Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
1,3 MB
Datum
25.03.2015
Erstellt
24.02.15, 14:47
Aktualisiert
24.02.15, 14:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Gesamtabschluss
des Kreises Euskirchen
zum 31.12.2010
Band I
Impressum
Herausgeber
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen
Tel.: 02251 15 0 Fax: 02251 15 666
Mail: mailbox@kreis-euskirchen.de
USt.-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 122393798
© Kreis Euskirchen 2015
Inhaltsverzeichnis
Band I
I.
II.
III.
IV.
V.
VI.
Aufstellungs- und Bestätigungsvermerk………………………………………..……..3
Vorwort……………………………………………………………………………..……..5
Gesamtbilanz…………………………………………………..…………………………6
Gesamtergebnisrechnung…………………………………………………………...….8
Anhang…………………………………………………………………………………….9
Gesamtlagebericht………………………………….…………………………………..27
Band II
VII.
Beteiligungsbericht 2010……………………………………….………………………1
1
2
4
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
III. Gesamtbilanz des Kreises Euskirchen
AKTIVA
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
1. ANLAGEVERMÖGEN
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
1.1.1 Geschäfts- und Firmenwert
1.1.2 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte
1.1.3 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
1.2 Sachanlagen
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.2.8 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
1.3 Finanzanlagen
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
1.3.2 Anteile an assoziierten Unternehmen
1.3.3 Beteiligungen
1.3.4 Sondervermögen
1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens
1.3.6 Ausleihungen
128.020,33
836.222,61
0,00
32.083,33
666.687,37
0,00
5.864.984,83
132.028.578,44
95.818.414,72
411.723,08
215.516,00
6.173.699,25
7.939.900,72
1.861.884,24
5.853.211,83
137.237.547,42
98.248.571,80
426.020,00
215.516,00
6.062.043,29
7.328.126,99
1.267.406,80
40.189,00
24.479.696,54
4.103.665,47
0,00
5.312.576,00
7.005.000,00
292.220.071,23
40.189,00
25.242.139,97
4.110.216,47
0,00
5.312.576,00
8.020.015,28
300.062.351,55
1.189.810,11
0,00
1.176.700,00
0,00
1.208.456,48
0,00
1.163.000,00
0,00
20.609.677,13
1.645.636,54
0,00
20.480.641,78
4.475.963,57
0,00
178.027.759,17
202.649.582,95
163.815.945,20
191.144.007,03
22.333.835,42
20.492.509,36
517.203.489,60
511.698.867,94
2. UMLAUFVERMÖGEN
2.1 Vorräte
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
2.1.2 Geleistete Anzahlungen für Vorräte
2.1.3 unfertige Erzeugnisse und Leistungen
2.1.4 Grundstücke des Umlaufvermögens
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.2.1 Forderungen
2.2.2 Sonstige Vermögensgegenstände
2.2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens
2.3 Liquide Mittel
3. AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNG
Summe Aktiva
6
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
PASSIVA
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
1. EIGENKAPITAL
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
Allgemeine Rücklagen
Ausgleichsrücklage
Ergebnisvorträge
Jahresergebnis
Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter
14.747.116,78
5.668.101,62
0,00
3.082.021,62
10.666.268,06
34.163.508,08
14.881.131,83
7.150.744,72
0,00
-1.551.913,59
10.480.602,93
30.960.565,89
73.680.386,35
0,00
13.929.515,10
20.258.211,41
107.868.112,86
74.867.321,55
0,00
14.159.709,58
20.263.348,00
109.290.379,13
71.247.803,00
234.116.026,00
2.078.373,02
14.967.475,52
4.481,16
322.414.158,70
70.045.603,00
234.116.026,00
2.339.872,09
13.440.002,38
2.870,16
319.944.373,63
0,00
25.730.455,91
0,00
185.798,61
0,00
27.381.832,75
0,00
227.492,42
2.625.299,97
339.334,50
13.108.086,73
0,00
0,00
41.988.975,72
3.236.069,94
237.872,30
11.140.866,76
0,00
0,00
42.224.134,17
10.768.734,24
9.279.415,12
517.203.489,60
511.698.867,94
2. Sonderposten
2.1
2.2
2.3
2.4
Sonderposten für Zuwendungen
Sonderposten für Beiträge
Sonderposten für den Gebührenausgleich
Sonstige Sonderposten
3. RÜCKSTELLUNGEN
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
Pensionsrückstellungen
Rückstellungen für Deponien und Altlasten
Instandhaltungsrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Steuerrückstellungen
4. VERBINDLICHKEITEN
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
4.8
4.9
Anleihen
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Erhaltene Anzahlungen
Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis
5. PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNG
Summe Passiva
7
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
IV. Gesamtergebnisrechnung des Kreises Euskirchen
Ertrags- und Aufwandsarten
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Sonstige Transfererträge
öffentlich rechtliche Leistungsentgelte
privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige ordentliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen
Bestandsveränderungen
Ordentliche Gesamterträge
Personalaufwendungen (Löhne, Gehälter und Bezüge)
Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Abschreibungen
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Übrige Sonstige ordentliche Aufwendungen
Ordentliche Gesamtaufwendungen
20
Ordentliches Gesamtergebnis
21
22
23
24
25
26
Ergebnis aus Beteiligungen
Ergebnis aus et Equity Konsolidierungen
Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Erträge von sonstigen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Gesamtfinanzergebnis
27
Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit
28
29
30
31
32
Außerordentliche Erträge
Außerordentliche Aufwendungen
Außerordentliches Gesamtergebnis
Jahresergebnis
Gewinnanteil andere Gesellschafter
33
Gesamtjahresergebnis
8
Ergebnis des
Haushaltsjahres
EUR
15.653.153,40
155.133.382,55
4.993.831,60
30.026.109,31
71.099.454,01
12.768.174,27
17.628.723,91
319.522,67
13.700,00
307.636.051,72
67.672.517,77
12.420.749,33
47.020.934,02
13.749.770,76
119.751.481,67
25.828,65
21.961,93
48.448.257,78
309.111.501,91
-1.475.450,19
1.496.778,21
762.443,43
4.848.939,56
328.475,00
1.181.067,48
4.730.681,86
3.255.231,67
1.140,00
18.569,14
-17.429,14
3.237.802,53
155.780,91
3.082.021,62
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
V. Anhang
1. Allgemeine Angaben
Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) sind alle
Kommunen in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, spätestens per 31.12.2010 den ersten
Gesamtabschluss aufzustellen (§ 2 NKFEG NRW).
Vorgaben zu Inhalt und Aufbau des Gesamtabschlusses ergeben sich aus den §§ 116 bis
118 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sowie aus den §§ 49 bis 52 der
Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW).
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sind gemäß § 49 Abs. 4 GemHVO NRW zu
berücksichtigen, sofern in der GemHVO hierauf verwiesen wird. Es handelt sich dabei um
eine statische Verweisung auf das HGB, was bedeutet, dass es in der Fassung vom 24.
August 2002 (vor Änderung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG)
anzuwenden ist.
Der Gesamtabschluss beinhaltet gem. § 116 Abs. 2 GO NRW eine Konsolidierung der
Jahresabschlüsse des allgemeinen Kreishaushalts und der Jahresabschlüsse der
verselbständigten Aufgabenbereiche des Kreises, die in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form organisiert sind.
Inhalte des Gesamtabschlusses sind eine Gesamtergebnisrechnung, eine Gesamtbilanz, der
nachfolgende Gesamtanhang sowie ein Gesamtlagebericht. Diese Informationen sollen dem
Betrachter ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des „Gesamtunternehmens“ Kreis Euskirchen liefern.
Ergänzt wird der Gesamtabschluss um den gemäß § 117 GO NRW zu erstellenden
Beteiligungsbericht.
Nicht einbezogen in den Gesamtabschluss werden gemäß § 116 Abs. 3 GO NRW die
Abschlüsse der verselbständigten Aufgabenbereiche, die für die Beurteilung dieser Lage von
untergeordneter Bedeutung sind.
Der Gesamtanhang liefert zunächst Informationen zur Beteiligungssituation des Kreises
und zu den Beurteilungskriterien, welches Unternehmen bzw. welche Einrichtung in
den Gesamtabschluss einzubeziehen ist.
Im Anschluss daran werden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der in
der Gesamtbilanz enthaltenen Positionen erläutert, bevor dann die einzelnen Positionen
der Gesamtbilanz erläutert werden.
1.1 Beteiligungsstruktur des Kreises
Das Beteiligungsportefeuille des Kreises zeigt zum 31.12.2010 folgende Struktur:
9
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Festlegung Konsolidierungskreis Kreis Euskirchen Stand 31.12.2010
Verbundene Unternehmen
Konzern Kreiskrankenhaus Mechernich
GmbH (KKM), Anteil: 76,92%
KKM Servicegesellschaft
mbH, Anteil: 100%
KKM Gebäudedienste GmbH
Anteil: 100%
AmbuMed - Gesellschaft für
ambulante Dienstleistungen
mbH Anteil: 100%
Geriatrisches Zentrum
Zülpich GmbH
Anteil: 93,99 %
Schloss Schleiden
Immob.verw. GmbH
Anteil: 50%
Schloss Schleiden
Immobilen
GmbH & Co. KG
Komplementärin: s.o.
25 private Kommanditisten
Liebfrauenhof Schleiden GmbH
Anteil: 51%
VIVANT - Ihr Pflegedienst im
Kreis Euskirchen - gGmbH
Anteil: 50,9%
Equity-Konsolidierung im Konzern KKM
St. Antonius Krankenhaus Schleiden
gGmbH
Anteil: 49%
Nordeifel Tourismus GmbH
(NeT GmbH) Anteil: 68,15%
Technik Agentur Euskirchen GmbH (TAE)
Anteil: 52%
Assoziierte Unternehmen
Konzern
Energie Nordeifel GmbH & Co. KG
(ene)
Kommanditisten:
Kreis/RWE jew. 50%
Kreis-Energie-Versorgung
Schleiden GmbH (KEV)
Anteile: ene 95%
Kreis/RWE jew. 2,5%
Zweckverband Naturpark Rheinland
Stimmenanteil: 16,67 %
Zweckverband Kronenburger See
Stimmenanteil: 11%
Zweckverband KDVZ
Antei Umlage: 6%
Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (ZV VRS)
Stimmenanteil: 5%
Kreis-EnergieVerteilnetz GmbH
(KEV-Netz GmbH)
Anteil 100%
Holzenergie
Nettersheim
GmbH (HEnNe)
Anteil: 15%
Gemeinschaftskraftwerk
Steinkohle Hamm GmbH & Co.
KG
Kommanditanteil ene: 0,33 %
Quantum GmbH
Anteil ene: 2 %
strasserauf GmbH
Anteil ene: 10 %
eegon - Eifel
Energiegenossenschaft eG
(eegon)
Anteil ene: 500 €
GREEN GECCO
Beteiligungsgesellschaft-Verwwaltungs
GmbH
Anteil ene: 1,73 %
GREEN GECCO
Beteiligungsgesellschaft mbH & co. KG
Kommanditateil ene: 1,73 %
Komplementärin: GEEN GECCO
Beteiligungsgesellschaft-Verwaltungs
GmbH
GREEN GECCO Verwaltungs GmbH
Anteil 49 %
GREEN GECCO GmbH & Co. KG
Kommanditisten: GREEN GECCO
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.
KG (49 %) und RWE Innogy (51 %)
Komplementärin: GREEN GECCO
Verwaltungs GmbH
An Suidhe Wind Farm Limited
Anteil: 100 %)
Euskirchener
Gemeinnützige Baugesellschaft
mbH (EUGEBAU)
Anteil: 41,37 %
Wohnungswirtschaftliche
Treuhand RheinlandWestfalen GmbH
(WRT)
Anteil: 0,28 %
Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH (VRS GmbH)
Anteil: 100 %
Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR)
Anteil: 50 %
Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR GmbH)
Anteil 100 %
Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH
Anteil: 18%
Regionalverkehr Köln GmbH (RVK)
Anteil: 18%
Regio-Bus-Rheinland GmbH (RBR)
Anteil: 100%
Verkehrsgesellschaft Bergisches Land mbH (VBL)
Anteil: 50%
EuRegionale 2008 Agentur GmbH
Anteil: 6,25%
AGIT
Anteil: 3,93%
Technologie-Park
Herzogenrath GmbH
Anteil: 5,45%
Meß- und Prüfzentrum
Fahrzeugtechnik Alsdorf GmbH
Anteil: 25%
EBC Eurode Business Center GmbH &
Co. KG, Herzogenrath
Anteil: 25%
Carolus-Magnus-Centrum
für Umwelttechnologie GmbH
Anteil: 5%
HIMO Handwerker-Innovationszentrum
Monschau Betreiberges.mbH
Anteil: 3%
Zentrum für industrieorientierte Dienstleistung
(DLZ) Stolberg GmbH
Anteil: 6%
Technologiezentrum Jülich GmbH
Anteil: 13%
ESC Euro-Service-Center Geilenkirchen GmbH
Anteil: 3%
Zweckverband BZE
Stimmenanteil: 33%
VkA GmbH
Anteil: 0,85%
AöR LEP-Fläche
Euskirchen/Weilersswist
Anteil: 30 %
RWE AG
Anteil: 0,02 %
Vogelsang ip gGmbH,
Anteil 28,57%
Radio Euskirchen GmbH & Co. KG
Anteil: 25%
10
Sonstige Beteiligungen
RWE Deutschland AG
Anteil: 100%
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Ausführliche Informationen zu den Beteiligungsgesellschaften des Kreises zum
31.12.2010 sind dem Beteiligungsbericht (Band II) zu entnehmen.
1.2 Angaben zum Konsolidierungskreis und zu den Konsolidierungsmethoden
Die Beteiligungsunternehmen lassen sich gem. § 50 GemHVO wie folgt klassifizieren:
•
•
•
Verbundene Unternehmen,
Assoziierte Unternehmen,
Sonstige Beteiligungen.
Als verbundene Unternehmen gelten alle Sondervermögen und Eigenbetriebe
sowie Unternehmen in privater Rechtsform, bei denen dem Kreis Euskirchen direkt oder
mittelbar die Mehrheit der Stimmrechte zusteht (Anteilsquote > 50%) oder bei denen
er einen beherrschenden Einfluss ausüben kann.
Als assoziierte Unternehmen werden die Unternehmen bezeichnet, bei denen sich
die Summe der Anteilsquote des Kreises Euskirchen direkt oder indirekt zwischen 20
und 50% befindet und ein maßgeblicher Einfluss (z.B. Übernahme der Geschäftsführung
durch den Kreis) auf die Gesellschaft ausgeübt werden kann.
Als sonstige Beteiligungen werden die Unternehmen bezeichnet, bei denen die Summe der
direkten oder indirekten Beteiligung kleiner als 20% ist und/oder es besteht keine Möglichkeit
der beherrschenden oder maßgeblichen Einflussnahme.
Die Unterscheidung in dem vorgenannten Konsolidierungskreis hat Auswirkungen auf die
Einbeziehung in die Konsolidierung. Vollzukonsolidierende Tochterunternehmen nehmen auf
alle Positionen der Gesamtbilanz Einfluss während die Konsolidierung eines
Tochterunternehmens durch die Fortschreibung des anteiligen Eigenkapitals lediglich eine
Veränderung der Position „Finanzanlagen“ in der Gesamtbilanz bewirkt.
Die sonstigen Beteiligungen werden ohne weitere Konsolidierungsbetrachtung mit dem Wert
aus dem Einzelabschluss des Kreises in die Gesamtbilanz übernommen.
1.3 Verbundene Unternehmen (Vollkonsolidierung)
Verbundene Unternehmen sind grundsätzlich im Rahmen einer Vollkonsolidierung in den
Gesamtabschluss einzubeziehen (§ 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW).
Vollkonsolidierung bedeutet, dass in die Gesamtbilanz alle Positionen der Aktiv- und
Passivseite der Einzelbilanz als auch alle Positionen der Ergebnisrechnung in die
Gesamtergebnisrechnung aufzunehmen sind. Soweit gegenseitige Finanz- und / oder
Geschäftsbeziehungen zwischen den verbundenen Unternehmen bestehen, werden diese
neutralisiert. Nach der Vollkonsolidierung erscheinen die verbundenen Unternehmen wie ein
einziges Unternehmen (Einheitstheorie).
11
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
1.3.1 Assoziierte Unternehmen (At-Equity-Methode)
Bei assoziierten Unternehmen ist die Bewertung gem. § 50 Abs. 3 GemHVO NRW
entsprechend den §§ 311 und 312 HGB grundsätzlich nach der At-Equity-Methode
vorzunehmen.
Die
Einbeziehung
nach
dieser
Methode
bedeutet,
dass
die
in
der
Gesamtbilanz ausgewiesenen Anteile an assoziierten Unternehmen (Pos. 1.3.2 der
Aktivseite) jährlich in dem Umfang Veränderungen erfahren, wie sich das Eigenkapital
dieser
zu konsolidierenden Unternehmen im Vergleich der Bilanzstichtage mit
entsprechender Auswirkung auf die Gesamtergebnisrechnung verändert hat.
Eine Einbeziehung in den Konsolidierungskreis mit der Vollkonsolidierung oder mit der AtEquity-Methode kann gem. § 116 Abs. 3 GO NRW unterbleiben, wenn ein Unternehmen für
die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Kreises zu vermitteln, von untergeordneter
Bedeutung ist.
Ist dies gegeben, sind diese verbundenen oder assoziierten Unternehmen wie die sonstigen
Beteiligungen zu fortgeführten Anschaffungskosten (At-Cost) zu erfassen.
1.3.2 Sonstige Beteiligungen (Fortgeführte Anschaffungskosten)
Fortführung der Buchwerte zu Anschaffungskosten bedeutet, dass die Beteiligungswerte der
sonstigen Unternehmen (Pos. 1.3.1 der Aktivseite), wie bereits im Jahresabschluss
des Kreises, nun auch mit den identischen Werten in dem Gesamtabschluss
ausgewiesen werden.
1.3.3 Untergeordnete Bedeutung
Bei der Beurteilung der untergeordneten Bedeutung wurde ein mehrdimensionaler Ansatz
gewählt, bei dem unter anderem die Kriterien Bilanzsumme, Anlagevermögen,
Umlaufvermögen, Eigenkapital, Sonderposten, Fremdkapital ohne Sonderposten,
Aufwendungen, Erträge, Finanzergebnis und Cash-Flows herangezogen wurden.
1.4 Konsolidierungskreis
Neben dem Kreis Euskirchen wurden im Berichtsjahr
Aufgabenbereiche in den Gesamtabschluss einbezogen:
folgende
verselbständigte
1.4.1 Unternehmen mit Vollkonsolidierung
In diesen Konsolidierungskreis werden folgende verselbständigte Aufgabenbereiche des
Kreises Euskirchen einbezogen:
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH; Konzern
Der Konzernabschluss der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH, Mechernich, wurde in den
Gesamtabschluss des Kreises im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen. Der
Konzernabschluss per se enthält folgende Vollkonsolidierungen:
12
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH, Mechernich
KKM Servicegesellschaft mbH, Mechernich
KKM Gebäudedienste GmbH, Mechernich
Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH, Mechernich
AmbuMed Gesellschaft für ambulante Dienstleistungen mbH, Mechernich
Liebfrauenhof Schleiden GmbH, Mechernich
VIVANT - Ihr Pflegedienst im Kreis Euskirchen gGmbH, Mechernich
Folgende Gesellschaft wurde von der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH at Equity
konsolidiert:
Sankt Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH, Schleiden
1.4.2 Konsolidierung nach der At-Equity-Methode
Folgende Beteiligungen werden nach der at Equity-Methode bewertet:
Energie Nordeifel GmbH & Co. KG, Kall
Euskirchener Gemeinnützige Baugesellschaft mbH, Euskirchen
Zweckverband BZE, Euskirchen
LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist AöR, Euskirchen
1.4.3 Konsolidierung zu fortgeführten Anschaffungskosten
Nachfolgende
verselbständigte
Aufgabenbereiche
wurden
aufgrund
der
Wesentlichkeitsprüfung unter Ausübung des Einbeziehungswahlrechtes nicht konsolidiert.
Diese Unternehmen werden nicht mit ihren einzelnen Posten, sondern mit einem einzigen
Wert, ihrem Beteiligungsbuchwert aus der Bilanz des Kreises, in der Gesamtbilanz
berücksichtigt:
Schloss Schleiden Immobilienverwaltung GmbH
Schloss Schleiden Immobilien GmbH & Co. KG
Nordeifel Tourismus GmbH
Technik-Agentur Euskirchen GmbH
Zweckverband Naturpark Rheinland
Zweckverband Kronenburger See
Zweckverband KDVZ
Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg
Vogelsang ip gGmbH
Radio Euskirchen GmbH & Co. KG
Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH
Regionalverkehr Köln
EuRegionale 2008 Agentur GmbH
AGIT
VkA GmbH
RWE AG
13
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
1.5 Konsolidierungsmethoden
Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der kommunalen Betriebe und des
Kreises wurden auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des NKF
i.V.m. den entsprechenden Regelungen des HGB und unter Inanspruchnahme der
Erleichterungsregelungen aus dem NKF-Modellprojekt zum 31.12.2010 aufgestellt.
Hierbei unterlagen neben der Kernverwaltung sieben Betriebe der Vollkonsolidierung, vier
Betriebe wurden nach der At-Equity-Methode konsolidiert; die übrigen Beteiligungen
waren
von
untergeordneter
Bedeutung
und
sind
mit
fortgeführten
Anschaffungskosten in den Gesamtabschluss eingeflossen.
1.6 Kapitalkonsolidierung
Im Gesamtabschluss ist die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des
Kreises selbst und aller verselbständigten Aufgabenbereiche so darzustellen, als wären
diese eine Einheit (vgl. § 53 KrO i. V. m. § 116 Abs. 2 GO NRW). Dies setzt die
Zusammenführung und Konsolidierung der Jahresabschlüsse unter dem Gesichtspunkt des
sogenannten Einheitsgrundsatzes voraus. Aus dem Einheitsgrundsatz folgt insbesondere,
dass keine Anteile an Sondervermögen und verbundenen Unternehmen im
Gesamtabschluss ausgewiesen werden dürfen. Somit sind die Buchwerte der Betriebe mit
den korrespondierenden Posten des Eigenkapitals aufzurechnen (Kapitalkonsolidierung).
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt beim Kreis Euskirchen unter Anwendung der
Neubewertungsmethode. Bei der Erstkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode wird
das konsolidierungspflichtige Eigenkapital vor Durchführung der Kapitalkonsolidierung gem.
§ 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HGB mit dem Betrag angesetzt, der sich nach einer vollständigen
Neubewertung aller Vermögensgegenstände und Schulden nach Zeitwerten ergibt. Die
Neubewertungsmethode führt somit zur Aufdeckung stiller Reserven/Lasten. Hierfür lag für
die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH, Mechernich, zur Wertermittlung für die
Eröffnungsbilanz des Kreises ein Sachwertgutachten zum 01.01.2009 vor.
Da sich nach der Kapitalkonsolidierung zum 31.12.2010 eine verbleibende Differenz bei der
Neubewertungsmethode mit einem aktivischen Saldo ergibt, wird dieser Betrag gesondert
als Firmenwert ausgewiesen (§ 301 Abs. 3 Satz 1 HGB). Gemäß § 309 Abs. 1 Satz 3 HGB in
der Fassung vom 24.8.2002 wurde der Firmenwert in Höhe von TEUR 1.217 offen mit der
Allgemeinen Rücklage verrechnet.
1.7 Schuldenkonsolidierung
Aufgrund der Einheitstheorie sind im Gesamtabschluss nur Forderungen, Ausleihungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Dritten auszuweisen und sämtliche konzerninternen
Sachverhalte zu eliminieren. Demnach wurden in dem Gesamtabschluss Ausleihungen und
andere
Forderungen
sowie
Rückstellungen
und
Verbindlichkeiten
zwischen
den einzubeziehenden Betrieben untereinander und gegenüber dem Kreis herausgerechnet.
Das Ziel dieses Konsolidierungsschrittes ist es, dass der „Konzern“ Kreis Euskirchen
keine Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber sich selbst (Kernverwaltung und
Betriebe)
bilanziert.
Die Schuldenkonsolidierung erfolgte zum 31.12.2010 nach § 50 Abs. 1 und 2
GemHVO NRW i. V .m. § 303 Abs. 1 HGB.
Bei der Verrechnung sind Aufrechnungsdifferenzen entstanden, da die entsprechenden
Bilanzposten sich nicht in gleicher Höhe gegenüberstanden. Nach dem Grund ihrer
Entstehung wurde zwischen unechten und echten Aufrechnungsdifferenzen unterschieden.
14
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Unechte Aufrechnungsdifferenzen sind durch fehlerhafte oder fehlende Buchungen oder
durch zeitliche Buchungsunterschiede aufgetreten. Dieses lässt sich im Rahmen der
Aufstellung eines Gesamtabschlusses nicht ganz vermeiden.
Daneben sind auch sogenannte echte Aufrechnungsdifferenzen aufgedeckt worden. Diese
sind durch die Beachtung gesetzlicher Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Forderungen
(Niederstwertprinzip) und Verbindlichkeiten (Höchstwertprinzip) sowie durch die
mögliche Ausübung von Wahlrechten in den Einzelabschlüssen entstanden. Solche
Differenzen waren in dem Gesamtabschluss ergebniswirksam zu eliminieren.
1.8 Zwischenergebniskonsolidierung
Die Zwischenergebniseliminierung nach § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO i. V. m. § 304
HGB bedingt, dass Vermögensgegenstände, die ganz oder teilweise auf Lieferungen
und Leistungen zwischen den in den Gesamtabschluss einbezogenen Betrieben
und der Kernverwaltung beruhen, so anzusetzen sind, wie dies in einem Unternehmen
oder bspw. bei der Kernverwaltung zwischen den Fachbereichen als wirtschaftliche Einheit
des Kreises der Fall wäre. Erfolgsbeiträge gegenüber den Buchwerten, zum Beispiel
Gewinne oder Verluste aus Vermögenstransaktionen zwischen dem Kreis und
dem Konzern Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH, sind zu eliminieren, sofern sie
entstanden und nicht als unwesentlich zu bezeichnen sind.
Da keine Vermögenstransaktionen zwischen dem Kreis und den voll zu konsolidierenden
Unternehmen vorgenommen wurden, sind keine Zwischengewinne angefallen.
1.9 Aufwands- und Ertragskonsolidierung
Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgte gemäß § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW
i. V. m. § 305 Abs. 1 HGB durch Verrechnung der Erträge zwischen den
Konzernorganisationen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen, sofern sie nicht als
Erhöhung des Bestands an fertigen oder unfertigen Erzeug-nissen oder als aktivierte
Eigenleistungen auszuweisen sind.
Auch für Zwecke der Aufwands- und Ertragskonsolidierung sind entsprechend zur
Vorgehensweise bei der Schuldenkonsolidierung Saldenabstimmungen mit den Betrieben
durchgeführt worden.
1.10 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die in den Gesamtabschluss nach § 300 Abs. 2 HGB übernommenen
Vermögensgegenstände und Schulden der einzelnen Aufgabenbereiche sind nach den auf
den Einzelabschluss des Kreis Euskirchen anzuwendenden Bewertungsmethoden einheitlich
zu bewerten (§ 308 Abs. 1 HGB).
Dafür wurden die Einzelabschlüsse der voll zu konsolidierenden Unternehmen
hinsichtlich der zum Teil abweichenden Ausweis-, Ansatz- und Bewertungsvorschriften
vereinheitlicht. Abweichende Abschlussstichtage waren nicht zu berücksichtigen.
Dieser Schritt vollzog sich über die Umgliederung der Posten aus der Handelsbilanz I (HB I)
zur Kommunalbilanz I (KB I) sowie den Ansatz- und Bewertungsanpassungen in der KB II.
Diese Schritte sind auf Basis der voll zu konsolidierenden Einheiten vorzunehmen.
15
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Die Auflösung der stillen Reserven und Lasten erfolgte in selbsterstellten Excel-Dateien im
Rahmen der Aufstellung der KB III. Stille Reserven und Lasten konnten bei dem
Teilkonzernabschluss der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH identifiziert und auf den
Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses fortgeschrieben werden.
Für die Vereinheitlichung von Ansatz und Ausweis gelten konzernweit die Vorschriften der
GemHVO. Die Gliederung der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung ergibt sich
aus dem örtlich erstellten Positionenplan, der auf den Gliederungsvorschriften des §
49 Abs. 3 GemHVO i. V. m. § 41 Abs. 3, 4 und § 38 Abs. 1 GemHVO aufbaut.
Bestehende Ansatzgebote und -verbote wurden grundsätzlich einheitlich angewandt und
Ansatzwahlrechte unabhängig von ihrer Ausübung in den Einzelabschlüssen weitgehend
vereinheitlicht.
Die rechnungslegungsbezogenen Erleichterungen aus dem NKF–Modellprojekt fanden bei
den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden weitgehend Berücksichtigung, soweit sie
zulässig waren. Dadurch konnte in vielen Fällen auf die Vereinheitlichung unterschiedlicher
Ausweis-, Ansatz- und Bewertungsmethoden verzichtet werden.
Im
Einzelnen
wurden
im
Gesamtabschluss
Bewertungsmethoden angewendet:
folgende
Bilanzierungs-
und
1.10.1 Immaterielles Vermögen
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Geschäfts- oder
Firmenwerte aus den Einzelabschlüssen der at Equity zu konsolidierenden Unternehmen
werden über 4 Jahre abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt
für Software und sonstige immaterielle Vermögensgegenstände zwischen 3 und 10 Jahren.
1.10.2 Sachanlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Die
Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden entsprechend ihrer
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear unter Beachtung der vom Innenministerium
bekannt gegebenen Abschreibungsrahmentabelle für Kommunen und der örtlichen AfATabelle des Kreises nach § 35 Abs. 1 Satz 2 GemHVO vorgenommen. Die Gesellschaften
des Teilkonzerns Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH haben zum Teil bei beweglichen
Sachanlagen steuerrechtlich relevante Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern
angewandt.
Bei Zugängen des Sachanlagevermögens werden die Abschreibungen beim Kreis für die
vollen Monate ab dem Folgemonat nach Inbetriebnahme und dem Ende des Jahres
vorgenommen.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 60 EUR (ohne
Vorsteuer) werden beim Kreis Euskirchen unmittelbar als Aufwand verbucht. Bei einem Wert
zwischen 60 EUR und 410 EUR (ohne Vorsteuer) wird der geringwertige
Vermögensgegenstand gemäß § 33 Abs. 4 GemHVO NRW grundsätzlich im
Anschaffungsjahr voll abgeschrieben, sofern dieser selbständig nutzungsfähig ist. Aus
Wesentlichkeitsgründen werden die Poolabschreibungen aus den Jahresabschlüssen der
voll zu konsolidierenden Betriebe für die Zwecke des Gesamtabschlusses gemäß § 49 Abs.
16
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
2 i. V. m. § 33 Abs. 4 GemHVO NRW, § 50 GemHVO NRW i. V. m. 308 HGB unverändert
übernommen.
