015. Zudem sind am Schluss des Gesamtlageberichts Informationen über Funktionen und Verantwortlichkeiten des Landrates und des Kämmerers sowie der Kreistagsmitglieder auch wenn sie im Haushaltsjahr ausgeschieden sind - anzugeben. Die Auflistung muss mindestens die Angaben gem. § 53 KrO i.V.m. § 116 Abs. 4 GO NRW enthalten. Diese Übersichten sind dem Gesamtlagebericht als Anlage beigefügt. Der Beteiligungsbericht 2010 ist dem Kreistag am 14.12.2011 zur Kenntnis gegeben worden. Er ist dem Gesamtabschluss beigefügt (Band II). II. Konsolidierungskreis Zweck der Abgrenzung des Konsolidierungskreises ist die Festlegung der Betriebe, die zusammen mit der Kernverwaltung selbst den „Konzern Kreis Euskirchen“ bilden und deren Beziehungen untereinander eliminiert werden müssen. Hierdurch wird gewährleistet, dass jährlich die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Kreises Euskirchen insgesamt so dargestellt wird, als ob es sich bei dem „Konzern Kreis Euskirchen“ um eine einzige Einheit handeln würde. 1 Betriebe, die unter der einheitlichen Leitung oder einem beherrschenden Einfluss des Kreises stehen (§ 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW) werden im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Gesamtabschluss einbezogen. 1 Nach § 1 Sparkassengesetz NRW sind die Sparkassen nicht im kommunalen Einzelabschluss anzusetzen. Demzufolge sind die Sparkassen nicht in den Gesamtabschluss einzubeziehen. 27 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Betriebe unter maßgeblichem Einfluss des Kreises werden nach der Equity-Methode „AtEquity“ in den Gesamtabschluss einbezogen. Betriebe, die für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Kreises von untergeordneter Bedeutung sind, brauchen nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen zu werden. Der Konsolidierungskreis umfasst also nur die Betriebe des Kreises, die im Wege der Vollkonsolidierung bzw. At-Equity-Methode in den Gesamtabschluss einbezogen werden müssen. Die nachstehende Abbildung zeigt den Konsolidierungskreis zum Gesamtabschluss 2010 des Konzerns Kreis Euskirchen. Kreis Euskirchen Vollkonsolidierung Konzern Kreiskrankenhaus Mechernich At-Equity-Konsolidierung Energie Nordeifel GmbH & Co. KG Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft mbH Zweckverband Berufsbildungszentrum Euskirchen LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist AöR Zu näheren Ausführungen zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises wird auf den Gesamtanhang verwiesen. III. Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage Vorbemerkungen zur Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage Dem Gesamtabschluss liegen die Jahresabschlüsse des Kreises und der einbezogenen Unternehmen zu Grunde. Alle Jahresabschlüsse sind zum 31.12.2010 erstellt. Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen sind von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften uneingeschränkt testiert worden. 28 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Die gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten des Kreises und der Gesellschaften untereinander wurden aufgerechnet. Bei der Ergebnisrechnung wurden Umsätze und konzerninterne Erträge und Aufwendungen eliminiert. Im Übrigen wird auf die Ausführungen im Gesamtanhang verwiesen. Auf Grund der erstmaligen Aufstellung eines Gesamtabschlusses ist ein Vorjahresvergleich nicht gegeben. 1. Überblick über die Ergebnisse Das Jahresergebnis des Kreises Euskirchen in Höhe von + 3.719.825,71 € und des Konzerns Kreiskrankenhaus Mechernich in Höhe von + 2.831.653,25 € führte nach Durchführung der einzelnen Konsolidierungsbuchungen zu einem positiven Gesamtkonzernergebnis in Höhe von 3.082.021,62 € (Jahresergebnis 3.237.802,53 € abzüglich anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis 155.780,91 €). 2. Allgemeine Ausführungen Bedingt durch die Aufgabenstellungen des Kreises, den daraus resultierenden Finanzbelastungen einerseits und den beschränkten Möglichkeiten einer Refinanzierung über Steuern (bis zur Abschaffung der Jagdsteuer, die mittlerweile erfolgt ist), Gebühren, Kostenerstattungen und laufenden Finanzzuweisungen andererseits ist eine Spitzenfinanzierung über die Kreisumlage zum Haushaltsausgleich unumgänglich (vgl. § 56 Abs. 1 KrO NRW). Diese Spitzenfinanzierung ist in den letzten Jahren besonderen, sich steigernden Belastungen ausgesetzt, da vermehrt eine Aufgabenverlagerung auf die Kreise, insbesondere im Sozialbereich, stattgefunden hat, ohne dass damit eine (auskömmliche) Entlastung durch Kostenerstattungen oder Finanzierungsbeteiligungen verbunden war. Betrachtet man die seit Jahren wachsende Haushaltsbelastung im Land Nordrhein-Westfalen, zeigt sich, dass auf den Kreis Euskirchen das zutrifft, was Junkernheinrich/Micosatt2 im Jahr 2011 allgemein für die Kreise in Nordrhein-Westfalen festgestellt haben: o Überproportionales Wachstum der Sozialausgaben, daher steigender Ausgabebedarf der Kreise. o Aber keine Anpassung der Kreisschlüsselzuweisungen an diese Entwicklung, daher automatisch erhöhte Kreisumlagen. In 2010 ist die Besonderheit zu berücksichtigen, dass das Land infolge des Urteils des Verfassungsgerichtshofes vom 26.05.2010 (VerfGH NRW 17/08) den Verteilungsschlüssel über die Verteilung der Wohngeldersparnis rückwirkend ab einschließlich 2007 ändern musste. Dem Kreis Euskirchen wurde infolgedessen mit Bescheid vom 23.12.2010 ein Nachteilsausgleich in Höhe von 11,8 Mio. € für die Jahre 2007 bis 2009 zuerkannt. Aufgrund des späten Zeitpunktes der Regelung hat der Kreistag am 15.12.2010 einen Beschluss über die Verwendung des Nachteilsausgleichs, der zu diesem Zeitpunkt noch nicht der Höhe nach bekannt war, gefasst (siehe Z 2 / V 130/2010). Die Städte und Gemeinden des Kreises Euskirchen erhielten demzufolge kurz vor Jahresende eine einmalige Zuweisung in Höhe von 10,7 Mio. €. Gegenstand des voll zu konsolidierenden Konzerns Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH ist gem. Gesellschaftsvertrag in der Fassung der Neufassung vom 15.07.2010 die Förderung der Gesundheitspflege und Altenhilfe. Dieser Zweck wird auf dem Gebiet des Kreises Euskirchen insbesondere verwirklicht durch die Erbringung von vollstationären, 2 Junkernheinrich/Micosatt: „Kreise im Finanzausgleich der Länder“, Wiesbaden 2011 29 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 teilstationären und ambulanten medizinischen Leistungen, die Bereitstellung und Erbringung von Pflege-, Versorgungs- und Betreuungsleistungen für alte Menschen. Mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages wurden sowohl die in den vergangenen Jahren erhobenen Forderungen der Gemeindeprüfungsanstalt und der Rechnungsprüfung als auch die Forderungen des Transparenzgesetzes umgesetzt. Gleichzeitig erfolgte die Glättung des Stammkapitals auf volle Euro-Beträge. Um dem Wachstum des Unternehmensverbundes Kreiskrankenhaus Mechernich Rechnung zu tragen, wurde die Geschäftsführung der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH um zwei weitere Geschäftsführer erweitert. Der bisherige Alleingeschäftsführer hat zum gleichen Zeitpunkt die Funktion des Hauptgeschäftsführers übernommen. Im Rahmen der Erweiterung und generellen Neuausrichtung der Geschäftsführung wurde die Geschäftsführungsstruktur gleichfalls in den mehrheitlichen Tochtergesellschaften, die nicht nur Leistungen für Konzerngesellschaften erbringen, installiert. 3. Vermögens- und Schuldenlage Die Aktivseite der Bilanz des Konzerns Kreis Euskirchen stellt sich wie folgt dar: Bilanzposition Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen Finanzanlagen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Liquide Mittel Aktive Rechnungsabgrenzung Bilanzsumme 31.12.2010 in T€ in % 964 0,2% 250.315 48,4% 40.941 7,9% 2.366 0,5% 22.255 4,3% 178.028 34,4% 22.334 4,3% 517.203 100,0% 01.01.2010 in T€ in % Abweichung in T€ in % 699 0,1% 265 37,9% 256.638 50,2% ‐6.323 ‐2,5% 42.725 8,3% ‐1.784 ‐4,2% 2.371 0,5% ‐5 ‐0,2% 24.957 4,9% ‐2.702 ‐10,8% 163.816 32,0% 14.212 8,7% 20.493 4,0% 1.841 9,0% 511.699 100,0% 5.504 1,1% Die Bilanzposition „Immaterielle Vermögensgegenstände“ umfasst im Wesentlichen Geschäfts- und Firmenwerte aus Einzelabschlüssen (128 T€) und sonstige immaterielle Vermögensgegenstände wie z. B. Lizenzen, DV-Software, Konzessionen, Schutzrechte o.