Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2014)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
112 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
05.12.16, 13:00
Aktualisiert
05.12.16, 13:00
Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2014) Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2014) Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2014) Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2014)

öffnen download melden Dateigröße: 112 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 191/2016 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Rechnungsprüfung Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2014 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 17.10.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 191/2016 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Kuhl / Dijkstra 17.10.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2014 Beschlussentwurf: 1. Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 17.11.2016 zur Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2014 einschließlich des Anhangs und des Lageberichts, der sich auf die vorgenommenen Prüfungen der örtlichen Rechnungsprüfung der Stadt Brühl sowie auf die von der örtlichen Rechnungsprüfung vorgenommenen Prüfungen der Sondervermögen „Jugendstiftung der Stadt Wesseling“ und „Stiftung Pänz ans Netz – Wesselinger Medienstiftung“ bezieht, wird zur Kenntnis genommen. 2. Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2014 wird in der vorliegenden Form hiermit festgestellt. 3. Der Ausgleich des Jahresdefizits erfolgt durch Rückgriff auf die allgemeine Rücklage. 4. Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister für die Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2014 die uneingeschränkte Entlastung. Sachdarstellung: 1. Problem Zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres ist gemäß § 95 Gemeindeordnung (GO) ein Jahresabschluss aufzustellen. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 wurde am 30.06.2016 vom Rat zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Gemäß § 101 GO obliegt die Prüfung des Jahresabschlusses dem Rechnungsprüfungsausschuss. Dieser bedient sich gemäß § 101 Abs. 8 Satz 1 der örtlichen Rechnungsprüfung. 2. Lösung Die Prüfungshandlungen durch die örtliche Rechnungsprüfung erfolgten im Zeitraum Juli bis September 2016. Der Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung einschließlich des Bestätigungsvermerks wurde allen Ratsmitgliedern in elektronischer Form und den Fraktionen in Papierform zugestellt. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 17.11.2016 (Vorlage Nr. 190/2016) folgendes: Abschließend zur Prüfung wird gemäß § 101 GO NRW folgendes beschlossen: 1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 der Stadt Wesseling einschließlich Anhang und Lagebericht wurde gemäß § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO NRW durch die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Brühl geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich als Ergebnis seiner eigenen Prüfungshandlungen diesem Bestätigungsvermerk vollinhaltlich an. 2. Die Jahresabschlüsse der beiden Sondervermögen „Jugendhilfestiftung der Stadt Wesseling“ und „Stiftung Pänz ans Netz – Wesselinger Medienstiftung“ wurden durch die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Brühl geprüft und mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen: „Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014, bezogen auf die beiden rechtlich unselbständigen örtlichen Stiftungen, wurde geprüft. In die Prüfung wurden die Haushaltssatzung, die Satzungen der beiden Stiftungen, im Verlauf des Haushaltsjahres getroffene Beschlüsse und Entscheidungen sowie die Buchführung einbezogen. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.“ 3. Der gemäß § 101 Abs. 3 GO zu erteilende Bestätigungsvermerk umfasst die beiden oben genannten Prüfungsergebnisse. 4. Dem Rat bzw. den Ratsmitgliedern wird empfohlen, in getrennten Abstimmungen folgendes zu beschließen: a) Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 17.11.2016 zur Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31. Dezember 2014 einschließlich des Anhangs und des Lageberichts, der sich auf die durch die örtliche Rechnungsprüfung vorgenommenen Prüfungen sowie auf die vorgenommenen Prüfungen der Sondervermögen „Jugendstiftung der Stadt Wesseling“ und „Stiftung Pänz ans Netz – Wesselinger Medienstiftung“ bezieht, wird zur Kenntnis genommen. Der geprüfte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 wird hiermit festgestellt. b) Der Ausgleich des Jahresdefizits erfolgt durch Rückgriff auf die allgemeine Rücklage. c) Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister für die Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2014 die uneingeschränkte Entlastung. 3. Alternativen Keine. 4. Finanzielle Auswirkungen Keine.