Daten
Kommune
Wesseling
Größe
112 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
05.12.16, 13:00
Aktualisiert
05.12.16, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
191/2016
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Rechnungsprüfung
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2014
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
17.10.2016
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 191/2016
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Kuhl / Dijkstra
17.10.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2014
Beschlussentwurf:
1.
Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 17.11.2016 zur Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2014 einschließlich des Anhangs und des Lageberichts, der sich
auf die vorgenommenen Prüfungen der örtlichen Rechnungsprüfung der Stadt Brühl sowie auf die von der
örtlichen Rechnungsprüfung vorgenommenen Prüfungen der Sondervermögen „Jugendstiftung der Stadt
Wesseling“ und „Stiftung Pänz ans Netz – Wesselinger Medienstiftung“ bezieht, wird zur Kenntnis genommen.
2.
Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2014 wird in der vorliegenden Form hiermit festgestellt.
3.
Der Ausgleich des Jahresdefizits erfolgt durch Rückgriff auf die allgemeine Rücklage.
4.
Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister für die Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2014 die uneingeschränkte Entlastung.
Sachdarstellung:
1. Problem
Zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres ist gemäß § 95 Gemeindeordnung (GO) ein Jahresabschluss
aufzustellen. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 wurde am 30.06.2016 vom Rat zur Prüfung an den
Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Gemäß § 101 GO obliegt die Prüfung des Jahresabschlusses dem Rechnungsprüfungsausschuss. Dieser
bedient sich gemäß § 101 Abs. 8 Satz 1 der örtlichen Rechnungsprüfung.
2. Lösung
Die Prüfungshandlungen durch die örtliche Rechnungsprüfung erfolgten im Zeitraum Juli bis September
2016.
Der Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung einschließlich des Bestätigungsvermerks wurde allen
Ratsmitgliedern in elektronischer Form und den Fraktionen in Papierform zugestellt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 17.11.2016 (Vorlage Nr. 190/2016) folgendes:
Abschließend zur Prüfung wird gemäß § 101 GO NRW folgendes beschlossen:
1.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 der Stadt Wesseling einschließlich Anhang und Lagebericht wurde
gemäß § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO NRW durch die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Brühl geprüft und
mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich als Ergebnis seiner eigenen Prüfungshandlungen diesem
Bestätigungsvermerk vollinhaltlich an.
2.
Die Jahresabschlüsse der beiden Sondervermögen „Jugendhilfestiftung der Stadt Wesseling“ und „Stiftung
Pänz ans Netz – Wesselinger Medienstiftung“ wurden durch die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Brühl
geprüft und mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
„Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014, bezogen auf die beiden rechtlich unselbständigen örtlichen Stiftungen, wurde geprüft. In die Prüfung wurden die Haushaltssatzung, die Satzungen der beiden Stiftungen, im Verlauf des Haushaltsjahres getroffene Beschlüsse und Entscheidungen sowie die Buchführung
einbezogen.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.“
3.
Der gemäß § 101 Abs. 3 GO zu erteilende Bestätigungsvermerk umfasst die beiden oben genannten Prüfungsergebnisse.
4. Dem Rat bzw. den Ratsmitgliedern wird empfohlen, in getrennten Abstimmungen folgendes zu beschließen:
a)
Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 17.11.2016 zur Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31. Dezember 2014 einschließlich des Anhangs und des Lageberichts,
der sich auf die durch die örtliche Rechnungsprüfung vorgenommenen Prüfungen sowie auf die vorgenommenen Prüfungen der Sondervermögen „Jugendstiftung der Stadt Wesseling“ und „Stiftung Pänz ans Netz –
Wesselinger Medienstiftung“ bezieht, wird zur Kenntnis genommen.
Der geprüfte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 wird hiermit festgestellt.
b)
Der Ausgleich des Jahresdefizits erfolgt durch Rückgriff auf die allgemeine Rücklage.
c)
Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister für die Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2014 die uneingeschränkte Entlastung.
3. Alternativen
Keine.
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine.