Daten
Kommune
Wesseling
Größe
108 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
05.12.16, 13:00
Aktualisiert
05.12.16, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
229/2016
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Ratsbüro
II/A
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2017
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
II/A
23.11.2016
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 229/2016
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Meerwein
23.11.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen
2017
Beschlussentwurf:
Für die sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung erhalten die Fraktionen in 2017
monatlich einen Grundbetrag in folgender Höhe:
- bis 2 Fraktionsmitglieder =
400,00 €
- bis 5 Fraktionsmitglieder =
600,00 €
- bis 20 Fraktionsmitglieder =
1.200,00 €
Damit sind die Aufwendungen für jeweils zwei Fraktionsmitglieder abgegolten.
Darüber hinaus erhalten die Fraktionen monatlich einen Erhöhungsbetrag von 120,00 € ab dem dritten Fraktionsmitglied.
Fraktionslose Ratsmitglieder erhalten einen monatlichen Zuwendungsbetrag von insgesamt 120,00 €.
Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten (1. Rate im Januar 2017; 2. Rate im Juli 2017).
Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird jeweils ein Abschlag gezahlt.
Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen bis zum 15. Februar für das
vorangegangene Kalenderjahr einen Nachweis zu führen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen gewährt die Gemeinde den Fraktionen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung. § 11 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Wesseling bestimmt, dass die Höhe dieser Zuwendungen jährlich durch den Rat neu festzusetzen ist.
2. Lösung
Für das Kalenderjahr 2016 hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am 15.12.2015 Zuwendungen
zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen in folgender
Höhe beschlossen:
Monatlicher Grundbetrag je Fraktion
- bis 2 Fraktionsmitglieder =
400,00 €
- bis 5 Fraktionsmitglieder =
600,00 €
- bis 20 Fraktionsmitglieder =
1.200,00 €
Damit sind die Aufwendungen für jeweils zwei Fraktionsmitglieder abgegolten.
Darüber hinaus erhalten die Fraktionen monatlich einen Erhöhungsbetrag von 120,00 € ab dem dritten Fraktionsmitglied.
Fraktionslose Ratsmitglieder erhalten einen monatlichen Zuwendungsbetrag von insgesamt 120,00 €.
Demnach entfallen auf jedes Fraktionsmitglied jährlich:
CDU (17)
SPD (12)
Bündnis90/Die Grünen (3)
SBW (2)
WIR/FWW (2)
Fraktionslose Ratsmitglieder (2)
Gesamtaufwendungen pro Jahr
2.117,65 €
2.400,00 €
2.880,00 €
2.400,00 €
2.400,00 €
1.440,00 €
85.920,00 €
Die Verwaltung schlägt vor, die Zuwendungen für das Jahr 2017 in unveränderter Höhe festzusetzen.
Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten (1. Rate im Januar 2017; 2. Rate im Juli 2017).
Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird jeweils ein Abschlag gezahlt.
Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen bis zum 15. Februar für das
vorangegangene Kalenderjahr einen Nachweis zu führen.
3. Alternativen
Es werden keine Alternativen vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Wie in den Vorjahren. Der Haushaltsansatz von 86.200 € wird eingehalten.