Daten
Kommune
Wesseling
Größe
124 kB
Datum
24.01.2017
Erstellt
09.01.17, 17:06
Aktualisiert
09.01.17, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
2/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Immobilienmanagement
20
61
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Klimaschutzkonzept Antragstellung und Zeitschiene
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
20
61
04.01.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 2/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Tietz-Graf
04.01.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Klimaschutzkonzept Antragstellung und Zeitschiene
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt ein integriertes Klimaschutzkonzept zu beantragen und zu erarbeiten. Themenschwerpunkte werden nach Beratungsergebnis angefügt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Mit der Beauftragung der Verwaltung zur Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes wird sich die Stadt Wesseling in den nächsten Jahren intensiv mit Konzepten und Projekten zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen bei den Themen Energieeffizienz, Energieeinsparung oder Einsatz von erneuerbaren Energien engagieren. Hier kann die Stadt ihre Kompetenz, ihr Verantwortungsbewusstsein, ihr Engagement und
Ihre Vorbildfunktion hervorheben.
2. Lösung
Das zu erarbeitende Klimaschutzkonzept dient als strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe
für zukünftige Klimaschutzaktivitäten und eventuelle Maßnahmen in unserer Stadt. Es soll den Klimaschutz
als Querschnittsaufgabe nachhaltig in der Kommune verankern.
Das Klimaschutzkonzept zeigt kommunalen Entscheidungsträgern, welche technischen und wirtschaftlichen
Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen bestehen und welche Maßnahmen zur Verfügung stehen, um
kurz, mittel- und langfristig Treibhausgasemissionen einzusparen und Energieverbräuche zu senken. Gleichzeitig legt es Ziele zur Minderung der Treibhausgasemissionen fest und beschreibt, wie die Erfüllung dieser
Ziele weiter verfolgt werden kann.
Ziel ist, die Erreichung der nationalen Klimaschutzziele. Diese sehen vor, die Treibhausgasemissionen in
Deutschland bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent, bis zum Jahr 2050 um 80 Prozent zu senken im Vergleich
zu 1990.
Die individuellen Projektziele sollen sein:
Art und Maß der Energienutzung überprüfen
Wissens- und Bildungsnetze schaffen und koordinieren
Risikocheck Klimafolgenanpassung
Fördermitteloptionen sichern
Das Vorliegen eines Klimaschutzkonzepts ist Voraussetzung, um beim BMU eine Förderung der
„Beratenden Begleitung bei der Umsetzung“ (Klimaschutzmanager) in Anspruch nehmen zu können.
Die Förderung des Klimaschutzmanagers kann bis zu 3 Jahre gewährt werden.
Das Klimaschutzkonzept umfasst alle klimarelevanten Bereiche. Bei Kommunen sind das das Flächenmanagement, die eigenen Liegenschaften, das kommunale Beschaffungswesen, die Straßenbeleuchtung, die
privaten Haushalte und die Bereiche Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sowie Erneuerbare
Energien, Mobilität, Abwasser und Abfall.
Beispiele: siehe Anlage.
Mögliche Zeitschiene zur Beantragung, Erarbeitung und Umsetzung:
bis 31. März 2017 Antragstellung integriertes Klimaschutzkonzept
Genehmigungszeit ca. 6 Monate
Honoraranfrage gem. Vergabevorschriften und Beauftragung bis Ende 2017
Projektstart Klimaschutzkonzept Jan. 2018
Projektende Dez. 2018 mit Abschlussbericht des begleitenden Büros.
Januar 2019 Beschluss zur Umsetzung von Klimaschutzprojekten
Januar 2019 ggf. Klimaschutzmanager beantragen.
Januar 2019 Teilklimakonzept beantragen.
Ab Januar 2019 Schwerpunkte vertiefen.
Inwieweit ein vorliegendes Klimaschutzkonzept zukünftig als generelle Voraussetzung für jegliche geförderte
Maßnahme erforderlich sein wird, ist von den Fördergebern noch nicht abschließend geklärt; jedoch deuten
viele Aussagen darauf hin.
Es besteht auch die Möglichkeit ein Teilklimakonzept zu beantragen. Hier wurde die Verwaltung darauf hingewiesen, dass die Grundlage für ein Teilklimakonzept in der Regel ein abgeschlossenes Klimaschutzkonzept ist. Auch kann bei der Erarbeitung eines Teilklimakonzeptes ein Klimaschutzmanager nicht beantragt
werden.
Die Beantragung der Förderung eines Klimaschutzmanagers erachtet die Verwaltung als einen guten Schritt
in die Richtung „Klimaschutz in der Kommune verankern“. Er/sie würde die Projekte verantwortlich begleiten.
Mit der Beantragung der Förderung des Klimaschutzkonzepts sind auch die Themenschwerpunkte von der
Kommune zu definieren. Diese werden in einem gemeinsamen Gespräch mit der Kommunal Agentur NRW
in der 2. Kalenderwoche bereichsübergreifend erarbeitet. Die Ergebnisse werden den Ausschussmitgliedern,
mit einigem Vorlauf zur Sitzung, zugestellt und können nach Beratungsergebnis dem Beschluss angefügt
werden.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
In 2017 keine finanziellen Auswirkungen.