Die Herstellungskosten enthalten neben den Material-, Fertigungs- und Sondereinzelkosten
der Fertigung auch die notwendigen Materialgemein- und Fertigungsgemeinkosten. Wurden
die Wahlrechte zur Ermittlung der Herstellungskosten bei den Konzernbetrieben anderweitig
ausgeübt, ist aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage auf eine Anpassung verzichtet worden.
In Teilbereichen des Anlage- und des Umlaufvermögens wurde gemäß § 34 Abs. 1 und 2
GemHVO NRW von dem Vereinfachungsverfahren Festwerte Gebrauch gemacht.
1.10.3 Finanzanlagevermögen
Die Finanzanlagen des Kreises wurden zum Eröffnungsbilanzstichtag 01.01.2009 gemäß
§ 55 Abs. 6 GemHVO NRW entweder mit dem anteiligen Wert des Eigenkapitals
des Beteiligungsunternehmens oder mit dem Wert gemäß vorliegender Ertragswertoder Substanzwertgutachten
bewertet.
Diese
Wertansätze
zum
01.01.2009
gelten als Anschaffungskosten. Die Finanzanlagen der Beteiligungsunternehmen
wurden zu Anschaffungskosten bewertet.
1.10.4 Vorräte
Die Bewertung der Vorräte erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung
des strengen Niederstwertprinzips. Der Wert der Vorräte wird im Jahresabschluss über
eine Inventur
ermittelt
und
die
Bestandsveränderungen
aufwandserhöhend
bzw.
aufwandsmindernd gebucht.
Wurden andere Bewertungsvereinfachungsverfahren nach § 256 HGB angewendet, ist
aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage gemäß § 49 Abs. 3 i. V. m. GemHVO NRW, § 50 Abs. 1 GemHVO NRW i. V. m.
§ 308 HGB auf eine Anpassung verzichtet worden.
1.10.5 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu ihrem Nominalwert
angesetzt.
Ausfallrisiken
wurden
durch
Einzel-,
pauschale
Einzelund
Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Bei abweichenden Bewertungsmethoden der
Konzernbetriebe wurden diese aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes auf die
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage beibehalten.
1.10.6 Liquide Mittel
Die liquiden Mittel wurden mit ihrem Nennwert bewertet. Sie umfassen im Wesentlichen
Guthaben bei Kreditinstituten, die überwiegend als Fest- oder Tagesgelder angelegt sind.
1.10.7 Aktive Rechnungsabgrenzung
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden vor dem Bilanzstichtag geleistete
Zahlungen angesetzt, die aufwandsmäßig einer bestimmten Zeit nach diesem Tag
zuzurechnen sind. Geleistete Zuwendungen, die mit einer mehrjährigen und einklagbaren
17
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Gegenleistungsverpflichtung
verbunden
sind,
werden
ebenfalls
als
Rechnungsabgrenzungsposten
aktiviert
und
entsprechend
der
Erfüllung
der
Gegenleistungsverpflichtung aufgelöst. Bilanziert wird der jeweilige
Auszahlungsbetrag bzw. Restwert der noch nicht in Ansatz gebrachten Aufwendungen.
1.10.8 Sonderposten
Zuwendungen und Beiträge für investive Zwecke sowie Schenkungen werden als
Sonderposten ausgewiesen. Zugänge von Sonderposten wurden im Berichtsjahr mit den
Nennbeträgen passiviert. Die Auflösung erfolgte – mit Ausnahme des Sonderpostens für den
Gebührenausgleich – nach Maßgabe der auf die Vermögensgegenstände angewandten
Abschreibungssätze.
1.10.9 Rückstellungen
Rückstellungen werden gem. § 88 GO NRW i. V. m. § 36 GemHVO NRW gebildet. Sie sind
gemäß § 91 Abs. 2 GO NRW nur in Höhe des Betrags angesetzt, der voraussichtlich
notwendig ist. Allen am Bilanzstichtag bestehenden und bis zur Bilanzaufstellung
erkennbaren Risiken ist durch die Bildung von Rückstellungen ausreichend Rechnung
getragen.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden für bestehende
Versorgungsansprüche und sämtliche Anwartschaften gebildet. Diese wurden mit dem nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Teilwert auf der Basis eines
Rechnungszinsfußes von 5 % angesetzt. Abweichungen des Rechnungszinsfußes bei der
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH wurden angepasst. Dabei wurde sich an bereits
vorliegenden Gutachten des Kreises orientiert. Den gutachterlichen Berechnungen liegen die
Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck zugrunde.
Bei den Rückstellungen für Deponien und Altlasten werden die zu erwartenden
Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Rekultivierungs- und Nachbesserungsmaßnahme
der Deponie angesetzt. Die Höhe der Rückstellung beruht auf dem Gutachten
eines Sachverständigen.
Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung wurden gem. § 36 Abs. 3 GemHVO NRW
gebildet, wenn die Nachholung der Instandhaltung konkret beabsichtigt ist und als bisher
unterlassen bewertet werden muss.
Unter den Steuerrückstellungen werden die aus der Gewerbe- und Körperschaftssteuer zu
erwartenden Nachzahlungen ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt in der Höhe, in der eine
Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Gemäß § 36 Abs. 6 GemHVO NRW werden
sonstige Rückstellungen nur gebildet, wenn sie durch Gesetz oder Verordnung zugelassen
sind. Diese beziehen sich vor allem auf Personalkosten (Verpflichtungen, die sich aus nicht
in Anspruch genommenen Urlaub, geleistete Überstunden, Altersteilzeit ergeben) und
Belastungen aus ausstehenden Rechnungen.
1.10.10
Verbindlichkeiten
Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt mit dem jeweiligen Rückzahlungsbetrag.
Verbindlichkeiten in fremder Währung bestanden am Bilanzstichtag nicht.
18
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Die Aufgliederung und die Restlaufzeiten
Verbindlichkeitenspiegel dargestellt.
1.10.11
der
Verbindlichkeiten
werden
im
Passive Rechnungsabgrenzung
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden alle Einnahmen vor dem 31.12. erfasst,
soweit sie einen Ertrag in späteren Rechnungsperioden darstellen. Der Ansatz der
Passiven Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt mit dem Nennbetrag. Das Gleiche
gilt, wenn erhaltene Zuwendungen für Investitionen an Dritte weitergeleitet werden
(§ 42 Abs. 3 GemHVO).
2.
Genutzte rechnungslegungsbezogene Erleichterungen
Entsprechend dem Grundsatz der Wesentlichkeit sind bei der Rechnungslegung sämtliche
Tatbestände zu berücksichtigen und offen zu legen, die für den Gesamtabschluss von
Bedeutung sein können. Umgekehrt können Sachverhalte von untergeordneter Bedeutung
vernachlässigt werden, die wegen ihrer Größenordnung keinen Einfluss auf die Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage haben. Im Rahmen der Entwicklung eines
kommunalen Gesamtabschlusses in Nordrhein-Westfalen haben sechs Modellkommunen im
Auftrag des Innenministeriums NRW Probegesamtabschlüsse aufgestellt. Das Modellprojekt
wurde begleitet von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und der Gemeindeprüfungsanstalt
NRW. Im Zuge dieser Aufstellung sind Themen und Vorschläge zusammengestellt worden,
die von den Modellkommunen als allgemeingültige rechnungslegungsbezogene
Erleichterungen bei der Aufstellung eines NKF-Gesamt-abschlusses formuliert wurden. In
den Fällen der rechnungslegungsbezogenen Erleichterungen bestehen Anhaltspunkte dafür,
dass die Auswirkungen auf den Gesamtabschluss eher von untergeordneter Bedeutung sind.
Bei der Erstellung des ersten Gesamtabschlusses für den Kreis Euskirchen wurden von den
im Modellprojekt formulierten rechnungslegungsbezogenen Erleichterungen folgende
Möglichkeiten in Anspruch genommen:
2.1
Verzicht auf die Anpassung von GWG-Erfassungen nach altem
und nach neuem Steuerrecht.
Sachverhalt:
Der Kreis schreibt geringwertige Vermögensgegenstände unter 410 EUR (netto) vollständig
im laufenden Haushaltsjahr ab, sofern sie selbständig nutzungsfähig sind. Die voll zu
konsolidierenden
Unternehmen
schreiben
geringwertige
Vermögensgegenstände
entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des HGB ab. Die Regelungen besagen, dass
Anschaffungskosten bis maximal 150 EUR (netto) in voller Höhe im Jahr der Anschaffung
abgeschrieben werden können. Anschaffungen mit Anschaffungskosten zwischen 151 EUR
und 1.000 EUR (netto) werden nach den Regeln der sogenannten „Poolabschreibung“
behandelt.
Bei wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzgesamtlage müssten die voll zu konsolidierenden Betriebe die Abschreibung an das
NKF anpassen.
Dieses Anpassungserfordernis ist aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen für die voll zu
konsolidierenden Unternehmen nicht zu leisten, da naturgemäß eine Vielzahl von
Vermögensgegenständen, die auf einem Sammelkonto erfasst werden, untersucht und ggf.
19
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
angepasst werden müssten und diesen Arbeiten kein adäquater Informationsvorteil
gegenübersteht.
In der Gesamtbilanz wird deshalb auf eine Anpassung der Abschreibungsmethoden bei den
geringwertigen Wirtschaftsgütern verzichtet, da die Abweichungen insgesamt nicht
wesentlich sind.
Rechtsgrundlagen:
§ 49 Abs. 2 i.V.m. § 33 Abs. 4 GemHVO NRW, § 50 GemHVO NRW i.V.m. § 308 HGB
2.2
Zusammenfassung der Forderungsarten in einem Bilanzposten
Sachverhalt:
Forderungen werden in der kommunalen Bilanz gem. § 41 GemHVO NRW (Einzelabschluss
der Kommune) gegliedert nach einer Vielzahl von Arten angesetzt. Der Positionenrahmen für
sieht
als
Mindestgliederungsanforderung
lediglich
eine
die
Gesamtbilanz
zusammengefasste Position “Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“ vor,
unter der die Ansprüche der Kommune und ihrer Betriebe auszuweisen sind.
In der Gesamtbilanz werden sämtliche Forderungsarten unter den Bilanzpositionen
„Forderungen“ und „sonstige Vermögensgegenstände“ zusammengefasst.
Rechtsgrundlage:
§ 49 Abs. 3 i.V.m. § 41 GemHVO NRW
2.3
Zusammenfassung der Verbindlichkeiten nach wesentlichen Arten
Sachverhalt:
Verbindlichkeiten werden in der kommunalen Bilanz gem. § 41 GemHVO NRW
(Einzelabschluss der Kommune) gegliedert nach einer Vielzahl von Arten angesetzt. Der
Positionenrahmen für die Gesamtbilanz sieht eine weniger differenzierte Mindestgliederung
vor.
In der Gesamtbilanz werden sämtliche
Verbindlichkeitspositionen zusammengefasst:
Verbindlichkeitsarten
unter
folgenden
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Rechtsgrundlage:
§ 49 Abs. 3 i. V. m. § 41 GemHVO NRW
2.4
Verzicht auf die Anpassung von Herstellungskosten
Sachverhalt:
Nach dem HGB und dem NKF gibt es unterschiedliche Wahl- und Pflichtbestandteile der
Herstellungskosten. Bei einer Angleichung der Herstellungskosten der voll zu
20
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
konsolidierenden Betriebe der Kommune müssten jährlich die Herstellungskosten sowie die
Abschreibungen für den Gesamtabschluss einzeln ermittelt und im Gesamtabschluss
aufwandswirksam angepasst werden.
Herstellungskosten haben grundsätzlich im Bereich der Kommune eine untergeordnete
Bedeutung, da Herstellungsprozesse eher selten sind. Im Gesamtabschluss werden keine
Anpassungen von Herstellungskosten vorgenommen.
Rechtsgrundlagen:
§ 49 Abs. 3 i. V. m. § 33 Abs. 3 u. § 50 Abs. 1 GemHVO NRW i. V. m. § 308 HGB
2.5
Verzicht auf die Anpassung
Abschreibungsmethoden
von
Nutzungsdauern
und
Sachverhalt 1 - Problematik der Nutzungsdauern:
Die Nutzungsdauern der voll zu konsolidierenden Betriebe sind in der Regel mit den
steuerrechtlichen Vorgaben identisch. Die örtlichen Nutzungsdauern nach NKF orientieren
sich in der Regel nicht an den steuerrechtlichen Nutzungsdauern. Somit müssten die
von den voll zu konsolidierenden Betrieben in deren Einzelabschlüssen zugrunde
gelegten Nutzungsdauern für den Gesamtabschluss an das NKF angepasst werden,
soweit es sich jeweils um vergleichbare Vermögensgegenstände handelt. Hierfür müssten
diese unterjährig ggf. eine zweite Anlagenbuchhaltung nur für NKF-Zwecke führen.
Die Nutzungsdauern sämtlicher Vermögensgegenstände des Anlagevermögens der voll zu
konsolidierenden Betriebe wären auf Anpassungsbedarfe an die örtliche NKFAbschreibungstabelle zu überprüfen.
Vereinfachte Prüfung des Anpassungsbedarfs von Nutzungsdauern:
Die Vereinfachung sieht vor, dass die Nutzungsdauern nur im Bereich der Sonstigen Dienst-,
Geschäfts- und Betriebsgebäude (§ 266 HGB, Bilanz-posten A.II.2.6) bei gleicher Art und
Funktion (z. B. Verwaltungsgebäude) überprüft und dann einheitlich bewertet werden, wenn
die Auswirkung für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage von
wesentlicher Bedeutung ist.
Für den Kreiskrankenhaus Mechernich Konzern wurden die Nutzungsdauern bei allen
krankenhausspezifischen
Anlagengütern
unverändert
übernommen.
Bei
den
Nutzungsdauern für die Gebäude, die eine gleiche Art und Funktion aufweisen, wurde die
Auswirkung auf die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage überprüft. Dabei wurde
unterstellt, dass die Krankenhausgebäude jedweder Art mit Verwaltungsgebäuden
gleichzusetzen sind.
Die Auswirkungen auf den Gesamtabschluss waren von untergeordneter Bedeutung, da die
geänderten Abschreibungen 3 % der Gesamtaufwendungen nicht überschreiten.
Sachverhalt 2 - Problematik der Abschreibungsmethoden:
Die Kommunen schreiben in der Regel linear ab. Die voll zu konsolidierenden
Betriebe könnten aber aus steuerrechtlichen Gründen die degressive oder die
Abschreibung nach Leistung zu Grunde legen. Bei einer Angleichung der
Abschreibungsmethoden der voll zu konsolidierenden Betriebe an die Kommune müssten
jährlich die Abschreibungen für den Gesamtabschluss einzeln ermittelt und im
Gesamtabschluss aufwandswirksam angepasst werden. Die Anpassung der jährlichen
Abschreibungen in den Folgejahren darf aber nicht das laufende Gesamtergebnis
belasten, sondern muss gesondert erfasst und mit den Vorjahresergebnissen
n
21
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
verrechnet werden. Dies hätte zur Folge, dass jeder voll zu konsolidierende
Betrieb eine zweite Anlagenbuchhaltung nur für NKF-Zwecke führen müsste.
Vereinfachte Prüfung des Anpassungsbedarfs bei Abschreibungsmethoden:
Die Vereinfachung der Abschreibungsmethoden sieht vor, dass die Abschreibungsmethoden
aus den Jahresabschlüssen für Zwecke des Gesamtabschlusses übernommen werden
dürfen, da diese in der Regel betriebsspezifisch sind.
Der Kreis Euskirchen schreibt ausschließlich linear ab. Gleiches gilt in der Regel für die voll
zu konsolidierenden Unternehmen.
Soweit die voll zu konsolidierenden Unternehmen die steuerrechtlich zulässige degressive
Abschreibungsmethode nutzen, so ist dies bei wenigen betriebsspezifischen beweglichen
Anlagengegenständen der Fall.