ä. (836 T€). Das Sachanlagevermögen umfasst die nachstehenden Positionen: Bilanzposition Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Infrastrukturvermögen Bauten auf fremdem Grund und Boden Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Betriebs‐ und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Gesamt 31.12.2010 in T€ in % 5.865 2,3% 132.029 52,7% 95.818 38,3% 412 0,2% 215 0,1% 6.174 2,5% 7.940 3,2% 1.862 0,7% 250.315 100,0% 01.01.2010 in T€ in % 5.853 2,3% 137.238 53,5% 98.249 38,3% 426 0,2% 215 0,1% 6.062 2,4% 7.328 2,8% 1.267 0,4% 256.638 100,0% Abweichung in T€ in % 12 0,2% ‐5.209 ‐3,8% ‐2.431 ‐2,5% ‐14 ‐3,3% 0 0,0% 112 1,8% 612 8,4% 595 47,0% ‐6.323 ‐2,5% Die Position „Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte“ umfasst die sonstigen Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude (98.584 T€), die Schulen (33.243 T€) und die Wohnbauten (201 T€). Das Infrastrukturvermögen entfällt vollständig auf den Kreis Euskirchen. 30 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 In der Bilanzposition „Finanzanlagen“ sind die Anteile an assoziierten Unternehmen (24.480 T€), Ausleihungen (7.005 T€), Wertpapiere des Anlagevermögens (5.312 T€), Beteiligungen (4.104 T€) und Anteile an verbundenen, nicht zu konsolidierenden Unternehmen (40 T€) enthalten. Von den liquiden Mittel entfallen 172.252 T€ auf den Kreis Euskirchen. Die Passivseite der Bilanz stellt sich wie folgt dar: Bilanzposition Eigenkapital Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung Bilanzsumme 31.12.2010 in T€ in % 01.01.2010 in T€ in % 34.163 6,6% 30.961 6,0% 107.868 20,9% 109.290 21,4% 322.414 62,3% 319.944 62,5% 41.989 8,1% 42.224 8,3% 10.769 2,1% 9.280 1,8% 517.203 100,0% 511.699 100,0% Abweichung in T€ in % 3.202 ‐1.422 2.470 ‐235 1.489 5.504 10,3% ‐1,3% 0,8% ‐0,6% 16,0% 1,1% Das Eigenkapital lässt sich in die Positionen „Allgemeine Rücklage“ (14.747 T€), „Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter“ (10.666 T€), „Ausgleichsrücklage“ (5.668 T€) und „Jahresergebnis“ (3.082 T€) untergliedern. Die Position „Ausgleichsrücklage“ entfällt vollständig auf den Kreis Euskirchen. Die Sonderposten lassen sich nach ihrer Herkunftsart untergliedern. Die Position umfasst die Sonderposten aus Zuwendungen (73.680 T€), die Sonderposten für den Gebührenausgleich (13.930 T€) und die sonstigen Sonderposten (20.258 T€). Der Sonderposten für den Gebührenausgleich ist vollständig dem Kreis Euskirchen zuzuordnen. Unter der Bilanzposition „Rückstellungen“ werden im Wesentlichen die Rückstellungen für Deponie und Altlasten (234.116 T€), die Pensionsrückstellungen (71.248 T€), Instandhaltungsrückstellungen (2.078 T€) und die sonstigen Rückstellungen (14.967 T€) nachgewiesen. Die Rückstellungen für Deponie und Altlasten, für Pensionen und für unterlassene Instandhaltungen sind vollständig dem Kreis Euskirchen zuzuordnen. Die Gesamtverbindlichkeiten beinhalten auch Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 25.730 T€, wovon 656 T€ auf den Kreis Euskirchen entfallen. 31 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 4. Ertragslage (Gesamtabschlusssicht) Die Ertragslage des Konzerns Kreis Euskirchen stellt sich wie nachstehend aufgeführt dar: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfererträge öffentlich rechtliche Leistungsentgelte privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen ordentliche Gesamterträge Personalaufwendungen (Löhne, Gehälter und Bezüge) Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Übrige Sonstige ordentliche Aufwendungen ordentliche Gesamtaufwendungen Ordentliches Gesamtergebnis Ergebnis aus Beteiligungen Ergebnis aus et Equity Konsolidierungen Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Erträge von sonstigen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Gesamtfinanzergebnis Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Gesamtergebnis Jahresergebnis Gewinnanteil andere Gesellschafter Gesamtergebnis 2010 in T€ 15.653 155.133 4.994 30.026 71.099 12.768 17.629 320 14 307.636 67.673 12.421 47.021 13.750 119.751 26 22 48.448 309.112 ‐1.476 1.497 762 4.849 328 1.181 4.731 3.255 1 ‐18 ‐17 3.238 ‐156 3.082 Die Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen beinhalten im Wesentlichen die Allgemeine Kreisumlage (112.373 T€), die ÖPNV-Umlage (1.412 T€) und die VHS-Umlage (230 T€). Diese Positionen sind vollständig dem Kreis Euskirchen zuzurechnen. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte sind vollständig beim Kreis Euskirchen nachgewiesen. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte hingegen sind mit rd. 70 Mio. € dem Konzern Kreiskrankenhaus Mechernich zuzurechnen. Die Transferaufwendungen sind vollständig beim Kreis Euskirchen angefallen. Das positive Ergebnis aus Beteiligungen ist ausschließlich beim Kreis Euskirchen nachgewiesen. 32 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Von den gesamten Zinsen und ähnlichen Erträgen (4.849 T€) sind rd. 97,9 % vom Kreis Euskirchen erzielt worden. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen (1.181 T€) hingegen sind zur rd. 99,5 % durch den Konzern Kreiskrankenhaus Mechernich bedingt. 5. Finanzlage (Gesamtabschlusssicht) 2010 in T€ 1 Ges a mtergebni s 2 Abs chrei bunge n a uf Gegens tä nde des Anl a gevermögens 3 s ons ti ger ni cht za hl ungs wi rks a mer Aufwa nd 4 Aufwa nd a s s ozi i erte Unterne hme n 5 Zuna hme (+)/Abna hme (‐) de r Rücks tel l ungen 3.082 13.717 122 763 2.469 6 Gewi nne (‐)/Ve rl us te (+) a us de m Abga ng von Gegens tä nden des Anl a gevermögens (Sa l do) 7 Sons ti ge za hl ungs unwi rks a me Aufwendunge n (+) / Erträ ge (‐) 8 Zuna hme (‐)/Abna hme (+) de r Sonde rpos te n 9 Zuna hme (‐)/Abna hme (+) de r Forderungen und a nderen Akti va 849 0 ‐1.422 2.706 10 Abna hme (‐)/Zuna hme (+) de r Verbi ndl i chkei ten a us Li eferunge n und Lei s tungen s owi e a nderer Pa s s i va 11 Zuna hme/Abna hme von a kti ven Rechnungs a bgrenzungs pos te n 12 Zuna hme/Abna hme von pa s s i ven Rechnungs a bgrenzungs pos te n 13 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ( a ) 14 Aus za hl unge n für Inves ti ti onen i n Imma teri el l e Vermöge ns gegens tä nden 1.458 ‐1.841 1.489 23.392 ‐490 15 Aus za hl unge n für Inves ti ti onen i n da s Sa cha nl a gevermöge n ‐8.012 16 ‐8.502 Cashflow aus der Investitionstätigkeit ( b ) 17 Aus za hl unge n a us der Ti l gung von Inves ti ti ons kredi ten 18 Ei nza hl ungen a us der Rückführung gewä hrter Aus l ei hungen 19 Ei nza hl ungen a us der Aufna hme von Inves ti ti ons kredi ten 20 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ( c ) 21 Veränderung liquider Mittel ( Summe a ‐ c ) ‐1.693 1.015 0 ‐678 14.212 22 Fi na nzmi ttel fonds a m Anfa ng der Pe ri ode 163.816 23 178.028 6. Finanzmittelfonds am Ende der Periode Kennzahlen Das Innenministerium hat mit Runderlass vom 01.10.2008 ein NKF-Kennzahlenset veröffentlicht. Dieses soll der Beurteilung der haushaltswirtschaftlichen Lage der Kommune dienen sowie die Tätigkeit der Aufsichtsbehörden unterstützen. Das Kennzahlenset gliedert sich in vier Analysebereiche: o o o o Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation Kennzahlen zur Vermögenslage Kennzahlen zur Finanzlage Kennzahlen zur Ertragslage „Bei der Auswertung der Kennzahlen ist darauf zu achten, dass das Kennzahlenset nur bei vollständiger Anwendung Schlüsse über die haushaltswirtschaftliche Situation einer 33 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Gemeinde zulässt. Die isolierte Betrachtung einzelner Kennzahlen könnte zu Fehlinterpretationen führen.“ (RdErl. des Innenministeriums vom 01.10.2008: „Kommunales Haushaltsrecht. NKF - Kennzahlenset Nordrhein-Westfalen (NKF-Kennzahlen)“, 3448.04.05/01-2328/08) Nachfolgend wird zur Erleichterung der Lesbarkeit der Runderlass ohne weitere Kennzeichnung zitiert. 6.1 Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation a) Aufwandsdeckungsgrad (ADG) Diese Kennzahl zeigt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen durch ordentliche Erträge gedeckt werden können. 31.12.2010 307.636 T€ 309.112 T€ 99,5 Ordentliche Erträge (Zeile 10) = Ordentliche Aufwendungen (Zeile 19) = Aufwandsdeckungsgrad = b) Eigenkapitalquote 1 (EkQ1) Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Die Kennzahl kann bei einer Gemeinde ein wichtiger Bonitätsindikator sein. Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO zu erfassen. Eigenkapital = Bilanzsumme = Eigenkapitalquote 1 = 31.12.2010 34.164 T€ 517.203 T€ 6,6 31.12.2009 30.961 T€ 511.699 T€ 6,1 c) Eigenkapitalquote 2 (EkQ2) Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ misst den Anteil des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Weil bei den Gemeinden die Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter oft einen wesentlichen Ansatz in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße „Eigenkapital“ um diese „langfristigen“ Sonderposten erweitert. 