Daten
Kommune
Kall
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18 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
91/2007
19.06.2007
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
Beschlussfassung
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 7
Genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
BImSchG)
hier: Steinbrucherweiterung Sötenich
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.06.2007 - TOP
3.1 - wird aus bauplanungsrechtlicher Sicht das Einvernehmen zu der geplanten Steinbrucherweiterung erklärt.
Seitens der Gemeinde wird zudem die Zustimmung für die neu geplante Zufahrt zum Steinbruch über ein Teilstück des gemeindeeigenen Wirtschaftsweges Gemarkung Sötenich, Flur
4, Flurstück 52 (von der L 203 kommend Richtung Kläranlage Urft) erteilt.
Sachdarstellung:
Die Fa. Lafarge, Werk Sötenich, beabsichtigt, die Abbauflächen im Steinbruch in Sötenich
zu erweitern. Die geplante Erweiterung dient der langfristigen und qualitativen Versorgung
des Zementwerkes mit Rohstoffen und soll den Werkstandort Sötenich sichern.
Die Planung wurde in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 08. Mai
2007 von Vertretern der Fa. Lafarge bzw. dem Planungsbüro Kortemeier & Brokmann vorgestellt.
Die Bezirksregierung Köln als Genehmigungsbehörde für das Verfahren nach dem
BImSchG hat die Gemeinde Kall mit Verfügung vom 11.05.2007 (Eingang: 15.05.2007) mit
der Bitte angeschrieben, den Antrag auf Vollständigkeit für ihren Zuständigkeitsbereich zu
prüfen und die Stellungnahme bis spätestens zum 09.06.2007 zu übersenden. Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 29.05.2007 um Fristverlängerung bis zum 20.06.2007 gebeten.
Vorlagen-Nr. 91/2007
Seite 2
Zur Erläuterung der Planung werden die Antragsunterlagen (2 Ordner) den Fraktionen ab
dem Tage der Zustellung der Sitzungseinladung im Fraktionszimmer (Zi. 15) zur Verfügung
gestellt.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 18.
06.2007 - TOP 3.1 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
Vorlagen-Nr. 91/2007
Seite 3
Seite 4
Vorlagen-Nr. 91/2007
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
91/2007
18.06.2007
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3
3.1
Vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen
Genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
(BimSchG)
hier: Steinbrucherweiterung Sötenich
Beschlussvorschlag:
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, aus bauplanungsrechtlicher
Sicht das Einvernehmen zu der geplanten Steinbrucherweiterung zu erklären.
Seitens der Gemeinde wird zudem die Zustimmung für die neu geplante Zufahrt zum Steinbruch über ein Teilstück des gemeindeeigenen Wirtschaftsweges Gemarkung Sötenich, Flur
4, Flurstück 52 (von der L 203 kommend Richtung Kläranlage Urft) erteilt.
Sachdarstellung:
Die Fa. Lafarge, Werk Sötenich, beabsichtigt, die Abbauflächen im Steinbruch in Sötenich
zu erweitern. Die geplante Erweiterung dient der langfristigen und qualitativen Versorgung
des Zementwerkes mit Rohstoffen und soll den Werkstandort Sötenich sichern.
Die Planung wurde in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 08. Mai
2007 von Vertretern der Fa. Lafarge bzw. dem Planungsbüro Kortemeier & Brokmann vorgestellt.
Die Bezirksregierung Köln als Genehmigungsbehörde für das Verfahren nach dem
BImSchG hat die Gemeinde Kall mit Verfügung vom 11.05.2007 (Eingang: 15.05.2007) mit
der Bitte angeschrieben, den Antrag auf Vollständigkeit für ihren Zuständigkeitsbereich zu
prüfen und die Stellungnahme bis spätestens zum 09.06.2007 zu übersenden. Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 29.05.2007 um Fristverlängerung bis zum 20.06.2007 gebeten.
Zur Erläuterung der Planung werden die Antragsunterlagen (2 Ordner) den Fraktionen ab
dem Tage der Zustellung der Sitzungseinladung im Fraktionszimmer (Zi. 15) zur Verfügung
Vorlagen-Nr. 91/2007
gestellt.
Seite 5