Nach Prüfung des Unterschiedes wurde die abweichende Darstellung als nicht wesentlich
eingestuft.
Rechtsgrundlagen:
§ 49 Abs. 3 i. V. m. § 35 Abs. 1 und 3 GemHVO NRW, § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW i.
V. m. § 308 HGB
2.6
Verzicht auf Umgliederung von Umsatzsteuerdifferenzen
Sachverhalt:
Zwischen der Kommune und den voll zu konsolidierenden Betrieben bestehen üblicherweise
umsatzsteuerpflichtige Leistungsbeziehungen.
Von den voll zu konsolidierenden Betrieben wird der Nettoerlös als Ertrag gemeldet. Da die
Umsatzsteuer an die Finanzverwaltung abzuführen ist, stellt diese für den voll zu
konsolidierenden Betrieb einen durchlaufenden Posten dar. Von der nicht
vorsteuerabzugsfähigen Kommune bzw. den nicht vorsteuerabzugsfähigen Betrieben wird
der Bruttobetrag als Aufwand gebucht. Die auf die Leistungsbeziehung zurückzuführenden
Beträge werden im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung aufgerechnet. Es
entsteht eine Aufrechnungsdifferenz in Höhe der Umsatzsteuer.
Die Umsatzsteuerdifferenzen werden, soweit diese auftreten sollten, in dem jeweils
betroffenen Aufwandsposten erfasst.
Rechtsgrundlagen:
§ 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW i. V. m. § 305 HGB
2.7
Verzicht auf den Ausweis bzw. die Eliminierung von
Verbundbeziehungen aus Sammeldebitoren/Sammelkreditoren bzw.
aus Vorverfahren
Sachverhalt:
In Aufgabenbereichen mit hohem Aufkommen an debitorischen und/oder kreditorischen
Geschäftsvorfällen werden in der Kernverwaltung Vorverfahren eingesetzt (Bußgelder,
Abfallwirtschaft, Zulassungsstelle, Rettungsdienst, Soziales, u.a.), wobei die spätere
22
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Buchung über Schnittstellen bzw. als Summenbuchung in die Finanzbuchhaltung als
Sammeldebitor oder -kreditor erfolgt.
Problematisch ist aus Sicht des Kreises die kreditorische Seite, da die Identifizierung eines
Kreditors aus dem Finanzverfahren heraus nicht möglich ist. Eine Recherche ist hier nur im
Vorverfahren selbst möglich. Neben dem erheblichen Verwaltungsaufwand müssten auch
Lizenzen in der Finanzbuchhaltung erworben werden.
Der Ermittlungsaufwand steht in diesen Konstellationen in keinem vertretbaren Verhältnis
zum Informationsgewinn. Aufgrund dessen wurde auf die Eliminierung solcher
Verbundbeziehungen auf Empfehlung des Modellprojektes verzichtet.
Rechtsgrundlagen:
§ 50 Abs. 1 GemHVO NRW i. V. m. § 303, 305 HGB
3.
Erläuterungen zur Gesamtkapitalflussrechnung
Dem
Gesamtanhang
ist
gemäß
§
51
Abs.
3
GemHVO
NRW
eine
Gesamtkapitalflussrechnung unter Beachtung des Deutschen Rechnungslegungsstandards
Nr. 2 (DRS 2) beizufügen. Sie soll die Gesamtbilanz sowie die Gesamtergebnisrechnung um
Informationen hinsichtlich der Herkunft und Verwendung der liquiden Mittel ergänzen.
Die zahlungswirksame Veränderung des „Finanzmittelfonds“ ist das Gesamtergebnis aus
den Cashflow-Ergebnissen aus der
laufenden Geschäftstätigkeit,
Investitionstätigkeit,
Finanzierungstätigkeit.
Die Veränderungen dieses „Finanzmittelfonds“ in einem Geschäftsjahr resultieren aus
Zahlungen, die dem Kreis Euskirchen und den verselbständigten Aufgaben-bereichen
zugeflossen bzw. von diesen abgeflossen sind. Der Finanzmittelfonds entspricht dabei den in
der Gesamtbilanz ausgewiesenen liquiden Mitteln.
Die Zeilen 01 bis 11 der Kapitalflussrechnung stellen dabei die „operativen“ Änderungen an
den liquiden Mitteln dar und beziehen sich auf die nicht zahlungswirk-samen Aufwendungen
und Erträge. In den Zeilen 13 und 14 ist die Investitionstätigkeit dargestellt. Die Zeilen 16 bis
18 spiegeln die Finanzierungstätigkeit wieder.
Die Kapitalflussrechnung ist beigefügt.
4.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse
Der „Konzern“ Kreis Euskirchen weist zum 31.12.2010 Haftungsverhältnisse in
Höhe von 18.845.488 € aus, die sich wie folgt zusammensetzen:
Kreis
Bürgschaften gesamt
davon an Dritte
davon an Vollkonsolidierungskreis
davon an AmbuMed GmbH
davon an LFH Schleiden GmbH
davon an GZZ GmbH
16.543.204 €
1.735.926 €
14.807.278 €
KKM GmbH
2.302.283 €
1.060.331 €
102.422 €
1.139.530 €.
23
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Gesamtkapitalflussrechnung des Kreises Euskirchen
Pos.
2010
EUR
1
2
3
4
5
3.082.021,62
13.717.102,97
122.129,38
762.433,43
2.469.785,07
Gesamtergebnis
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens
sonstiger nicht zahlungswirksamer Aufwand
Aufwand assoziierte Unternehmen
Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen
Gewinne (-)/Verluste (+) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens
6 (Saldo)
7 Zunahme (-)/Abnahme (+) der Sonderposten
8 Zunahme (-)/Abnahme (+) der Forderungen und anderen Aktiva
Abnahme (-)/Zunahme (+) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
9 sowie anderer Passiva
10 Zunahme/Abnahme von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
11 Zunahme/Abnahme von passiven Rechnungsabgrenzungsposten
12
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ( a )
-
13 Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände
14 Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen
15
Cashflow aus der Investitionstätigkeit ( b )
-
490.325,84
8.012.206,46
8.502.532,30
16 Auszahlungen aus der Tilgung von Investitionskrediten
17 Einzahlungen aus der Rückführung gewährter Ausleihungen
18 Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten
19
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ( c )
-
1.693.070,65
1.015.015,28
678.055,37
-
-
849.052,13
1.422.266,27
2.706.238,05
1.457.912,20
1.841.326,06
1.489.319,12
23.392.401,64
20
Veränderung liquider Mittel ( Summe a - c )
21 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
14.211.813,97
163.815.945,20
22
178.027.759,17
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
24
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Gesamtverbindlichkeitenspiegel des Kreises Euskirchen
Art der Verbindlichkeiten
Gesamtbetrag
zum 31.12.2010
EUR
1.
Anleihen
2.
Verbindlichkeiten aus Krediten für
Investitionen
3.
4.
5.
Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die
Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
-
25.730.455,91
-
Restlaufzeit
von bis zu
einem Jahr
EUR
-
1.616.918,88
-
Restlaufzeit
von einem bis
zu fünf Jahren
EUR
-
Restlaufzeit
mehr als fünf
Jahre
EUR
-
5.516.246,05
18.597.290,98
-
-
175.675,25
Stand
01.01.2010
EUR
-
27.381.832,75
-
185.798,61
10.123,36
-
227.492,42
2.625.299,97
2.625.299,97
-
-
3.236.069,94
339.334,50
339.334,50
-
-
237.872,30
13.108.086,73
11.749.616,47
-
11.140.866,76
6.
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
7.
Sonstige Verbindlichkeiten
8.
Erhaltene Anzahlungen
-
-
-
-
-
9.
Verbindlichkeiten gegenüber dem
Vollkonsolidierungskreis
-
-
-
-
-
Summe aller Verbindlichkeiten
Nachrichtlich:
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Bürgschaften:
41.988.975,72
16.341.293,18
1.358.470,26
6.874.716,31
18.772.966,23
42.224.134,17
21.147.771,40
25
26
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen
Anteile an assoziierten Unternehmen
Beteiligungen
Wertpapiere des Anlagevermögens
Ausleihungen
Sonstige Ausleihungen
Sachanlagen
Grundstücke und Gebäude
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Maschinen und technische
Anlagen,Fahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Immaterielle Vermögensgegenstände
8.020.015,28
43.615.814,75
362.735.580,04
8.502.532,30
-
1.472.273,86
2.367.374,98
3.953.181,99
8.012.206,46
9.408.804,84
20.403.068,01
1.267.406,80
316.633.592,52
40.189,00
26.131.782,00
4.111.252,47
5.312.576,00
219.375,63
-
1.015.015,28
1.015.015,28
2.819.628,24
-
142.751,82
765.568,88
1.802.325,86
894.005,16
-
0,00
-
25.378,66
(3.358.704,55)
(80.808,81)
3.252.517,08
-
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Zugänge
Abgänge
Umbuchungen
EUR
EUR
EUR
490.325,84
2.287,10
80.808,81
285.338.796,87
215.516,00
01.01.2010
EUR
2.486.172,77
7.005.000,00
42.600.799,47
368.418.484,10
40.189,00
26.131.782,00
4.111.252,47
5.312.576,00
10.738.326,88
22.030.252,77
1.861.884,24
322.762.664,31
287.916.684,42
215.516,00
31.12.2010
EUR
3.055.020,32
890.678,03
62.673.228,49
889.642,03
1.036,00
-
3.346.761,55
13.074.941,02
59.995.148,39
43.573.445,82
-
01.01.2010
EUR
1.787.402,07
768.994,43
14.480.745,21
762.443,43
6.551,00
-
1.332.425,69
1.774.753,13
13.406.088,37
10.298.909,55
-
955.560,83
-
114.559,61
759.342,10
953.273,73
79.372,02
-
Abschreibungen
Abgänge
Zugänge
EUR
EUR
305.662,41
2.287,10
1.659.672,46
76.198.412,87
1.652.085,46
7.587,00
-
4.564.627,63
14.090.352,05
72.447.963,03
53.792.983,35
-
31.12.2010
EUR
2.090.777,38
7.005.000,00
40.941.127,01
292.220.071,23
40.189,00
24.479.696,54
4.103.665,47
5.312.576,00
6.173.699,25
7.939.900,72
1.861.884,24
250.314.701,28
234.123.701,07
215.516,00
8.020.015,28
42.725.136,72
300.062.351,55
40.189,00
25.242.139,97
4.110.216,47
5.312.576,00
6.062.043,29
7.328.126,99
1.267.406,80
256.638.444,13
241.765.351,05
215.516,00
Restbuchwerte
31.12.2010
01.01.2010
EUR
EUR
964.242,94
698.770,70
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Gesamtanlagenspiegel des Kreises Euskirchen
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
VI. Gesamtlagebericht
I.
Vorbemerkungen
Der Gesamtlagebericht (§ 51 Abs. 1 GemHVO NRW) wird auf Grundlage der Lageberichte
der Einzelabschlüsse erstellt und muss mit dem Gesamtabschluss im Einklang stehen.
Er hat das durch den Gesamtabschluss zu vermittelnde Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage des Kreises Euskirchen einschließlich der verselbständigten
Aufgabenbereiche zu erläutern. Hierzu sind in einem Überblick der Geschäftsablauf mit den
wichtigsten Ergebnissen des Gesamtabschlusses und die Gesamtlage in ihren tatsächlichen
Verhältnissen darzustellen.
Weiterhin hat der Gesamtlagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der
gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft des
Kreises unter Einbeziehung der verselbständigten Aufgabenbereiche zu enthalten.
In diese Analyse sollen die Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO NRW, soweit sie für
das Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Kreises
bedeutsam sind, einbezogen und erläutert werden.
Auf die Chancen und Risiken für die künftige Gesamtentwicklung des Kreises ist
einzugehen.
In Anlehnung an § 48 GemHVO NRW i. V. m. § 315 Abs. 2 HGB ist über Vorgänge von
besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Haushaltsjahres 2010 eingetreten sind, zu
berichten. In diese Betrachtung ist der Zeitraum bis zur Fertigstellung des jeweiligen
Gesamtabschlusses einzubeziehen, vorliegend also die Entwicklungen innerhalb des
Konzerns bis heute, Februar 2015.
Zudem sind am Schluss des Gesamtlageberichts Informationen über Funktionen und
Verantwortlichkeiten des Landrates und des Kämmerers sowie der Kreistagsmitglieder auch wenn sie im Haushaltsjahr ausgeschieden sind - anzugeben. Die Auflistung muss
mindestens die Angaben gem. § 53 KrO i.V.m. § 116 Abs. 4 GO NRW enthalten. Diese
Übersichten sind dem Gesamtlagebericht als Anlage beigefügt.
Der Beteiligungsbericht 2010 ist dem Kreistag am 14.12.2011 zur Kenntnis gegeben
worden. Er ist dem Gesamtabschluss beigefügt (Band II).
II.
Konsolidierungskreis
Zweck der Abgrenzung des Konsolidierungskreises ist die Festlegung der Betriebe, die
zusammen mit der Kernverwaltung selbst den „Konzern Kreis Euskirchen“ bilden und deren
Beziehungen untereinander eliminiert werden müssen. Hierdurch wird gewährleistet, dass
jährlich die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Kreises Euskirchen
insgesamt so dargestellt wird, als ob es sich bei dem „Konzern Kreis Euskirchen“ um eine
einzige Einheit handeln würde. 1
Betriebe, die unter der einheitlichen Leitung oder einem beherrschenden Einfluss des
Kreises stehen (§ 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW) werden im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Gesamtabschluss einbezogen.
1
Nach § 1 Sparkassengesetz NRW sind die Sparkassen nicht im kommunalen Einzelabschluss anzusetzen. Demzufolge sind
die Sparkassen nicht in den Gesamtabschluss einzubeziehen.
27
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Betriebe unter maßgeblichem Einfluss des Kreises werden nach der Equity-Methode „AtEquity“ in den Gesamtabschluss einbezogen.
Betriebe, die für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden
Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Kreises von
untergeordneter Bedeutung sind, brauchen nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen zu
werden.
Der Konsolidierungskreis umfasst also nur die Betriebe des Kreises, die im Wege der
Vollkonsolidierung bzw. At-Equity-Methode in den Gesamtabschluss einbezogen werden
müssen.
Die nachstehende Abbildung zeigt den Konsolidierungskreis zum Gesamtabschluss 2010
des Konzerns Kreis Euskirchen.
Kreis Euskirchen
Vollkonsolidierung
Konzern Kreiskrankenhaus Mechernich
At-Equity-Konsolidierung
Energie Nordeifel GmbH & Co. KG
Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft mbH
Zweckverband Berufsbildungszentrum Euskirchen
LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist AöR
Zu näheren Ausführungen zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises wird auf den
Gesamtanhang verwiesen.
III.
Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage
Vorbemerkungen zur Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage
Dem Gesamtabschluss liegen die Jahresabschlüsse des Kreises und der einbezogenen
Unternehmen zu Grunde. Alle Jahresabschlüsse sind zum 31.12.2010 erstellt. Die
Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen sind von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften uneingeschränkt testiert worden.
28
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Die gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten des Kreises und der Gesellschaften
untereinander wurden aufgerechnet. Bei der Ergebnisrechnung wurden Umsätze und
konzerninterne Erträge und Aufwendungen eliminiert. Im Übrigen wird auf die Ausführungen
im Gesamtanhang verwiesen. Auf Grund der erstmaligen Aufstellung eines Gesamtabschlusses ist ein Vorjahresvergleich nicht gegeben.
1.
Überblick über die Ergebnisse
Das Jahresergebnis des Kreises Euskirchen in Höhe von + 3.719.825,71 € und des
Konzerns Kreiskrankenhaus Mechernich in Höhe von + 2.831.653,25 € führte nach
Durchführung
der
einzelnen
Konsolidierungsbuchungen
zu
einem
positiven
Gesamtkonzernergebnis in Höhe von 3.082.021,62 € (Jahresergebnis 3.237.802,53 €
abzüglich anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis 155.780,91 €).