34 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Sopo Zuwendungen/Beiträge“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.1 und 2.2 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO zu erfassen. Eigenkapital = Sonderposten Zuwendungen/Beiträge = Bilanzsumme = Eigenkapitalquote 2 = 31.12.2010 34.164 T€ 73.681 T€ 517.203 T€ 20,9 31.12.2009 30.961 T€ 74.867 T€ 511.699 T€ 20,7 6.2 Kennzahlen zur Vermögenslage a) Infrastrukturquote (IsQ) Diese Kennzahl stellt ein Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermögen und dem Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz her. Sie gibt Aufschluss darüber, ob die Höhe des Infrastrukturvermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Gemeinde entspricht. In Einzelfällen kann es sachgerecht sein, auch die Gebietsgröße der Gemeinde oder andere örtliche Besonderheiten bei der Bewertung dieser Kennzahl zu berücksichtigen. Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Infrastrukturvermögen“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1.2.3 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Aktivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 3 GemHVO zu erfassen. Infrastrukturvermögen = Bilanzsumme = Infrastrukturquote = 31.12.2010 95.818 T€ 517.203 T€ 18,5 31.12.2009 98.249 T€ 511.699 T€ 19,2 b) Abschreibungsintensität (AbI) Die Kennzahl zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird. Abschreibungen (Zeile 14) = Ordentliche Aufwendungen (Zeile 19) = Abschreibungsintensität = 2010 13.750 T€ 309.112 T€ 4,4 c) Drittfinanzierungsquote (DfQ) Die Kennzahl zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen und den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten im Haushaltsjahr. Sie gibt einen Hinweis auf die Frage, inwieweit die Erträge aus der Sonderpostenauflösung die Belastung durch Abschreibungen abmildern. Damit wird die Beeinflussung des Werteverzehrs durch die Drittfinanzierung deutlich. 35 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Erträge Auflösung Sonderposten = Abschreibungen (Zeile 14) = Drittfinanzierungsquote = 2010 6.853 T€ 13.750 T€ 49,8 In der Berechnung ist allerdings auch die Auflösung von Sonderposten für den Gebührenausgleich enthalten. Dem eigentlichen Sinn dieser Quote – Drittfinanzierung der Abschreibungen – läuft dies zuwider, da der Gebührenausgleich erheblichen Schwankungen unterworfen ist. Bereinigt man die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten um den Gebührenausgleich, ergeben sich folgende Werte: Erträge Auflösung Sonderposten = Abschreibungen (Zeile 14) = Drittfinanzierungsquote = 2010 6.271 T€ 13.750 T€ 45,6 d) Investitionsquote (InQ) Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang dem Substanzverlust durch Abschreibungen und Vermögensabgängen neue Investitionen gegenüberstehen. Bruttoinvestitionen = Abgänge des AV = Abschreibungen (Zeile 14) = Investitionsquote = 2010 8.503 T€ 2.820 T€ 13.750 T€ 51,3 6.3 Kennzahlen zur Finanzlage a) Anlagendeckungsgrad 2 (AnD2) Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad II“ gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert sind. Bei der Berechnung dieser Kennzahl werden dem Anlagevermögen die langfristigen Passivposten Eigenkapital, Sonderposten mit Eigenkapitalanteilen und langfristiges Fremdkapital gegenübergestellt. Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Sonderposten Zuwendungen/Beiträge“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.1 und 2.2 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Langfristiges Fremdkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 3.1, 3.2 und 4 GemHVO zu erfassen. Die langfristigen Verbindlichkeiten nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO müssen eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren haben und sind 36 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 dem Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO zu entnehmen. Unter der Wertgröße „Anlagevermögen“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Eigenkapital = Sonderposten Zuwendungen/Beiträge = Langfristiges Fremdkapital = Anlagevermögen = Anlagendeckungsgrad 2 = 31.12.2010 34.164 T€ 73.680 T€ 324.137 T€ 292.220 T€ 147,8 31.12.2009 30.961 T€ 74.867 T€ 324.130 T€ 300.062 T€ 143,3 b) Dynamischer Verschuldungsgrad (DVsG) Mit Hilfe der Kennzahl „Dynamischer Verschuldungsgrad“ lässt sich die Schuldentilgungsfähigkeit der Gemeinde beurteilen. Sie hat dynamischen Charakter, weil sie mit dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit aus der Finanzrechnung eine zeitraumbezogene Größe enthält. Dieser Saldo zeigt bei jeder Gemeinde an, in welcher Größenordnung freie Finanzmittel aus ihrer laufenden Geschäftstätigkeit im abgelaufenen Haushaltsjahr zur Verfügung stehen und damit zur möglichen Schuldentilgung genutzt werden könnten. Der Dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in wie vielen Jahren es unter theoretisch gleichen Bedingungen möglich wäre, die Effektivverschuldung aus den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln vollständig zu tilgen (Entschuldungsdauer). Ermittlung der Kennzahl: Die Kennzahl „Dynamischer Verschuldungsgrad“ wird aus der Division der Wertgröße „Effektive Verschuldung“ der Gemeinde durch die Wertgröße „Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit“ aus der Finanzrechnung (FR) der Gemeinde ermittelt. Die Wertgröße „Effektive Verschuldung“ berechnet sich wie folgt: Für diese Berechnung sind unter der Wertgröße „Gesamtes Fremdkapital“ die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.3, 3 und 4 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Liquide Mittel“ ist der Ansatz des Bilanzpostens nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.4 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Kurzfristige Forderungen“ sind die Teilansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO zu erfassen, die eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben. Letztgenannte Teilansätze sind dem Forderungsspiegel nach § 46 GemHVO zu entnehmen. Als Wertgröße „Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (FP/FR)“ ist der nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO im Finanzplan bzw. gem. § 39 S. 3 GemHVO in der Finanzrechnung auszuweisende Saldo einzusetzen. Fremdkapital = Liquide Mittel = Kurzfristige Forderungen = Effektive Verschuldung = 31.12.2010 378.333 T€ 178.028 T€ 19.532 T€ 180.773 T€ 31.12.2009 376.328 T€ 163.816 T€ 22.555 T€ 189.957 T€ 37 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Zeile 17) = Dynamischer Verschuldungsgrad = 2010 23.392 T€ 7,7 c) Liquidität 2. Grades (Li2) Die Kennzahl gibt stichtagsbezogen Auskunft über die „kurzfristige Liquidität“ der Gemeinde. Sie zeigt auf, in welchem Umfang die kurzfristigen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag durch die vorhandenen liquiden Mittel und die kurzfristigen Forderungen gedeckt werden können. Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Liquide Mittel“ ist der Ansatz des Bilanzpostens nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.4 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Kurzfristige Forderungen“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO zu erfassen. Die kurzfristigen Forderungen müssen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben (vgl. Forderungsspiegel nach § 46 GemHVO). Unter der Wertgröße „Kurzfristige Verbindlichkeiten“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO zu erfassen. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten müssen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben (vgl. Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO). Liquide Mittel = Kurzfristige Forderungen = Kurzfristige Verbindlichkeiten = Liquidität 2. Grades = 31.12.2010 178.028 T€ 19.532 T€ 16.341 T€ 1.209 31.12.2009 163.816 T€ 22.555 T€ 16.161 T€ 1.153,2 d) Kurzfristige Verbindlichkeitsquote (KVbQ) Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird, kann mit Hilfe der Kennzahl „Kurzfristige Verbindlichkeitsquote“ beurteilt werden. Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Kurzfristige Verbindlichkeiten“ sind die Teilansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO zu erfassen, die eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben. Diese Teilansätze sind dem Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO zu entnehmen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO zu erfassen. Kurzfristige Verbindlichkeiten = Bilanzsumme = Kurzfristige Verbindlichkeitsquote = 31.12.2010 16.341 T€ 517.203 T€ 3,2 31.12.2009 16.161 T€ 511.699 T€ 3,2 e) Zinslastquote Die Kennzahl „Zinslastquote“ zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht. 38 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Finanzaufwendungen (Zeile 25) = Ordentliche Aufwendungen (Zeile 19) = Zinslastquote = 2010 1.181 T€ 309.112 T€ 0,4 6.4 Kennzahlen zur Ertragslage a) Netto-Steuerquote (NSQ) oder Allgemeine Umlagenquote (AUQ) Die Netto-Steuerquote gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde „selbst“ finanzieren kann und somit unabhängig von staatlichen Zuwendungen ist. Für eine realistische Ermittlung der Steuerkraft der Gemeinde ist es erforderlich, den Gemeindeanteil an der Gewerbesteuer und den Aufwand für die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit in Abzug zu bringen. Bei Kreisen und anderen Gemeindeverbänden, denen Steuern nicht in einem Umfang wie den Gemeinden zufließen, ist die Netto-Steuerquote durch eine „Allgemeine Umlagenquote“ zu ersetzen. Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Allgemeine Umlagen“ sind die dafür zutreffenden Teilerträge nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO zu erfassen. Dies sind Erträge aus der Kreisumlage einschließlich Mehrbelastung und der Jugendamtsumlage. Allgemeine Umlage = Ordentliche Erträge (Zeile 10) = Allgemeine Umlagenquote = 2010 114.015 T€ 307.636 T€ 37,1 b) Zuwendungsquote (ZwQ) Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit die Gemeinde von Zuwendungen und damit von Leistungen Dritter abhängig ist. Erträge aus Zuwendungen = Ordentliche Erträge (Zeile 10) = Zuwendungsquote = 2010 41.118 T€ 307.636 T€ 13,4 c) Personalintensität (PI) Die „Personalintensität“ gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Im Hinblick auf den interkommunalen Vergleich dient diese Kennzahl dazu, die Frage zu beantworten, welcher Teil der Aufwendungen üblicherweise für Personal aufgewendet wird. 39 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Personalaufwendungen (Zeile 11) = Ordentliche Aufwendungen (Zeile 19) = Personalintensität = 2010 67.673 T€ 309.112 T€ 21,9 d) Sach- und Dienstleistungsintensität (SDI) Die Kennzahl „Sach- und Dienstleistungsintensität“ lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich eine Gemeinde für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13) = Ordentliche Aufwendungen (Zeile 19) = Sach- und Dienstleistungsintensität = e) Transferaufwandsquote (TAQ) Die Kennzahl „Transferaufwandsquote“ stellt einen Bezug Transferaufwendungen und den ordentlichen Aufwendungen her. Transferaufwendungen (Zeile 15) = Ordentliche Aufwendungen (Zeile 19) = Transferaufwandsquote = 2010 47.021 T€ 309.112 T€ 15,2 zwischen den 2010 119.751 T€ 309.112 T€ 38,7 Hierbei ist allerdings kritisch anzumerken, dass ein nicht unerheblicher Teil des Transferaufwandes (SGB II, Produkt 312 01 Haushalt Kreis Euskirchen) aus statistisch vorgegebenen Gründen in Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) verbucht wird. Insofern ist die errechnete Quote deutlich zu gering und vermittelt nach Ansicht der Verwaltung kein sachgerechtes Bild. IV. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Haushaltsjahres 2010 Der Kreistag hat seit dem 01.01.2009 die Fortführung des Personalausgabeneinsparkonzeptes beschlossen sowie eine weitere Aufgabenkritik durchgeführt. Die Gemeindeprüfungsanstalt hat 2011 ihre zweite überörtliche Prüfung abgeschlossen. Die sozialen Lasten sind im Wesentlichen auch nach dem 31.12.2010 weiter gestiegen. Dies gilt insbesondere für die Leistungen der Hilfe zur Pflege und des Pflegewohngeldes. 40 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Das Land hat 2010 aufgrund eines verlorenen Klageverfahrens rückwirkend die Verteilung der Wohngeldersparnis (AG-SGB II) neu geregelt. Es ist festzustellen, dass sich die Landeszuweisungen aus der Wohngeldersparnis seither deutlich gegenüber den früheren Festsetzungen erhöht haben, zuletzt aber seit 2014 wieder zurückgehen. Der Bund hat am 25.02.2011 das Gesetz zur Ermittlung des Regelbedarfes und zur Änderung des SGB II und SGB XII beschlossen. Es beinhaltet neben Änderungen im Bereich der Kosten der Unterkunft (SGB II) bereits ab 2011 das Bildungs- und Teilhabepaket sowie ab 2012 eine schrittweise Erhöhung der Bundesbeteiligung an der Grundsicherung nach dem SGB XII. Ergebnis des dem Gesetz zugrunde liegenden Vermittlungsverfahrens war, dass sich die Quote der Bundesbeteiligung wie folgt erhöht: in 2012: 45%, 2013: 75% und ab 2014: 100%. Mit dieser Übernahme der Grundsicherungskosten durch den Bund ist eine erhebliche Entlastung für den Kreis Euskirchen verbunden, die insbesondere auch deshalb von Bedeutung ist, da die Grundsicherung zu den weiter steigenden Leistungsarten zählt. Kreisstadt Euskirchen und Kreis Euskirchen haben 2010 die Fusion der beiden Volkshochschulen zum 01.01.2014 beschlossen. Die Aufgabe der Volkshochschule wird dann mit dem Ziel der Erhöhung der Wirtschaftlichkeit von der Kreisstadt Euskirchen auf den Kreis Euskirchen übertragen. Der Kreistag hat 2014 beschlossen, mit der Matthias-Hagen-Schule zum 01.08.2015 eine Förderschule von der Kreisstadt Euskirchen zu übernehmen. Auch seit dem 01.01.2011 ist eine Vielzahl an Standards landes- oder bundesseitig erhöht worden, ohne dass es einen Ausgleich zu verzeichnen gibt. Teilweise ergeben sich kleinere, teilweise aber auch größere Aufgabenausweitungen, die die Erhöhung der personellen Ressourcen zur Folge haben. Als Beispiel seien die Neuregelungen im Bereich des Vormundschaftsrechts (gesetzlicher Personalschlüssel) genannt. Besondere Bedeutung hat auch das Leuchtturmprojekt Vogelsang. Nach einer längeren Phase der Unsicherheit konnte Ende 2011 der Gesamtzuwendungsbescheid des Landes entgegen genommen werden. Zuletzt waren Beschlüsse zur Deckung von Kostenerhöhungen zu fassen. Mit Gründung des Zweckverbandes Region Aachen ab dem 01.01.2013 wurde eine Neuordnung der regionalen Strukturen umgesetzt. Der Kreistag hat im Juli 2011 den Grundsatzbeschluss gefasst, auch unter Reduzierung des aktuellen 50-%-Anteils den Städten und Gemeinden die Beteiligung an der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG zu ermöglichen. Dieser Grundsatzbeschluss wurde 2012 und 2013 dahingehend konkretisiert, dass der Anteil des Kreises auf 33% sinken soll. Zu diesem Zwecke wurde die Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG mit Wirkung zum 06.01.2015 gegründet. Entsprechend dem Beschluss des Kreistages vom 09.10.2013 (V 62/2013) hat die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH durch notariellen Vertrag vom 30. Oktober 2013 mit Wirkung 01. Januar 2014 ihren Anteil am Stammkapital der St. Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH von 49 % auf 93,33 % erhöht; die übrigen 6,67 % sind bei dem vorherigen Mehrheitsgesellschafter Caritas-Trägergesellschaft West gGmbH verblieben. Bis zum 31. Dezember 2015 soll der Betrieb der St. Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH in die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH integriert werden. Danach wird die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH über zwei Betriebsstätten verfügen, nämlich das Krankenhaus Mechernich und das Krankenhaus Schleiden. Durch die krankenhausplanerische Zusammenführung der beiden Krankenhausstandorte innerhalb der 41 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH und dem Entstehen eines Gesamtkrankenhauses soll den Vorgaben des Krankenhausplans NRW 2015 begegnet werden. Gemäß Beschluss des Kreistages vom 01.10.2014 (V 44/2014) hat die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH durch notariellen Vertrag vom 22. Dezember 2014 mit Wirkung 01. Januar 2015 ihren Anteil am Stammkapital der Liebfrauenhof Schleiden GmbH von 51 % auf 100 % erhöht. Die Haushaltssatzungen des Kreises der Jahre 2009 bis 2015 wurden ausgeglichen aufgestellt. Lediglich zur Abwicklung früherer Überschüsse bei der ÖPNV-Umlage wurde die Ausgleichsrücklage planmäßig in Anspruch genommen. Der Kreistag hat beschlossen, die Ausgleichsrücklage zur Deckung des Zuschussbedarfs in Höhe von ca. 3 Mio. € im Haushalt 2014 sowie in Höhe von 2 Mio. € im Haushalt 2015 in Anspruch zu nehmen. Die Arbeiten an den jeweiligen Jahresabschlüssen seit 2011 sind noch nicht abgeschlossen. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Haushaltsjahres 2010 haben sich nicht ergeben. V. Ausblick, Risiken und Chancen für den Zeitraum 2011 bis 2015 Finanzielle Risiken ergeben sich aus der Entwicklung der sozialen Lasten. Bedingt bzw. beeinflusst durch Gesetzgebung (insb. Höhe der Bundeserstattung nach dem SGB II), Konjunktur (insb. Grundsicherung nach dem SGB II), Demografie (insb. Hilfe zur Pflege und Pflegewohngeld sowie Landschaftsumlage) und gesellschaftliche Entwicklung (ins. Jugendhilfe) ist nicht auszuschließen, dass die Sozialaufwendungen auch künftig weiter steigen werden. Diese finanziellen Risiken werden abgemildert durch erhöhte Landeszuweisungen aus der Wohngeldersparnis sowie die bundesseitige Übernahme der Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII. Ob und wann es zu weiteren finanziellen Entlastungen im Hinblick auf die Eingliederungshilfe kommen wird, bleibt abzuwarten. Die Höhe der Landeszuweisungen aus der Wohngeldersparnis ist aufgrund des Verteilungssystems jeweils schwer prognostizierbar. Es ergeben sich damit automatisch Risiken (bzw. Chancen) für den jeweiligen Jahresabschluss. Zu erwähnen ist weiter das Zinsänderungsrisiko. Aufgrund des hohen Betrages an Geldanlagen sind die Auswirkungen der am Markt zu erzielenden Zinssätze für die jährliche Haushaltswirtschaft und damit für die Kreisumlage nicht unerheblich. Umgekehrt birgt eine positive Marktentwicklung Chancen zur Haushaltsverbesserung. Derivate Finanzgeschäfte wurden nicht eingegangen, so dass sich hieraus keine Risiken ergeben. Allgemeine Risiken bestehen nach wie vor im Nichteinhalten des Konnexitätsprinzips. Sowohl in der Bundes- als auch der Landesgesetzgebung werden beim Setzen von Standards bzw. bei der Erweiterung des Aufgabenspektrums die finanziellen Verhältnisse der Kommunen oftmals missachtet. Es bleibt abzuwarten, ob und wann ein Umdenken stattfindet. Die landespolitischen Entwicklungen zu den Kommunalfinanzen (Stärkungspakt, GFG, Gutachten Junkernheinrich/Lenk) bleiben nicht ohne Auswirkungen auf den Kreis Euskirchen. Ob tatsächlich die Chance besteht, dass bundes- und landesseitig die chronische Unterfinanzierung der Kommunen beseitigt wird, darf angesichts der jüngsten Entwicklungen 42 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 bezweifelt werden. Dass sich daraus für den Kreishaushalt geringere Erträge ergeben, wird derzeit nicht erwartet. Die demografische Entwicklung lässt sich in Kürze mit den Begriffen „Weniger – Bunter – Älter“ beschreiben, die auch im Kreis Euskirchen zutreffen. Der Rückgang der Bevölkerungszahl, die Zunahme der Älteren sowie der Rückgang der Kinderzahlen sind bereits in den letzten Jahren Realität geworden. Die Prognosen lassen erwarten, dass sich die Entwicklung nicht umkehren wird. Um den Risiken, die die demografische Entwicklung mit sich bringt, zu begegnen, wurde ein intensiver Demografieprozess begonnen. Es gilt, Antworten auf die Entwicklung zu finden. Ein erster wichtiger Schritt ist das Leitziel des familienfreundlichen Kreises Euskirchen. Die allgemeinen Entwicklungschancen, die sich aus diesem Leitziel sowie den weiteren Ergebnissen des Demografieprozesses ergeben, führen andererseits dazu, dass entsprechende finanzielle Mittel bereitgestellt werden müssen. Die Schulentwicklung ist allgemein von einem Rückgang der Schülerzahlen geprägt. Bezogen auf die kreiseigenen Förderschulen bleibt abzuwarten, wie sich die Inklusion auswirken wird. Sollte sich eine hohe Zahl an Eltern für die Regelbeschulung entscheiden, dürfte die heterogene Förderschullandschaft vor grundlegenden Veränderungen stehen. Die Entwicklung im Kindergartenbereich ist von erhöhten Anforderungen geprägt. Besteht damit einerseits die Chance, den Bedürfnissen der Einwohnerschaft gerecht zu werden und insbesondere den beruflichen Zugang zu verbessern, ergeben sich andererseits bedeutsame finanzielle Auswirkungen auf den Kreishaushalt. Insbesondere der Ausbau des U-3Angebots führt zu erheblichen kreisumlagewirksamen Mehraufwendungen. Die ÖPNV-Umlage, über die die kreisangehörigen Kommunen den Aufwand des Kreises für die Sicherstellung des ÖPNV-Angebotes finanzieren, wird in den nächsten Jahren voraussichtlich ansteigen. So bewirkt der Rückgang der Schülerzahlen im Kreis Euskirchen deutliche Einnahmerückgänge bei den Verkehrsunternehmen. Die Konzentration von Schulstandorten, die Ausweitung von Nachmittagsunterricht und hohe Dieseleinkaufspreise führen hingegen zu erhöhten Kosten. Gleichzeitig lässt u.a. der Anstieg der älteren Generation, die auf öffentliche Mobilitätsangebote angewiesen ist, wenig Spielraum für Angebotsreduzierungen. Eine örtliche Besonderheit für den Kreishaushalt ist die Zentrale Mülldeponie in Mechernich, die mittlerweile geschlossen ist. Während der Betriebsphase wurden Gebühren zum Zwecke der späteren Nachsorge und Rekultivierung angesammelt. Aus diesem erheblichen Gebührenaufkommen wurden über innere Darlehen Investitionsmaßnahmen finanziert. Aus der Eröffnungsbilanz ist ersichtlich, dass den Deponierückstellungen sowie den Pensionsrückstellungen derzeit nicht liquide Mittel in entsprechender Höhe gegenüber stehen. Die in der Bilanz ausgewiesenen Geldanlagen sind für die Erfüllung der Rückstellungen erforderlich. Da insbesondere bei den Deponierückstellungen ein laufender Liquiditätsbedarf besteht, ist mittelfristig der Aufbau von Liquidität notwendig. Zur Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklung des Kreises Euskirchen hat sich der Kreis in zwei Leuchtturmprojekten engagiert: In Vogelsang geht es um die Konversion einer historisch bedeutsamen Fläche. Unter erheblichem Ressourceneinsatz des Kreises Euskirchen, des Landschaftsverbandes Rheinland und der gesamten Region werden der Region bedeutsame Entwicklungschancen eröffnet. Risiken sind insbesondere finanzieller Natur, die sich aus dem komplexen Geflecht der EU-, Bundes- und Landesförderung sowie der damit zusammenhängenden Zwischenfinanzierung ergeben. 43 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Bei der Landesentwicklungsfläche Euskirchen/Weilerswist („Prime Site Rhine Region“) engagiert sich der Kreis Euskirchen in erheblichem Maße. Der Ankauf der Flächen wird durch das Land Nordrhein-Westfalen sowie eine von den Trägern Stadt Euskirchen, Gemeinde Weilerswist und Kreis Euskirchen gegründete Anstalt öffentlichen Rechts (LEPAöR) finanziert. Da das Engagement des Landes limitiert ist, bestehen insofern Risiken für die drei Kommunen. Das Projekt ist insgesamt darauf angelegt, dass ein Großvorhaben realisiert werden soll. Die Chance besteht im Gelingen und damit in der Schaffung einer erheblichen Zahl an Arbeitsplätzen, die der gesamten Region einen enormen Schub der Wirtschaftskraft bringen soll. Umgekehrt besteht das Risiko, dass eine Ansiedlung nicht zustande kommt und am Ende das Projekt rückabgewickelt werden müsste. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass es zu finanziellen Belastungen der Haushalte der drei Kommunen kommen wird. Die allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungschancen sollen durch den Ausbau des Tourismus erhöht werden. Dazu gründete der Kreis Euskirchen zusammen mit der Mehrheit der Städte und Gemeinden die Nordeifel Tourismus GmbH. Bei bisher vergleichsweise überschaubarem finanziellem Einsatz gestalten sich die Risiken gering. Für den Konzern Kreiskrankenhaus Mechernich ergeben sich die allgemeinen Chancen und Risiken im Wesentlichen aus den allgemeinen Situationen im Krankenhaus- und Pflegesektor. Das Gesundheitswesen insgesamt wird von der Bundesregierung gerade in einer älter werdenden Gesellschaft als Zukunftsbranche mit bereits über vier Millionen Beschäftigten eingestuft. Aufgrund der demographischen Entwicklung der Bevölkerung in Deutschland und des medizinisch technischen Fortschritts stellt der Gesundheitssektor einen bedeutenden Wachstumsmarkt dar. Dass das Gesundheitswesen aktuell sehr im Bewusstsein des öffentlichen Interesses steht, ist darüber hinaus einerseits dem steigenden Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung geschuldet, andererseits auf die Probleme der Finanzierbarkeit von Gesundheitsleistungen zurückzuführen. Die in 2010 von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten gesetzlichen Regelungen zielen vor dem Hintergrund auch überwiegend darauf ab, Ausgabenentwicklungen einzudämmen und damit die Finanzierungsbasis der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zu stabilisieren. Es ist aber auch anzumerken, dass sich die wirtschaftliche Situation der deutschen Krankenhäuser weiterhin verschärfen wird. Ursächlich für diese pessimistischen Zukunftsszenarien ist die nicht gegebene Refinanzierung der Betriebskosten der Krankenhäuser durch die nach oben begrenzten Vergütungen. Seit Jahren steigen die Kosten der Krankenhäuser schneller als die Einnahmen. Diese seit Jahren weiter auseinanderklaffende Kosten-Erlös-Schere bringt die bundesdeutschen Krankenhäuser nach Auffassung der Deutschen Krankenhausgesellschaft in immer massivere finanzielle Bedrängnis. Mit Wirkung vom 22. Juli 2013 ist der Krankenhausplan NRW 2015 in Kraft getreten. Über die im Krankenhausgestaltungsgesetz Nordrhein-Westfalen vorgesehenen und zu Beginn des Jahres 2014 durch die Landesverbände der Krankenkassen initiierten regionalen Planungskonzepte sollen die Rahmenvorgaben bis 2015 umgesetzt und für die einzelnen Krankenhäuser konkretisiert werden. Durch den Krankenhausplan NRW 2015 ist die Planung der Teilgebiete abgeschafft worden; nach Auffassung des zuständigen Ministeriums dürften damit die regionalen Planungsverfahren erheblich zügiger durchzuführen sein. Anstelle der Teilgebieteplanung ist im Krankenhausplan NRW 2015 die Vorgabe von Strukturqualitäten getreten. Nur wenn die Krankenhäuser die vorgegebenen Strukturqualitäten erfüllen und damit die jeweiligen Leistungsangebote zum Versorgungsauftrag gehören, sind sie berechtigt, entsprechende Leistungen zu erbringen und abzurechnen. 