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Beschlussvorlage (Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1/58 B, Rathausumfeld hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
107 kB
Datum
24.01.2017
Erstellt
09.01.17, 17:06
Aktualisiert
09.01.17, 17:06
Beschlussvorlage (Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1/58 B, Rathausumfeld
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) Beschlussvorlage (Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1/58 B, Rathausumfeld
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) Beschlussvorlage (Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1/58 B, Rathausumfeld
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 240/2016 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung - 60 - Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1/58 B, Rathausumfeld hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 60 - 20.12.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 240/2016 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Judith Hawig 20.12.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1/58 B, Rathausumfeld hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt den vorliegenden Vorentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1/58 B als Grundlage der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB. Der Vorentwurf der Begründung mit Umweltbericht wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat am 22.11.2016 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens des Bebauungsplans Nr. 1/58 B beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss für das Aufhebungsverfahren ist im Amtsblatt vom 14.12.2016 öffentlich bekannt gemacht worden. Auslöser des Aufhebungsverfahrens ist, dass die im Bebauungsplan enthaltenen Festsetzungen für den Bereich südlich des Rathauses nicht mit der vorhandenen Örtlichkeit übereinstimmen. So liegen die Wohnund Geschäftshäuser Alfons-Müller-Platz 1/3 und Bahnhofstraße 23 z.T. in einer Fläche, die der Bebauungsplan als „Straße“ ausweist. Durch die Aufhebung des Bebauungsplans kann dieser Widerspruch aufgelöst werden. Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben - wie z.B. die Nutzungsänderung von bisher gewerblich genutzten (oberen) Geschossen in Wohnraum oder bauliche Erweiterungen – richtet sich zukünftig nach § 34 BauGB. Ein Vorhaben ist demzufolge zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Durch die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1/58 B erlangen die Eigentümer der genannten Gebäude Rechtssicherheit für ihre zur Zeit lediglich Bestandsschutz aufweisenden Immobilien. 2. Lösung Gemäß dem angewandten „Normalverfahren“ steht als nächster Verfahrensschritt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung an. Die Bürger werden durch die Auslegung der Unterlagen im Rathaus sowie eine Bürgerinformationsveranstaltung über die Bauleitplanung informiert und können in diesem Rahmen Anregungen äußern. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgt schriftlich. Die Beteiligungsfristen und -termine für die Öffentlichkeit werden rechtzeitig im Amtsblatt bekanntgegeben. Weitere Details zu dem Aufhebungsverfahren sind dem beigefügten Vorentwurf der Begründung nebst Umweltbericht zu entnehmen. 3. Alternativen Als Alternative könnte der Bebauungsplan Nr. 1/58 B geändert bzw. durch einen neuen Bebauungsplan überplant werden. Der diesbezügliche Arbeitsaufwand wäre größer bzw. komplexer, als die Aufhebung des bestehenden Plans. 4. Finanzielle Auswirkungen Die Planungsunterlagen für das Aufhebungsverfahren werden vom Büro Zimmermann GmbH aus Köln erarbeitet. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt die SWIA Südwestdeutsche Immobilien Anlage GmbH, welche Eigentümerin des Gebäudekomplexes Alfons-Müller Platz 1/3 ist und die Durchführung des Verfahrens beantragt hat. Anlagen - Geltungsbereich - Vorentwurf Planzeichnung (verkleinert) - Vorentwurf Begründung mit Umweltbericht - Bestandsaufnahme der erdgeschossigen Nutzungen im Umfeld der Bebauungsplanaufhebung Die Fraktionen erhalten jeweils ein Exemplar des Vorentwurfs der Planzeichnung im Originalmaßstab 1:1000.