2.
Allgemeine Ausführungen
Bedingt durch die Aufgabenstellungen des Kreises, den daraus resultierenden
Finanzbelastungen einerseits und den beschränkten Möglichkeiten einer Refinanzierung
über Steuern (bis zur Abschaffung der Jagdsteuer, die mittlerweile erfolgt ist), Gebühren,
Kostenerstattungen und laufenden Finanzzuweisungen andererseits ist eine Spitzenfinanzierung über die Kreisumlage zum Haushaltsausgleich unumgänglich (vgl. § 56 Abs. 1
KrO NRW).
Diese Spitzenfinanzierung ist in den letzten Jahren besonderen, sich steigernden
Belastungen ausgesetzt, da vermehrt eine Aufgabenverlagerung auf die Kreise, insbesondere im Sozialbereich, stattgefunden hat, ohne dass damit eine (auskömmliche)
Entlastung durch Kostenerstattungen oder Finanzierungsbeteiligungen verbunden war.
Betrachtet man die seit Jahren wachsende Haushaltsbelastung im Land Nordrhein-Westfalen, zeigt sich, dass auf den Kreis Euskirchen das zutrifft, was Junkernheinrich/Micosatt2
im Jahr 2011 allgemein für die Kreise in Nordrhein-Westfalen festgestellt haben:
o Überproportionales Wachstum der Sozialausgaben, daher steigender Ausgabebedarf
der Kreise.
o Aber keine Anpassung der Kreisschlüsselzuweisungen an diese Entwicklung, daher
automatisch erhöhte Kreisumlagen.
In 2010 ist die Besonderheit zu berücksichtigen, dass das Land infolge des Urteils des
Verfassungsgerichtshofes vom 26.05.2010 (VerfGH NRW 17/08) den Verteilungsschlüssel
über die Verteilung der Wohngeldersparnis rückwirkend ab einschließlich 2007 ändern
musste. Dem Kreis Euskirchen wurde infolgedessen mit Bescheid vom 23.12.2010 ein
Nachteilsausgleich in Höhe von 11,8 Mio. € für die Jahre 2007 bis 2009 zuerkannt. Aufgrund
des späten Zeitpunktes der Regelung hat der Kreistag am 15.12.2010 einen Beschluss über
die Verwendung des Nachteilsausgleichs, der zu diesem Zeitpunkt noch nicht der Höhe nach
bekannt war, gefasst (siehe Z 2 / V 130/2010). Die Städte und Gemeinden des Kreises
Euskirchen erhielten demzufolge kurz vor Jahresende eine einmalige Zuweisung in Höhe
von 10,7 Mio. €.
Gegenstand des voll zu konsolidierenden Konzerns Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH ist
gem. Gesellschaftsvertrag in der Fassung der Neufassung vom 15.07.2010 die Förderung
der Gesundheitspflege und Altenhilfe. Dieser Zweck wird auf dem Gebiet des Kreises
Euskirchen insbesondere verwirklicht durch die Erbringung von vollstationären,
2
Junkernheinrich/Micosatt: „Kreise im Finanzausgleich der Länder“, Wiesbaden 2011
29
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
teilstationären und ambulanten medizinischen Leistungen, die Bereitstellung und Erbringung
von Pflege-, Versorgungs- und Betreuungsleistungen für alte Menschen. Mit der Änderung
des Gesellschaftsvertrages wurden sowohl die in den vergangenen Jahren erhobenen
Forderungen der Gemeindeprüfungsanstalt und der Rechnungsprüfung als auch die
Forderungen des Transparenzgesetzes umgesetzt. Gleichzeitig erfolgte die Glättung des
Stammkapitals auf volle Euro-Beträge.
Um dem Wachstum des Unternehmensverbundes Kreiskrankenhaus Mechernich Rechnung
zu tragen, wurde die Geschäftsführung der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH um zwei
weitere Geschäftsführer erweitert. Der bisherige Alleingeschäftsführer hat zum gleichen
Zeitpunkt die Funktion des Hauptgeschäftsführers übernommen. Im Rahmen der
Erweiterung und generellen Neuausrichtung der Geschäftsführung wurde die Geschäftsführungsstruktur gleichfalls in den mehrheitlichen Tochtergesellschaften, die nicht nur
Leistungen für Konzerngesellschaften erbringen, installiert.
3.
Vermögens- und Schuldenlage
Die Aktivseite der Bilanz des Konzerns Kreis Euskirchen stellt sich wie folgt dar:
Bilanzposition
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen
Finanzanlagen
Vorräte
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Liquide Mittel
Aktive Rechnungsabgrenzung
Bilanzsumme
31.12.2010
in T€
in %
964
0,2%
250.315 48,4%
40.941
7,9%
2.366
0,5%
22.255
4,3%
178.028 34,4%
22.334
4,3%
517.203 100,0%
01.01.2010
in T€
in %
Abweichung
in T€
in %
699
0,1% 265 37,9%
256.638 50,2%
‐6.323 ‐2,5%
42.725
8,3%
‐1.784 ‐4,2%
2.371
0,5%
‐5 ‐0,2%
24.957
4,9%
‐2.702 ‐10,8%
163.816 32,0%
14.212 8,7%
20.493
4,0%
1.841 9,0%
511.699 100,0% 5.504 1,1%
Die Bilanzposition „Immaterielle Vermögensgegenstände“ umfasst im Wesentlichen
Geschäfts- und Firmenwerte aus Einzelabschlüssen (128 T€) und sonstige immaterielle
Vermögensgegenstände wie z. B. Lizenzen, DV-Software, Konzessionen, Schutzrechte o.ä.
(836 T€).
Das Sachanlagevermögen umfasst die nachstehenden Positionen:
Bilanzposition
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Infrastrukturvermögen
Bauten auf fremdem Grund und Boden
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Betriebs‐ und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Gesamt
31.12.2010
in T€
in %
5.865
2,3%
132.029 52,7%
95.818 38,3%
412
0,2%
215
0,1%
6.174
2,5%
7.940
3,2%
1.862
0,7%
250.315 100,0%
01.01.2010
in T€
in %
5.853
2,3%
137.238 53,5%
98.249 38,3%
426
0,2%
215
0,1%
6.062
2,4%
7.328
2,8%
1.267
0,4%
256.638 100,0%
Abweichung
in T€
in %
12 0,2%
‐5.209 ‐3,8%
‐2.431 ‐2,5%
‐14 ‐3,3%
0 0,0%
112 1,8%
612 8,4%
595 47,0%
‐6.323 ‐2,5%
Die Position „Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte“ umfasst die sonstigen
Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude (98.584 T€), die Schulen (33.243 T€) und die
Wohnbauten (201 T€).
Das Infrastrukturvermögen entfällt vollständig auf den Kreis Euskirchen.
30
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
In der Bilanzposition „Finanzanlagen“ sind die Anteile an assoziierten Unternehmen (24.480
T€), Ausleihungen (7.005 T€), Wertpapiere des Anlagevermögens (5.312 T€), Beteiligungen
(4.104 T€) und Anteile an verbundenen, nicht zu konsolidierenden Unternehmen (40 T€)
enthalten.
Von den liquiden Mittel entfallen 172.252 T€ auf den Kreis Euskirchen.
Die Passivseite der Bilanz stellt sich wie folgt dar:
Bilanzposition
Eigenkapital
Sonderposten
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Passive Rechnungsabgrenzung
Bilanzsumme
31.12.2010
in T€
in %
01.01.2010
in T€
in %
34.163
6,6% 30.961
6,0%
107.868 20,9% 109.290 21,4%
322.414 62,3% 319.944 62,5%
41.989
8,1% 42.224
8,3%
10.769
2,1% 9.280
1,8%
517.203 100,0% 511.699 100,0%
Abweichung
in T€
in %
3.202
‐1.422
2.470
‐235
1.489
5.504
10,3%
‐1,3%
0,8%
‐0,6%
16,0%
1,1%
Das Eigenkapital lässt sich in die Positionen „Allgemeine Rücklage“ (14.747 T€),
„Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter“ (10.666 T€), „Ausgleichsrücklage“
(5.668 T€) und „Jahresergebnis“ (3.082 T€) untergliedern. Die Position „Ausgleichsrücklage“
entfällt vollständig auf den Kreis Euskirchen.
Die Sonderposten lassen sich nach ihrer Herkunftsart untergliedern. Die Position umfasst die
Sonderposten aus Zuwendungen (73.680 T€), die Sonderposten für den Gebührenausgleich
(13.930 T€) und die sonstigen Sonderposten (20.258 T€). Der Sonderposten für den
Gebührenausgleich ist vollständig dem Kreis Euskirchen zuzuordnen.
Unter der Bilanzposition „Rückstellungen“ werden im Wesentlichen die Rückstellungen für
Deponie und Altlasten (234.116 T€), die Pensionsrückstellungen (71.248 T€), Instandhaltungsrückstellungen (2.078 T€) und die sonstigen Rückstellungen (14.967 T€)
nachgewiesen. Die Rückstellungen für Deponie und Altlasten, für Pensionen und für
unterlassene Instandhaltungen sind vollständig dem Kreis Euskirchen zuzuordnen.
Die Gesamtverbindlichkeiten beinhalten auch Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in
Höhe von 25.730 T€, wovon 656 T€ auf den Kreis Euskirchen entfallen.
31
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
4.
Ertragslage (Gesamtabschlusssicht)
Die Ertragslage des Konzerns Kreis Euskirchen stellt sich wie nachstehend aufgeführt dar:
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Sonstige Transfererträge
öffentlich rechtliche Leistungsentgelte
privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige ordentliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen
Bestandsveränderungen
ordentliche Gesamterträge
Personalaufwendungen (Löhne, Gehälter und Bezüge)
Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen
Abschreibungen
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Übrige Sonstige ordentliche Aufwendungen
ordentliche Gesamtaufwendungen
Ordentliches Gesamtergebnis
Ergebnis aus Beteiligungen
Ergebnis aus et Equity Konsolidierungen
Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Erträge von sonstigen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Gesamtfinanzergebnis
Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit
Außerordentliche Erträge
Außerordentliche Aufwendungen
Außerordentliches Gesamtergebnis
Jahresergebnis
Gewinnanteil andere Gesellschafter
Gesamtergebnis
2010
in T€
15.653
155.133
4.994
30.026
71.099
12.768
17.629
320
14
307.636
67.673
12.421
47.021
13.750
119.751
26
22
48.448
309.112
‐1.476
1.497
762
4.849
328
1.181
4.731
3.255
1
‐18
‐17
3.238
‐156
3.082
Die Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen beinhalten im Wesentlichen die
Allgemeine Kreisumlage (112.373 T€), die ÖPNV-Umlage (1.412 T€) und die VHS-Umlage
(230 T€). Diese Positionen sind vollständig dem Kreis Euskirchen zuzurechnen.
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte sind vollständig beim Kreis Euskirchen
nachgewiesen. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte hingegen sind mit rd. 70 Mio. € dem
Konzern Kreiskrankenhaus Mechernich zuzurechnen.
Die Transferaufwendungen sind vollständig beim Kreis Euskirchen angefallen.
Das positive Ergebnis aus Beteiligungen ist ausschließlich beim Kreis Euskirchen
nachgewiesen.
32
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Von den gesamten Zinsen und ähnlichen Erträgen (4.849 T€) sind rd. 97,9 % vom Kreis
Euskirchen erzielt worden. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen (1.181 T€) hingegen
sind zur rd. 99,5 % durch den Konzern Kreiskrankenhaus Mechernich bedingt.
5.
Finanzlage (Gesamtabschlusssicht)
2010
in T€
1 Ges a mtergebni s
2 Abs chrei bunge n a uf Gegens tä nde des Anl a gevermögens
3 s ons ti ger ni cht za hl ungs wi rks a mer Aufwa nd
4 Aufwa nd a s s ozi i erte Unterne hme n
5 Zuna hme (+)/Abna hme (‐) de r Rücks tel l ungen
3.082
13.717
122
763
2.469
6 Gewi nne (‐)/Ve rl us te (+) a us de m Abga ng von Gegens tä nden des
Anl a gevermögens (Sa l do)
7 Sons ti ge za hl ungs unwi rks a me Aufwendunge n (+) / Erträ ge (‐)
8 Zuna hme (‐)/Abna hme (+) de r Sonde rpos te n
9 Zuna hme (‐)/Abna hme (+) de r Forderungen und a nderen Akti va
849
0
‐1.422
2.706
10 Abna hme (‐)/Zuna hme (+) de r Verbi ndl i chkei ten a us Li eferunge n
und Lei s tungen s owi e a nderer Pa s s i va
11 Zuna hme/Abna hme von a kti ven Rechnungs a bgrenzungs pos te n
12 Zuna hme/Abna hme von pa s s i ven Rechnungs a bgrenzungs pos te n
13
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ( a )
14 Aus za hl unge n für Inves ti ti onen i n Imma teri el l e Vermöge ns gegens tä nden
1.458
‐1.841
1.489
23.392
‐490
15 Aus za hl unge n für Inves ti ti onen i n da s Sa cha nl a gevermöge n
‐8.012
16
‐8.502
Cashflow aus der Investitionstätigkeit ( b )
17 Aus za hl unge n a us der Ti l gung von Inves ti ti ons kredi ten
18 Ei nza hl ungen a us der Rückführung gewä hrter Aus l ei hungen
19 Ei nza hl ungen a us der Aufna hme von Inves ti ti ons kredi ten
20
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ( c )
21
Veränderung liquider Mittel ( Summe a ‐ c )
‐1.693
1.015
0
‐678
14.212
22 Fi na nzmi ttel fonds a m Anfa ng der Pe ri ode
163.816
23
178.028
6.
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Kennzahlen
Das Innenministerium hat mit Runderlass vom 01.10.2008 ein NKF-Kennzahlenset
veröffentlicht. Dieses soll der Beurteilung der haushaltswirtschaftlichen Lage der Kommune
dienen sowie die Tätigkeit der Aufsichtsbehörden unterstützen. Das Kennzahlenset gliedert
sich in vier Analysebereiche:
o
o
o
o
Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation
Kennzahlen zur Vermögenslage
Kennzahlen zur Finanzlage
Kennzahlen zur Ertragslage
„Bei der Auswertung der Kennzahlen ist darauf zu achten, dass das Kennzahlenset nur bei
vollständiger Anwendung Schlüsse über die haushaltswirtschaftliche Situation einer
33
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Gemeinde zulässt. Die isolierte Betrachtung einzelner Kennzahlen könnte zu
Fehlinterpretationen führen.“ (RdErl. des Innenministeriums vom 01.10.2008: „Kommunales
Haushaltsrecht. NKF - Kennzahlenset Nordrhein-Westfalen (NKF-Kennzahlen)“, 3448.04.05/01-2328/08)
Nachfolgend wird zur Erleichterung der Lesbarkeit der Runderlass ohne weitere
Kennzeichnung zitiert.
6.1 Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation
a) Aufwandsdeckungsgrad (ADG)
Diese Kennzahl zeigt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen durch
ordentliche Erträge gedeckt werden können.
31.12.2010
307.636 T€
309.112 T€
99,5
Ordentliche Erträge (Zeile 10) =
Ordentliche Aufwendungen (Zeile 19) =
Aufwandsdeckungsgrad =
b) Eigenkapitalquote 1 (EkQ1)
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten
bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Die
Kennzahl kann bei einer Gemeinde ein wichtiger Bonitätsindikator sein.
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1
GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Passivseite
der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO zu erfassen.