44 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Für die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser bleibt insbesondere abzuwarten, wie sich die Umsetzung des Krankenhausplans NRW 2015 über die regionalen Planungskonzepte für die einzelnen Krankenhäuser auswirken wird. Trotz des landesweit vorgegebenen Bettenabbaus in einer Größenordnung von rund 10.000 hat die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH eine leichte Bettenerhöhung beantragt. Für das Kreiskrankenhaus Mechernich wird erwartet, dass die Strukturvorgaben des Krankenhausplans NRW 2015 für die bislang vorgehaltenen Leistungsangebote voll und ganz erfüllt werden können. Für das St. Antonius Krankenhaus in Schleiden ist bei Beibehaltung der Gesamtbettenzahl von 105 der Ausweis von 15 geriatrischen Betten beantragt. Die 15 geriatrischen Betten sollen im Rahmen einer Dependancelösung von der Klinik für Geriatrie des Kreiskrankenhauses Mechernich mit betrieben werden. Unter Berücksichtigung der starken Leistungsinanspruchnahme des Kreiskrankenhauses Mechernich und der Erfüllung der Strukturvorgaben des Krankenhausplans NRW 2015 werden aus der Umsetzung des Krankenhausplans keine größeren Risiken gesehen. Nicht zuletzt durch die beschlossene und bis Ende 2015 umzusetzende Integration des Krankenhausbetriebes in die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH dürfte das St. Antonius Krankenhaus Schleiden krankenhausplanerisch gesichert sein. Gesetzliche Initiativen zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung basieren schwerpunktmäßig auf der Stärkung der ambulanten und teilstationären Versorgungsbereiche. Die Strategie des Unternehmensverbundes, neben dem allgemeinen Krankenhausbetrieb zum einen ambulante Leistungsangebote auszubauen und zum anderen die Position in der Versorgung von älteren Menschen weiter zu entwickeln, wird auch in den Jahren 2011 bis 2015 weiter verfolgt. Zum 31. Januar 2015 erbringt der Konzern Kreiskrankenhaus Mechernich durch seine Gesellschaften folgende Leistungen: o o o o o o o o o Betrieb des Krankenhauses Mechernich (413 Betten) Betrieb des Krankenhauses Schleiden (105 Betten) Betrieb eines ambulanten OP-Zentrums Betrieb eines geriatrischen Zentrums unterhalb der Akutgeriatrie (44 Betten) Angebot des betreuten Wohnens an zwei Standorten (66 Wohnungen) Betrieb von Altenpflegeeinrichtungen an drei Standorten (228 Plätze) Betrieb von Tagespflegeeinrichtungen an drei Standorten Betrieb eines Pflegedienstes mit Sozialstationen an vier Standorten Betrieb von zwei medizinischen Versorgungszentren (MVZ) mit den Fachbereichen Allgemeinmedizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Innere Medizin, Dermatologie, Chirurgie/Unfallchirurgie und Orthopädie Für die Jahre 2011 bis 2015 werden keine Gefahren für die Entwicklung des Konzerns Kreis Euskirchen gesehen. 45 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Anlage zum Gesamtlagebericht Thomas Bell _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Beamter 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Funktion: 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 46 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Ingrid Berners _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Steuerberaterin 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: ene Gesellschafterversammlung Funktion: Ordentl. Mitglied Institution: Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft (EGB) Funktion: Ordentl. Mitglied Institution: Kreiskrankenhaus Mechernich (KKM) Funktion: Mitglied Institution: Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat Funktion: 1. pers. Vertreterin Institution: Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang - Gesellschafterversammlung Funktion: 1. pers. Vertreterin 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 47 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Franz Cremer _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Geschäftsstellenleiter 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: ene Gesellschafterversammlung Funktion: Ordentl. Mitglied Institution: kdvz Verbandsversammlung Funktion: Stellv. Mitglied Institution: KEV Gesellschafterversammlung Funktion: Stellv. Mitglied Institution: REGIO-Rat des REGIO Aachen e. V. Funktion: Ordentl. Mitglied Institution: Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang - Gesellschafterversammlung Funktion: Ordentl. Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 48 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Dr. Sabine Dirhold _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Dipl.-Psychologin 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Kreiskrankenhaus Mechernich Verwaltungsrat Funktion: Stellv. Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 49 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Hans-Josef Engels _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Bankkaufmann i. R. 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft mbH Aufsichtsrat Funktion: Mitglied 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Braunkohleausschuss (kommunale Bank) Funktion: Mitglied Institution: Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat Funktion: Ordentl. Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH Aufsichtsrat Funktion: Vorsitzender 50 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Johannes Esser _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Bauingenieur 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer (AGIT) - Gesellschafterversammlung Funktion: Ordentl. Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 51 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Axel Gerth _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Angestellter 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Funktion: 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 52 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Christian Grau _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Soldat 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Funktion: 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 53 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Franz Albert Groß _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Beamter 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft mbH Aufsichtsrat Funktion: Mitglied 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Funktion: 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 54 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Jörg Grutke _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Diplom-Ingenieur ET 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene) Aufsichtsrat Funktion: Mitglied 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: ene Gesellschafterversammlung Funktion: Ordentl. Mitglied Institution: Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat Funktion: Ordentl. Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 55 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Norbert Häger _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Rechtsanwalt 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft mbH Aufsichtsrat Funktion: Mitglied 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat Funktion: 1. pers. Vertreter Institution: LEP - AöR - Verwaltungsrat Funktion: Ordentl. Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 56 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Markus Herbrand _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Steuerberater 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat Funktion: Stellv. Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 57 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Winfried Hergarten _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Lehrer i. R. 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Liebfrauenhof GmbH - Aufsichtsrat Funktion: Mitglied Institution: VIVANT gGmbH - Aufsichtsrat Funktion: Mitglied 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: ene Gesellschafterversammlung Funktion: 1. pers. Vertreter Institution: Krankenhaus Schleiden - Beirat Funktion: Mitglied Institution: Kreiskrankenhaus Mechernich Verwaltungsrat Funktion: Ordentl. Mitglied Institution: Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat Funktion: Stellv. Mitglied (bis 22.06.2010) 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 58 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Heinrich Hettmer _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Dipl.