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Beschlussvorlage (Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2015)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
111 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
16.12.16, 11:11
Aktualisiert
16.12.16, 11:11
Beschlussvorlage (Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2015) Beschlussvorlage (Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2015) Beschlussvorlage (Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2015)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 234/2016 1. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat II Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2015 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 15.12.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 234/2016 1. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 15.12.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2015 Beschlussentwurf: Der Bürgermeister als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung - den Jahresabschluss 2015 in der vorgelegten Form festzustellen, - entsprechend dem Vorschlag von Aufsichtsrat und Geschäftsführung über die Verwendung des Verlustes zu beschließen - dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 zu erteilen. Sachdarstellung: Der Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH hat in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2016 den Jahresabschluss 2015 – wie in der Vorlage beschrieben – gebilligt und sich dem Vorschlag der Geschäftsführung zur Verwendung des Verlustes angeschlossen. Der Aufsichtsrat hat darüber hinaus beschlossen, der Gesellschafterversammlung die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung vorzuschlagen. Der Bericht des Aufsichtsrats ist in der Anlage beigefügt.