Eigenkapital =
Bilanzsumme =
Eigenkapitalquote 1 =
31.12.2010
34.164 T€
517.203 T€
6,6
31.12.2009
30.961 T€
511.699 T€
6,1
c) Eigenkapitalquote 2 (EkQ2)
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ misst den Anteil des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“ am
gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz.
Weil bei den Gemeinden die Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter oft einen wesentlichen
Ansatz in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße „Eigenkapital“ um diese „langfristigen“
Sonderposten erweitert.
34
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1
GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Sopo Zuwendungen/Beiträge“ sind die Ansätze
der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.1 und 2.2 GemHVO zu erfassen. Unter der
Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4
GemHVO zu erfassen.
Eigenkapital =
Sonderposten Zuwendungen/Beiträge =
Bilanzsumme =
Eigenkapitalquote 2 =
31.12.2010
34.164 T€
73.681 T€
517.203 T€
20,9
31.12.2009
30.961 T€
74.867 T€
511.699 T€
20,7
6.2 Kennzahlen zur Vermögenslage
a) Infrastrukturquote (IsQ)
Diese Kennzahl stellt ein Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermögen und dem
Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz her. Sie gibt Aufschluss darüber, ob die Höhe
des Infrastrukturvermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Gemeinde
entspricht. In Einzelfällen kann es sachgerecht sein, auch die Gebietsgröße der Gemeinde
oder andere örtliche Besonderheiten bei der Bewertung dieser Kennzahl zu berücksichtigen.
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Infrastrukturvermögen“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41
Abs. 3 Nr. 1.2.3 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe
der Aktivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 3 GemHVO zu erfassen.
Infrastrukturvermögen =
Bilanzsumme =
Infrastrukturquote =
31.12.2010
95.818 T€
517.203 T€
18,5
31.12.2009
98.249 T€
511.699 T€
19,2
b) Abschreibungsintensität (AbI)
Die Kennzahl zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde durch die Abnutzung des
Anlagevermögens belastet wird.
Abschreibungen (Zeile 14) =
Ordentliche Aufwendungen (Zeile 19) =
Abschreibungsintensität =
2010
13.750 T€
309.112 T€
4,4
c) Drittfinanzierungsquote (DfQ)
Die Kennzahl zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen und den
Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten im Haushaltsjahr. Sie gibt einen Hinweis auf
die Frage, inwieweit die Erträge aus der Sonderpostenauflösung die Belastung durch
Abschreibungen abmildern. Damit wird die Beeinflussung des Werteverzehrs durch die
Drittfinanzierung deutlich.
35
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Erträge Auflösung Sonderposten =
Abschreibungen (Zeile 14) =
Drittfinanzierungsquote =
2010
6.853 T€
13.750 T€
49,8
In der Berechnung ist allerdings auch die Auflösung von Sonderposten für den
Gebührenausgleich enthalten. Dem eigentlichen Sinn dieser Quote – Drittfinanzierung der
Abschreibungen – läuft dies zuwider, da der Gebührenausgleich erheblichen Schwankungen
unterworfen ist. Bereinigt man die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten um den
Gebührenausgleich, ergeben sich folgende Werte:
Erträge Auflösung Sonderposten =
Abschreibungen (Zeile 14) =
Drittfinanzierungsquote =
2010
6.271 T€
13.750 T€
45,6
d) Investitionsquote (InQ)
Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang dem Substanzverlust durch
Abschreibungen und Vermögensabgängen neue Investitionen gegenüberstehen.
Bruttoinvestitionen =
Abgänge des AV =
Abschreibungen (Zeile 14) =
Investitionsquote =
2010
8.503 T€
2.820 T€
13.750 T€
51,3
6.3 Kennzahlen zur Finanzlage
a) Anlagendeckungsgrad 2 (AnD2)
Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad II“ gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens
langfristig finanziert sind. Bei der Berechnung dieser Kennzahl werden dem Anlagevermögen
die langfristigen Passivposten Eigenkapital, Sonderposten mit Eigenkapitalanteilen und
langfristiges Fremdkapital gegenübergestellt.
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1
GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Sonderposten Zuwendungen/Beiträge“ sind die
Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.1 und 2.2 GemHVO zu erfassen. Unter
der Wertgröße „Langfristiges Fremdkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41
Abs. 4 Nrn. 3.1, 3.2 und 4 GemHVO zu erfassen. Die langfristigen Verbindlichkeiten nach §
41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO müssen eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren haben und sind
36
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
dem Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO zu entnehmen. Unter der Wertgröße
„Anlagevermögen“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO zu
erfassen.
Eigenkapital =
Sonderposten Zuwendungen/Beiträge =
Langfristiges Fremdkapital =
Anlagevermögen =
Anlagendeckungsgrad 2 =
31.12.2010
34.164 T€
73.680 T€
324.137 T€
292.220 T€
147,8
31.12.2009
30.961 T€
74.867 T€
324.130 T€
300.062 T€
143,3
b) Dynamischer Verschuldungsgrad (DVsG)
Mit
Hilfe
der
Kennzahl
„Dynamischer
Verschuldungsgrad“
lässt
sich
die
Schuldentilgungsfähigkeit der Gemeinde beurteilen. Sie hat dynamischen Charakter, weil sie
mit dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit aus der Finanzrechnung eine
zeitraumbezogene Größe enthält. Dieser Saldo zeigt bei jeder Gemeinde an, in welcher
Größenordnung freie Finanzmittel aus ihrer laufenden Geschäftstätigkeit im abgelaufenen
Haushaltsjahr zur Verfügung stehen und damit zur möglichen Schuldentilgung genutzt
werden könnten. Der Dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in wie vielen Jahren es unter
theoretisch gleichen Bedingungen möglich wäre, die Effektivverschuldung aus den zur
Verfügung stehenden Finanzmitteln vollständig zu tilgen (Entschuldungsdauer).
Ermittlung der Kennzahl:
Die Kennzahl „Dynamischer Verschuldungsgrad“ wird aus der Division der Wertgröße
„Effektive Verschuldung“ der Gemeinde durch die Wertgröße „Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit“ aus der Finanzrechnung (FR) der Gemeinde ermittelt. Die Wertgröße
„Effektive Verschuldung“ berechnet sich wie folgt:
Für diese Berechnung sind unter der Wertgröße „Gesamtes Fremdkapital“ die Ansätze der
Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.3, 3 und 4 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße
„Liquide Mittel“ ist der Ansatz des Bilanzpostens nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.4 GemHVO zu
erfassen. Unter der Wertgröße „Kurzfristige Forderungen“ sind die Teilansätze der
Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO zu erfassen, die eine Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr haben. Letztgenannte Teilansätze sind dem Forderungsspiegel nach § 46
GemHVO zu entnehmen.
Als Wertgröße „Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (FP/FR)“ ist der nach § 3 Abs. 2 Nr.
1 GemHVO im Finanzplan bzw. gem. § 39 S. 3 GemHVO in der Finanzrechnung
auszuweisende Saldo einzusetzen.
Fremdkapital =
Liquide Mittel =
Kurzfristige Forderungen =
Effektive Verschuldung =
31.12.2010
378.333 T€
178.028 T€
19.532 T€
180.773 T€
31.12.2009
376.328 T€
163.816 T€
22.555 T€
189.957 T€
37
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Zeile 17) =
Dynamischer Verschuldungsgrad =
2010
23.392 T€
7,7
c) Liquidität 2. Grades (Li2)
Die Kennzahl gibt stichtagsbezogen Auskunft über die „kurzfristige Liquidität“ der Gemeinde.
Sie zeigt auf, in welchem Umfang die kurzfristigen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag
durch die vorhandenen liquiden Mittel und die kurzfristigen Forderungen gedeckt werden
können.
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Liquide Mittel“ ist der Ansatz des Bilanzpostens nach § 41 Abs. 3 Nr.
2.4 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Kurzfristige Forderungen“ sind die Ansätze
der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO zu erfassen. Die kurzfristigen
Forderungen müssen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben (vgl. Forderungsspiegel
nach § 46 GemHVO). Unter der Wertgröße „Kurzfristige Verbindlichkeiten“ sind die Ansätze
der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO zu erfassen. Die kurzfristigen
Verbindlichkeiten müssen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben (vgl.
Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO).
Liquide Mittel =
Kurzfristige Forderungen =
Kurzfristige Verbindlichkeiten =
Liquidität 2. Grades =
31.12.2010
178.028 T€
19.532 T€
16.341 T€
1.209
31.12.2009
163.816 T€
22.555 T€
16.161 T€
1.153,2
d) Kurzfristige Verbindlichkeitsquote (KVbQ)
Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird, kann mit Hilfe der
Kennzahl „Kurzfristige Verbindlichkeitsquote“ beurteilt werden.
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Kurzfristige Verbindlichkeiten“ sind die Teilansätze der Bilanzposten
nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO zu erfassen, die eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
haben. Diese Teilansätze sind dem Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO zu
entnehmen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Passivseite der Bilanz
nach § 41 Abs. 4 GemHVO zu erfassen.
Kurzfristige Verbindlichkeiten =
Bilanzsumme =
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote =
31.12.2010
16.341 T€
517.203 T€
3,2
31.12.2009
16.161 T€
511.699 T€
3,2
e) Zinslastquote
Die Kennzahl „Zinslastquote“ zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen
zusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht.
38
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Finanzaufwendungen (Zeile 25) =
Ordentliche Aufwendungen (Zeile 19) =
Zinslastquote =
2010
1.181 T€
309.112 T€
0,4
6.4 Kennzahlen zur Ertragslage
a) Netto-Steuerquote (NSQ) oder Allgemeine Umlagenquote (AUQ)
Die Netto-Steuerquote gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde „selbst“ finanzieren kann
und somit unabhängig von staatlichen Zuwendungen ist. Für eine realistische Ermittlung der
Steuerkraft der Gemeinde ist es erforderlich, den Gemeindeanteil an der Gewerbesteuer und
den Aufwand für die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit in Abzug zu
bringen.
Bei Kreisen und anderen Gemeindeverbänden, denen Steuern nicht in einem Umfang wie
den Gemeinden zufließen, ist die Netto-Steuerquote durch eine „Allgemeine Umlagenquote“
zu ersetzen.
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Allgemeine Umlagen“ sind die dafür zutreffenden Teilerträge nach § 2
Abs. 1 Nr. 2 GemHVO zu erfassen. Dies sind Erträge aus der Kreisumlage einschließlich
Mehrbelastung und der Jugendamtsumlage.
Allgemeine Umlage =
Ordentliche Erträge (Zeile 10) =
Allgemeine Umlagenquote =
2010
114.015 T€
307.636 T€
37,1
b) Zuwendungsquote (ZwQ)
Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit die Gemeinde von Zuwendungen
und damit von Leistungen Dritter abhängig ist.
Erträge aus Zuwendungen =
Ordentliche Erträge (Zeile 10) =
Zuwendungsquote =
2010
41.118 T€
307.636 T€
13,4
c) Personalintensität (PI)
Die „Personalintensität“ gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den
ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Im Hinblick auf den interkommunalen Vergleich
dient diese Kennzahl dazu, die Frage zu beantworten, welcher Teil der Aufwendungen
üblicherweise für Personal aufgewendet wird.
39
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Personalaufwendungen (Zeile 11) =
Ordentliche Aufwendungen (Zeile 19) =
Personalintensität =
2010
67.673 T€
309.112 T€
21,9
d) Sach- und Dienstleistungsintensität (SDI)
Die Kennzahl „Sach- und Dienstleistungsintensität“ lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich
eine Gemeinde für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13) =
Ordentliche Aufwendungen (Zeile 19) =
Sach- und Dienstleistungsintensität =
e) Transferaufwandsquote (TAQ)
Die
Kennzahl
„Transferaufwandsquote“
stellt
einen
Bezug
Transferaufwendungen und den ordentlichen Aufwendungen her.
Transferaufwendungen (Zeile 15) =
Ordentliche Aufwendungen (Zeile 19) =
Transferaufwandsquote =
2010
47.021 T€
309.112 T€
15,2
zwischen
den
2010
119.751 T€
309.112 T€
38,7
Hierbei ist allerdings kritisch anzumerken, dass ein nicht unerheblicher Teil des
Transferaufwandes (SGB II, Produkt 312 01 Haushalt Kreis Euskirchen) aus statistisch
vorgegebenen Gründen in Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) verbucht wird.
Insofern ist die errechnete Quote deutlich zu gering und vermittelt nach Ansicht der
Verwaltung kein sachgerechtes Bild.
IV.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Haushaltsjahres
2010
Der Kreistag hat seit dem 01.01.2009 die Fortführung des Personalausgabeneinsparkonzeptes beschlossen sowie eine weitere Aufgabenkritik durchgeführt. Die Gemeindeprüfungsanstalt hat 2011 ihre zweite überörtliche Prüfung abgeschlossen.
Die sozialen Lasten sind im Wesentlichen auch nach dem 31.12.2010 weiter gestiegen.
Dies gilt insbesondere für die Leistungen der Hilfe zur Pflege und des Pflegewohngeldes.
40
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Das Land hat 2010 aufgrund eines verlorenen Klageverfahrens rückwirkend die Verteilung
der Wohngeldersparnis (AG-SGB II) neu geregelt. Es ist festzustellen, dass sich die
Landeszuweisungen aus der Wohngeldersparnis seither deutlich gegenüber den früheren
Festsetzungen erhöht haben, zuletzt aber seit 2014 wieder zurückgehen.
Der Bund hat am 25.02.2011 das Gesetz zur Ermittlung des Regelbedarfes und zur
Änderung des SGB II und SGB XII beschlossen. Es beinhaltet neben Änderungen im
Bereich der Kosten der Unterkunft (SGB II) bereits ab 2011 das Bildungs- und Teilhabepaket
sowie ab 2012 eine schrittweise Erhöhung der Bundesbeteiligung an der Grundsicherung
nach dem SGB XII. Ergebnis des dem Gesetz zugrunde liegenden Vermittlungsverfahrens
war, dass sich die Quote der Bundesbeteiligung wie folgt erhöht: in 2012: 45%, 2013: 75%
und ab 2014: 100%. Mit dieser Übernahme der Grundsicherungskosten durch den Bund ist
eine erhebliche Entlastung für den Kreis Euskirchen verbunden, die insbesondere auch
deshalb von Bedeutung ist, da die Grundsicherung zu den weiter steigenden Leistungsarten
zählt.
Kreisstadt Euskirchen und Kreis Euskirchen haben 2010 die Fusion der beiden
Volkshochschulen zum 01.01.2014 beschlossen. Die Aufgabe der Volkshochschule wird
dann mit dem Ziel der Erhöhung der Wirtschaftlichkeit von der Kreisstadt Euskirchen auf den
Kreis Euskirchen übertragen.
Der Kreistag hat 2014 beschlossen, mit der Matthias-Hagen-Schule zum 01.08.2015 eine
Förderschule von der Kreisstadt Euskirchen zu übernehmen.
Auch seit dem 01.01.2011 ist eine Vielzahl an Standards landes- oder bundesseitig erhöht
worden, ohne dass es einen Ausgleich zu verzeichnen gibt. Teilweise ergeben sich kleinere,
teilweise aber auch größere Aufgabenausweitungen, die die Erhöhung der personellen
Ressourcen zur Folge haben. Als Beispiel seien die Neuregelungen im Bereich des
Vormundschaftsrechts (gesetzlicher Personalschlüssel) genannt.
Besondere Bedeutung hat auch das Leuchtturmprojekt Vogelsang. Nach einer längeren
Phase der Unsicherheit konnte Ende 2011 der Gesamtzuwendungsbescheid des Landes
entgegen genommen werden. Zuletzt waren Beschlüsse zur Deckung von
Kostenerhöhungen zu fassen.
Mit Gründung des Zweckverbandes Region Aachen ab dem 01.01.2013 wurde eine
Neuordnung der regionalen Strukturen umgesetzt.
