Daten
Kommune
Wesseling
Größe
107 kB
Datum
24.01.2017
Erstellt
09.01.17, 17:06
Aktualisiert
09.01.17, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
240/2016
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 60 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1/58 B, Rathausumfeld
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 60 -
20.12.2016
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 240/2016
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Judith Hawig
20.12.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1/58 B, Rathausumfeld
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt den vorliegenden Vorentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1/58 B als Grundlage der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB. Der Vorentwurf der Begründung mit Umweltbericht wird
zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat am 22.11.2016 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens des Bebauungsplans Nr. 1/58 B beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss für das Aufhebungsverfahren ist im Amtsblatt vom 14.12.2016 öffentlich bekannt gemacht worden.
Auslöser des Aufhebungsverfahrens ist, dass die im Bebauungsplan enthaltenen Festsetzungen für den
Bereich südlich des Rathauses nicht mit der vorhandenen Örtlichkeit übereinstimmen. So liegen die Wohnund Geschäftshäuser Alfons-Müller-Platz 1/3 und Bahnhofstraße 23 z.T. in einer Fläche, die der Bebauungsplan als „Straße“ ausweist. Durch die Aufhebung des Bebauungsplans kann dieser Widerspruch aufgelöst werden. Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben - wie z.B. die Nutzungsänderung von bisher
gewerblich genutzten (oberen) Geschossen in Wohnraum oder bauliche Erweiterungen – richtet sich zukünftig nach § 34 BauGB. Ein Vorhaben ist demzufolge zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Durch die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1/58 B erlangen die Eigentümer der genannten Gebäude
Rechtssicherheit für ihre zur Zeit lediglich Bestandsschutz aufweisenden Immobilien.
2. Lösung
Gemäß dem angewandten „Normalverfahren“ steht als nächster Verfahrensschritt die Durchführung der
frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung an. Die Bürger werden durch die Auslegung der Unterlagen im Rathaus sowie eine Bürgerinformationsveranstaltung über die Bauleitplanung informiert und können in diesem Rahmen Anregungen äußern. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange erfolgt schriftlich.
Die Beteiligungsfristen und -termine für die Öffentlichkeit werden rechtzeitig im Amtsblatt bekanntgegeben.
Weitere Details zu dem Aufhebungsverfahren sind dem beigefügten Vorentwurf der Begründung nebst Umweltbericht zu entnehmen.
3. Alternativen
Als Alternative könnte der Bebauungsplan Nr. 1/58 B geändert bzw. durch einen neuen Bebauungsplan
überplant werden. Der diesbezügliche Arbeitsaufwand wäre größer bzw. komplexer, als die Aufhebung des
bestehenden Plans.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Planungsunterlagen für das Aufhebungsverfahren werden vom Büro Zimmermann GmbH aus Köln erarbeitet. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt die SWIA Südwestdeutsche Immobilien Anlage GmbH, welche Eigentümerin des Gebäudekomplexes Alfons-Müller Platz 1/3 ist und die Durchführung des Verfahrens
beantragt hat.
Anlagen
- Geltungsbereich
- Vorentwurf Planzeichnung (verkleinert)
- Vorentwurf Begründung mit Umweltbericht
- Bestandsaufnahme der erdgeschossigen Nutzungen im Umfeld der Bebauungsplanaufhebung
Die Fraktionen erhalten jeweils ein Exemplar des Vorentwurfs der Planzeichnung im Originalmaßstab
1:1000.