-Ing. i. R. 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) Funktion: Ordentl. Mitglied Institution: Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft (EGB) Funktion: 1. pers. Vertreter Institution: Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang Gesellschafterversammlung Funktion: 1. pers. Vertreter Institution: Zweckverband Naturpark Rheinland - Verbandsversammlung Funktion: Ordentl. Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 59 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Urban-Josef Jülich _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Landwirt 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Funktion: 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 60 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Angela Kalnins _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: kfm. Mitarbeiterin 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: LaGa-Gesellschaft Zülpich -AufsichtsratFunktion: Mitglied Institution: Standortentwicklungsgesellschaft Zülpich Aufsichtsrat Funktion: Mitglied 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) Funktion: Stellv. Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 61 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Volker Kindler _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Rechtsreferendar 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Kreiskrankenhaus Mechernich Verwaltungsrat Funktion: 1. pers. Vertreter Institution: Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) Verbandsversammlung Funktion: Stellv. Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 62 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Clas Kohlheyer _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Exportleiter 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Verband kommunaler RWE-Aktionäre (VkA) Gesellschafterversammlung Funktion: Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: INBAS GmbH Funktion: Gesellschafter 63 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Bernd Kolvenbach _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Geschäftsführer CDU-Kreistagsfraktion 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft mbH Aufsichtsrat Funktion: Stellv. Vorsitzender Institution: Nahverkehr Rheinland GmbH - Aufsichtsrat Funktion: Mitglied Institution: VRS GmbH - Aufsichtsrat Funktion: Mitglied 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat Funktion: Ordentl. Mitglied Institution: Trägerversammlung Jobcenter Eu-aktiv Funktion: Mitglied Institution: Zweckverband Nahverkehr Rheinland Verbandsversammlung Funktion: Mitglied Institution: Zweckverband VRS - Verbandsversammlung Funktion: Ordentl. Mitglied Institution: Zweckverband VRS - Verbandsversammlung Funktion: Mitglied Institution: Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) Verbandsversammlung Funktion: Stellv. Mitglied Institution: REGIO-Rat des REGIO Aachen e. V. Funktion: Ordentl. Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 64 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Nathalie Konias _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Hausfrau und Studentin 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Kreiskrankenhaus Mechernich (KKM) Funktion: Mitglied Institution: LEP - AöR - Verwaltungsrat Funktion: 1. pers. Vertreterin 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 65 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Dorothee Kroll _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Lehrerin 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft mbH Aufsichtsrat unktion: Mitglied Institution: Stadtverkehr Euskirchen GmbH - Aufsichtsrat Funktion: Stellv. Mitglied 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat Funktion: 1. pers. Vertreterin 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 66 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Wilhelm Kurth _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Versicherungsmakler 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Funktion: 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 67 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Elisabeth Mende _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Diplom-Pädagogin 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Funktion: 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 68 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Johannes Mertens _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Realschulrektor 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: ene Gesellschafterversammlung Funktion: Ordentl. Mitglied Institution: Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat Funktion: Ordentl. Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 69 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Franz Josef Mörsch jun. _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Maschineneinrichter 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Funktion: 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 70 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Hans-Josef Nolden _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Rentner 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat Funktion: 2. stellv. Vorsitzender 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 71 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Hans Peter Nußbaum _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Bankkaufmann 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH Funktion: Mitglied Institution: Zweckverband Naturpark Rheinland Verbandsversammlung Funktion: 1. pers. Vertreter Institution: Zweckverband Naturpark Rheinland Planungsausschuss Süd Funktion: Ordentl. Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 72 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Dr. Dieter Pesch _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Rentner 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Regionalrat Köln, Bezirksregierung Funktion: Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 73 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Thomas Pick _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Verwaltungsleiter 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat Funktion: Ordentl. Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: profinos gGbmbH Funktion: Geschäftsführer 74 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Markus Ramers _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Studienreferendar 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Nordeifel Tourismus GmbH Funktion: Stellv. Mitglied Institution: Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang Aufsichtsrat Funktion: Stellv. Mitglied Institution: vogelsang ip - Aufsichtsrat Funktion: Stellv. Mitglied 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Gemeinderat Blankenheim Funktion: Mitglied Institution: Radio Euskirchen GmbH & Co. KG Funktion: Mitglied Institution: REGIO-Rat des REGIO Aachen e. V. Funktion: Mitglied Institution: Studieninstitut für kommunale Verwaltung Funktion: Stellv. Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 75 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Peter Rauw _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Zollbeamter 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Funktion: 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 76 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Josef Reidt _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Rechtsanwalt 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang Aufsichtsrat Funktion: Mitglied Institution: VIVANT gGmbH - Aufsichtsrat Funktion: Vorsitzender Institution: vogelsang ip - Aufsichtsrat Funktion: Mitglied 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH - Beirat Funktion: Mitglied Institution: Kreiskrankenhaus Mechernich Verwaltungsrat Funktion: Vorsitzender Institution: Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat Funktion: Vorsitzender Institution: Liebfrauenhof Schleiden GmbH - Beirat Funktion: Vorsitzender 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 77 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Hans Reiff _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Geschäftsführer 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) Funktion: Ordentl. Mitglied Institution: Kreiskrankenhaus Mechernich Verwaltungsrat Funktion: Ordentl. Mitglied Institution: Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat Funktion: Ordentl. Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 78 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Josef Carl Rhiem _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Rechtsanwalt 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: kdvz Verbandsversammlung Funktion: Vorsitzender Institution: Zweckverband Naturpark Rheinland Verbandsversammlung Funktion: Ordentl. Mitglied Institution: Kreiskrankenhaus Mechernich Verwaltungsrat Funktion: Ordentl. Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH - Beirat Funktion: Vorsitzender Institution: Lebenshilfe Zülpich Bürvenich - Aufsichtsrat Funktion: Mitglied Institution: Nordeifelwerkstätten im Kreis Euskirchen Funktion: Vorsitzender 79 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Margret Rhiem _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Rentnerin 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: LEP-AöR - Aufsichtsrat Funktion: 1. pers. Vertreterin 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) Funktion: 1. pers. Vertreterin Institution: Zweckverband Naturpark Rheinland Verbandsversammlung Funktion: 1. pers. Vertreterin 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 80 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Rudolf Rüscher _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Soldat 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Funktion: 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 81 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Hans Schmitz _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Landesbeamter 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Nahverkehr Rheinland GmbH - Aufsichtsrat Funktion: Stellv. Mitglied Institution: Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) Funktion: Stellv. Mitglied 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Kreiskrankenhaus Mechernich (KKM) Funktion: Mitglied Institution: Regionalverkehr Köln - Gesellschafterversammlung Funktion: Mitglied Institution: Zweckverband Nahverkehr Rheinland Verbandsversammlung Funktion: Stellv. Mitglied Institution: Zweckverband VRS - Verbandsversammlung Funktion: 1. pers. Vertreter Institution: Kreiskrankenhaus Mechernich Verwaltungsrat Funktion: Stellv. Mitglied Institution: Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat Funktion: Stellv. Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 82 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Helmut Schmitz _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Rentner 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene) Aufsichtsrat Funktion: Mitglied 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Funktion: 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 83 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Manfred Schmitz _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Landwirt 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Kreiskrankenhaus Mechernich (KKM) Funktion: Stimmführer Institution: Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH Funktion: Mitglied Institution: Wasser- und Bodenverband Wichterich Funktion: Vorsitzender Institution: Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat Funktion: 1. pers. Vertreter 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 84 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Ruth Schmitz _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Kfm. Angestellte 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) Funktion: 1. pers. Vertreterin Institution: Justizvollzugsanstalt Euskirchen - Beirat Funktion: Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 85 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Uwe Schmitz _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Rechtsanwalt 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang Aufsichtsrat Funktion: Ordentl. Mitglied Institution: vogelsang ip - Aufsichtsrat Funktion: Ordentl. Mitglied 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Rheinischer Sparkassen- und Giroverband (RSGV) Funktion: 1. pers. Vertreter Institution: vogelsang ip - Gesellschafterversammlung Funktion: 1. pers. Vertreter Institution: Zweckverband Region Aachen Verbandsversammlung Funktion: 1. pers. Vertreter Institution: Kreiskrankenhaus Mechernich Verwaltungsrat Funktion: Ordentl. Mitglied Institution: Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat Funktion: 1. stellv. Vorsitzender 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 86 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Hans-Erhard Schneider _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Einzelhandelskaufmann 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Funktion: 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 87 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Andreas Schulte _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Unternehmer 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: Institution: LEP-AöR - Aufsichtsrat Funktion: Mitglied 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat Funktion: Ordentl. Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 88 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Günther Schulz _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Pensionär 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Funktion: 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 89 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Stefanie Seidler _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Krankengymnastin 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Kreiskrankenhaus Mechernich (KKM) Funktion: Mitglied Institution: Technik Agentur Euskirchen (TAE) Funktion: Mitglied Institution: Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) Verbandsausschuss Funktion: Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 90 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Wulf-Dietrich Simon _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Rentner 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Kreiskrankenhaus Mechernich (KKM) Funktion: Mitglied Institution: Kreiskrankenhaus Mechernich Verwaltungsrat Funktion: Mitglied Institution: Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat Funktion: Stellv. Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 91 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Ute Stolz _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Finanzreferentin und Justiziarin 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: ene Gesellschafterversammlung Funktion: Ordentl. Mitglied Institution: vogelsang ip - Gesellschafterversammlung Funktion: 1. pers. Vertreterin Institution: Zweckverband Region Aachen Verbandsversammlung Funktion: Ordentl. Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 92 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Franz Troschke _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Rechtsanwalt 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Funktion: 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 93 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Dirk van Meenen _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Finanzdienstleister 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Marienhospital Euskirchen Verwaltungsrat Funktion: Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 94 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Matthias Vogelsberg _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Rentner 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Funktion: 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 95 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Thilo Waasem _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Steuerfachangestellter/Student 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Eifel-Touristik-Agentur NRW e. V. Funktion: Stellv. Mitglied Institution: Nordeifel Tourismus GmbH Funktion: Mitglied Institution: Polizeibeirat Funktion: Vorsitzender 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 96 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Hans Peter Wasems _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Rektor i. R. 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Funktion: 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 97 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010 Günter Weber _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Dipl.-Sparkassenbetriebswirt 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) Funktion: Vorsitzender Institution: Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat Funktion: Mitglied Institution: Nordeifel Tourismus GmbH Funktion: Stimmführer Institution: Technik Agentur Euskirchen (TAE) Funktion: Stimmführer 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 98