Der Kreistag hat im Juli 2011 den Grundsatzbeschluss gefasst, auch unter Reduzierung des
aktuellen 50-%-Anteils den Städten und Gemeinden die Beteiligung an der Energie
Nordeifel GmbH & Co. KG zu ermöglichen. Dieser Grundsatzbeschluss wurde 2012 und
2013 dahingehend konkretisiert, dass der Anteil des Kreises auf 33% sinken soll. Zu diesem
Zwecke wurde die Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG mit Wirkung zum 06.01.2015
gegründet.
Entsprechend dem Beschluss des Kreistages vom 09.10.2013 (V 62/2013) hat die
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH durch notariellen Vertrag vom 30. Oktober 2013 mit
Wirkung 01. Januar 2014 ihren Anteil am Stammkapital der St. Antonius Krankenhaus
Schleiden gGmbH von 49 % auf 93,33 % erhöht; die übrigen 6,67 % sind bei dem
vorherigen Mehrheitsgesellschafter Caritas-Trägergesellschaft West gGmbH verblieben. Bis
zum 31. Dezember 2015 soll der Betrieb der St. Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH in
die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH integriert werden. Danach wird die
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH über zwei Betriebsstätten verfügen, nämlich das
Krankenhaus
Mechernich
und
das
Krankenhaus
Schleiden.
Durch
die
krankenhausplanerische Zusammenführung der beiden Krankenhausstandorte innerhalb der
41
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH und dem Entstehen eines Gesamtkrankenhauses soll
den Vorgaben des Krankenhausplans NRW 2015 begegnet werden.
Gemäß Beschluss des Kreistages vom 01.10.2014 (V 44/2014) hat die Kreiskrankenhaus
Mechernich GmbH durch notariellen Vertrag vom 22. Dezember 2014 mit Wirkung 01.
Januar 2015 ihren Anteil am Stammkapital der Liebfrauenhof Schleiden GmbH von 51 %
auf 100 % erhöht.
Die Haushaltssatzungen des Kreises der Jahre 2009 bis 2015 wurden ausgeglichen
aufgestellt. Lediglich zur Abwicklung früherer Überschüsse bei der ÖPNV-Umlage wurde die
Ausgleichsrücklage planmäßig in Anspruch genommen. Der Kreistag hat beschlossen, die
Ausgleichsrücklage zur Deckung des Zuschussbedarfs in Höhe von ca. 3 Mio. € im Haushalt
2014 sowie in Höhe von 2 Mio. € im Haushalt 2015 in Anspruch zu nehmen. Die Arbeiten an
den jeweiligen Jahresabschlüssen seit 2011 sind noch nicht abgeschlossen.
Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Haushaltsjahres 2010
haben sich nicht ergeben.
V.
Ausblick, Risiken und Chancen für den Zeitraum 2011 bis 2015
Finanzielle Risiken ergeben sich aus der Entwicklung der sozialen Lasten. Bedingt bzw.
beeinflusst durch Gesetzgebung (insb. Höhe der Bundeserstattung nach dem SGB II),
Konjunktur (insb. Grundsicherung nach dem SGB II), Demografie (insb. Hilfe zur Pflege und
Pflegewohngeld sowie Landschaftsumlage) und gesellschaftliche Entwicklung (ins.
Jugendhilfe) ist nicht auszuschließen, dass die Sozialaufwendungen auch künftig weiter
steigen werden. Diese finanziellen Risiken werden abgemildert durch erhöhte
Landeszuweisungen aus der Wohngeldersparnis sowie die bundesseitige Übernahme der
Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII. Ob und wann es zu weiteren finanziellen
Entlastungen im Hinblick auf die Eingliederungshilfe kommen wird, bleibt abzuwarten.
Die Höhe der Landeszuweisungen aus der Wohngeldersparnis ist aufgrund des
Verteilungssystems jeweils schwer prognostizierbar. Es ergeben sich damit automatisch
Risiken (bzw. Chancen) für den jeweiligen Jahresabschluss.
Zu erwähnen ist weiter das Zinsänderungsrisiko. Aufgrund des hohen Betrages an
Geldanlagen sind die Auswirkungen der am Markt zu erzielenden Zinssätze für die jährliche
Haushaltswirtschaft und damit für die Kreisumlage nicht unerheblich. Umgekehrt birgt eine
positive Marktentwicklung Chancen zur Haushaltsverbesserung.
Derivate Finanzgeschäfte wurden nicht eingegangen, so dass sich hieraus keine Risiken
ergeben.
Allgemeine Risiken bestehen nach wie vor im Nichteinhalten des Konnexitätsprinzips.
Sowohl in der Bundes- als auch der Landesgesetzgebung werden beim Setzen von
Standards bzw. bei der Erweiterung des Aufgabenspektrums die finanziellen Verhältnisse
der Kommunen oftmals missachtet. Es bleibt abzuwarten, ob und wann ein Umdenken
stattfindet.
Die landespolitischen Entwicklungen zu den Kommunalfinanzen (Stärkungspakt, GFG, Gutachten Junkernheinrich/Lenk) bleiben nicht ohne Auswirkungen auf den Kreis Euskirchen.
Ob tatsächlich die Chance besteht, dass bundes- und landesseitig die chronische
Unterfinanzierung der Kommunen beseitigt wird, darf angesichts der jüngsten Entwicklungen
42
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
bezweifelt werden. Dass sich daraus für den Kreishaushalt geringere Erträge ergeben, wird
derzeit nicht erwartet.
Die demografische Entwicklung lässt sich in Kürze mit den Begriffen „Weniger – Bunter –
Älter“ beschreiben, die auch im Kreis Euskirchen zutreffen. Der Rückgang der
Bevölkerungszahl, die Zunahme der Älteren sowie der Rückgang der Kinderzahlen sind
bereits in den letzten Jahren Realität geworden. Die Prognosen lassen erwarten, dass sich
die Entwicklung nicht umkehren wird. Um den Risiken, die die demografische Entwicklung
mit sich bringt, zu begegnen, wurde ein intensiver Demografieprozess begonnen. Es gilt,
Antworten auf die Entwicklung zu finden. Ein erster wichtiger Schritt ist das Leitziel des
familienfreundlichen Kreises Euskirchen. Die allgemeinen Entwicklungschancen, die sich aus
diesem Leitziel sowie den weiteren Ergebnissen des Demografieprozesses ergeben, führen
andererseits dazu, dass entsprechende finanzielle Mittel bereitgestellt werden müssen.
Die Schulentwicklung ist allgemein von einem Rückgang der Schülerzahlen geprägt.
Bezogen auf die kreiseigenen Förderschulen bleibt abzuwarten, wie sich die Inklusion
auswirken wird. Sollte sich eine hohe Zahl an Eltern für die Regelbeschulung entscheiden,
dürfte die heterogene Förderschullandschaft vor grundlegenden Veränderungen stehen.
Die Entwicklung im Kindergartenbereich ist von erhöhten Anforderungen geprägt. Besteht
damit einerseits die Chance, den Bedürfnissen der Einwohnerschaft gerecht zu werden und
insbesondere den beruflichen Zugang zu verbessern, ergeben sich andererseits bedeutsame
finanzielle Auswirkungen auf den Kreishaushalt. Insbesondere der Ausbau des U-3Angebots führt zu erheblichen kreisumlagewirksamen Mehraufwendungen.
Die ÖPNV-Umlage, über die die kreisangehörigen Kommunen den Aufwand des Kreises für
die Sicherstellung des ÖPNV-Angebotes finanzieren, wird in den nächsten Jahren
voraussichtlich ansteigen. So bewirkt der Rückgang der Schülerzahlen im Kreis Euskirchen
deutliche Einnahmerückgänge bei den Verkehrsunternehmen. Die Konzentration von
Schulstandorten, die Ausweitung von Nachmittagsunterricht und hohe Dieseleinkaufspreise
führen hingegen zu erhöhten Kosten. Gleichzeitig lässt u.a. der Anstieg der älteren
Generation, die auf öffentliche Mobilitätsangebote angewiesen ist, wenig Spielraum für
Angebotsreduzierungen.
Eine örtliche Besonderheit für den Kreishaushalt ist die Zentrale Mülldeponie in Mechernich,
die mittlerweile geschlossen ist. Während der Betriebsphase wurden Gebühren zum Zwecke
der späteren Nachsorge und Rekultivierung angesammelt. Aus diesem erheblichen
Gebührenaufkommen wurden über innere Darlehen Investitionsmaßnahmen finanziert. Aus
der Eröffnungsbilanz ist ersichtlich, dass den Deponierückstellungen sowie den
Pensionsrückstellungen derzeit nicht liquide Mittel in entsprechender Höhe gegenüber
stehen. Die in der Bilanz ausgewiesenen Geldanlagen sind für die Erfüllung der
Rückstellungen erforderlich. Da insbesondere bei den Deponierückstellungen ein laufender
Liquiditätsbedarf besteht, ist mittelfristig der Aufbau von Liquidität notwendig.
Zur Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklung des Kreises Euskirchen hat sich der Kreis
in zwei Leuchtturmprojekten engagiert:
In Vogelsang geht es um die Konversion einer historisch bedeutsamen Fläche. Unter
erheblichem Ressourceneinsatz des Kreises Euskirchen, des Landschaftsverbandes
Rheinland und der gesamten Region werden der Region bedeutsame Entwicklungschancen
eröffnet. Risiken sind insbesondere finanzieller Natur, die sich aus dem komplexen Geflecht
der EU-, Bundes- und Landesförderung sowie der damit zusammenhängenden
Zwischenfinanzierung ergeben.
43
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Bei der Landesentwicklungsfläche Euskirchen/Weilerswist („Prime Site Rhine Region“)
engagiert sich der Kreis Euskirchen in erheblichem Maße. Der Ankauf der Flächen wird
durch das Land Nordrhein-Westfalen sowie eine von den Trägern Stadt Euskirchen,
Gemeinde Weilerswist und Kreis Euskirchen gegründete Anstalt öffentlichen Rechts (LEPAöR) finanziert. Da das Engagement des Landes limitiert ist, bestehen insofern Risiken für
die drei Kommunen. Das Projekt ist insgesamt darauf angelegt, dass ein Großvorhaben
realisiert werden soll. Die Chance besteht im Gelingen und damit in der Schaffung einer
erheblichen Zahl an Arbeitsplätzen, die der gesamten Region einen enormen Schub der
Wirtschaftskraft bringen soll. Umgekehrt besteht das Risiko, dass eine Ansiedlung nicht
zustande kommt und am Ende das Projekt rückabgewickelt werden müsste. In diesem Fall
ist davon auszugehen, dass es zu finanziellen Belastungen der Haushalte der drei
Kommunen kommen wird.
Die allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungschancen sollen durch den Ausbau des
Tourismus erhöht werden. Dazu gründete der Kreis Euskirchen zusammen mit der Mehrheit
der Städte und Gemeinden die Nordeifel Tourismus GmbH. Bei bisher vergleichsweise
überschaubarem finanziellem Einsatz gestalten sich die Risiken gering.
Für den Konzern Kreiskrankenhaus Mechernich ergeben sich die allgemeinen Chancen und
Risiken im Wesentlichen aus den allgemeinen Situationen im Krankenhaus- und
Pflegesektor.
Das Gesundheitswesen insgesamt wird von der Bundesregierung gerade in einer älter
werdenden Gesellschaft als Zukunftsbranche mit bereits über vier Millionen Beschäftigten
eingestuft. Aufgrund der demographischen Entwicklung der Bevölkerung in Deutschland und
des medizinisch technischen Fortschritts stellt der Gesundheitssektor einen bedeutenden
Wachstumsmarkt dar. Dass das Gesundheitswesen aktuell sehr im Bewusstsein des
öffentlichen Interesses steht, ist darüber hinaus einerseits dem steigenden
Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung geschuldet, andererseits auf die Probleme der
Finanzierbarkeit von Gesundheitsleistungen zurückzuführen. Die in 2010 von der
Bundesregierung auf den Weg gebrachten gesetzlichen Regelungen zielen vor dem
Hintergrund auch überwiegend darauf ab, Ausgabenentwicklungen einzudämmen und damit
die Finanzierungsbasis der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zu stabilisieren.
Es ist aber auch anzumerken, dass sich die wirtschaftliche Situation der deutschen
Krankenhäuser weiterhin verschärfen wird. Ursächlich für diese pessimistischen
Zukunftsszenarien ist die nicht gegebene Refinanzierung der Betriebskosten der
Krankenhäuser durch die nach oben begrenzten Vergütungen. Seit Jahren steigen die
Kosten der Krankenhäuser schneller als die Einnahmen. Diese seit Jahren weiter
auseinanderklaffende Kosten-Erlös-Schere bringt die bundesdeutschen Krankenhäuser nach
Auffassung der Deutschen Krankenhausgesellschaft in immer massivere finanzielle
Bedrängnis.
Mit Wirkung vom 22. Juli 2013 ist der Krankenhausplan NRW 2015 in Kraft getreten. Über
die im Krankenhausgestaltungsgesetz Nordrhein-Westfalen vorgesehenen und zu Beginn
des Jahres 2014 durch die Landesverbände der Krankenkassen initiierten regionalen
Planungskonzepte sollen die Rahmenvorgaben bis 2015 umgesetzt und für die einzelnen
Krankenhäuser konkretisiert werden. Durch den Krankenhausplan NRW 2015 ist die
Planung der Teilgebiete abgeschafft worden; nach Auffassung des zuständigen Ministeriums
dürften damit die regionalen Planungsverfahren erheblich zügiger durchzuführen sein.
Anstelle der Teilgebieteplanung ist im Krankenhausplan NRW 2015 die Vorgabe von
Strukturqualitäten getreten. Nur wenn die Krankenhäuser die vorgegebenen Strukturqualitäten erfüllen und damit die jeweiligen Leistungsangebote zum Versorgungsauftrag
gehören, sind sie berechtigt, entsprechende Leistungen zu erbringen und abzurechnen.
44
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Für die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser bleibt insbesondere abzuwarten, wie sich die
Umsetzung des Krankenhausplans NRW 2015 über die regionalen Planungskonzepte für die
einzelnen Krankenhäuser auswirken wird. Trotz des landesweit vorgegebenen Bettenabbaus
in einer Größenordnung von rund 10.000 hat die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH eine
leichte Bettenerhöhung beantragt. Für das Kreiskrankenhaus Mechernich wird erwartet, dass
die Strukturvorgaben des Krankenhausplans NRW 2015 für die bislang vorgehaltenen
Leistungsangebote voll und ganz erfüllt werden können. Für das St. Antonius Krankenhaus
in Schleiden ist bei Beibehaltung der Gesamtbettenzahl von 105 der Ausweis von 15
geriatrischen Betten beantragt. Die 15 geriatrischen Betten sollen im Rahmen einer
Dependancelösung von der Klinik für Geriatrie des Kreiskrankenhauses Mechernich mit
betrieben werden. Unter Berücksichtigung der starken Leistungsinanspruchnahme des
Kreiskrankenhauses Mechernich und der Erfüllung der Strukturvorgaben des
Krankenhausplans NRW 2015 werden aus der Umsetzung des Krankenhausplans keine
größeren Risiken gesehen. Nicht zuletzt durch die beschlossene und bis Ende 2015
umzusetzende Integration des Krankenhausbetriebes in die Kreiskrankenhaus Mechernich
GmbH dürfte das St. Antonius Krankenhaus Schleiden krankenhausplanerisch gesichert
sein.
Gesetzliche Initiativen zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung basieren schwerpunktmäßig auf der Stärkung der ambulanten und teilstationären Versorgungsbereiche.
Die Strategie des Unternehmensverbundes, neben dem allgemeinen Krankenhausbetrieb
zum einen ambulante Leistungsangebote auszubauen und zum anderen die Position in der
Versorgung von älteren Menschen weiter zu entwickeln, wird auch in den Jahren 2011 bis
2015 weiter verfolgt. Zum 31. Januar 2015 erbringt der Konzern Kreiskrankenhaus
Mechernich durch seine Gesellschaften folgende Leistungen:
o
o
o
o
o
o
o
o
o
Betrieb des Krankenhauses Mechernich (413 Betten)
Betrieb des Krankenhauses Schleiden (105 Betten)
Betrieb eines ambulanten OP-Zentrums
Betrieb eines geriatrischen Zentrums unterhalb der Akutgeriatrie (44 Betten)
Angebot des betreuten Wohnens an zwei Standorten (66 Wohnungen)
Betrieb von Altenpflegeeinrichtungen an drei Standorten (228 Plätze)
Betrieb von Tagespflegeeinrichtungen an drei Standorten
Betrieb eines Pflegedienstes mit Sozialstationen an vier Standorten
Betrieb von zwei medizinischen Versorgungszentren (MVZ) mit den Fachbereichen
Allgemeinmedizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Innere Medizin, Dermatologie,
Chirurgie/Unfallchirurgie und Orthopädie
Für die Jahre 2011 bis 2015 werden keine Gefahren für die Entwicklung des Konzerns Kreis
Euskirchen gesehen.
45
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Anlage zum Gesamtlagebericht
Thomas Bell
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Beamter
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Funktion:
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
46
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Ingrid Berners
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Steuerberaterin
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
ene Gesellschafterversammlung
Funktion:
Ordentl. Mitglied
Institution:
Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft (EGB)
Funktion:
Ordentl. Mitglied
Institution:
Kreiskrankenhaus Mechernich (KKM)
Funktion:
Mitglied
Institution:
Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat
Funktion:
1. pers. Vertreterin
Institution:
Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang - Gesellschafterversammlung
Funktion:
1. pers. Vertreterin
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
47
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Franz Cremer
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Geschäftsstellenleiter
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
ene Gesellschafterversammlung
Funktion:
Ordentl. Mitglied
Institution:
kdvz Verbandsversammlung
Funktion:
Stellv. Mitglied
Institution:
KEV Gesellschafterversammlung
Funktion:
Stellv. Mitglied
Institution:
REGIO-Rat des REGIO Aachen e. V.
Funktion:
Ordentl. Mitglied
Institution:
Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang - Gesellschafterversammlung
Funktion:
Ordentl. Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
48
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Dr. Sabine Dirhold
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Dipl.-Psychologin
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Kreiskrankenhaus Mechernich Verwaltungsrat
Funktion:
Stellv. Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
49
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Hans-Josef Engels
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Bankkaufmann i. R.
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft mbH
Aufsichtsrat
Funktion:
Mitglied
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Braunkohleausschuss (kommunale Bank)
Funktion:
Mitglied
Institution:
Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat
Funktion:
Ordentl. Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH Aufsichtsrat
Funktion:
Vorsitzender
50
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Johannes Esser
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Bauingenieur
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer (AGIT) - Gesellschafterversammlung Funktion:
Ordentl. Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
51
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Axel Gerth
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Angestellter
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Funktion:
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
52
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Christian Grau
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Soldat
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Funktion:
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
53
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Franz Albert Groß
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Beamter
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft mbH
Aufsichtsrat
Funktion:
Mitglied
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Funktion:
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
54
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Jörg Grutke
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Diplom-Ingenieur ET
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene) Aufsichtsrat Funktion:
Mitglied
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
ene Gesellschafterversammlung
Funktion:
Ordentl. Mitglied
Institution:
Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat
Funktion:
Ordentl. Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
55
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Norbert Häger
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Rechtsanwalt
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft mbH
Aufsichtsrat
Funktion:
Mitglied
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat
Funktion:
1. pers. Vertreter
Institution:
LEP - AöR - Verwaltungsrat
Funktion:
Ordentl. Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
56
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Markus Herbrand
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Steuerberater
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat
Funktion:
Stellv. Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
57
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Winfried Hergarten
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Lehrer i. R.
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Liebfrauenhof GmbH - Aufsichtsrat
Funktion:
Mitglied
Institution:
VIVANT gGmbH - Aufsichtsrat
Funktion:
Mitglied
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
ene Gesellschafterversammlung
Funktion:
1. pers. Vertreter
Institution:
Krankenhaus Schleiden - Beirat
Funktion:
Mitglied
Institution:
Kreiskrankenhaus Mechernich Verwaltungsrat
Funktion:
Ordentl. Mitglied
Institution:
Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat
Funktion:
Stellv. Mitglied (bis 22.06.2010)
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
58
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Heinrich Hettmer
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Dipl.-Ing. i. R.
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE)
Funktion:
Ordentl. Mitglied
Institution:
Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft (EGB)
Funktion:
1. pers. Vertreter
Institution:
Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang Gesellschafterversammlung
Funktion:
1. pers. Vertreter
Institution:
Zweckverband Naturpark Rheinland - Verbandsversammlung
Funktion:
Ordentl. Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
59
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Urban-Josef Jülich
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Landwirt
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Funktion:
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
60
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Angela Kalnins
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
kfm. Mitarbeiterin
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
LaGa-Gesellschaft Zülpich -AufsichtsratFunktion:
Mitglied
Institution:
Standortentwicklungsgesellschaft Zülpich Aufsichtsrat
Funktion:
Mitglied
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE)
Funktion:
Stellv. Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
61
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Volker Kindler
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Rechtsreferendar
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Kreiskrankenhaus Mechernich Verwaltungsrat
Funktion:
1. pers. Vertreter
Institution:
Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) Verbandsversammlung
Funktion:
Stellv. Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
62
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Clas Kohlheyer
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Exportleiter
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Verband kommunaler RWE-Aktionäre (VkA)
Gesellschafterversammlung
Funktion:
Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
INBAS GmbH
Funktion:
Gesellschafter
63
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Bernd Kolvenbach
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Geschäftsführer CDU-Kreistagsfraktion
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft mbH
Aufsichtsrat
Funktion:
Stellv. Vorsitzender
Institution:
Nahverkehr Rheinland GmbH - Aufsichtsrat
Funktion:
Mitglied
Institution:
VRS GmbH - Aufsichtsrat
Funktion:
Mitglied
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat
Funktion:
Ordentl. Mitglied
Institution:
Trägerversammlung Jobcenter Eu-aktiv
Funktion:
Mitglied
Institution:
Zweckverband Nahverkehr Rheinland Verbandsversammlung
Funktion:
Mitglied
Institution:
Zweckverband VRS - Verbandsversammlung
Funktion:
Ordentl. Mitglied
Institution:
Zweckverband VRS - Verbandsversammlung
Funktion:
Mitglied
Institution:
Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) Verbandsversammlung
Funktion:
Stellv. Mitglied
Institution:
REGIO-Rat des REGIO Aachen e. V.
Funktion:
Ordentl. Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
64
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Nathalie Konias
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Hausfrau und Studentin
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Kreiskrankenhaus Mechernich (KKM)
Funktion:
Mitglied
Institution:
LEP - AöR - Verwaltungsrat
Funktion:
1. pers. Vertreterin
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
65
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Dorothee Kroll
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Lehrerin
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft mbH
Aufsichtsrat
unktion:
Mitglied
Institution:
Stadtverkehr Euskirchen GmbH - Aufsichtsrat
Funktion:
Stellv. Mitglied
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat
Funktion:
1. pers. Vertreterin
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
66
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Wilhelm Kurth
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Versicherungsmakler
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Funktion:
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
67
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Elisabeth Mende
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Diplom-Pädagogin
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Funktion:
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
68
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Johannes Mertens
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Realschulrektor
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
ene Gesellschafterversammlung
Funktion:
Ordentl. Mitglied
Institution:
Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat
Funktion:
Ordentl. Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
69
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Franz Josef Mörsch jun.
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Maschineneinrichter
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Funktion:
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
70
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Hans-Josef Nolden
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Rentner
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat
Funktion:
2. stellv. Vorsitzender
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
71
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Hans Peter Nußbaum
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Bankkaufmann
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH
Funktion:
Mitglied
Institution:
Zweckverband Naturpark Rheinland Verbandsversammlung
Funktion:
1. pers. Vertreter
Institution:
Zweckverband Naturpark Rheinland Planungsausschuss Süd
Funktion:
Ordentl. Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
72
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Dr. Dieter Pesch
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Rentner
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Regionalrat Köln, Bezirksregierung
Funktion:
Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
73
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Thomas Pick
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Verwaltungsleiter
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat
Funktion:
Ordentl. Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
profinos gGbmbH
Funktion:
Geschäftsführer
74
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Markus Ramers
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Studienreferendar
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Nordeifel Tourismus GmbH
Funktion:
Stellv. Mitglied
Institution:
Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang Aufsichtsrat
Funktion:
Stellv. Mitglied
Institution:
vogelsang ip - Aufsichtsrat
Funktion:
Stellv. Mitglied
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Gemeinderat Blankenheim
Funktion:
Mitglied
Institution:
Radio Euskirchen GmbH & Co. KG
Funktion:
Mitglied
Institution:
REGIO-Rat des REGIO Aachen e. V.
Funktion:
Mitglied
Institution:
Studieninstitut für kommunale Verwaltung
Funktion:
Stellv. Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
75
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Peter Rauw
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Zollbeamter
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Funktion:
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
76
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Josef Reidt
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Rechtsanwalt
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang Aufsichtsrat
Funktion:
Mitglied
Institution:
VIVANT gGmbH - Aufsichtsrat
Funktion:
Vorsitzender
Institution:
vogelsang ip - Aufsichtsrat
Funktion:
Mitglied
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH - Beirat
Funktion:
Mitglied
Institution:
Kreiskrankenhaus Mechernich Verwaltungsrat
Funktion:
Vorsitzender
Institution:
Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat
Funktion:
Vorsitzender
Institution:
Liebfrauenhof Schleiden GmbH - Beirat
Funktion:
Vorsitzender
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
77
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Hans Reiff
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Geschäftsführer
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE)
Funktion:
Ordentl. Mitglied
Institution:
Kreiskrankenhaus Mechernich Verwaltungsrat
Funktion:
Ordentl. Mitglied
Institution:
Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat
Funktion:
Ordentl. Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
78
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Josef Carl Rhiem
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Rechtsanwalt
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
kdvz Verbandsversammlung
Funktion:
Vorsitzender
Institution:
Zweckverband Naturpark Rheinland Verbandsversammlung
Funktion:
Ordentl. Mitglied
Institution:
Kreiskrankenhaus Mechernich Verwaltungsrat
Funktion:
Ordentl. Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH - Beirat
Funktion:
Vorsitzender
Institution:
Lebenshilfe Zülpich Bürvenich - Aufsichtsrat
Funktion:
Mitglied
Institution:
Nordeifelwerkstätten im Kreis Euskirchen
Funktion:
Vorsitzender
79
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Margret Rhiem
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Rentnerin
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
LEP-AöR - Aufsichtsrat
Funktion:
1. pers. Vertreterin
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE)
Funktion:
1. pers. Vertreterin
Institution:
Zweckverband Naturpark Rheinland Verbandsversammlung
Funktion:
1. pers. Vertreterin
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
80
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Rudolf Rüscher
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Soldat
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Funktion:
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
81
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Hans Schmitz
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Landesbeamter
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Nahverkehr Rheinland GmbH - Aufsichtsrat
Funktion:
Stellv. Mitglied
Institution:
Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)
Funktion:
Stellv. Mitglied
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Kreiskrankenhaus Mechernich (KKM)
Funktion:
Mitglied
Institution:
Regionalverkehr Köln - Gesellschafterversammlung
Funktion:
Mitglied
Institution:
Zweckverband Nahverkehr Rheinland Verbandsversammlung
Funktion:
Stellv. Mitglied
Institution:
Zweckverband VRS - Verbandsversammlung
Funktion:
1. pers. Vertreter
Institution:
Kreiskrankenhaus Mechernich Verwaltungsrat
Funktion:
Stellv. Mitglied
Institution:
Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat
Funktion:
Stellv. Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
82
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Helmut Schmitz
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Rentner
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene) Aufsichtsrat
Funktion:
Mitglied
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Funktion:
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
83
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Manfred Schmitz
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Landwirt
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Kreiskrankenhaus Mechernich (KKM)
Funktion:
Stimmführer
Institution:
Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH
Funktion:
Mitglied
Institution:
Wasser- und Bodenverband Wichterich
Funktion:
Vorsitzender
Institution:
Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat
Funktion:
1. pers. Vertreter
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
84
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Ruth Schmitz
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Kfm. Angestellte
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE)
Funktion:
1. pers. Vertreterin
Institution:
Justizvollzugsanstalt Euskirchen - Beirat
Funktion:
Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
85
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Uwe Schmitz
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Rechtsanwalt
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang Aufsichtsrat
Funktion:
Ordentl. Mitglied
Institution:
vogelsang ip - Aufsichtsrat
Funktion:
Ordentl. Mitglied
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Rheinischer Sparkassen- und Giroverband (RSGV)
Funktion:
1. pers. Vertreter
Institution:
vogelsang ip - Gesellschafterversammlung
Funktion:
1. pers. Vertreter
Institution:
Zweckverband Region Aachen Verbandsversammlung
Funktion:
1. pers. Vertreter
Institution:
Kreiskrankenhaus Mechernich Verwaltungsrat
Funktion:
Ordentl. Mitglied
Institution:
Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat
Funktion:
1. stellv. Vorsitzender
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
86
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Hans-Erhard Schneider
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Einzelhandelskaufmann
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Funktion:
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
87
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Andreas Schulte
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Unternehmer
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
Institution:
LEP-AöR - Aufsichtsrat
Funktion:
Mitglied
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat
Funktion:
Ordentl. Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
88
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Günther Schulz
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Pensionär
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Funktion:
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
89
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Stefanie Seidler
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Krankengymnastin
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Kreiskrankenhaus Mechernich (KKM)
Funktion:
Mitglied
Institution:
Technik Agentur Euskirchen (TAE)
Funktion:
Mitglied
Institution:
Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) Verbandsausschuss
Funktion:
Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
90
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Wulf-Dietrich Simon
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Rentner
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Kreiskrankenhaus Mechernich (KKM)
Funktion:
Mitglied
Institution:
Kreiskrankenhaus Mechernich Verwaltungsrat
Funktion:
Mitglied
Institution:
Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat
Funktion:
Stellv. Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
91
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Ute Stolz
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Finanzreferentin und Justiziarin
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
ene Gesellschafterversammlung
Funktion:
Ordentl. Mitglied
Institution:
vogelsang ip - Gesellschafterversammlung
Funktion:
1. pers. Vertreterin
Institution:
Zweckverband Region Aachen Verbandsversammlung
Funktion:
Ordentl. Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
92
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Franz Troschke
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Rechtsanwalt
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Funktion:
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
93
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Dirk van Meenen
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Finanzdienstleister
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Marienhospital Euskirchen Verwaltungsrat
Funktion:
Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
94
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Matthias Vogelsberg
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Rentner
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Funktion:
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
95
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Thilo Waasem
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Steuerfachangestellter/Student
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Eifel-Touristik-Agentur NRW e. V.
Funktion:
Stellv. Mitglied
Institution:
Nordeifel Tourismus GmbH
Funktion:
Mitglied
Institution:
Polizeibeirat
Funktion:
Vorsitzender
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
96
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Hans Peter Wasems
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Rektor i. R.
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Funktion:
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
97
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2010
Günter Weber
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Dipl.-Sparkassenbetriebswirt
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE)
Funktion:
Vorsitzender
Institution:
Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat
Funktion:
Mitglied
Institution:
Nordeifel Tourismus GmbH
Funktion:
Stimmführer
Institution:
Technik Agentur Euskirchen (TAE)
Funktion:
Stimmführer
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
98